LR Protokoll 11. November 1999 (Teil 1)
Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 1999
Zur Traktandenliste dieser Sitzung
Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Nr. 155
Begrüssung, Mitteilungen
Landratspräsident Walter Jermann begrüsst alle TeilnehmerInnen, gratuliert Ernst Thöni, der am 7. November 1999 60 Jahre alt geworden ist, und wünscht ihm im Namen des Rates alles Gute.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei
Nr. 156
Überweisungen des Büros
Landratspräsident Walter Jermann gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen vom 28. Oktober 1999:
1999/211 Bericht des Regierungsrates vom 26. Oktober 1999: Regierungsprogramm und Finanzplan 1999 - 2003; an die Geschäftsprüfungs- und die Finanzkommission.
1999/212 Bericht des Regierungsrates vom 26. Oktober 1999: Jahresprogramm des Regierungsrates für das Jahr 2000; an die Geschäftsprüfungskommission .
1999/213 Bericht des Regierungsrates vom 26. Oktober 1999: Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Führung von Ausbildung in Sozialer Arbeit durch die Stiftung Höhere Fachschule für Soziale Arbeit beider Basel (Partnerschaftliches Geschäft); an die Erziehungs- und Kulturkommission.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei
Nr. 157
Zur Traktandenliste
Landratspräsident Walter Jermann stellt fest, dass Traktandum 8 abgesetzt werde, weil Max Ritter seine Motion zurück gezogen habe.
://: Die Traktandenliste wird mit dieser Änderung stillschweigend genehmigt.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei
Nr. 158
1 1999/214
Bericht der Landeskanzlei vom 28. Oktober 1999: Anlobung von Marc Joset, Binningen, als Mitglied des Landrates
Marc Joset wird als Mitglied des Landrates angelobt.
Landratspräsident Walter Jermann gratuliert dem Angelobten und wünscht ihm viele interessante zwischenmenschliche Kontakte sowie spannende Geschäfte sowohl in der Kommission als auch im Plenum.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei
Nr. 159
2 1999/209
Bericht der Petitionskommission vom 25. Oktober 1999: Begnadigungsgesuch
Petitionskommissionspräsident Heinz Mattmüller fasst den Kommissionsbericht kurz zusammen und hebt hervor, dass der Gesuchsteller sich freiwillig und auf eigene Kosten einer Therapie unterzogen und zum Zeitpunkt der Einreichung seines Gesuchs bereits seit 2 Jahren drogenfrei gelebt habe. Er bitte den Rat entsprechend dem Antrag der Kommission zu beschliessen.
Daniela Schneeberger gibt bekannt, dass die FDP-Fraktion dem Antrag der Petitionskommission zustimme.
Röbi Ziegler erklärt, man könne nie mit Sicherheit davon ausgehen, dass Drogensüchtige von ihrer Sucht endgültig los gekommen seien. Im vorliegenden Fall deuteten aber Indizien darauf hin, dass der Gesuchsteller über dem Berg sei und als begnadigungswürdig betrachtet werden könne. Die SP-Fraktion stimme deshalb einer Begnadigung unter Auferlegung einer Bewährungsfrist von 1 Jahr zu.
Monika Engel gibt namens der SVP-Fraktion bekannt, dass sie sich dem Antrag der Petitionskommission mehrheitlich anschliesse.
://: Der Rat folgt bei einer Gegenstimme mit grosser Mehrheit dem Antrag der Petitionskommission.
Landratsbeschluss
betreffend Begnadigungsgesuch J. Sch.
Vom 11. November 1999
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Dem Begnadigungsgesuch wird stattgegeben und J. Sch. die vollstreckbar erklärte Gefängnisstrafe von 14 Tagen gnadenhalber bedingt erlassen.
2. Dem Gesuchsteller wird eine Bewährungsfrist von 1 Jahr auferlegt.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei
Nr. 160
3 1999/125
Berichte des Regierungsrates vom 22. Juni 1999 und der Bau- und Planungskommission vom 28. Oktober 1999: Erteilung eines Verpflichtungskredites für die Beschaffung von Leitstellen-Bordrechnern und Fahrgast-Informationssystemen für BLT-Tramfahrzeuge
Karl Rudin , Präsident der Bau- und Planungskommission, fasst den Kommissionsbericht kurz zusammen und bittet den Rat, gemäss Landratsbeschlussesentwurf im Kommissionsbericht zu beschliessen.
Beatrice Fuchs erklärt, sich davon überzeugt zu haben, dass die Installation von Leitstellen-Bordrechnern und Fahrgast-Informationssystemen im Hinblick auf die Sicherheit der Fahrgäste, insbesondere der seh- und hörbehinderten, durchaus ihre Berechtigung habe. Bedenklich erscheine ihr hingegen, dass hier wiederum Arbeitsplätze dem technischen Fortschritt zum Opfer fielen und der Elektrosmog, der heute schon von vielen Menschen als belastend empfunden werde, dadurch noch zunehme und vor allem den Tramführerinnen und -führern zu schaffen machen könnte, weil sie ihm während der ganzen Fahrzeit ausgesetzt seien.
Abschliessend stelle sie fest, dass ihr die Ausstattung der Fahrzeuge beider Verkehrsunternehmungen mit fahrzeugspezifischer Technik allein schon deshalb sinnvoll erscheine, weil die BLT vom Mengenrabatt der BVB profitieren könne. Persönlich verstehe sie nicht ganz, weshalb die Haltestellenansagen im Baselbiet in Hochdeutsch und in der Stadt in Baseldeutsch erfolgten.
Die SP-Fraktion unterstütze diese Vorlage einstimmig.
Max Ribi erachtet die Ausstattung der Fahrzeuge mit einem Bordrechnersystem angesichts des dichten Tramverkehrs auch für die an den wichtigsten Haltestellen wartenden Fahrgästen als notwendig, weil diese in manchen Situationen auf eine Information angewiesen seien. Was die Sprache der Ansagen anbelange, sei er im Gegensatz zur Vorvotantin der Auffassung, dass sie mit Rücksicht auf fremdsprachige Fahrgäste in Deutscher Sprache erfolgten.
Theo Weller gibt bekannt, dass die CVP/EVP-Fraktion den Anträgen der Bau- und Planungskommission einstimmig zustimme und von der Notwendigkeit dieser Aufrüstung überzeugt sei. Dass bei der Beschaffung den BVB die Federführung überlassen werde, habe für die BLT den Vorteil, am Rabatt dieses Partners partizipieren zu können. Alle der Mundart nicht mächtigen Fahrgäste wüssten die Ansagen in Hochdeutsch sicher zu schätzen.
Max Ritter stellt fest, dass nicht nur die Verbesserung des Komforts und die Aufwertung der Fahrzeuge durch dieses Informationssystem, sondern vor allem auch die Sicherheit der Passagiere und des Fahrpersonals der SVP-Fraktion ermöglichten, diesem Verpflichtungskredit guten Gewissens zuzustimmen. Sie sehe sich darin noch bestärkt von den Argumenten, die schon von den anderen Fraktionen angeführt worden seien. Hinzu zu fügen sei noch der Umstand, dass nebst dem Bund auch der Kanton Solothurn sich an der Finanzierung beteilige und die Gemeinden aufgrund der Revision des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs keine Beiträge mehr an Investitionen leisten müssten.
Die SVP-Fraktion habe aus all diesen Gründen einstimmig beschlossen, dieser Vorlage zuzustimmen.
Daniel Wyss erklärt namens der CVP-Fraktion, dass sie der Vorlage auch deshalb zustimme, weil sie die Aufrüstung der Tramfahrzeuge mit diesem Informationssystem sowohl im Interesse einer effizienten und sicheren Verkehrsabwicklung als auch der Sicherheit seh- und hörbehinderter Fahrgäste als notwendig erachte.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider verdankt die einhellige Zustimmung zur Vorlage und bittet Beatrice Fuchs zu bedenken, dass es ein Gebot der Höflichkeit gegenüber Gästen sei, die Ansagen in Hochdeutsch zu halten. In den Parlamenten sei es gerade umgekehrt: im Basler Grossen Rat werde Hochdeutsch und im Landrat in sympathischem Baselbieter Dialekt debattiert.
Landratsbeschluss
Titel und Ingress: Keine Wortbegehren
Ziffern 1 - 6: Keine Wortbegehren
Rückkommen wird nicht beantragt.
://: Der Landratsbeschluss wird einstimmig gemäss Entwurf im Bericht der Bau- und Planungskommission verabschiedet.
Landratsbeschluss
betreffend Erteilung eines Verpflichtungskredites für die Beschaffung von Leitstellen-Bordrechnern und Fahrgast-Informationssystemen für BLT- Tramfahrzeuge
Vom 11. November 1999
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der Beschaffung von Leitstellen-Bordrechnern und Fahrgast-Informationssystemen wird zugestimmt und ein Verpflichtungskredit von brutto Fr. 5'320'000.-- zu Lasten des Kontos 2357/564.00-072 bewilligt.
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich der Bund und der Kanton Solothurn im Rahmen der Eisenbahngesetzgebung mit einem voraussichtlichen Betrag von ca.
Fr. 1'222'000.-- beteiligen werden. Der Regierungsrat wird ermäächtigt, mit dem Bund, den beteiligten Kantonen und der BLT Baselland Transport AG eine entsprechende Vereinbarung abzuschliessen.
3. Teuerungsbedingte Mehrkosten ab 1. September 1998 werden füür den unter Ziffer 1 dieses Beschlusses genannten Betrag bewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen.
4. Die voraussichtlichen Jahresquoten füür den Kanton Basel-Landschaft von
Fr. 2'040'000.-- (2000), Fr. 1'425'000.-- (2001) und Fr. 633'069.-- (2002) werden zur Kenntnis genommen.
5. Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss §§ 31 Absatz 1 Buchstabe b der Staatsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
6. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei
Nr. 161
4 1999/164
Berichte des Regierungsrates vom 31. August 1999 und der Bau- und Planungskommission vom 12. Oktober 1999: Neubau Werkstatt- und Bürogebäude für die Abteilung Signalisation des Tiefbauamtes in Liestal; Baukreditvorlage
Karl Rudin , Präsident der Bau- und Planungskommission, fasst den Kommissionsbericht kurz zusammen und verweist auf die von der Kommission beschlossene Erhöhung des Verpflichtungskredits von 2'885'000 gemäss Ziffer 1 des Landratsbeschlussesentwurfs auf 2'925'000 Franken. Mit dieser Erhöhung um 40'000 Franken werde eine künftige Aufstockung des Gebäudes ermöglicht.
Zusammenfassend könne gesagt werden, dass der Kanton dank der Aufzahlung von Coop Basel-Liestal-Fricktal sehr günstig zu einer neuen, zweckmässigen eingerichteten Signalisation komme. Die Bau- und Planungskommission beantrage dem Landrat mit 11:0 Stimmen, der Vorlage zuzustimmen.
Franz Hilber hält fest, dass das vom Kanton in dieses Provisorium, das nun nicht ganz freiwillig aufgegeben werde, bereits investierte Geld den Beitrag von 2 Mio. Franken rechtfertige, den Coop zugesichert habe. Der neue Standort ermögliche auch eine gemeinsame Nutzung der in er nähe befindlichen Gebäude des Tiefbauamtes. Aus diesen Gründen unterstütze die SP-Fraktion die Vorlage.
Liz Rytz informiert, dass die FDP-Fraktion hinter dieser Vorlage stehe, die als Resultat geschickter Verhandlungen gelobt werden könne. Überdies habe sie zur Kenntnis nehmen können, dass der betriebliche Unterhalt auch nach Erstellung des Neubaus zu etwa 80% an private Unternehmungen vergeben werde.
Remo Franz erklärt, dass die Vorteile dieser Lösung, die im Moment noch nicht optimal zur Geltung kämen, aber die künftige Entwicklung dieses Gebietes zu einem wirtschaftlich interessanten Standort zu begünstigen versprächen, die CVP/EVP-Fraktion bewogen hätten, den Antrag der einstimmigen Bau- und Planungskommission zu unterstützen.
Max Ritter gibt bekannt, dass sich auch die SVP-Fraktion einstimmig für diese Vorlage ausgesprochen habe und insbesondere die Erhöhung des Verpflichtungskredits unterstütze, weil dadurch eine Aufstockung des Gebäudes im Bedarfsfall ermöglicht und die Nutzung von Synergien erweitert werde. Die Beteiligung von Coop mit 2 Mio. Franken erachte sie als angemessen.
Bruno Steiger begrüsst namens der SD-Fraktion die mit dieser Vorlage präsentierte Lösung, weil sie dem Kanton die von den Vorvotanten bereits erwähnten Vorteile bringe. Sie könne ihr uneingeschränkt zustimmen.
Daniel Wyss hätte aus ökologischen Gründen einer Fassade aus Holz statt aus Leichtmetall ursprünglich den Vorzug gegeben, doch habe ihn die Kantonsarchitektin davon überzeugt, dass sich Holz an jenem Standort direkt neben der Bahn insbesondere wegen der Verschmutzungsgefahr nicht eignen würde.
Landratsbeschluss
Titel und Ingress: Keine Wortbegehren
Ziffern 1 - 4: Keine Wortbegehren
Rückkommen wird nicht beantragt.
://: Der Landratsbeschluss wird einstimmig gemäss Entwurf im Bericht der Bau- und Planungskommission verabschiedet.
Landratsbeschluss
betreffend Neubau eines Werkstatt- und Bürogebäudes für die Abteilung Signalisation des Tiefbauamtes in Liestal; Baukreditvorlage
Vom 11. November 1999
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Dem Neubauprojekt eines Werkstatt- und Bürogebäudes für die Abteilung Signalisation des Tiefbauamtes in Liestal wird zugestimmt, und der erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 2'925'000.00 als neue Ausgabe zu Lasten des Kontos 2320.503.30.230 wird bewilligt.
2. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis vom 1. April 1999 des Kredites unter Ziffer 1 werden bewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen.
3. Vom zugesicherten Beitrag von Coop Basel-Liestal-Fricktal von 2 Mio. Franken wird Kenntnis genommen. Dieser Betrag wird auf Konto 2320.665.00.230 verbucht.
4. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterstehen gemääss §§ 31, Absatz 1, Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 11. November 1999