LR Protokoll 14. Oktober 1999 (Teil 1)
Protokoll der Landratssitzung vom 14. Oktober 1999
Zur Traktandenliste dieser Sitzung
Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Nr. 96
Begrüssung, Mitteilungen
Landratspräsident Walter Jermann begrüsst die Ratsmitglieder zur Landratsdebatte und heisst die Regierungsräte, die Mitglieder der Presse sowie die Tribünenbesucher herzlich willkommen.
Entschuldigungen für den ganzen Tag
RR Elsbeth Schneider, Beatrice Geier, Esther Gallacchi, Monika Engel, Ernst Thöni, Sabine Stöcklin, Gerold Lusser, Daniel Wyss, Dieter Völlmin, Emil Schilt, Ruedi Zimmermann
Entschuldigungen für den Vormittag
Willi Grollimund
Entschuldigungen für den Nachmittag
Heinz Aebi
Ersatz für Ernst Thöni als Büromitglied
Heidi Tschopp schlägt namens der FDP-Fraktion Anton Fritschi vor.
Stimmenzähler
Jacqueline Halder, Hildy Haas, Urs Steiner
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 97
Zur Traktandenliste
Traktandum 7, Vorlage 99/148, musste verschoben werden, da die Kommission noch Abklärungen treffen muss.
://: Die Traktandenliste wird mit dieser Ergänzung genehmigt.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 98
1 1999/155
Berichte des Regierungsrates vom 3. August 1999 und der Petitionskommission vom 8. September 1999: 39 Einbürgerungen
Heinz Mattmüller , der die Einbürgerungsgesuche als Präsident heute erstmals vetritt, geht etwas detaillierter als gewohnt auf die Thematik ein.
Der Kommissionspräsident geht von der Annahme aus, dass die Mitglieder der Kommisssion ihre Fraktionen darüber orientieren, warum eine Kandididatin oder ein Kandidat in einer Gemeinde eigebürgert werden soll, in welcher er nicht Wohnsitz hat. Auf diesem Wege könnten unnötige Diskussionen im Plenum vermieden werden.
Der Präsident konnte sich davon überzeugen, dass in den beiden vorliegenden Gesuchen keine Beanstandungen anzubringen sind.
Es geht um 58 Einbürgerungsgesuche von Einzelpersonen, Ehepaaren und Familien, insgesamt um 100 Personen. 37 Personen stammen aus der Türkei, 16 aus Italien, 13 aus Jugoslawien, 10 aus Kroatien, 5 aus Ungarn, 5 aus Rumänien, dazu vereinzelte aus Deutschland, Slowenien, Frankreich, Polen, Spanien,Österreich, Kanada, Kenja und Ruanda.
Das Bundesgesetz für den Erwerb und den Verlust des Schweizer Bürgerrechts schreibt in Artikel 14 vor: Vor Erteilung der Bewilligung ist zu prüfen, ob der Bewerber zur Einbürgerung geeignet ist, insbesondere, ob er
a. in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist,
b. mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist.
Diese speziellen Kriterien werden aus Gründen der Beurteilungskompetenz vom Bund nach unten delegiert; somit korrespondieren die kantonalen Gesetze und die gemeindeeigenen Reglemente für die Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern in dieser Beziehung mit dem Bundesgesetz. Aus diesem Grunde beinhaltet das kantonale Bürgerrechtsgesetz die Forderung, dass sich Ausländerinnen und Ausländer in ihrer Wohngemeinde einbürgern lassen müssen, weil im Normalfall nur die Wohngemeinde beurteilen kann, ob die Kandidatin oder der Kandidat das Kriterium der Eignung, sprich Assimilation, erfüllt. Darum verlangen die meisten Bürgergemeindereglemente, dass sich eine Berweberin oder ein Berwerber einige Jahre in der Gemeinde aufgehalten haben muss.
Wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat mehrmals seinen bzw. ihren Wohnsitz gewechselt hat und nun in einer neuen Gemeinde noch nicht fünf Jahre wohnt, ist es möglich, dass er bzw. sie von dieser Gemeinde nicht eingebürgert wird, weil dies das Reglement nicht erlaubt.In solchen Fällen kommt es vor, dass sich diese Kandidatinnen oder Kandidaten an eine Oberbaselbieter Gemeinde wenden, wo sie meist ungehindert Unterschlupf finden, weil kein Wohnsitz am Ort verlangt wird. In ganz speziellen Fällen ist dieses Vorgehen verständlich und zulässig, weil das kantonale Bürgerrechtsgesetz vorsieht, dass beim Vorliegen von achtenswerten Gründen vom Erfordernis des Wohnsitzes abgesehen werden kann.
In der Vorlage geht es um zwei solche Fälle. Es handelt sich um Kandidaten der zweiten Ausländergenaration, Personen, welche die Schulen hier besucht haben und aus diesen Gründen assimiliert sind. Diese Gesuchsteller wechselten mehrmals den Wohnort, vor allem aufgrund beruflicher Verpflichtungen. Rein sachlich können zudem auch keine Einwände gegen die Kandidaten gemacht werden, weder bezüglich des Leumundes noch in finanzieller Hinsicht.
Die Petitionskommission empfiehlt dem Rat, die Vorlage 1999/155 zu genehmigen.
Hildy Haas bezeichnet eine Einbürgerung in einem fremden Land für jede Familie als einschneidendes Ereignis. Wenn auch materielle Gründe eine Rolle spielen können, so müssen doch ebenso innere Hemmungen überwunden werden. Dazu kommt das eben vom Präsidenten geschilderte, langwierige, gründliche und mehrtufige Einbürgerungsverfahren.
Die SVP ist der Meinung, dass das Bürgerrecht nicht billig zu haben sein soll und dass, wer gerne Schweizerin oder Schweizer werden möchte, die Prozedur gerne auf sich nehmen wird.
Wenn angenommen werden kann, dass die geschilderten Verfahren durchlaufen sind, die Bürgerräte gründlich gearbeitet haben und auch die landrätliche Petitionskommission genau hingeschaut hat, so darf auch den beiden Ausnahmen zugestimmt werden.
://: Der Landrat stimmt dem Antrag der Petitionskommission ohne Gegenstimme zu.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 99
2 1999/159
Berichte des Regierungsrates vom 17. August 1999 und der Petitionskommission vom 8. September 1999: 19 Einbürgerungen
Kommissionspräsident Heinz Mattmüller bespricht das Gesuch mit der Nummer 5: Es geht um einen Ausländer, der seinen Wohnsitz aus beruflichen Gründen mehrmals wechseln musste, so dass er in keiner Wohngemeinde die erforderliche Aufenthaltsdauer von fünf Jahren erreicht hat. Seine ursprüngliche Herkunft und das persönliche Umfeld lassen aber darauf schliessen, dass er assimiliert ist, weshalb die Petitionskommission die achtenswerten Gründe gelten liess. Wesentlich ist auch, dass der Kandidat an keinem anderen Ort abgelehnt worden wäre.
Heinz Mattmüller beantragt somit namens der Petitionskommission, allen Gesuchen zuzustimmen.
://: Der Landrat stimmt dem Antrag der Petitionskommission ohne Gegenstimme zu.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 100
3 1999/090
Berichte des Regierungsrates vom 20. April 1999 und der Finanzkommission vom 15. September 1999: INTERREG l-Programm "Oberrhein Mitte-Süd" / Schlussbericht
Roland Laube hält fest, dass die Finanzkommission und der Landrat die verschiedenen Interreg-Programme anlässlich der Kreditbewilligungen intensiv diskutiert haben. Kritische Stimmen meinten damals, es werde viel Geld für einen nicht erkennbaren entsprechenden Nutzen beansprucht. Unterdessen ist auch von der Kritikerseite in der Finanzkommission anerkannt, dass der Einsatz der gesprochenen Mittel kostenbewusst und in wirtschaftlicher Weise erfolgt ist und dass die zuständigen Leute gute Arbeit leisten.
Dass ein direkter, sofort auch im Portemonnaie sprürbarer Nutzen kaum nachgewiesen werden kann, liegt in der Natur der Sache. Insgesamt kann aber gesagt werden, dass der Wirtschaftsraum Oberrhein durch die Interreg-Programme gestärkt wurde.
Das zur Diskussion stehende Interreg-I- Programm kostete den Kanton Basel-Landschaft insgesamt 262'000 Franken, also 87'000 Franken weniger als damals bewilligt wurde.
Die Finanzkommission beantragt einstimmig, vom Schlussbericht Interreg- I-Programm zustimmend Kenntnis zu nehmen.
Peter Meschberger schliesst sich im Namen der SP-Fraktion der Argumentation von Roland Laube an und empfiehlt Zustimmung zur Vorlage Interreg-I, genauso wie auch zur Vorlage Interreg-II, da der mit diesem Geld erzielbare Effekt für die Menschen der Region sehr gross sein dürfte.
Anton Fritschi darf feststellen, dass grundsätzlich gute Arbeit geleistet wurde und die gesteckten Ziele erreicht wurden. Der Einsatz der finanziellen Mittel erfolgte in wirtschaftlicher Art und Weise, die Budgets wurden eingehalten.
Trotzdem hält sich die Begeisterung der FDP-Fraktion für das Projekt in Grenzen. Bedenken betreffen zum Einen den administrativen Aufwand und den Umstand, dass im Rahmen der Projekte Leistungen stets gratis zur Verfügung gestellt werden, statt diese zu verrechnen. Ein weiterer kritischer Punkt betrifft den praktischen Nutzen und die Tatsache, dass die Umsetzung nie ganz fassbar wird.
Trtozdem hoffen die freien Demokraten, dass sich die Leistungen irgendwann manifestieren werden und beantragen deshalb, vom Schlussbericht zustimmend Kenntnis zu nehmen.
Urs Baumann stimmt als Sprecher der CVP beiden Interreg-Programmen zu. Besonders erwähnenswert erscheint die im Landrat nicht alltägliche Kostenunterschreitung. Zur Frage der schon oft diskutierten Messbarkeit meint Urs Baumann, es werde mit den Interreg-Projekten Geld in die Zukunft investiert; seines Erachtens werde Geld in diesem Rat auch schon mal "dümmer" ausgegeben.
Heinz Mattmüller hält zusammenfassend für beide Interreg-Programme fest, dass mit wenig Geld viel nützliche Zusammenarbeit möglich geworden ist. In vollem Vertrauen in die Projekte stimmen die Schweizer Demokraten sowohl dem Geschäft 1999/090 wie auch der Vorlage1999/091 zu.
Hildy Haas nimmt namens der SVP-Fraktion von beiden Berichten Kenntnis. Ist die Partei der Organisation gegenüber auch eher kritisch eingestellt, so anerkennt sie doch die geleistete Arbeit. Zusammenarbeit findet die Landrätin ganz grundsätzlich gut, sie fragt sich nur, ob ein so grosser Apparat - gewissermassen stand-by - unterhalten werden soll. Die SVP möchte Probleme lieber dann angehen, wenn sie sich stellen, und dafür jeweils wechselnde Kommissionen einsetzen.
Alfred Zimmermann nimmt im Namen der Grüne Fraktion ebenfalls zustimmend Kenntnis von den beiden Berichten. Die Partei unterstützt partnerschaftliche Projekte mit den benachbarten Kantonen, aber auch grenzüberschreitende Zusammenarbeit begrüsst sie. Die beiden Programme beurteilt die Partei insgesamt als positiv, auch wenn nicht alles sofort in klingende Münze umgesetzt werden kann. Positiv bewertet sie auch, dass neu Projekte über Kultur, Bildung, Gesundheit und Soziales gefördert werden. Keine Begeisterung kann die Grüne Fraktion dem Gentechnik-Projekt des Bio-Valley abgewinnen; nach wie vor steht die Partei dieser lebensfeindlichen Technik sehr kritisch gegenüber.
Rita Kohlermann freut sich als Mitglied des Regio Trirhena- und des Oberrheinrates ganz besonders, dass der Landrat die beiden Vorlagen im Grossen und Ganzen positiv zur Kenntnis genommen hat. Damit signalisiert der Landrat seine Offenheit für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und honoriert die in den Gremien geleistete Arbeit. Für die Kritik hat die Landrätin Verständnis, sie bittet aber zu sehen, dass eine gewisse Schwerfälligkeit in Organisationen, die drei Länder, drei Gesetzgebungen, drei Kulturen beachten müssen, nicht zu umgehen ist. Für die Arbeit in diesen Räten braucht es - wie Robi Piller früher schon bemerkte - das feu sacré. Ein Kollege aus dem Hochschwarzwald meinte zum Thema der Schwerfälligkeit: Es gibt dazu keine Alternative, wenn wir eine gemeinsame Zukunft haben.
Mit der Zustimmung zu den beiden Vorlagen ist der Rat diesem Gedanken gefolgt.
RR Hans Fünfschilling bedankt sich für die gute Aufnahme der beiden Geschäfte. Nach Ansicht des Regierungrates zeigt die Interreg-Beteiligung auch symbolische Wirkung. Beteiligt ist der Kanton über seine Mitsprache, zudem war er von Beginn an Gründungsmitglied der Vereinigung der Regionen Europas. Mit den Interreg-Programmen beteiligt sich der Kanton Basel-Landschaft nun erstmals auch finanziell.
An die Adresse von Hildy Haas, die fragte, ob denn solche Stand-by-Organisationen tatsächlich notwendig seien, hält der Regierungsrat fest, frühzeitige Kontakte erleichterten die spätere, zukünftige Behandlung konkreter Probleme und das Verständnis füreinander.
://: Der Landrat nimmt einstimmig Kenntnis vom Schlussbericht Interreg-I-Programm "Oberrhein Mitte-Süd".
Landratsbeschluss
betreffend Schlussbericht zum INTERREG I-Programm "Oberrhein Mitte-Süd"
Vom 14. Oktober 1999
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
Vom Schlussbericht des Regierungsrates zur Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an 15 zum EU-Förderprogramm INTERREG I "Oberrhein Mitte-Süd" gehörenden Projekten wird zustimmend Kenntnis genommen.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 101
4 1999/091
Berichte des Regierungsrates vom 20. April 1999 und der Finanzkommis-sion vom 15. September 1999: INTERREG Il-Programm "Oberrhein Mitte-Süd" / Zwischenbericht
Landratspräsident Walter Jermann empfiehlt den Besuch der im Foyer vorbereiteten Ausstellung zum Thema "Trinationale Agglomeration Basel", TAB.
Roland Laube nennt als wesentlichen Unterschied zum Interreg-I-Programm, dass der Bund die Hälfte der basellandschaftlichen Beiträge übernimmt und somit den Kanton deutlich entlastet. Von den für das Programm insgesamt gesprochenen 3,2 Millionen Franken sind bis anhin 1,4 Millionen ausbezahlt worden, zu Lasten des Kantons Basel-Landschaft folglich 0,7 Millionen. Zum aktuellen Zeitpunkt wird damit gerechnet, dass der bewilligte Bruttokredit nur zu 55% ausgeschöpft wird.
Die Finanzkommission beantragt einstimmig, vom Zwischenbericht Interreg-II zustimmend Kenntnis zu nehmen.
Paul Schär stellt Fragen zu den Kapiteln 2.2.13; 2.2.14; 2.2.15.
2.2.13 Grenzüberschreitendes Schulbuch
Der Landrat möchte von Regierungsrat Peter Schmid erfahren, wie das "Grenzüberschreitende Schulbuch" in der Praxis eingesetzt wird, insbesondere, wie, wo und wann dieses Lehrmittel zum Einsatz gelangt.
2.2.14 Lehreraustausch
Interessant findet Paul Schär, dass ein Austausch überhaupt stattfinden kann. Er möchte wissen, ob das Vorhaben auch tatsächlich umgesetzt werde, wenn ja wie, auf welchen Stufen und ob allenfalls eine Verpflichtung dazu bestehe.
2.2.15 Schüleraustausch
Dazu möchte Paul Schär erfahren, ob beispielsweise mal ein Klassenaustausch zwischen Mulhouse und hier stattfinde.
RR Peter Schmid erklärt, er könne die gestellten Fragen im Moment nicht im Detail beantworten, werde sich aber für Paul Schär in dieser Sache kundig machen.
://: Der Landrat nimmt einstimmig Kenntnis vom Zwischenbericht Interreg-II-Programm "Oberrhein Mitte-Süd".
Landratsbeschluss
betreffend betreffend den Zwischenbericht zum INTERREG II-Programm "Oberrhein Mitte-Süd"
Vom 14. Oktober 1999
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf Ziffer 4 seines Beschlusses über die Bewilligung eines Rahmenkredites für die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft am INTERREG II-Programm "Oberrhein Mitte-Süd" vom 4.12.1995 beschliesst:
Vom Bericht des Regierungsrates zum Stand der Umsetzung (Sach- und Finanzstand) der zum EU-Förderprogramm INTERREG II "Oberrhein Mitte-Süd" gehörenden Projekte mit Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft wird zustimmend Kenntnis genommen.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 14. Oktober 1999