LR Protokoll 28. Januar 1999 (Teil 1)
Protokoll der Landratssitzung vom 28. Januar 1999
Zur Traktandenliste dieser Sitzung
Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Begrüssung, Mitteilungen
Landratspräsident Claude Janiak begrüsst alle Anwesenden herzlich zur heutigen Sitzung.
- Am 5. Februar wird das Bundesgericht das Notariatsgesetz, gegen das Beschwerde eingereicht worden ist, behandeln.
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
Zur Traktandenliste
Uwe Klein beantragt, Traktandum 19, Interpellation von Matthias Zoller, abzusetzen, da der Interpellant heute abwesend ist.
://: Der Antrag von U. Klein, Traktandum 19 für heute abzusetzen, wird stillschweigend gutgeheissen.
Alfred Zimmermann beantragt, das letzte Traktandum, die Motion der SP-Fraktion betreffend Einführung des Haftrichters bzw. der Haftrichterin, vorzuziehen, da die Justiz- und Polizeikommission am nächsten Montag diese Frage im Rahmen der Behandlung der Revision der Strafprozessordnung behandeln wird.
Peter Tobler lehnt eine Änderung der Traktandenliste ab, da die Fragen rund um den Haftrichter in der JPK ohnehin behandelt werden.
Landratspräsident Claude Janiak weist darauf hin, dass eine Umstellung der Traktandenliste nicht möglich ist.
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
1 1999/001
Berichte des Regierungsrates vom 5. Januar 1999 und der Petitionskommission vom 14. Januar 1999: Einbürgerung
Christoph Rudin: Ausnahmsweise wird dem Landrat nicht ein Paket von Einbürgerungen, sondern nur eine einzelne, vorgelegt. Der Grund ist aus den Akten ersichtlich: der Bewerber möchte im Februar die Rekrutenschule besuchen.
Andreas Koellreuter bittet, diesem Einbürgerungsgesuch zuzustimmen, denn der Bewerber wurde für die Rekrutenschule bereits ausgehoben und möchte im Februar einrücken.
://: Mit grossem Mehr wird dem Einbürgerungsgesuch gemäss Vorlage 1999/001 zugestimmt
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
2 98/229
Berichte des Regierungsrates vom 10. November 1998 und der Finanzkommission vom 13. Dezember 1998: Änderung des kantonalen Ergänzungsleistungsgesetzes zur AHV und IV und Aufhebung der dazugehörenden Verordnung des Landrates. 1. Lesung
Roland Laube: Aufgrund der Änderung des Bundesgesetzes zur Alters-, Hinterlassenen und Invalidenversicherung muss auch der Kanton seine Vorschriften anpassen.
Im Entwurf der Regierung zum Landratsbeschluss fehlt § 6. Im Entwurf gemäss Beilage A der Finanzkommission ist diese Bestimmung aber aufgeführt. Die übrigen Änderungen sind im Bericht der Finanzkommission ausführlich dargelegt. Sie beantragt mit 12:0 Stimmen, dem Landratsbeschluss gemäss Beilage A des Kommissionsberichts zuzustimmen.
Kurt Schaub: Die FDP-Fraktion schliesst sich der Kommissionsmeinung einstimmig an. Die Kantone sind verpflichtet, das Bundesgesetz nachzuvollziehen. Es ist ganz im Sinne der FDP-Fraktion, dass Ergänzungsleistungen nicht im Giesskannenprinzip ausgeschüttet werden, sondern denjenigen zugute kommen, die es nötig haben.
Peter Meschberger: Auch die SP-Fraktion steht voll hinter der Vorlage. Sie vertraut der Regierung, dass sie die Ausschüttung der Ergänzungsleistungen gemäss Vorlage handhabt.
Erich Straumann: Auch die SVP-EVP-Fraktion unterstützt die Änderung des kantonalen Ergänzungsleistungsgesetzes zur AHV und IV und die Aufhebung der dazugehörenden Verordnung des Landrates.
Urs Baumann: Die CVP-Fraktion unterstützt die Vorlage und bittet, ihr zuzustimmen.
Alfred Zimmermann: Auch die Grünen stimmen den Änderungen gemäss vorliegendem Entwurf zu. Alle Änderungen beinhalten eine Verbesserung oder allenfalls eine Besitzstandwahrung. Ist die Regierung bereit, dafür zu sorgen, dass die Bezugsberechtigten deutlich auf ihr Recht aufmerksam gemacht werden? Ein entsprechender Passus müsste aufgenommen werden.
Peter Brunner: Die Schweizer Demokraten stimmen der Vorlage zu.
Regierungsrat Hans Fünfschilling dankt für die gute Aufnahme der Vorlage.
Namens der Regierung stellt H. Fünfschilling einen Antrag zu II. c. Es ist vorgesehen, die Inkraftsetzung rückwirkend auf den 1. Januar 1999 festzulegen. Eine rückwirkende Inkraftsetzung kann aber nicht von der Regierung, sie muss vom Landrat beschlossen werden.
Emil Schilt bittet, die Frage von A. Zimmermann betreffend Bekanntmachung an die Bezugsberechtigten zu beantworten. Es ist richtig, dass die Schwellenangst vieler Bezugsberechtigter sehr gross ist.
Regierungsrat Hans Fünfschilling: Die Frage von A. Zimmermann kann mit dem Antrag von E. Aeschlimann zum gleichen Thema in der Detailberatung behandelt werden.
H. Fünfschilling nimmt das Anliegen gerne entgegen, jedoch gehört ein solcher Passus nicht ins Gesetz. Eine Regelung kann aber sicher im Sinne der Antragsteller in der Verordnung gefunden werden.
://: Eintreten ist unbestritten.
Detailberatung
Titel und Ingress, I., §§ 1, 2, 4, 5
Keine Wortbegehren.
§ 6 Durchführungsorgane und Verwaltungskosten
Esther Aeschlimann stellt folgenden Antrag:
Allen AHV-Rentnerinnen und -Rentnern wird von der Steuerbehörde, in Zusammenarbeit mit der Ausgleichskasse, zusammen mit der Steuererklärung ein Berechnungsformular für Ergänzungsleistungen zugestellt.
Das Problem wurde bereits angesprochen. E. Aeschlimann könnte einer Aufnahme dieses Absatzes auch in der Verordnung zustimmen, wenn klar ist, wie die Handhabung erfolgt. Dann müsste der letzte Satz in § 6 gestrichen werden.
Studien belegen, dass die Schwelle zum Bezug von Ergänzungsleistungen immer noch viel zu hoch ist und viel einfacher gestaltet werden müsste.
E. Aeschlimann bittet, ihrem Antrag zuzustimmen.
Regierungsrat Hans Fünfschilling bittet, den Antrag abzulehnen. Eine solche Bestimmung gehört nicht ins Gesetz. Die Verordnung könnte aber auf die 2. Lesung hin nochmals im Sinne des Antrages überarbeitet und dann definitiv entschieden werden.
Esther Aeschlimann stimmt dem Vorschlag von H. Fünfschilling zu.
Landratspräsident Claude Janiak: Der Antrag von E. Aeschlimann gilt vorerst als zurückgezogen und § 6 bleibt bis zur 2. Lesung unverändert.
II. Abs. c)
Regierungsrat Hans Fünfschilling beantragt wie angekündigt folgende Änderung von lit. c):
Die Gesetzesänderung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft. Der Regierungsrat wird beauftragt, die Volksabstimmung auf den 13. Juni 1999 anzusetzen.
://: Die notwendige zustimmende Zweidrittelsmehrheit zu diesem Antrag wird erreicht.
Damit ist die 1. Lesung beendet.
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
Fortsetzung des Protokolls vom 28. Januar 1999