LR Protokoll 28. Mai 1998 (Teil 1)

Protokoll der Landratssitzung vom 28. Mai 1998



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Begrüssung, Mitteilungen

Landratspräsidentin Heidi Tschopp begrüsst alle Anwesenden, insbesondere auch Frau RR Veronica Schaller, Basel-Stadt, auf der Tribüne, herzlich zur heutigen Sitzung.

- Die Präsidentin muss den folgenden Rücktritt aus dem Landrat bekannt geben:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
geschätzte Kolleginnen und Kollegen,
Ich könnte zwei etwas abgedroschene Thesen an den Anfang dieses Rücktrittsschreibens setzen: zum einen "Qualität vor Quantität" und zum andern "weniger ist oftmals mehr".
Zusätzliches berufliches Engagement und neue Herausforderungen bringen mich dazu, meine Energien und Kräfte zu bündeln. Es ist zwar spannend, auf den verschiedensten Ebenen und in unterschiedlichen Gremien tätig zu sein, in letzter Zeit stelle ich jedoch fest, dass bei einer zu grossen Verzettelung die Qualität der Arbeit leidet.
Ich habe mich deshalb entschlossen, mein Landratsmandat auf Ende Juni 1998 niederzulegen.
Aus dem Landrat auszutreten, ist ja für mich nicht etwas Ungewohntes, ich weiss schon, wie es ist, nicht mehr dabei zu sein. Diesmal tu ich diesen Schritt jedoch freiwillig, und ich freue mich schon darauf, das ganze Geschehen wieder etwas aus kritischer Distanz zu beobachten.
Ich danke bei dieser Gelegenheit allen hier im Rat, die sich in fairer und engagierter Weise um die Lösung der anstehenden Probleme in unserem Kanton bemühen und sich durch die oft etwas langsam mahlenden Mühlen und den manchmal zermürbenden politischen Kleinkrämergeist nicht unterkriegen lassen.
Meinem Nachfolger, Eric Nussbaumer aus Frenkendorf, wünsche ich mehr Lust als Frust an der politischen Knochenarbeit in seinem neuen Amt.
Ihnen allen wünsche ich für das kommende Landratsjahr viel Energie, blitzgescheite Ideen und Mut zu Ungewohntem.
Mit freundlichen Grüssen
Elisabeth Nussbaumer

Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin




1 98/35
Berichte des Regierungsrates vom 17. Februar 1998 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 8. Mai 1998: Universitäts-Kinderspital beider Basel: Änderung des Spitalgesetzes und des Spitaldekretes; Genehmigung des Kinderspitalvertrages.
1. Lesung (Partnerschaftliches Geschäft)

Marcel Metzger: Vor nicht ganz einem Jahr hat der Landrat einem Projektierungskredit für das Universitätskinderspital beider Basel zugestimmt. Mit diesem Beschluss haben wir zum Ausdruck gebracht, dass wir grundsätzlich ein gemeinsames Universitätskinderspital befürworten.

In der Vorlage, die heute zu beraten ist, geht es um die gesetzlichen Änderungen und um einen definitiven Entscheid - ein Ja - zum gemeinsamen Universitätskinderspital.

Das Kinderspital Basel und das Kinderspital Bruderholz sollen aus den kantonalen Verwaltungen ausgegliedert und in einer neuen, öffentlich-rechtlichen Institution, dem Universitätskinderspital beider Basel, UKBB, zusammengeführt werden. Das bedeutet, dass das UKBB mehr Selbständigkeit erhält.

M. Metzger führt nochmals die wichtigsten Gründe an, warum wir den Weg zum UKBB gehen sollen:

Es geht um

- kindergerechte, umfassende stationäre und ambulante Angebote für die Kinder unserer Region

- die Erhaltung der universitären Kinder- und Jugendmedizin

- die bestmögliche Qualität dieser Leistungen zu vertretbaren Kosten zu erbringen.

Diese Messlatte müssen wir anlegen, wenn wir jetzt die Gesetzesänderungen und den Kinderspitalvertrag beurteilen. Alle anderen Faktoren sind zweitrangig. Damit diese Aussage nicht zu Missverständnissen führt, präzisiert M. Metzger:

Es ist klar, dass die Zielvorgaben nur mit guten und hochmotivierten MitarbeiterInnen erreicht werden kann.

- Ausbau des Leistungsangebots

Die Grundversorgung und der Notfalldienst werden an beiden Standorten geführt werden. Damit wird den Resultaten der Volksabstimmungen Rechnung getragen, die nämlich in beiden Kantone ein Bekenntnis zu je einem eigenen Kinderspital ergeben hat.

Hingegen werden die Spezialdisziplinen wie folgt aufgeteilt:

- Bruderholz: Orthopädie und Chirurgie
- Basel: Pädiatrie.

Wenn eine Behandlung zu Überschneidungen in diesen Disziplinen führt, bleibt im Normalfall das Kind im bisherigen Spital und das Ärzteteam des anderen Spitals wird zur Behandlung aufgeboten.

Durch die Aufteilung der Disziplinen können Betten abgebaut werden. Das UKBB wird an beiden Standorten je knapp 70 Betten zur Verfügung haben.

Für extern zugewiesene Notfälle wird ein Notfall-Telefondienst eingerichtet werden, je nach Behandlungsbedürftigkeit erfolgt die Zuweisung.

Die Kinder- und Jugendpsychiatrie wird nicht in das UKBB integriert. Die Leistungen sollen aber im bisherigen Rahmen weiter geführt und auf vertraglicher Basis geregelt werden.

- Personal

Für das UKBB sind ca. 510 Stellen geplant. Das bedingt gegenüber dem Ist-Bestand von 1996 einen Abbau von 50 Stellen. Die Fluktuationsrate ist relativ hoch, das Bestreben geht deshalb dahin, den Abbau ohne Kündigungen zu erreichen.

Die MitarbeiterInnen unterstehen nicht mehr dem Personalgesetz des Kantons Basel-Landschaft oder dem Beamtenrecht von BS. Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Bedingungen sollen in einem Kollektivvertrag geregelt werden. Die Besoldung wird nach dem Gehaltssystem von Basel-Stadt vorgenommen. Es wird aber die Möglichkeit offengelassen, dass später auf ein neues, eigenes Gehaltssystem gewechselt werden kann.

- Finanzen

Durch den Zusammenschluss der beiden Kinderspitäler unter einem Dach können im Jahr 1999 im Betrieb ca. 8 Mio Franken eingespart werden. Von diesen Einsparungen profitiert der Kanton Basel-Stadt praktisch in derselben Höhe; für den Kanton Basel-Landschaft ergeben sich hingegen Mehrkosten in der Grössenordnung von rund 3 Mio Franken.

Die unterschiedlichen finanziellen Auswirkungen kommen vor allem daher, dass deutlich mehr Patienten aus dem Baselbiet kommen als von der Stadt, das Verhältnis ist ca. 60:40. Im weiteren leisten wir bewusst unseren Beitrag an die universitäre Kinder- und Jugendmedizin, die bis anhin weitgehend von Basel-Stadt allein finanziert wurde. Damit helfen wir, dass diese Disziplin auch längerfristig erhalten werden kann.

Auf längere Sicht hin wird das UKBB aber auch für unseren Kanton kostengünstiger als ein Alleingang.

Obwohl das gemeinsame Kinderspital rechtlich am 1. Januar 1999 den Betrieb aufnimmt, wird der neue Spitalablauf noch nicht in dem Rahmen möglich sein. Im Bruderholz müssen vorerst bauliche Änderungen vorgenommen werden. Dazu werden wir eine separate Vorlage erhalten.

Das Budget 1999 wird dem Umstand Rechnung tragen, dass der Spitalablauf im ersten Halbjahr unterschiedlich zu dem im zweiten Halbjahr sein wird.

- Kompetenzaufteilung

Welche Kompetenzen haben die Regierungen, welche das Parlament und welche das UKBB?

Das Parlament wird zahlenmässig keine grossen Kompetenzen haben, dafür aber die wichtigste: Wir sprechen das Geld in Form des Globalbudgets. Gerade bei einem Betrieb, der nicht kostendeckend arbeitet, sind die Finanzen die wichtigste Einflussgrösse. Als Grundlage für die Beurteilung und Genehmigung des Globalbudgets dienen die Leistungsaufträge, dann das Budget und der Finanz- und Investitionsplan des UKBB. Zudem erhalten die Parlamente jeweils den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung zum UKBB zur Kenntnisnahme.

Die Regierungen üben die Oberaufsicht über das UKBB aus und erteilen Leistungsaufträge.

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission ist überzeugt, dass die Rahmenbedingungen für das Universitätskinderspital beider Basel richtig festgelegt sind, damit die bestmögliche Spitalversorgung der Kinder unserer Region und die universitäre Kinder- und Jugendmedizin erhalten werden können.

Die Kommission hat einstimmig den Änderungen zum Spitalgesetz, zum Dekret und der Genehmigung des Kinderspitalvertrages zugestimmt. Im Namen der Kommission darf der Präsident beantragen, auf das Geschäft einzutreten und der Änderung des Spitalgesetzes und -dekretes, wie in der Vorlage des Regierungsrates ausgeführt, zuzustimmen und den Kinderspitalvertrag zu genehmigen.

Paul Schär: Das Universitätskinderspital beider Basel ist ein partnerschaftliches Vorhaben, nicht von lokaler, sondern von regionaler Bedeutung. Die FDP-Fraktion hat im Herbst 1997 dem Projektierungskredit zugestimmt und wird auch der heutigen Vorlage zustimmen.

Warum stimmen wir zu?

1. Das gemeinsame Kinderspital stellt die kindgerechte medizinische Versorgung in der gesamten Region sicher - und dies auf einem universitären Niveau.

2. Durch Schwergewichtsbildungen an den beiden Standorten können Synergien genutzt werden.

3. Zu den Kosten: Obwohl der Kanton Baselland Mehrkosten an Lehre und Forschung von 3,2 Mio Franken leisten wird, können die Gesamtkosten 1999 bereits um ca. 8 Mio reduziert werden.

Das UKBB an zwei Standorten: Wir geben zu, dass wir einen Standort vorgezogen hätten, dies hätte die Optimierung in einem ganz anderen Ausmass dargestellt. Aber die vorgeschlagene Lösung ist die einzige, die sich realpolitisch darbietet.
Auch dadurch entsteht ein qualitativ hochstehendes Universitätskinderspital, kostenrelevante Doppelspurigkeiten können vermieden werden.

Wir befürworten die selbständig-öffentlich-rechtliche Trägerschaft und sehen, dass das Herauslösen des Universitätskinderspitals beider Basel aus den kantonalen Verwaltungen - weil damit eine Teilautonomie entsteht - betriebswirtschaftlichen und unternehmerischen Spielraum schafft.

Kinderspitalrat als oberste Führung und Aufsichtsorgan: Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Trägerschaft befürwortet die FDP-Fraktion - in Anlehnung an einen Verwaltungsrat in einem privaten Unternehmen - den Kinderspitalrat als oberste Führung und Aufsicht.

Leistungsaufträge, Globalbudget: Wir unterstützen ganz im Sinne der wirkungsorientierten Verwaltungsführung die vorgesehenen Instrumente für ein effizientes Spitalmanagement. Das heisst ganz klar, dass der Leistungsauftrag sehr wichtig ist. Er soll Sache der Regierungen beider Basel sein. Wir im Parlament beschliessen die Globalbeiträge.

Zum Staatsvertrag: Zu § 15 e lag in der Kommission ein Antrag vor, den wir klar ablehnen.

Öffentlicher Verkehr: Die FDP-Fraktion geht davon aus, dass betreffend Erschliessung noch eine Vorlage an den Landrat überwiesen wird.

P. Schär bringt eine kurze Schlussbemerkung in eigener Sache an: Er möchte dem Projektmanagement, das in sehr kurzer Zeit "auf die Beine gestellt wurde", ein grosses Kompliment aussprechen. Es wurde sehr gute Arbeit geleistet! Wir wurden in der Kommission auch laufend informiert und konnten die Fortschritte bestens verfolgen. Auch in der Kommission war die Zusammenarbeit konstruktiv und offen.

Die FDP-Fraktion stimmt für Eintreten.

Esther Aeschlimann: Eine lange und zeitweise auch recht turbulente Vorgeschichte hat ein gutes Ende gefunden. Die neue Institution, das Universitätskinderspital beider Basel im öffentlichen Recht, wird von der SP-Fraktion begrüsst. Das neue UKBB bringt uns die Weiterführung der universitären Kindermedizin in der Region. Dabei möchte E. Aeschlimann zu bedenken geben, dass unser Einzugsgebiet ca. 900'000 Einwohner umfasst, die Kinderspitäler in Bern und Zürich haben ca. 1,3 bis 1,5 Mio Einwohner!

Die Zusammenarbeit Bruderholzspital-Basel wird Synergien nutzen, und vor allem auch eine Qualitätsverbesserung in den Angeboten bringen. Darum ist auch der finanzielle Mehraufwand von 3,5 Mio Franken für Baselland gerechtfertigt.


Ein Spital wird von seinem Personal getragen, die Leute, die dort arbeiten, werden vom Start an eine Schlüsselrolle inne haben. Das Personal muss also möglichst gut motiviert an seine Arbeit gehen können. Zu Personalfragen wird die SP-Fraktion noch zwei Anträge stellen.

Folgende Anliegen sollten im Auge behalten werden:

- Die gute Erreichbarkeit mit dem OeV des Bruderholzspitals ist auch der SP-Fraktion ein primäres Anliegen.

- Wir möchten nicht, dass schliesslich zwei Kinderspitäler, eines in Basel-Stadt und eines auf dem Bruderholz, einfach an zwei verschiedenen Orten, existieren. Der Regierungsrat und der Kinderspitalrat sind deshalb sehr gefordert, dass die vorgesehene Aufgabenteilung gemäss Vorlage Gesetz für die Beteiligten wird. Das UKBB kann sonst seinen Auftrag auch nicht erfüllen.

- Ein weiterer Punkt stellt der Bettenabbau dar: 70 Betten werden insgesamt abgebaut, das bedeutet einen Drittel des gesamten Bestandes. Das wiederum heisst, dass die Kinder vermehrt zuhause betreut werden müssen, deshalb muss ein genügendes Angebot an externem Angebot vorhanden sein. Ob sich dieser Kraftakt nicht nachteilig auf die kranken Kinder auswirken wird, muss sich noch zeigen.

- Die Evaluation: Ab Juni 1999 wird das Spital voll im Betrieb sein. Ein Jahr später erwarten wir einen Zwischenbericht.

Die SP-Fraktion hat die Vorlage ausführlich und grundlegend diskutiert. Zusammengefasst kann E. Aeschlimann mitteilen, dass die Situation akzeptiert wird. Im Namen der Fraktion kann E. Aeschlimann Zustimmung zur Vorlage beantragen.

Hans Schäublin: Die SVP-EVP-Fraktion hat das partnerschaftliche Geschäft ebenfalls eingehend beraten. Wir sind der Meinung, es handle sich hier um die bestmögliche Lösung, die aus den vorgegebenen Möglichkeiten resultieren konnte. Wir stehen zur Vorlage und sehen auch die Wichtigkeit von Lehre und Forschung sowie die Sicherung der Qualität. Allenfalls kann auch das Einzugsgebiet später noch vergrössert werden.

Die SVP-EVP-Fraktion ist auch froh, dass an beiden Orten die Grundversorgung im Notfalldienst gewährleistet ist.

H. Schäublin ist der Meinung, dass das Parlament schliesslich noch über einen Globalkredit bestimmen kann, dessen Höhe noch zu beraten sein wird.

Der Landrat wird regelmässig mit einem Rechenschaftsbericht bedient werden, was die Fraktion sehr begrüsst.

Zum Staatsvertrag sagt die SVP-EVP-Fraktion ebenfalls Ja. Eine Änderung in bezug auf das Lohnsystem würden wir ablehnen.


Ebenso unterstützt die Fraktion die Erhaltung der Lehre und Forschung. Kosten sind noch nicht aufgeführt, H. Schäublin gibt aber zu bedenken, dass nicht mit indirekten Kreditsprechungen überbordet werden sollte.

Die SVP-EVP-Fraktion stimmt der Vorlage zu.

Gerold Lusser: Die Vorlage, die wir vor uns haben, kann als Sieg der Vernunft bezeichnet werden. Bereits vor mehr als 30 Jahren spürte man erste Ansätze, eine regionale Spitalplanung einzuleiten.

Die CVP-Fraktion ist heute von dieser Vorlage überzeugt, sie wird in Zukunft ein Fenster auf ein gemeinsames Vorgehen öffnen, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse beider Kantone, Stadt und Land.

G. Lusser betont speziell, dass eine zukunftsträchtige Weiterentwicklung der medizinischen Fakultät der Universität Basel, der ältesten Universität unseres Landes, möglich wird. In diesem Sinne garantiert die Vorlage auch, dass weiterhin unsere kindermedizinischen Bedürfnisse auf einer universitären Ebene gelöst werden können, dass Forschung betrieben werden kann, da nach wie vor eine kompetente Weiterentwicklung im universitären Rahmen notwendig ist.

Selbstverständlich, und das liegt uns als Kantonsbürger noch näher, ist wichtig, dass eine kompetente stationäre pädiatrische Versorgung garantiert ist, zu einem Preis, der bezahlt werden kann.

Der Weg war lang - G. Lusser ist aber überzeugt, dass das vorliegende Produkt als gelungen bezeichnet werden kann.

In der Detailberatung werden wir noch auf das eine oder andere stossen, das aber kein Hindernis darstellen darf, um das gemeinsame UKBB realisieren und umgesetzen zu können.

Die Vorlage ist solid ausgearbeitet, ihre Kompetenzstrukturierung ist fassbar, so klar, dass Vertrauen gerechtfertigt ist. Trotz einiger offener Fragen garantiert die Vorlage eine Zukunftsentwicklung und eine Anpassung und Flexibilität ohne Risiko. Dem Urheber dieses Projektes spricht G. Lusser seinen Dank aus.

In der Fraktion der CVP fanden einige Diskussionen statt. Wir sind alle zur Auffassung gelangt, dass das Werk unterstützt werden soll. G. Lusser fordert die Bevölkerung auf, dass sie Hand bietet zu diesem gemeinsamen Werk, das eine Zukunft für unsere gemeinsame Kindermedizin hat.

Peter Degen: Die Schweizer Demokraten haben schon vor Jahren in der damaligen Landratsvorlage betreffend eines gemeinsamen Kinderspitals Bruderholz signalisiert, dass die qualitative Sicherung der kinderspitalärztlichen Leistungen in der Region Basel nur durch eine Konzentration in einem gemeinsamen Kantonskinderspital beider Basel langfristig gesichert werden kann. Zudem kann eine Fusion auch finanzielle Vorteile haben.

Für die SD-Fraktion ist aber auch unbestritten, dass anstelle des Standortes "Regionales Zentrum Kinderspital Bruderholz" der alternative Standort Basel-Stadt, wie ihn die Grünen in einer Initiative gefordert hatten, im Baselbiet politisch nicht mehrheitsfähig sein würde.

Mit der Schaffung eines gemeinsamen Kinderspitals beider Basel hat die Vernunft, unter dem Zwang, die finanziellen und personellen Ressourcen haushälterischer und qualitativ optimaler einzusetzen, doch obsiegt.

Wir SD können darum der Vorlage gemäss Kommissionsberatung zustimmen, mit einem Vorbehalt und dem Antrag,

die prognostizierten Mehrausgaben zulasten der Baselbieter Versicherten von 3,2 Mio Franken sind durch finanzielle Einsparungen im übrigen Spitalbereich des Kantons Baselland einzusparen und speziell auszuweisen.

Konkret ist es für uns und auch den Baselbieter Souverän nachvollziehbar, dass einerseits durch die Zusammenlegung der beiden Kinderspitäler erhebliche Kosten eingespart, andererseits den Baselbieter Versicherten doch eine finanzielle Mehrbelastung in Millionenhöhe resultiert. Diese Mehrbelastung wiederum wird durch höhere Krankenkassenprämien uns Baselbietern verrechnet, wenn sie der Kanton nicht durch alternative Einsparungen in den übrigen Spitaldienstleistungen kompensiert. Konstruktive Zusammenarbeitsmodelle sollen für beide Seiten qualitative und finanzielle Vorteile bringen, und nicht einmal mehr, vor allem auf Kosten und zulasten des Baselbiets und seiner Bevölkerung, gehen.

In diesem Sinne sind die Schweizer Demokraten für Eintreten, können aber der Vorlage nur zustimmen, wenn die prognostizierten Mehrausgaben zulasten des Baselbietes in anderen Bereichen der BL Kantonsspitäler wieder eingespart und ausgewiesen werden.

Fortsetzung des Protokolls vom 28. Mai 1998


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