1 Wahl der Präsidentin des Landrates für das Amtsjahr vom 1. Juli 1997 bis 30. Juni 1998
Peter Tobler
schlägt im Namen der FDP-Fraktion Heidi Tschopp als Präsidentin des Landrates für das Amtsjahr vom 1. Juli 1997 bis 30. Juni 1998 vor.
://: Heidi Tschopp wird mit 66 Stimmen als Präsidentin des Landrates für das Amtsjahr vom 1. Juli 1997 bis 30. Juni 1998 gewählt.
Zahl der eingelegten Wahlzettel 85
Zahl der leeren Wahlzettel 6
Zahl der ungültigen Wahlzettel 0
Zahl der gültigen Wahlzettel 79
Absolutes Mehr 40
Ilona Ringwald, Violine und Solomon Ross, Gitarre, erfreuen die Landräte und die Gäste auf der Tribüne mit den verschiedensten Volksweisen.
Heidi Tschopp
dankt für die Wahl. Sie hofft, diejenigen, die sie gewählt haben, im kommenden Amtsjahr nicht zu enttäuschen und dass auch jene, die ihr die Stimme nicht gaben, sich mit ihrer Präsidentschaft identifizieren können.
2 Wahl des Präsidenten des Regierungsrates für das Amtsjahr vom 1. Juli 1997 bis 30. Juni 1998
Claude Janiak
schlägt im Namen der SP-Fraktion Peter Schmid als Präsidenten des Regierungsrates für das Amtsjahr vom 1. Juli 1997 bis 30. Juni 1998 vor.
://: Peter Schmid wird mit 64 Stimmen als Präsident des Regierungsrates für das Amtsjahr vom 1. Juli 1997 bis 30. Juni 1998 gewählt.
Zahl der eingelegten Wahlzettel 85
Zahl der leeren Wahlzettel 15
Zahl der ungültigen Wahlzettel 0
Zahl der gültigen Wahlzettel 70
Absolutes Mehr 36
3 Wahl des Vizepräsidenten des Landrates für das Amtsjahr vom 1. Juli 1997 bis 30. Juni 1998
Urs Wüthrich
schlägt im Namen der SP-Fraktion Claude Janiak als Vizepräsidenten des Landrates für das Amtsjahr vom 1. Juli 1997 bis 30. Juni 1998 vor.
://: Claude Janiak wird mit 60 Stimmen zum Vizepräsidenten des Landrates für das Amtsjahr vom 1. Juli 1997 bis 30. Juni 1998 gewählt.
Zahl der eingelegten Wahlzettel 84
Zahl der leeren Wahlzettel 16
Zahl der ungültigen Wahlzettel 0
Zahl der gültigen Wahlzettel 68
Absolutes Mehr 35
4 Wahl der Vizepräsidentin des Regierungsrates für das Amtsjahr vom 1. Juli 1997 bis 30. Juni 1998
Oskar Stöcklin
schlägt namens der CVP-Fraktion Elsbeth Schneider als Vizepräsidentin des Regierungsrates für das Amtsjahr vom 1. Juli 1997 bis 30. Juni 1998 vor.
://: Elsbeth Schneider wird mit 67 Stimmen zur Vizepräsidentin des Regierungsrates für das Amtsjahr vom 1. Juli 1997 bis 30. Juni 1998 gewählt.
Zahl der eingelegten Wahlzettel 84
Zahl der leeren Wahlzettel 14
Zahl der ungültigen Wahlzettel 0
Zahl der gültigen Wahlzettel 70
Absolutes Mehr 36
5 Wahl von 5 Mitgliedern des Büros des Landrates für das Amtsjahr vom 1. Juli 1997 bis 30. Juni 1998
://: In stiller Wahl werden die fünf folgenden Mitglieder in das Büro des Landrates für das Amtsjahr vom 1. Juli 1997 bis 30. Juni 1998 gewählt:
Walter Jermann, CVP
Andres Klein, SP
Hans Schäublin, SVP
Urs Steiner, FDP
Ernst Thöni, FDP
6 97/114
Bericht der Petitionskommission vom 9. Juni 1997: Begnadigungsgesuch
Christoph Rudin:
Dieses Begnadigungsgesuch muss nicht politisch entschieden werden.
Der Gesuchsteller hat eine Gewalttat verübt, er wurde verurteilt. Es konnte den Akten im weiteren entnommen werden, dass sich der Gesuchsteller überdurchschnittlich angestrengt hat, sich wieder einzugliedern. Wo steht dieser Mensch heute? Hat er Gnade verdient?
Die Justiz-, Militär- und Polizeidirektion beantragt eine Begnadigung um ein Jahr, die Gerichtsinstanzen befürworten eine Begnadigung ebenfalls.
Die Petitionskommission konnte die Begnadigung nicht einhellig unterstützen. Die Mehrheit hat aber überdurchschnittlich gewichtet, dass der Gesuchsteller seine Ausbildung als technischer Kaufmann im Herbst beenden wird; er beteiligt sich aktiv an einem Wiedergutmachungsprogramm; er hat seine Schuldensanierung aktiv an die Hand genommen. Er hat auch eine Stelle gefunden, die er bereits in diesem Herbst antreten könnte.
Die Mehrheit der Kommission hat darum gefunden, der Strafzweck falle damit weg, die Begnadigung um 10 Monate würde einen lückenlosen Anschluss in das zivile Leben ermöglichen.
Eine Minderheit der Kommission war der Meinung, der Strafvollzug würde dem Gesuchsteller gut tun, er solle auch nach Abschluss seiner Ausbildung die restlichen 10 Monate noch absitzen.
Der Beschluss fiel mit 4:3 Stimmen sehr knapp aus. Ch Rudin möchte dazu noch bemerken, dass sämtliche gerichtlichen Instanzen B Strafgericht, Obergericht, Bundesgericht B 3:2-Entscheide gefällt haben.
Thomas Hügli:
Das Begnadigungswesen ist bekanntlich ein ausserordentliches Instrument und erfordert darum hohe Anforderungen. Ausserordentlich bedeutet, wenn das von der Justiz gefällte Urteil unrechtmässig erscheint - dieses Urteil wurde aber vom Obergericht des Kantons Baselland bestätigt; das Bundesgericht ist auf eine Nichtigkeitsbeschwerde nicht eingetreten. Ob die Entscheide knapp waren, spielt für uns keine Rolle.
Begnadigungsgesuche sind immer täter-orientiert, die Opfer werden in der Regel ausgeblendet. Die Angehörigen der Opfer müssen oft um ihre Rechte kämpfen.
Im Gegensatz zu den Ausführungen des Kommissionspräsidenten glaubt die FDP-Fraktion, dass es sich um vorsätzlichen Mord handelt B wofür der Gesuchsteller auch rechtmässig verurteilt worden ist. Es genügt für uns nicht, dass er einen Lehrabschluss gemacht und eine Stellung in Aussicht hat usw., um dem Begnadigungsgesuch zuzustimmen. Die FDP-Fraktion lehnt das Begnadigungsgesuch einstimmig ab.
Ursula Jäggi:
Aufgabe der Petitionskommission ist es, nicht ein Urteil auf seine Rechtmässigkeit hin zu überprüfen, sondern es ist ihre Aufgabe zu beurteilen, ob der Gesuchsteller begnadigungswürdig ist, wie sich seine aktuelle Situation darstellt, was er dazu beigetragen hat, um seine Tat zu verarbeiten, zu büssen.
Die SP-Fraktion ist einstimmig der Auffassung, dass der vorliegende Gesuchsteller begnadigt werden soll.
Andrea Von Bidder:
Die EVP-SVP-Fraktion hat sich ebenfalls intensiv mit diesem Begnadigungsbegehren befasst. Sie konnte sich nicht auf einen einstimmigen Entscheid einigen. Eine Minderheit berücksichtigt, dass der Täter zur Tatzeit jung war und seither an seiner Vergangenheitsbewältigung gearbeitet hat.
Rita Bachmann:
In den Fraktionen wurde vereinbart B R. Bachmann ist nun erstaunt, dass man sich nicht daran hält B dass keine Kommentare abgegeben werden, sondern dass nur die Fraktionsmeinungen bekannt gegeben werden. Die CVP-Fraktion lehnt das Begnadigungsgesuch mehrheitlich ab.
Esther Maag
kann persönlich dem Begnadigungsgesuch zustimmen.
://: Mit 33:47 Stimmen wird das Begnadigungsgesuch abgelehnt.
7 97/124
Bericht der Petitionskommission vom 16. Juni 1997: Begnadigungsgesuch
Christoph Rudin:
Der Gesuchsteller hat eine angeschlagene Gesundheit, vom medizinischen Standpunkt her ist er nur knapp hafterstehungsfähig. Seine Frau ist pflegebedürftig B müsste er für 45 Tage ins Gefängnis, müsste seine Ehefrau hospitalisiert werden. Der Gesuchsteller hat gegenüber dem Strassenverkehrsamt Basel-Stadt versichert, dass er keinen Ausweis mehr beantragen werde, er werde auf das Autofahren künftig gänzlich verzichten.
://: Mit grossem Mehr wird dem Begnadigungsgesuch zugestimmt.
8 96/252
Berichte des Regierungsrates vom 19. November 1996 und der Bau- und Planungskommission vom 2. Juni 1997: Teilrevision des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs (ÖVG-Revision) als Gegenvorschlag zur nichtformulierten Initiative (Gemeindeinitiative) "betreffend Kostenumverteilung in der Förderung des öffentlichen Verkehrs". 2. Lesung des Gesetzes; Beschlussfassung über die Initiative und den Gegenvorschlag
Rudolf Felber:
Der Presse konnte entnommen werden, dass der Vorschlag der Initianten betreffend Umweltschutz-Abonnemente B deren Kosten die Gemeinden vollständig übernehmen sollten, und dem Kanton würden die restlichen Kosten des Verkehrs überbunden B in der Bau- und Planungskommission nicht richtig geprüft worden sei.
R. Felber möchte diese Aussage wie folgt richtig stellen: der erwähnte Vorschlag kam aus der Runde der Bau- und Planungskommission; er wurde anlässlich der Sitzung mit den Gemeindevertretern intensiv diskutiert, letztlich aber abgelehnt.
Im weiteren hatte die Kommission für die 2. Lesung keine weiteren Anträge zu bearbeiten.
Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs
2. Lesung
Keine Wortbegehren.
Peter Holinger
möchte für die Gemeinden eine Lanze brechen: Von 44 Vernehmlassungen haben sich zwei Drittel der Gemeinden für die Gemeindeinitiative eingesetzt. Liestal hat wie andere Gemeinden Zentrumsfunktionen B SBB, Waldenburgerbahn, Autobus, Regionalbus, PTT B und damit enorme Aufwendungen für die gesamte Region. Die Gemeinden werden künftig neu stark belastet werden.
Diese Zweidrittel sollten ernst genommen werden. Darum hat P. Holinger andere Anträge formuliert, über die abgestimmt werden sollte. Die SVP-EVP-Fraktion unterstützt seine Anträge mehrheitlich.
Landratspräsident
Erich Straumann:
Diese Anträge werden bei der Abstimmung zum Landratsbeschluss gestellt werden.
://: Das Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs wird in 2. Lesung mit 57:0 Stimmen beschlossen.
Dekret über das Angebot im öffentlichen Personennahverkehr
2. Lesung
Keine Wortbegehren.
://: Das Dekret über das Angebot im öffentlichen Personennahverkehr (Angebotsdekret) wird in 2. Lesung mit 58:0 Stimmen beschlossen.
Zum Anhang: Dekret
Zum Landratsbeschluss
Titel und Ingress
Keine Wortbegehren.
Zu Ziffer 1.
Peter Holinger
stellt den Antrag,
die nichtformulierte Initiative (Gemeindeinitiative) "betreffend Kostenumverteilung in der Förderung des öffentlichen Verkehrs" wird gutgeheissen.
Max Ribi:
Sind sich die Initianten bewusst, was im Text steht? Es heisst dort nämlich, dass der Kanton die Kosten übernehmen soll, und zwar auf der einen Seite durch eine Erhöhung der Kantonssteuer (das wären 2,5%) oder/und durch nichtgebundenen Finanzausgleich - was die kleinen Gemeinden stark treffen würde.
M. Ribi richtet sich im weiteren an diejenigen, die der Gemeindeinitiative zustimmen möchten: Würde der Initiative tatsächlich zugestimmt, würde das alte Gesetz, das Ungleichheiten wegen des neuen Eisenbahngesetzes beinhaltet, weiterhin gelten. Die Zentrumsgemeinden würden damit noch mehr belastet.
Hansruedi Bieri
zeigt sich überrascht, dass dieser Vorschlag jetzt gebracht wird.
Diese Idee wurde im übrigen in der Kommission lang und breit diskutiert. Schliesslich handelt es sich aber um eine politische Frage, und es müsste jetzt begründet werden, wie das weitere Vorgehen aussehen sollte. Heute B im jetzigen Zeitpunkt B ist der Vorschlag von P. Holinger keine gute Idee.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
bittet, die Initiative abzulehnen.
Danilo Assolari
ist ebenfalls sehr erstaunt, dass P. Holinger diesen Antrag jetzt stellt. Die CVP-Fraktion lehnt die Initiative ab.
://: Der Antrag von P. Holinger wird mit 9:59 Stimmen abgelehnt.
Ziffern 2. B 4.
Keine Wortbegehren.
://: Der folgende Landratsbeschluss wird mit grossem Mehr gutgeheissen.
Zum Anhang: Landratsbeschluss
9 97/90
Berichte des Regierungsrates vom 13. Mai 1997 und der Justiz- und Polizeikommission vom 9. Juni 1997: Gesetz über die Aufhebung der Volkswahl der Bezirksschreiberinnen und Bezirksschreiber. 2. Lesung
Kommissionspräsident
Dieter Völlmin
hat dem Kommissionsbericht nichts beizufügen.
2. Lesung des Gesetzes
Kein Wortbegehren.
Schlussabstimmung
://: Das Gesetz über die Aufhebung der Volkswahl der Bezirksschreiberinnen und Bezirksschreiber wird in 2. Lesung mit 54 zu 4 Stimmen gutgeheissen.
2. Lesung der Verordnung über die öffentliche Beurkundung
Kein Wortbegehren.
Schlussabstimmung
://: Die Verordnung über die öffentliche Beurkundung wird in 2. Lesung mit 48 zu O Stimmen verabschiedet.
Landratsbeschluss
betreffend Gesetz über die Aufhebung der Volkswahl der Bezirksschreiberinnen und Bezirksschreiber
Vom 26. Juni 1997
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I.
Das Gesetz vom 6. Juni 1983 über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (Verwaltungsorganisationsgesetz) wird wie folgt geändert:
§ 45 Absatz 2
Aufgehoben
II.
Das Gesetz vom 7. September 1981 über die politischen Rechte wird wie folgt geändert:
§ 22 Buchstabe g
Aufgehoben
§ 27 Buchstabe g
Aufgehoben
§ 30 Absatz 1
"...der Bezirksschreiber, ..." gestrichen
III.
Der Regierungsrat beschliesst das Inkrafttreten dieses Gesetzes.
Landratsbeschluss
betreffend Änderung der Verordnung über die öffentliche Beurkundung
Vom 26. Juni 1997
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I.
Die Verordnung vom 22. Juni 1978 über die öffentliche Beurkundung wird wie folgt geändert:
Titel
Dekret über die öffentliche Beurkundung
§ 3 Buchstabe b
Aufgehoben
II.
Der Regierungsrat beschliesst das Inkrafttreten dieser Änderung.
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