LR Protokoll 29. Mai 1999 (Teil 1)

Protokoll der Landratssitzung vom 29. April 1999



Zur Traktandenliste dieser Sitzung

Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Begrüssung, Mitteilungen

Landratspräsident Claude Janiak begrüsst die Anwesenden zur heutigen Sitzung.

- Aenderung im Büro:
Peter Tobler schlägt als Ersatz für den abwesenden Urs Steiner Therese Umiker als Mitglied des Büros vor.

://: Therese Umiker wird stillschweigend für den heutigen Tag ins Büro gewählt.

- Stimmenzähler:
Andres Klein, Ernst Thöni, Hans Schäublin.

- Zur Traktandenliste:
Traktandum 19 wird als erledigt zur Kenntnis genommen (Interpellation 1999/041 wird zurückgezogen). Im übrigen wird die Traktandenliste in der vorliegenden Form stillschweigend genehmigt.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei




1 Anlobung von Andreas Faller, Arlesheim, als Mitglied des Strafgerichtes

://: Andreas Faller, Arlesheim, wird als Mitglied des Strafgerichtes angelobt.


Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei




2 1999/070
Bericht der Landeskanzlei vom 8. April 1999: Erwahrung der Wahl des Regierungsrates für die Amtsperiode vom 1. Juli 1999 bis 30. Juni 2003

Claude Janiak gibt ergänzend bekannt, dass keinerlei Beschwerden gegen die Regierungsratswahlen eingegangen sind.

://: Eintreten ist unbestritten.

Detailberatung: Keine Wortbegehren.

://: Der Landratsbeschluss zur Erwahrung der Wahl des Regierungsrates wird einstimmig genehmigt.


Landratsbeschluss betreffend Erwahrung der Neuwahl des Regierungsrates für die Amtsperiode 1999 - 2003

vom 29. April 1999

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

Das Ergebnis der Neuwahl vom 21. März 1999 des Regierungsrates für die Amtsperiode vom 1. Juli 1999 - 30. Juni 2003 wird erwahrt.
gewählt sind:
Dr. Hans Fünfschilling, Binningen, mit 33'780 Stimmen; Elsbeth Schneider-Kenel, Reinach, mit 33'647 Stimmen; Andreas Koellreuter, Aesch, mit 31'743 Stimmen; Peter Schmid, Muttenz, mit 28'051 Stimmen; Erich Straumann, Wintersingen, mit 26'033 Stimmen.



Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei




3 98/209
Berichte des Regierungsrates vom 20. Oktober 1998 und der Bau- und Planungskommission vom 9. April 1999: Abwassersanierung im Auhafen, Muttenz; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für den Bau

Rudolf Felber , Präsident der Bau- und Planungskommission, ergänzt den vorliegenden Bericht der Kommission:

Anlässlich der ersten Vorlage über die Abwassersanierung und die Havariesysteme des Birsfelder Hafens anno 1994 zeigte sich, dass die Besitzer und Betreiber dieser Anlagen mit den vorgesehenen Massnahmen nicht einverstanden waren. Die Bau- und Planungskommission erkannte damals, dass die vorgebrachten Argumente geprüft werden müssen. In der Folge wurde die Vorlage zurückgezogen, überarbeitet und im Frühjahr 1996 dem Landrat unter dem Titel "Cisterna" neu vorgelegt und von diesem verabschiedet. Die Kosten konnten damals erheblich gesenkt werden.

Nach demselben Konzept wie für den Birsfelder Hafen soll nun die Abwassersanierung im Auhafen in Muttenz durchgeführt werden. Die Bau- und Planungskommission begrüsst nach einem Augenschein die vorgesehenen Massnahmen.

Punkt 3 des Landratsbeschlusses wurde von der Kommission umformuliert, weil in Art. 12 des Rheinhafengesetzes festgehalten ist, dass für beide Häfen die Ansätze der Gemeinde Muttenz zugrundezulegen sind. Die Bau- und Planungskommission stellte fest, dass damit die Wettbewerbsneutralität zwischen den beiden Häfen kaum gewährleistet werden kann und reicht jetzt parallel ein Postulat zur Ueberprüfung und allenfalls Anpassung des Rheinhafengesetzes ein.

Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat einstimmig Eintreten und Zustimmung zum Landratsbeschluss gemäss Kommissionsfassung.

Max Ribi: Nach dem Unfall in Schweizerhalle 1986 glaubte man, die Probleme einer Havarie seien durch möglichst grosse Rückhaltebecken zu lösen (grosse Mengen von Löschwasser). Gegen die in den damaligen Vorlagen vorgesehenen Lösungen regte sich Widerstand seitens der Betreiber, und man fand tatsächlich eine andere Lösung (Cisterna), welche u.a. mit Detektoren und automatischen Löschanlagen arbeitet. Das System Cisterna hat sich bewährt und führte beim Hafen Birsfelden zu erheblichen Kosteneinsparungen (ursprüngliche Vorlage 24 Mio. Franken +/- 25 %) - die heutige Vorlage für Muttenz erfordert noch 9,2 Mio. Franken.

Die FDP-Fraktion stimmt der Vorlage zu.

Karl Rudin meint, was heute als unspektakuläre Vorlage erscheine, könnte dennoch spektakuläre Folgen haben, wenn das Konzept untauglich wäre. Bei der Differenz zwischen den damals geplanten rund 25 Mio. Franken und den heutigen rund 9 Mio. könnte der Verdacht entstehen, es sei bei der Sicherheit gespart worden, was beim erheblichen Gefahrenpotential im Auhafen fatal wäre. Die Kommission habe sich aber überzeugen können, dass das vorliegende Konzept eine optimale Sicherheit gewährleiste, auch wenn ein Restrisiko nie hundertprozentig ausgeschlossen werden könne.

Die neue Ziffer 3 (Beitragspflicht der Baurechtsnehmer) stelle eine Kompromisslösung dar. Die Vertragsverhältnisse in den Häfen seien komplex, und real sei es so, dass je nach Vertrag unterschiedliche Beiträge bezahlt werden müssten. Eine absolute Gleichbehandlung der Baurechtsnehmer und der beiden Gemeinden Muttenz und Birsfelden werde vermutlich gar nicht möglich sein.

Die SP befürwortet das Konzept einstimmig.

Theo Weller kann in dieser Vorlage keine Pferdefüsse erkennen und bekundet namens der SVP/EVP-Fraktion Zustimmung zu den Anträgen der Bau- und Planungskommission. Seine Fraktion unterstützt auch das Postulat zur Korrektur der Schwachstellen im Rheinhafengesetz.

Danilo Assolari lobt das optimale Kosten-/Nutzenverhältnis dieses Abwassersanierungskonzeptes. Die Ueberarbeitung des Projektes 1994 hat sich gelohnt, die Kosteneinsparungen sind erheblich.

Die CVP stimmt der Vorlage einstimmig zu.

Willi Müller wiederholt nochmals die wesentlichen Punkte des Kommissionsberichts. In der Kommissionsberatung habe er zusätzlich eingebracht, man hätte s.E. eine Anschlussmöglichkeit mit Pumpen an die riesigen Auffangtanks der Firma Clariant prüfen sollen. W. Müller befürchtet, dass die Zisternen im Katastrophenfall oder z.B. bei Ueberschwemmungen durch Unwetter doch zu klein dimensioniert sein könnten.

Die SD befürworten die Vorlage jedoch einstimmig.

Daniel Wyss: Die Abwassersanierung im Auhafen ist ein sinnvolles und wichtiges Projekt für einen Ort, an dem gefährliche Güter umgeschlagen werden. Dass die Kosten im Vergleich zum ursprünglichen Projekt drastisch reduziert werden konnten, ist erfreulich.

Die Grünen stimmen der Vorlage zu.

Peter Meschberger ist unzufrieden, weil die Regierungsvorlage s.E. eine Gleichbehandlung der Gemeinden Birsfelden und Muttenz vorsah, welche die Kommission nun abgeschwächt habe. Das Postulat zur Aenderung des Rheinhafengesetzes nimmt er mit Erstaunen zur Kenntnis. Birsfelden wende für die Umlegung der Kosten auf die Anlieger ein anderes Verfahren an als Muttenz (nach Kanalisationsgesetz), und einige Firmen hätten bereits angekündigt, dass sie rechtlich gegen die Belastung dieser Kosten vorgehen würden, weil sie gar nicht Verursacher seien.

P. Meschberger deponiert, wenn nun das Rheinhafengesetz geändert werden sollte und diese Rechtsgrundlage verschwinde, werde die Gemeinde Birsfelden zu gegebener Zeit eine absolute Gleichbehandlung mit Muttenz in bezug auf die Kosten fordern.

Rudolf Felber beruhigt Peter Meschberger: Die Kommission will nichts abändern, sie reicht lediglich ein Postulat ein, dies zu prüfen. In Art. 12 des Rheinhafengesetzes ist explizit festgehalten, dass für beide Häfen die Ansätze von Muttenz gelten sollen. Die bestehenden privatrechtlichen Verträge können nicht durch eine Aenderung der Gesetzesgrundlage umgangen werden und bleiben gültig.

Regierungsrat Eduard Belser dankt für die gute Aufnahme der zweiten "Cisterna"-Etappe und sichert eine sorgfältige Prüfung der Rechtslage in bezug auf die Ueberwälzung der Beiträge zu.

Keine weiteren Wortbegehren.

://: Eintreten ist unbestritten.

Detailberatung des Landratsbeschlusses
(Fassung Kommissionsbericht)

Titel und Ingress / Ziffern 1 bis 5 :
Keine Wortbegehren, kein Rückkommen.

://: Der nachfolgende Landratsbeschluss (Kommissionsfassung) wird einstimmig genehmigt.


Landratsbeschluss über die Abwassersanierung im Auhafen, Muttenz; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für den Bau

Vom 29. April 1999

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Dem Entwässerungs- und Havariekonzept des Auhafens, Muttenz wird zugestimmt.
2. Der für den Bau eines Entwässerungs- und Havariesystems im Auhafen erforderliche Verpflichtungskredit von CHF 9,2 Mio inkl. 7,5% Mwst zu Lasten des Kontos 2250/14937 501.90/999 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreis-Änderungen gegenüber August 1998 werden bewilligt.
3. Gemäss Rheinhafengesetz vom 30. März 1992 Art. 12 ist der Kanton befugt, von den Baurechtnehmern Beiträge für die Erstellung und Erneuerung von Erschliessungsanlagen zu erheben.
4. Ziffer 1 des Landratsbeschlusses Nr. 92/50 vom 17. Juni 1992 (Konzept über die Abwassersanierung und Havariewasser-Rückhaltung im Auhafen, Muttenz) wird aufgehoben.
5. Ziffer 2 des Beschlusses untersteht gemäss § 31 Abs. 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 der fakultativen Volksabstimmung.



Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei




4 98/256
Berichte des Regierungsrates vom 8. Dezember 1998 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 15. April 1999: Verpflichtungskredit zugunsten der "Gesundheitsförderung im Frühbereich ll" für die Jahre 1999 - 2003


Rita Kohlermann , Vizepräsidentin der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission, vertritt den verhinderten Präsidenten und fasst den Bericht der Kommission kurz zusammen.

Mit dieser Vorlage soll die Projektarbeit des Pilotprojektes der Jahre 1992 bis 1994 weitergeführt werden. Damals wurde festgestellt, dass wohl ein breitgefächertes Angebot und ein grosses Engagement für die Prävention im Frühbereich vorhanden ist, dass aber Lücken bei der Koordination, bei der Aus- und Weiterbildung und bei der Erreichung bestimmter Zielgruppen bestehen. Die VGK hat bereits in ihrem Bericht zur Sucht- und Drogenarbeit vor drei Jahren auf solche Lücken hingewiesen.

Das vorliegende Konzept stellt eine Konkretisierung jener Erkenntnisse und Forderungen dar. Dabei soll auf dem Bisherigen aufgebaut, dieses verbessert und weiterentwickelt und speziell auf Niederschwelligkeit geachtet werden. Wichtigste Massnahmen dazu: Sicherstellung von Koordination und Vernetzung, Information und Dokumentation, Weiterbildung der Fachpersonen, Erarbeitung konkreter Projekte, Sensibilisierung der Oeffentlichkeit für die Bedeutung der Prävention in der wichtigen Entwicklungsphase Frühbereich. Die Umsetzung soll über einen Zeitraum von fünf Jahren stattfinden. Die VSD verlangt jedes Jahr einen Zwischenbericht; nach drei Jahren wird eine Standortbestimmung vorgenommen, erst danach entschiedet der Regierungsrat über die Weiterführung des Projekts für die folgenden zwei Jahre.

Das Projekt setzt um, was die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission anlässlich ihres Berichtes zur Sucht- und Drogenarbeit forderte. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat Zustimmung zum Landratsbeschluss gemäss Kommissionsfassung.

Paul Schär: Die Vorlage ist bei der FDP unbestritten, der Kernsatz im Kommissionsbericht "Es liegt im Interesse unserer Gesellschaft, dass der wichtigen Phase der frühen Kindheit allergrösste Sorgfalt und Beachtung geschenkt wird" ist zentral. Auch die FDP unterstützte damals die im Bericht zur Sucht- und Drogenarbeit abgegebene Empfehlung der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission in bezug auf die Prävention im Frühbereich. Es werde jetzt stufengerecht gehandelt; in erster Linie stünden die Gemeinden in der Pflicht, welche auch die Mütter- und Väterberatung anbieten, während sich der Kanton klar auf Koordination, Vernetzung, Projekte und Oeffentlichkeitsarbeit fokussiere.

Die FDP befürwortet die Vorlage einstimmig und erwartet zu gegebener Zeit (2003/2004) einen Bericht über den Erfolg dieses Projekts.

Sabine Stöcklin bekundet namens der SP-Fraktion ungeteilte Zustimmung zum Verpflichtungskredit zugunsten der Gesundheitsförderung im Frühbereich. Die Arbeit des Pilotprojektes 1992-1994 soll weitergeführt werden. Das frühe Kindheitsalter sei eine entscheidene Prägephase. Die Unterstützung der Präventionsanstrengungen auf Gemeindeebene durch den Kanton sei wichtig. Die SP hofft auf die Kontinuität der Anstrengungen.

Patrizia Bognar: Die SVP/EVP-Fraktion unterstützt die Vorlage vollumfänglich.

Nebst den Empfehlungen aus dem Bericht zur Sucht- und Drogenarbeit sei auch die Forderung ihres eigenen Postulats nach einer Koordinationsstelle für Familienfragen umgesetzt worden. P. Bognar würdigt in diesem Zusammenhang auch die Bemühungen von alt EVP-Landrätin Verena Burki, welche stets die Wichtigkeit des Frühbereichs betonte, und zeigt sich überzeugt, dass gerade in diesem Bereich mit wenig Aufwand viel erreicht werden kann.

Rita Bachmann bekundet volle Unterstützung für die Vorlage durch die CVP-Fraktion. Das Projekt sei klar definiert und begrenzt. Die CVP begrüsse die Unterstützung und Förderung von Vorhandenem u.a. auch deshalb, weil der Stellenwert der Mütter- und Väterberatungsstellen in den Gemeinden zunehmend gering eingeschätzt werde. Junge Frauen seien in ihrer Rolle als Erzieherinnen heute oft überfordert, Gewalt in der Familie eine viel zu häufige Erscheinung. Ein Kleinkind, welches schon zuhause Gewalt ausgesetzt sei, entwickle selbst einen weniger stark ausgeprägten Schutzmechanismus gegen Gewaltanwendung. Eine Koordinationsstelle, welche sich die Aus- und Weiterbildung jener Kreise zur Aufgabe mache, welche an der Basis etwas verändern können, sei deshalb sehr zu begrüssen.

Die CVP unterstützt die Vorlage einstimmig.

Peter Degen: Die SD-Fraktion befürwortet die Vorlage einstimmig.

Auch Roland Meury möchte mit wenig Aufwand viel sagen:

Die Grünen stimmen der Vorlage zu!

Auch Eva Chappuis kann der Vorlage zustimmen, fragt sich aber, ob wirklich das Richtige getan werde. Die Gesundheitsförderung im Frühbereich sei eine permanente Aufgabe, doch was jetzt bewilligt werde, sei wiederum nur ein Projekt. Das Pilotprojekt I habe wohl Resultate gezeitigt, ein Teil sei jedoch heute bereits wertlos, weil diese danach nicht gepflegt worden seien. Mit dem jetzigen Projekt könnte in fünf Jahren dasselbe geschehen. E. Chappuis möchte deshalb in drei Jahren nicht mit einem Vorschlag über Weiterführung oder Abbruch des Projekts konfrontiert werden, sondern wird eine Umwandlung in eine dauerhafte Institution fordern, welche die vielen Strukturen im Kanton stützt, die nötige Oeffentlichkeitsarbeit leistet und auch eine Sensibilisierung für die Wichtigkeit des Mittelflusses in diesen Bereich gewährleistet.

Hildy Haas war Mitglied der Projektgruppe und legt Wert auf die Feststellung, dass wohl einige Adressen aus der Arbeit des Pilotprojekts I veraltet seien, dass aber ohne das Zusammentragen des bereits Existierenden jetzt auch nicht über das Projekt II diskutiert würde, welches sie als Quintessenz daraus betrachtet. Wichtig sei nun, dass die neuen Erkenntnisse und Angebote ebenfalls einflössen. Die Koordinationsstelle führe diese zusammen und stelle sie dort zur Verfügung, wo sie benötigt werden. Es sei durchaus möglich, dass man über weitere Massnahmen sprechen müsse, aber das Projekt II sei ein konkreter Schritt zu einer Verbesserung.

Regierungsrat Eduard Belser dankt für die gute Aufnahme der Vorlage und zeigt sich überzeugt, dass dieser Schritt derzeit der richtige sei. Es spreche nichts dagegen, die von Eva Chappuis aufgeworfene Frage im Laufe der Jahre zu prüfen, doch sei halt auch die Unterstützungsbereitschaft in solchen Bereichen nicht immer gleich gross.

Der Umgang mit den von unterschiedlichen Organisationen getragenen Väter- und Mütterberatungen im Kanton sei nicht überall gleich. RR E. Belser richtet deshalb einen Appell an die Gemeindebehörden, nicht in einem so zentralen Bereich zu sparen, in dem die Investitionen sehr gut angelegt seien. Es bestehe eine Verpflichtung, diese Aufgabe wahrzunehmen. Bisher seien keine Minimalnormen erlassen worden, weil viele Stellen sehr gute Arbeit geleistet hätten, aber das Ziel müsse sein, dass alle dies sehr gut tun.

://: Eintreten ist unbestritten.


Claude Janiak
begrüsst auf der Tribüne Verena Burki und Bea Fünfschilling.


Detailberatung des Landratsbeschlusses
(Fassung Kommissionsbericht)

Titel und Ingress / Ziffern 1 und 2 :
Keine Wortbegehren, kein Rückkommen.

://: Der nachfolgende Landratsbeschluss (Kommissionsfassung) wird einstimmig genehmigt.


Landratsbeschluss betreffend Gesundheitsförderung im Frühbereich: Projekt Frühbereich II für die Jahre 1999-2003

Vom 29. April 1999

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Das Projekt Gesundheitsförderung im Frühbereich: Projekt Frühbereich II für die Jahre 1999-2003 wird bewilligt.
2. Für das Projekt wird ein Verpflichtungskredit in der laufenden Rechnung von insgesamt 400'000 Franken für die Jahre 1999 bis 2003 (von jährlich 80'000 Franken) zu Lasten der Rubrik 2221 bewilligt.


Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 29. April 1999


Back to Top