Mitteilungen
Landratspräsident
Erich Straumann
begrüsst die Handelsschule des KV Liestal auf der Tribüne des Landratssaales und liest folgendes
Rücktrittsschreiben von Fritz Graf
vor, der auf den 31. Mai 1997 aus dem Landrat ausscheiden wird:
"Sehr geehrter Herr Präsident, Liebe Kolleginnen und Kollegen
Während langer Zeit war es mir vergönnt, mit Euch in der Legislative für unseren Kanton tätig zu sein. Es ist mir ein Bedürfnis, Euch allen für die stets angenehme Zusammenarbeit über die Parteigrenzen hinweg herzlich zu danken."
Gratulationen
gehen an Susanne Buholzer, die am 21. April 1997 ihren 50. Geburtstag feiern durfte, und Peter Schmid, der heute Geburtstag hat.
Überweisungen des Büros
Landratspräsident
Erich Straumann
gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:
97/77 Bericht des Regierungsrates vom 15. April 1997: Gemeinsames Universitäts-Kinderspital BS/BL mit zwei Standorten; Projektierungskredit; an die
Volks-wirtschafts- und Gesundheitskommission;
97/78 Bericht des Regierungsrates vom 22. April 1997: Änderung der Kantonsverfassung im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen neuen Personalgesetz; an die
Personalkommission;
Petition betreffend AGR Automobilgenossenschaft Reigoldswil; an die
Petitionskommission
.
Zur Traktandenliste
Peter Brunner
beantragt, sein Postulat betr. Finanzielle Beteiligung am Fun Park St. Margarethen-Anlage in Basel/Binningen (96/261), Traktandum 8, abzusetzen, da es taktisch besser wäre, den Entscheid des Kantons Basel-Stadt abzuwarten, mit dem im Mai 1997 zu rechnen ist.
://: Traktandum 8, Vorlage 96/261, wird stillschweigend von der Traktandenliste gestrichen.
1 97/79 Fragestunde
1.
Peter Degen: Spitaltaxen für Halbprivat- und Privatversicherte
Bedingt durch die massiv steigenden Krankenkassen-Prämien haben viele Versicherte eine Rückstufung von der Erst- und Zweit-Klasse-Versicherung zur obligatorischen Grundversicherung vorgenommen.
Im Kanton Basel-Stadt ist seit Anfang 1997 nun eine neue Vereinbarung zwischen den öffentlichen und privaten Basler Akutspitälern und den grossen Krankenversicherungen in Kraft, die eine Stabilisierung der Prämien in diesem Versicherungsbereich bringen und damit die Patientengruppe der Halb- und Privatversicherungen erhalten soll.
Fragen:
1. Bis wann kann auch im Kanton Basel-Landschaft mit einer Neuregelung für die Halb- und Privatpatienten gerechnet werden? Wird analog dem Stadtbasler Modell verhandelt?
2. Welche finanziellen Folgen hat eine Neuregelung (wie z.B. in Basel-Stadt) für die Spitäler und Ärzte im Kanton Basel-Landschaft?
Regierungsrat Eduard Belser:
Der Kanton steht zur Zeit mit den grossen Krankenkassen bezüglich eines Vertrags im Halbprivatbereich in Verhandlung. Die erste Sitzung fand am 4. April 1997 statt, eine weitere Sitzung wird morgen abgehalten. Der Zeitdruck ist relativ gross, da die Vereinbarung bis Mitte Jahr beim Bund zur Genehmigung eingereicht werden muss.
Zur Frage 1:
Sollte eine Einigung erfolgen, ist erst ab Januar 1998 mit einer Umsetzung zu rechnen. Gegenstand dieser Verhandlungen ist nur der Halbprivatbereich, nicht der Privatbereich. Im Moment ist keine Vereinbarung für die Privatabteilung geplant. Als Grundlage dient uns der Vertrag der Krankenkassen im Kanton Basel-Stadt mit den Privatspitälern. Für den Kanton Basel-Landschaft besteht aber nicht die gleiche Dringlichkeit, zu einem derartigen Vertrag zu kommen. Hingegen werden möglichst einheitliche regionale Tarifstrukturen angestrebt.
Zur Frage 2:
Aufgrund der laufenden Vertragsverhandlungen können keine Aussagen über die finanziellen Folgen der Neuregelung gemacht werden. Wir wollen selbstverständlich nicht schlechter gestellt sein als bisher und gleichzeitig die Attraktivität für die Versicherten erhalten. Die Spitaltaxen für die Privatversicherten wurden auf 1. Januar 1997 ganz bewusst nicht erhöht. Auch der allgemeine Taxpunktwert wurde deshalb seit dem 1. Juli 1992 nicht angehoben. Unser Ziel ist es, keine Ertragseinbussen in Kauf nehmen zu müssen.
Peter Degen
dankt für die Antwort.
2.
Paul Schär: Sofortige Bereitschaft des Regierungsrates für ein Pilotprojekt von Ausgesteuerten im Baselbiet
Von Seiten des KIGA Baselland sind die Arbeitslosenzahlen mit gut 5'000 betroffenen Personen beziffert. Verschiedene Prognosen lassen ableiten, dass leider diese Zahl im Laufe des Jahres 97 noch ansteigen wird. (Fusionen, Betriebsschliessungen, betriebliche Strukturbereinigungen etc.).
Die Fürsorgebehörden von grossen Gemeinden äussern sich laufend über den starken Anstieg von neu Ausgesteuerten. Diese Situation ist vielerorts bekannt, ohne dass greifbare Massnahmen im 1.Semester 1997 aufgezeigt werden. Dieser Randgruppe sollten mit Sofortmassnahmen analog den Stempelnden dringende Wiedereingliederungs - Chancen ermöglicht werden, so wie sie sich innerhalb von bestehenden Beschäftigungsprogrammen für Arbeitslose bereits bestens bewähren.
Bekannterweise werden mit diesen erfolgreichen Beschäftigungsprogrammen viele Aufgaben erfüllt und abgedeckt, so. z.B.:
– Geregelter Arbeitstag, sinnvolle, praxisnahe Tätigkeit
– enge Begleitung bei Stellenbewerbungen, Stärken des Selbstwertgefühls
– interne gezielte Schulungsprogramme zur Verbesserung der Qualifikationen
– Begleitung beim Zurechtfinden im sozialen und wirtschaftlichen Umfeld
– individuelle Budgetberatung und Unterstützung im privaten Finanzhaushalt
Fragen:
1. Wie hoch wird die Anzahl Ausgesteuerte momentan beziffert? Zukunftsprognosen?
2. Existieren Massnahmenempfehlungen seitens der Regierung zuhanden der Fürsorgebörden?
3. Ist die Regierung grundsätzlich bereit (analog Kanton Solothurn), mit einem erfahrenen Beschäftigungs-Programm Anbieter, z.B. in Zusammenarbeit mit
BePro
(Beschäftigungs-Programm) Rotes Kreuz Baselland, für 5 - 10 Ausgesteuerte ein Pilotprojekt zu starten?
4. Wenn ja, wäre der Regierungsrat bereit, für die Betreuungskosten zwecks Realisierung des Pilotversuches während 6 Monaten einen Beitrag zur Verfügung zu stellen? (Allenfalls in Zusammenarbeit mit einer Gemeinde).
Regierungsrat Eduard Belser:
Da diese Frage sehr viele Menschen beschäftigt, gestatte ich mir, sie etwas ausführlicher zu beantworten. Die Fürsorgebehörden und Gemeinden sind nicht nur von der Zahl der neuen Ausgesteuerten beunruhigt, sondern auch von der Tatsache, dass diese ab 1. Januar 1997 nicht mehr durch die Teilnahme an einem Arbeitslosenversicherungs-Beschäftigungsprogramm wieder arbeitslosenversicherungs-bezugsberechtigt werden. Die Zahl der Neu-Ausgesteuerten lag 1993 bei 46, 1994 bei 85, 1995 bei 77, 1996 bei 44 im Monatsdurchschnitt und im Januar 1997 bei 38.
Zur Frage 1:
Eine eigentliche Bestandeserhebung besteht nicht und ist durch den Kanton mit vernünftigem Aufwand und innert nützlicher Frist nicht machbar. Auf Gemeindeebene wäre dies einfacher realisierbar. Es ist darauf hinzuweisen, dass längst nicht alle Ausgesteuerten Fürsorgeabhängig werden. Einzelne Erhebungen haben ergeben, dass es sich um ein Viertel bis ein Sechstel der Ausgesteuerten handelt, die fürsorgebedürftig werden. Einzelne Ausgesteuerte können auch wieder ins Erwerbsleben eingegliedert werden. Prognosen betreffend Aussteuerung sind noch schwieriger zu machen als betreffend Arbeitslosenzahlen. Von unabhängigen Instituten liegen im Moment keine Zahlen vor. Das KIGA geht von durchschnittlich maximal 65 Ausgesteuerte pro Monat aus. Mit der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wurde für die Frage der Ausgesteuerung eine ganz neue Ausgangslage geschaffen. Die bisherigen Bezugsdauerausgesteuerten, d. h. Personen, die den maximalen Taggeldanspruch bei der Arbeitslosenversicherung ausgeschöpft haben, aber noch in eine laufende Rahmenfrist fallen, gibt es nicht mehr. Stattdessen ist das Bezugsfristpotential für alle auf maximal 2 Jahre erhöht worden. Für einen Grossteil der Personen, die nach altem Recht ausgesteuert worden wären, ist der Kanton als Vollzugsbehörde des AVIG bereits aktiv (im Rahmen der Pflichtmassnahmenplätze in den zwei Jahren). Der Gesetzgeber hat diese Revision gemeinsam mit den Sozialpartnern klar mit der Zielsetzung vorgenommen, dass die Kantone mit der Arbeitslosenversicherung während dieser zweier Jahre alles sinnnvolle unternehmen sollen, um die Wiedereingliederung zu erreichen. Ebenso klar wurde festgehalten, dass die Verantwortlichkeit nach diesen zwei Jahren auf die dafür zuständige Ebene des Sozialnetzes gehen soll. Das ist im Kanton Basel-Landschaft die Ebene der Gemeinden und der Fürsorge.
Zur Frage 2:
Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion (VSD) empfiehlt, dass die Fürsorgebehörden in Zusammenarbeit mit dem Gemeindearbeitsamt einzelfallmässig evaluieren, ob ein Beschäftigungsprogrammeinsatz sinnvoll sein könnte, dass sie zwischen Reintegrationschancen (Nutzen/Kosten) abwägen und alsdann evaluieren, ob ein allfälliger Beschäftigungseinsatz bei der Gemeinde oder bei Drittanbietern zu realisieren ist. Grundsätzlich begrüsst die VSD Massnahmen für Ausgesteuerte, die dem Grundsatz entsprechen, Arbeit/Soziallohn statt Fürsorge.
Zur Frage 3:
Angesichts der oben dargestellten klaren Zielsetzungen der Revision des AVIG und in Zusammenhang mit der Aufgabenteilung Kanton/Gemeinde geht es u. M. nach nicht um vom Kanton getragene Pilotprojekte, sondern um eine Aufgabe, die die Gemeindeorgane selbst federführend aktiv und verantwortlich wahrnehmen müssen. Der Kanton ist allerdings bereit, dabei eine finanzielle Unterstützung zu bieten. Die VSD, das KIGA und das Fürsorgeamt haben seit Herbst 1993 u. a. an grösseren Veranstaltungen mit den Gemeindebehörden wiederholt auf das Problem der Aussteuerung der Arbeitslosenversicherung hingewiesen. Die Gemeinden wurden dabei mit Material dokumentiert, das ihnen aufzeigt, wie Projekte für Ausgesteuerte in der Gemeinde selbständig oder in Zusammenarbeit mit bestehenden Organisationen durchgeführt werden können. Seither haben auch verschiedene Gemeinden entsprechende Projekte gestartet. Anlässlich einer Forumsveranstaltung der IG-Öffentliche-Fürsorge in Laufen wurden konkrete Modelle vorgestellt. KIGA und Fürsorgeamt haben auch an dieser Veranstaltung mitgewirkt und weitere Unterlagen abgegeben. Das KIGA arbeitet im Rahmen der Beschäftigungsmassnahmen gut und gern mit der BePro zusammen. Die Organisation hat zugesichert, dass sie im Rahmen der Zweijahresfrist 85 Jahresmassnahmenplätze anbieten wird.
Zur Frage 3:
Bereits zum Jahresbeginn hat die VSD den Entwurf einer Verordnung bei den Gemeinden zur Vernehmlassung gegeben, der ermöglichen sollte, Zuschüsse an die Bruttolohnkosten der projektteilnehmenden Ausgesteuerten zu leisten. Der Entwurf wurde von der Mehrzahl der Gemeinden und den Verbänden der Gemeindepräsidenten und der Gemeindeverwalter kritisiert und abgelehnt. Er befindet sich nun mit der Zielsetzung in Überarbeitung, spätestens per 1. Juni 1997 in Kraft gesetzt werden zu können. Der Beitrag würde dann an den Programmveranstalter ausgerichtet. Der finanzielle Rahmen entspricht dem im Budget verankerten Betrag für die Ausgesteuertenhilfe der Arbeitslosenversicherung. Wichtig ist, dass die Projekte nur für fürsorgeabhängige Ausgesteuerte angeboten werden. Der Arbeitsmarkt darf nicht gestört und Wettbewerbsverzerrungen müssen vermieden werden. Die Beiträge können an die in der Frage genannten Organisationen ausgerichtet werden, sofern eine klar abgegrenzte Rechnung für AVIG-Beschäftigungsprogramme und Beschäftigungsprogramme für potentielle Fürsorgebedürftige erstellt wird. Wir sind nicht der Ansicht, dass zusätzliche Betreuungskosten und andere Overhead-Kosten vom Kanton übernommen werden müssten. Das ist Sache einer Gemeinderegelung. Die ersten eingereichten Projekte konnten wegen ihres Umfangs nicht akzeptiert werden.
Paul Schär
dankt für die umfangreiche Information durch Eduard Belser und fragt an, ob die Gemeinde selbst oder mögliche Firmen in Zusammenarbeit mit einer Gemeinde in dieser Hinsicht nun aktiv werden und mit der finanziellen Unterstützung des Kantons rechnen können?
Regierungsrat Eduard Belser:
Das ist richtig. Formell kann diese Zusage gegeben werden. Der Regierungsrat muss die entsprechende Verordnung aber noch genehmigen, damit die Leistungen gesprochen werden können. Die Projekte müssen aber von einem anderen Partner (Gemeinde oder Firma) getragen werden, der Kanton würde einen Beitrag an den einzelnen Platz leisten.
Paul Schär:
Wann kann mit der Verordnung gerechnet werden?
Regierungsrat Eduard Belser:
Spätestens auf 1. Juni 1997 soll sie in Kraft gesetzt werden.
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