LR Protokoll 25. März 1999 (Teil 1)
Protokoll der Landratssitzung vom 25. März 1999
Zur Traktandenliste dieser Sitzung
Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Begrüssung, Mitteilungen
Landratspräsident Claude Janiak begrüsst die Anwesenden und teilt Folgendes mit:
- Am 28.4.1999 findet in Lausanne vor Bundesgericht die Verhandlung in Sachen Ausstand statt.
- Bekanntlich ist beschlossen worden, am Donnerstag, 20.5.1999 einen Landratsabend durchzuführen. Alle Personen, die mit Darbietungen irgend welcher Art zum Gelingen dieses Anlasses aktiv beitragen wollen, werden herzlich gebeten, sich rechtszeitig beim Büro zu melden.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
Zur Traktandenliste
://: Die Traktandenliste wird in der vorliegenden Form stillschweigend genehmigt.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
1 1999/035
Bericht des Obergericht vom 11. Februar 1999: Vornahme einer Ersatzwahl eines Mitglieds und einer/eines Vizepräsidenten/in des Strafgerichts für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 31. März 2002
Peter Tobler schlägt namens der FDP-Fraktion Andreas Faller als Mitglied des Strafgerichts an Stelle der zurücktretenden Gabrielle Bodenschatz vor. Die Personalien dieses beruflich gut qualifizierten Juristen seien den Mitgliedern bekannt, und er bitte den Rat, ihm sein Vertrauen zu schenken.
://: Nachdem keine weiteren Kandidaturen vorliegen, erklärt Landratspräsident Claude Janiak Andreas Faller als in stiller Wahl gewählt als Mitglied des Strafgerichts für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 31. März 2002.
Peter Tobler schlägt namens der FDP-Fraktion Beatrice Grieder, eine bestens qualifizierte Juristin und ein bewährtes Mitglied des Strafgerichts, als Vizepräsidentin dieses Gremiums an Stelle der zurücktretenden Gabrielle Bodenschatz vor.
://: Nachdem keine weiteren Kandidaturen vorliegen, erklärt Landratspräsident Claude Janiak Beatrice Grieder als in stiller Wahl gewählt als Vizepräsidentin des Strafgerichts für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 31. März 2002.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
2 1999/045
Bericht des Obergerichts vom 10. März 1999: Befristete Einsetzung eines ao. Vizepräsidenten und eines ao. Mitgliedes der Überweisungsbehörde für die Zeit vom 25. März 1999 bis 31. August 1999; Wahl
Peter Tobler schlägt auftrags der FDP-Fraktion lic. iur. Doris Blattner-Waltenspül als ausserordentliches Mitglied der Überweisungsbehörde vor. Die Präsidenten der anderen Fraktionen hätten sich damit einverstanden erklärt, die Wahl heute vorzunehmen, obwohl man ihnen die Personalien dieser Kandidatin leider nur sehr kurzfristig habe zustellen können. Aus diesem Grund gestatte er sich, die Qualifikationen von Frau Blattner hier nochmals kurz aufzulisten:
- Volontariate auf dem Statthalteramt und dem Grundbuchamt Arlesheim
- Gerichtsschreiberin des Enteignungsgerichts
- Aktuarin der Überweisungsbehörde
- Präsidentin der Fürsorgebehörde Sissach während 8 Jahren
- Präsidentin der Gesundheitsliga Baselland
- Mitglied des Bezirksgerichts Sissach.
Sie könne also - und dies sei für diese Ersatzwahl eine unerlässliche Voraussetzung - in der Überweisungsbehörde sofort voll als Leistungsträgerin mitwirken. Seine Fraktion hoffe, dem Rat damit einen Vorschlag zu unterbreiten, der allen gefalle.
Uwe Klein schlägt namens der CVP-Fraktion für die Wahl zum ausserordentlichen Vizepräsidenten der Überweisungsbehörde deren bisheriges Mitglied Meinrad Zumwald vor.
Urs Wüthrich geht von einem Konsens des ganzen Rates darüber aus, dass Wahlgeschäfte als eine der wichtigsten Kompetenzen des Landrats seriös vorbereitet und wahrgenommen werden müssten. Die SP-Fraktion lege Wert darauf, kandidierende Personen persönlich kennen zu lernen, was ihr im vorliegenden Fall wegen der knappen Zeit kaum möglich gewesen sei.
Es sei nicht gegen die hier zur Wahl vorgeschlagenen Personen, sondern gegen die unzureichende Vorbereitung dieses Wahlgeschäftes gerichtet, wenn er generell feststelle, dass eine seriöse Abwicklung der Wahlgeschäfte nur möglich sei, wenn allen Fraktionen zum Kennenlernen der Kandidatinnen und Kandidaten genügend Zeit eingeräumt werde.
Alfred Zimmermann schliesst sich namens der Fraktion der Grünen der Forderung an, Wahlgeschäfte künftig so vorzubereiten, dass den anderen Fraktionen genügend Zeit verbleibe, die kandidierenden Leute persönlich kennen zu lernen.
Matthias Zoller verweist auf die Vorlage 1999/045 des Obergerichts, in der immerhin erwähnt werde, dass sich Meinrad Zumwald, lic. iur., geb. 1934, 4435 Niederdorf, Steinlerweg 6, zur Wahl für das ausserordentliche Vizepräsidium der Überweisungsbehörde stelle.
://: Nachdem keine weiteren Kandidaturen vorliegen, erklärt Landratspräsident Claude Janiak Doris Blattner-Waltenspül als in stiller Wahl gewählt zum ausserordentlichen Mitglied der Überweisungsbehörde für die Zeit vom 25. März 1999 bis 31. August 1999.
://: Nachdem keine weiteren Kandidaturen vorliegen, erklärt Landratspräsident Claude Janiak Meinrad Zumwald als in stiller Wahl gewählt zum ausserordentlichen Vizepräsidenten der Überweisungsbehörde für die Zeit vom 25. März 1999 bis 31. August 1999.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
3 97/148a
Berichte des Regierungsrates vom 5. August 1997 und der Petitionskommission vom 17. September 1998: Einbürgerungen
Christoph Rudin , Präsident der Petitionskommission, erinnert daran, dass das Einbürgerungsgesuch dieser Familie am 15. Oktober 1998 von der Traktandenliste des Landrats abgesetzt werden musste, weil die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion ihn kurzfristig darüber informiert habe, dass ein von ihr angeforderter neuer Leumundsbericht noch ausstehe. Dieser sei nun eingetroffen und laute positiv, so dass die Petitionskommission dem Landrat beantragen könne, im Sinne des unveränderten Berichtes 97/148a vom 17. September 1998 Beschluss zu fassen.
://: Bei einigen Enthaltungen beschliesst der Rat grossmehrheitlich gegen eine Stimme wie folgt:
1. Vom Rückzug des Einbürgerungsgesuchs der Ehefrau Selvi geb. Yüksek, Döndü, geb. 25.11. 1963, wird Kenntnis genommen.
2. Den Einbürgerungsgesuchen des Vaters Selvi Ahmet, geb. 16.3.1962, und der Kinder Selvi Nazik, geb. 9.3.1983, Selvi Melike, geb. 6.10. 1989, und Selvi Hasan, geb. 20.11. 1991, alle wohnhaft in Grellingen, wird stattgegeben.
3. Der beantragten Festsetzung der kantonalen Einbürgerungsgebühr wird zugestimmt.
Erteilung des basellandschaftlichen Kantonsbürgerrechts an:
Selvi, Ahmet, geb. 16. März 1962 in Sandikli (Türkei), Kinder
Selvie, Nazik, geb. 9. März 1983 in Laufen, Selvi, Melike, geb. 6. Oktober 1989 in Laufen und Selvi, Hasan, geb. 20. November 1991 in Laufen.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
4 1999/023
Berichte des Regierungsrates vom 2. Februar 1999 und der Petitionskommission vom 8. März 1999: 57 Einbürgerungen
Christoph Rudin , Präsident der Petitionskommission, stellt fest, dass die Akten zu diesen Gesuchen den Ratsmitgliedern auf dem Sekretariat der Landeskanzlei zur Einsichtnahme aufgelegt worden seien. Das mit der Aktenprüfung beauftragte Mitglied Paul Schär sei auf keine Unregelmässigkeiten gestossen und habe insbesondere in den vier Fällen, wo die Gesuchstellenden das Wohnsitzerfordernis nicht erfüllt hätten, das Vorliegen achtenswerter Gründe im Sinne der Praxis der Petitionskommission feststellen können.
Die Petitionskommission habe daher an ihrer Sitzung vom 8. März 1999 einstimmig beschlossen, dem Rat zu beantragen, sämtlichen Einbürgerungsgesuchen stattzugeben und die Gebühren gemäss den regierungsrätlichen Vorschlägen festzusetzen.
Heinz Mattmüller kritisiert, dass die sogenannten achtenswerten Gründe nirgends publiziert worden seien, obwohl der Rat einen Anspruch darauf habe, sie zu kennen und zu beurteilen. Die Fraktion der Schweizer Demokraten könne keinen achtenswerten Grund erkennen, wenn ein Kandidat beispielsweise behaupte, dass ihm in Niederdorf die Mutter Gottes erschienen sei oder dass er in der Dorfbeiz jeden Dienstagabend einen Jass klopfe.
Paul Schär erläutert in der Folge die achtenswerten Gründe, die in diesem Einbürgerungspaket für die Abweichung vom Wohnsitzerfordernis geltend gemacht worden seien.
Heinz Mattmüller verdankt diese Erläuterungen und erklärt sich davon befriedigt, beharrt aber auf seiner Forderung, wie in alten Zeiten in die Akten jedes einzelnen Gesuches Einsicht nehmen zu können und über die Gründe jeder Abweichung vom Wohnsitzerfordernis informiert zu werden.
Christoph Rudin hält nochmals fest, dass jedes Mitglied die Einbürgerungsakten, aus denen auch die achtenswerten Gründe ersichtlich seien, auf dem Sekretariat der Landeskanzlei einsehen könne.
://: Bei einigen Enthaltungen beschliesst der Rat grossmehrheitlich gegen drei Stimme wie folgt:
1. Den 57 Bewerberinnen und Bewerbern wird das Kantonsbürgerrecht erteilt.
2. Die Gebühren werden gemäss den regierungsrätlichen Vorschlägen festgesetzt.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
5 1999/050
Bericht der Petitionskommission vom 12. März 1999: Begnadigungsgesuch
Christoph Rudin , Präsident der Petitionskommission, fasst den Bericht kurz zusammen und hebt hervor, dass Prof. Dr. Volker Dittmann, Leiter der Abteilung Forensische Psychiatrie der Psychiatrischen Universitätsklinik Basel, in seinem von der Kommission verlangten Gutachten eine Begnadigung grundsätzlich positiv beurteilt und der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt dem Gesuchsteller eine vom baselstädtischen Strafgericht verhängte Freiheitsstrafe gandenhalber erlassen habe. Aus Gründen der Koordination pflege der Landrat in solchen Fällen die Praxis, von Entscheiden der Begnadigungsinstanzen anderer Kantone ohne triftige Gründe nicht abzuweichen.
Weil die Gefängnisstrafe auch nach Abzug der Untersuchungshaft mehr als 1 Jahr ausmache, komme ein Vollzug in Halbgefangenschaft nicht in Frage. Ausserdem beständen gewisse Zweifel bezüglich der Hafterstehungsfähigkeit des Gesuchstellers, die aber vom Kantonsarzt beurteilt werden müsse. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit spreche für eine Begnadigung auch noch der Umstand, dass die Bewährungsfrist von 5 Jahren quasi als Damoklesschwert über dem Gesuchsteller schweben bleiben würde, während er nach Absitzen der Reststrafe von rund 6 Monaten aller Auflagen ledig in die volle Freiheit entlassen werden müsste.
Abschliessend bitte er den Rat, dem Antrag der Mehrheit der Petitionskommission zu folgen.
Urs Wüthrich beantragt namens der SP-Fraktion, das Geschäft an die Petitionskommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, die Varianten Halbgefangenschaft und Teilbegnadigung nochmals zu prüfen, um den gut angelaufenen Resozialisierungsprozess und den Arbeitsplatz nicht durch einen Vollzug in einer Strafanstalt zu gefährden.
Christoph Rudin ist bereit, das Geschäft zurückzunehmen, um auch noch die Variante eines Vollzugs mittels elektronischer Fesseln durch die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion überprüfen zu lassen. Der Kanton Basel-Landschaft beteilige sich ja an einem entsprechende Versuch.
Rita Bachmann gibt bekannt, dass sich eine Mehrheit der CVP-Fraktion für eine Begnadigung ausgesprochen habe, weil ihr der unbedingte Vollzug der Reststrafe, die sich nach Abzug der Untersuchungshaft und des Erlasses eines Strafdrittels wegen guter Führung nur noch auf etwa 6 Monate belaufen würde, allein schon wegen des kaum vermeidbaren Stellenverlustes als kontraproduktiv erscheine. Für eine Begnadigung spreche auch die Tatsache, dass die Ehefrau den Gesuchsteller begnadigt habe, obwohl er ihr ganzes Erbe durchgebracht habe, und, dass er während den Jahren seit der Verurteilung nicht mehr straffällig geworden sei.
Sie habe aber nichts dagegen, die Petitionskommission noch weitere Vollzugsmöglichkeiten prüfen zu lassen.
Andrea Von Bidder erklärt, dass die Delikte dieses Gesuchstellers von einem Teil der SVP/EVP-Fraktion als zu schwerwiegend beurteilt würden, als dass ihm Begnadigungswürdigkeit zugute gehalten werden könnte. Einige dieser Mitglieder hätten allerdings signalisiert, dass sie den Rückweisungsantrag unterstützen könnten.
Ein anderer Teil ihrer Fraktion habe sich angesichts des klaglosen Verhaltens des Gesuchstellers seit seiner Verurteilung und seiner Schuldentilgungsbestrebungen von seiner Begnadigungswürdigkeit überzeugen lassen und sei deshalb bereit, dem Antrag der Petitionskommission zuzustimmen.
Ruedi Moser meldet, dass die FDP-Fraktion einer Begnadigung nicht zustimmen könne, weil sich der Gesuchsteller äusserst schwerwiegende Wirtschaftsdelikte zu Schulden kommen lassen habe. Der Umstand, dass er sich selbst und seiner Frau grossen Schaden zugefügt und diese ihm trotzdem verziehen habe, und die Gefahr, dass er seine Stelle bei einem Strafvollzug verlieren würde, verpflichteten den Rat nicht, Gnade vor Recht ergehen zu lassen. Seine Fraktion bezweifle zudem, dass der Gesuchsteller sein Begnadigungsgesuch auch dann eingereicht haben würde, wenn der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt ihn nicht begnadigt hätte.
Die FDP-Fraktion sei mit der Rückweisung des Geschäftes an die Petitionskommission einverstanden.
Peter Brunner gibt bekannt, dass die SD-Fraktion die Begnadigung ablehne, nachdem das Obergericht bei seinem Urteil von einer hohen Rückfallgefahr ausgegangen sei. Der Landrat wäre schlecht beraten, diese Warnung in den Wind zu schlagen und Milde walten zu lassen.
Alfred Zimmermann unterstützt den Rückweisungsantrag der SP-Fraktion im Namen der Fraktion der Grünen, weil durch den Vollzug in Halbgefangenschaft der Verlust der Stelle vermieden werden könne.
://: Das Geschäft wird grossmehrheitlich an die Petitionskommission zurückgewiesen mit dem Auftrag, die Möglichkeiten eines Vollzugs der Reststrafe in Halbgefangenschaft oder mit elektronischen Hilfsmitteln im Hausarrest zu prüfen und dem Landrat darüber Bericht zu erstatten.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
6 98/148
Berichte des Regierungsrates vom 25. August 1998 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 11. Februar 1999: Gesetz über die Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenversicherung (AVLG). 2. Lesung
Landratspräsident Claude Janiak schickt voraus, dass die zweite Lesung anhand des heute im Rat verteilten rosafarbenen Papiers Fassung nach 1. Lesung im Landrat durchgeführt werde.
Titel und Ingress : Keine Wortbegehren
§ 1 - § 18 : Keine Wortbegehren
Rückkommen wird nicht beantragt.
://: Das Gesetz über die Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenversicherung (AVLG) wird mit 75:0 Stimmen wie folgt verabschiedet:
Gesetz über die Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenversicherung (AVLG)
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
7 98/254
Berichte des Regierungsrates vom 1. Dezember 1998 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 11. Februar 1999: Nichtformulierte Volksinitiative "Hilfe für Arbeitslose"; Gegenvorschlag. Beschlussfassung
Landratspräsident Claude Janiak verweist auf den Entwurf des Landratsbeschlusses auf der letzten Seite des heute dem Rat verteilten rosafarbenen Papiers.
Titel und Ingress : Keine Wortgegehren
Ziffer 1 - Ziffer 4 : Keine Wortgegehren
Rückkommen wird nicht beantragt.
://: Der Landratsbeschluss betreffend nichtformulierte Volksinitiative "Hilfe für Arbeitslose" und Gegenvorschlag wird mit 74:0 Stimmen wie folgt verabschiedet:
Landratsbeschluss
betreffend nichtformulierte Volksinitiative "Hilfe für Arbeitslose" und Gegenvorschlag
Vom 25. März 1999
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Die nichtformulierte Volksinitiative "Hilfe für Arbeitslose" wird abgelehnt.
2. Der nichtformulierten Volksinitiative "Hilfe für Arbeitslose" wird folgender Gegenvorschlag gegenüberzustellt:
"Im zukünftigen Sozialhilfegesetz sind Eingliederungsmassnahmen für bedürftige Personen vorzusehen, die keine Leistungs- oder Beschäftigungsansprüche aus der Arbeitslosenversicherung haben."
3. Die nichtformulierte Volksinitiative "Hilfe für Arbeitslose" und der Gegenvorschlag werden gleichzeitig zur Abstimmung gebracht. Die Abstimmung wird nach dem Verfahren mit bedingter Eventualabstimmung (Doppeltes Ja mit Stichfrage) durchgeführt.
4. Den Stimmberechtigten die Annahme des Gegenvorschlags und die Ablehnung der nichtformulierten Volksinitiative "Hilfe für Arbeitslose" empfohlen.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
Fortsetzung des Protokolls vom 25. März 1999