LR Protokoll 16. September 1999 (Teil 6)
Protokoll der Landratssitzung vom 16. September 1999
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Nr. 90
3 1999/095
Berichte des Regierungsrates vom 27. April 1999 und der Geschäftsprüfungskommission vom 16. August 1999: Sammelvorlage von Motionen und Postulaten, die zur Abschreibung beantragt werden
Hans Ulrich Jourdan bekundet Einverständnis sowohl der Postulanten und Motionäre (wurden von der GPK konsultiert) wie auch der GPK mit den von der Regierung zur Abschreibung beantragten Aufträge, mit Ausnahme des im Kommissionsbericht aufgeführten Postulats
2.3.1 Postulat vom 2.4.1998 (1384): Behindertengerechter Landratssaal. Maya Graf, 10.12.1997 (97/263):
Das Postulat verlangt die Prüfung folgender Massnahmen:
- Rollstuhlgängigkeit des Landratssaales
- Anpassung der Publikumstribüne, um die Sicht von Rollstuhlfahrer/innen in den LR-Saal zu gewährleisten
- Markierung von Treppen und Liften, damit auch Blinde und Sehbehinderte den Zugang finden,
- Ausrüstung des Treppenlifts mit einem Euroschloss.
Die Rollstuhlgängigkeit des Landratssaales ist zwischenzeitlich durch eine Rampe gewährleistet, was anerkennend verdankt wird. Auf die übrigen Punkte jedoch wird seitens der Verwaltung mit dem banalen Kommentar "aus Kostengründen" nicht eingetreten.
H.U. Jourdan stellt fest, dass der Auftrag damit nicht erfüllt ist. Der Entscheid, ob etwas aus Kostengründen nicht realisiert werden soll, steht ausschliesslich dem Landrat zu. Der Hinweis auf die Kosten ist bei Baumeister H.U. Jourdan an den Falschen geraten:
Die Anpassung der Publikumstribüne für Rollstühle würde kein Vermögen kosten. Die Markierung der Lifttüren dürfte pro Türe höchstens 100 Franken kosten, insgesamt also ca. 400 Franken. Bei der detaillierten Abklärung unter Mithilfe von Postulantin Maya Graf zeigt sich, dass eine Dame mit Blindenhund den Lift nicht finden konnte (der Hund weiss leider nicht, was ein Lift ist...). Tastbare Leitlinien am Boden wiederum kosten pro Laufmeter ca. 50 Franken, macht bei angenommenen 100 Lfm. eine Investition in der Grössenordnung von 5000 Franken. Das mag nicht gerade aus der Portokasse finanzierbar sein, erscheint aber doch als machbar. Das Auswechseln des Schlosses am Treppenlift wiederum hat sich bei den Abklärungen der GPK als unnötig erwiesen, weil der Hauswart dafür besorgt ist, dass der Schlüssel steckt, wenn Anlässe stattfinden.
Die Bemerkung, dass "aus Kostengründen" auf solche Massnahmen verzichtet werde, ist H.U. Jourdan sauer aufgestossen, weil entsprechende Massnahmen offensichtlich gar nicht geprüft wurden. Die damit verbundenen Kosten in der von ihm vorgerechneten Grössenordnung hätte die Baudirektion locker als Gebäudeunterhalt verbuchen können. Speziell gestossen hat sich H.U. Jourdan an der dahinter vermuteten Unsensibilität der zuständigen Stelle, die nicht willens erscheint, sich in die Lage der Sehbehinderten zu versetzen und sich die Begründung allzu einfach machte.
Heidi Tschopp erklärt namens der FDP Zustimmung zu den Anträgen der GPK.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider zeigt Verständnis für H.U. Jourdans Protest, wenn es sich tatsächlich so verhält wie er darlegt. Sie war der Meinung, mit der Installation der Rampe sei die Sache erledigt. Sie vermutet, dass die zuständigen Leute im Hochbauamt mit höheren Kosten gerechnet haben und verdankt die Beratung durch den Baumeister. Sie nimmt den Auftrag gerne wieder entgegen, nicht ohne allerdings auf mögliche Konsequenzen für andere ältere Gebäude des Kantons hinzuweisen.
://: Das Postulat 97/263 wird einstimmig stehengelassen.
Landratsbeschluss
betreffend Sammelvorlage von Motionen und Postulaten, die zur Abschreibung beantragt werden
Vom 16. September 1999
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der nachfolgend genannte Vorstoss wird stehen gelassen:
Postulat vom 2.4.1998 (1384): Behindertengerechter Landratssaal. Maya Graf, 10.12.1997 (97/263).
2. Die nachfolgend genannten Vorstösse werden abgeschrieben:
Postulat vom 25.6.1998 (1519): Jugendliche Bosnierinnen und Bosnier in Ausbildung. Maya Graf, 14.5.1998 (98/91).
Motion vom 24.4.1997 (857): Rechtschreibereform stoppen. Rudolf Keller, 6.3.1997 (97/32).
Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei
Nr. 91
8 1999/028
Motion von Danilo Assolari vom 11. Februar 1999: Aufnahme der J18 Basel - Delsberg ins erweiterte Nationalstrassennetz oder ins Hauptstrassennetz (Jurastrasse J18) von überregionaler Bedeutung
Regierungsrätin Elsbeth Schneider bekundet grundsätzliches Einverständnis mit dem Anliegen der Motion, bittet jedoch um Ueberweisung in Form eines Postulates. Der Kanton kann nicht alleine über diese Frage bestimmen. Ein Teil der Forderung ist bereits erfüllt, die Verbindung Basel-Delsberg ist Bestandteil des Hauptstrassennetzes und damit schon heute subventionsberechtigt. 1982 hat sich der Regierungsrat für die Aufnahme ins erweiterte Nationalstrassennetz eingesetzt, was vom Bund abgelehnt wurde. Um jetzt erneut beim Bund vorstellig zu werden, ist ein subtiles Vorgehen erforderlich.
Alfred Zimmermann möchte den Vorstoss auch als Postulat nicht überwiesen sehen. Der Motionär habe bereits die Umfahrungen Laufen und Zwingen im Auge und möchte dafür Bundessubventionen erwirken. Die Grünen betrachten die Frage allgemeiner. Es geht dabei nicht nur um die Umfahrungen Laufen und Zwingen (über Laufen wird sich reden lassen), der Vorstoss beinhalte unterschwellig auch den Ausbau der Strasse durchs Birstal zwischen Laufen und Delsberg zu einer Schnell- oder Hochleistungsstrasse - dagegen opponieren die Grünen. Es gibt nicht zuwenig Strassen, sondern zuviel Verkehr. Der Verkehr wird weiter zunehmen, und wenn wir laufend Strassen (aus)bauen und man schneller von A nach B gelangen kann, werden diese umso mehr benutzt, die Pendlerdistanzen werden länger und parallel dazu steigen die Immissionen.
Wenn Subventionen des Bundes in Aussicht stehen, liegt es auf der Hand, dass die Strasse durchs Birstal ausgebaut wird. Diese Strecke sei heute speziell von Laufen an aufwärts idyllisch, die Strasse passe sich der Landschaft an; ein Ausbau mit Begradigung wäre ein Verlust. A. Zimmermann bittet die Baudirektorin, auch ans Umweltschutzgesetz zu denken, dessen § 14 die Beruhigung und Verminderung des privaten Motorfahrzeugverkehrs fordert.
Die Grünen lehnen den Vorstoss auch in der Form eines Postulates ab.
Remo Franz erklärt Einverständnis der CVP/EVP-Fraktion mit der Umwandlung in ein Postulat. Auf einer Motion zu beharren, welche nicht in Liestal, sondern in Bern entschieden wird, macht keinen Sinn. Wichtig sei, sich immer wieder gemeinsam mit den Kantonen Jura und Bern für das Anliegen einzusetzen. Unsere Region habe grosse wirtschaftliche Bedeutung für die Schweiz, dies sollte durch gemeinsames Vorgehen besser eingebracht werden.
Die CVP/EVP bittet um Unterstützung für den in ein Postulat umgewandelten Vorstoss.
Heinz Mattmüller: Die SD begrüssen und unterstützen den Vorstoss mehrheitlich, zumal es um eine gefährliche, kurvenreiche Strecke geht.
Franz Bloch bekundet seitens der SP eine Mehrheit zugunsten einer Ueberweisung des Postulats.
Hanspeter Frey kündigt auch seitens der FDP-Fraktion Zustimmung zur Ueberweisung als Postulat an. Dies bedeute gleichzeitig eine Unterstützung der Regierung im Hinblick auf den von einer Arbeitsgruppe des ASTRA zu überarbeitenden Nationalstrassenplan fürs Jahr 2010.
://: Der Ueberweisung des Vorstosses 1999/028 in Form eines Postulats wird mehrheitlich zugestimmt.
Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei
Nr. 92
9 1999/039
Postulat von Hansruedi Bieri vom 4. März 1999: Sichere Velo- und Fussgängerverbindung für den Schüler- und Berufspendlerverkehr zwischen Itingen und Sissach
Regierungsrätin Elsbeth Schneider beantragt Ueberweisung und gleichzeitige Abschreibung dieses Postulats, weil die Benützung des Trottoirs als Velostreifen seit 1. April 1998 unter gewissen Umständen erlaubt werden kann. Im Sinne einer aktiven Veloförderung erteilte das Tiefbauamt bereits im August 1998 einem Ingenieurbüro den Auftrag, geeignete Routen für die Freigabe von Trottoirs zu erheben. Diese generellen Untersuchungen werden diesen Herbst abgeschlossen, danach wird die BUD aktiv. Im Rahmen einer Studie wurde auch geprüft, unter welchen Voraussetzungen das Trottoir zwischen Sissach und Itingen für Velofahrer freigegeben werden kann. Dies wird als möglich erachtet, die Vorschläge wurden dem Gemeinderat bereits unterbreitet. Mit diesem Vorgehen sei dem Anliegen des Postulats Rechnung getragen, weshalb die Regierung dieses unter gleichzeitiger Abschreibung entgegennimmt. Der Postulant ist ebenfalls einverstanden.
Alfred Zimmermann möchte genau wissen, was jetzt umgesetzt wird: Gibt's einen Veloweg? Wurde irgend etwas beschlossen?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider bestätigt, dass nach Abschluss der erwähnten Studie die Freigabe nicht nur dieses Trottoirs, sondern auch weiterer Strecken im Kanton vorgesehen ist. Das Konzept wurde mit dem Gemeinderat von Itingen diskutiert, dieser ist einverstanden, der Abschnitt wird so schnell wie möglich als Veloweg freigegeben.
Alfred Zimmermann stellt fest, dass auf diesem Strassenstück oft gerast wird und erkundigt sich, ob eine Temporeduktion ins Auge gefasst werde?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Nicht ohne nähere Prüfung.
Peter Degen bringt gerne zur Kenntnis, dass diese Frage derzeit geprüft wird und vorgesehen ist, die Strecke mit einer Beschränkung auf 60 km/h zu belegen.
Emil Schilt bittet, in Verbindung mit der Freigabe von Trottoirs für den Veloverkehr auch ans Absenken der Trottoirkanten zu denken.
://: Das Postulat 1999/039 wird mit grosser Mehrheit ohne Gegenstimmen überwiesen und abgeschrieben.
Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei
Nr. 93
10 1999/080
Interpellation von Rita Kohlermann vom 15. April 1999: Sicherheit in den Strassentunnels. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrätin Elsbeth Schneider ist froh um die Gelegenheit, über die Situation im Kanton Basel-Landschaft berichten zu können. Bei den Sicherheitsdispositiven für Strassentunnels sei zu unterscheiden zwischen der technischen Disposition und der Disposition für die Ereignisbewältigung, welche bei der JPMD angesiedelt sei.
Der technische Standard der Nationalstrassentunnels BL sei im gesamtschweizerischen Vergleich sehr hoch. Das Einsatzkonzept für die Bewältigung von Ereignissen werde derzeit überarbeitet, die aus der kürzlichen Uebung im Eggfluhtunnel gewonnenen Erkenntnisse flössen zur weiteren Verbesserung ein, um die Effizienz in der Bewältigung von Ereignissen steigern, das Ausmass eines allfälligen Schadens zu minimieren und die Betriebsbereitschaft der Tunnelanlagen zu gewährleisten.
Im Auftrag des ASTRA (Bundesamt für Strassen) wurden gesamtschweizerisch sämtliche Tunnels des Nationalstrassennetzes überprüft. Der Zwischenbericht zeigt auf, wo allenfalls Mängel zu beheben sind; für den Kanton Basel-Landschaft wurden kein Handlungsbedarf ausgemacht.
Mit einer Zunahme der Frequenzen insbesondere im Bereich des Schwerverkehrs steigt jedoch die Eintretenswahrscheinlichkeit von Störfällen. Wichtiger als die Ueberarbeitung des Sicherheitsdispositivs sei deshalb die Ueberwachung und Durchsetzung von Transportvorschriften im Strassenverkehr.
Zusätzliche Massnahmen "auf Vorrat" würden nicht geplant, die BUD verstehe es aber als Dauerauftrag, die Strassenverkehrsanlagen so zu unterhalten und neue Erkenntnisse einzubeziehen, dass Zwischenfälle vermieden werden können. Trotzdem spielt letztlich immer auch der nicht beherrschbare Faktor Mensch mit.
Rita Kohlermann bedankt sich für die befriedigende Beantwortung ihrer Interpellation.
://: Die Interpellation ist damit erledigt.
Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei
Nr. 94
11 1999/042
Interpellation von Remo Franz vom 4. März 1999: Frage der Fertigstellung des Aescher J18-Anschlusses. Mündliche Antwort des Regierungsrates
Regierungsrätin Elsbeth Schneider erinnert an ein Postulat von Remo Franz zum gleichen Thema, welches vom Landrat am 15. Januar 1999 abgelehnt wurde.
Zu den einzelnen Fragen:
1. Ja, die zweite Ausbauetappe des Anschlusses Aesch an die J18 ist sowohl im generellen Projekt der Strassen im Birstal wie auch im Strassennetzplan Leimental-Birstal enthalten, nachdem der Landrat bei der Teilrevision des Strassennetzplans ausdrücklich an dieser Verbindung festhielt.
2. Die zweite Ausbauetappe ist im Mehrjahresprogramm 1999-2008 für die Jahre 2001/2002 vorsorglich eingeplant. Der heutige Anschluss an die Hauptstrasse (erste Ausbauetappe) ist zeitweise tatsächlich sehr stark belastet. Dennoch wird die zweite Ausbauetappe weiterhin nur als wünschenswert eingestuft; die Kosten würden sich auf mindestens 6 Mio. Franken belaufen. Der Ausbau würde insbesondere dem Gewerbegebiet von Aesch und den hinteren Leimental dienen.
3. Nein! Mit LRB 1062 vom 10.09.1984 hat der Landrat ausdrücklich nur den Kredit für die erste Ausbauetappe (Anschluss an die Hauptstrasse) bewilligt. Der Kredit für die zweite Ausbauetappe wurde damals zurückgestellt, weil darüber erst nach Vorliegen eines klaren Bedarfsnachweises entschieden werden sollte.
4. Der Nutzen der Eckverbindung ins Laufental bei der Verzweigung Weiden wäre trotz hohem Aufwand gering. Die Hauptstrasse Aesch würde im meistbefahrenen Abschnitt lediglich von ca. 5 - 8 % des Verkehrs entlastet. Sollte sich der Gemeinderat Aesch für den Bau entscheiden und dies selbst finanzieren wollen, würde der Kanton diesem Vorhaben nicht entgegentreten, kann aber bis auf weiteres auch keine Finanzierung in Aussicht stellen. Derzeit wird dieser Anschluss nicht als notwendig erachtet.
Remo Franz dankt für die Beantwortung. Er hätte an sich gerne Diskussion beantragt, beurteilt dies aber um 5 vor 5 als wenig erspriesslich und bekräftigt lediglich, am Ball bleiben zu wollen...
://: Die Interpellation ist damit erledigt.
Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei
Nr. 95
12 1999/046
Postulat von Theo Weller vom 11. März 1999: Einführung eines familienfreundlichen Sonntags-Abonnements
... Landratspräsident Walter Jermann wiederum mag's zügig und effizient und gibt das Wort frei für die Behandlung des Traktandums 12.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Wenn die Regierung darum bittet, dieses Postulat nicht zu überweisen, bedeutet das nicht, dass sie nicht familienfreundlich handeln will, sondern dass bereits sehr viel getan wird. Die familienfreundliche Politik des Tarifverbunds Nordwestschweiz TNW ruht auf drei Pfeilern:
1. kommen die regelmässigen Benutzer in den Genuss eines kostengünstigen Abonnements. Die persönliche Subvention durch den Kanton von monatlich 25 Franken ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Politik;
2. gesellt sich zum günstigen Preis ein attraktiver Gültigkeitsbereich. Das Umweltschutzabonnement ist zeitlich unbegrenzt im gesamten TNW-Bereich gültig (keine Zoneneinteilung wie in anderen Tarifverbünden);
3. sind verschiedene familien- und jugendfreundliche Massnahmen in Kraft: Das Umweltabo des TNW ist übertragbar. Das U-Abo für Jugendliche bis 25 Jahre ist derzeit für 38 Franken pro Monat erhältlich (Jugendabo im Verkehrsverbund Zürich z.B. Fr. 46.- p.m.). Der TNW akzeptiert die Familienkarte der SBB, welche 20 Franken p.a. kostet. Zudem gewährt der TNW als einziger Tarifverbund der Schweiz in Kombination mit dem Halbtaxabo auf sämtlichen Einzelbilleten ebenfalls 50 % Rabatt.
Diese Tarifphilosophie ist erfolgreich, werden doch im TNW-Gebiet mehr als 1,8 Mio. U-Abos verkauft. Der im Postulat erwähnte Zürcher Verkehrsverbund betreibt eine Hochpreispolitik und beschränkt die Gültigkeit von Spezialabos auf einzelne Zonen. Im Gegensatz dazu hat der TNW ein einfaches, klares und attraktives Abo-Sortiment, das auch der Familienfreundlichkeit genug Rechnung trägt. Die Regierung lehnt deshalb das Postulat ab.
Theo Weller ist von der Ablehnung nicht überrascht, erwartet aber im Landrat einen anderen Entscheid, weil sich ja alle Parteien Familienfreundlichkeit und Förderung des öffentlichen Verkehrs auf die Fahnen geschrieben haben. Sein Postulat wertet er in diesem Sinn als "Nagelprobe" für die Fraktionen.
Er rechnet vor: Ein Sonntagsausflug von Pratteln auf den Blauen kostet für eine 4-köpfige Familie Fr. 23.40, ein Zoobesuch in Basel von Diepflingen mit dem öV Fr. 27.60. Dies ist kein Pappenstiel! Viele Eltern und Alleinerziehende verstauen deshalb ihre Kinder ins Auto und lassen den öV links liegen - das ist einfacher und bequemer, der Lerneffekt für die Kinder fällt weg. Ein Sonntagsabonnement ist eine Ausgabe, welche sich langfristig bezahlt macht, deshalb muss der Landrat in dieser Frage weitsichtig denken. T. Weller verweist auch auf den Verfassungsauftrag gem. § 120 Abs. 3 "Der Kanton fördert zusammen mit den Gemeinden den öffentlichen Verkehr".
Eine Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion befürwortet das Postulat. T. Weller bittet um Zustimmung.
Esther Bucher : Die SP verfolgt mit ihrer Politik sei jeher das Ziel einer möglichst ökologischen Mobilität und setzt sich konsequent für die weitere Förderung des öV ein. Das Angebot des TNW ist in bezug auf das Preis-/Leistungsverhältnis führend und hat gesamtschweizerisch eine wichtige und richtige Entwicklung hin zur Schaffung von Tarifverbünden ausgelöst. Jetzt sollte man nicht einfach auf den Lorbeeren ausruhen - zusätzliche Massnahmen zur weiteren Attraktivitätssteigerung des öV sind notwendig.
Das Postulat von Theo Weller zur Einführung eines familienfreundlichen Sonntags-Abonnements geht in die richtige Richtung und stösst bei der SP auf Sympathie, eine grosse Mehrheit befürwortet eine Ueberweisung.
Max Ribi : Alles ist eine Frage des Masses, und die Nagelprobe hängt genau davon ab, wo man die Messlatte anlegt! Die FDP-Fraktion ist mit der Regierung der Ansicht, dass genügend Vergünstigungen bestehen (Subventionierung von 25 Franken pro Erwachsenen-U-Abo, Jugendabo für 38 Franken, mit Familienkarte und Halbtaxabo Gratisfahrten für Kinder, Kinder unter 6 Jahren generell gratis). Das Instrument für solche Sonntagsfahrten sei die Familienkarte. Die FDP sieht deshalb keinen Handlungsbedarf.
Heinz Mattmüller denkt, Kanton und Gemeinden butterten heute schon Millionen an Subventionen in den öV, dies seien Steuergelder, und der Bogen sollte nicht überspannt werden. Mit Halbtax- und U-Abos bestehe ein attraktives Angebot für Personen, welche den öV regelmässig benutzen. Leuten, welche nur ausnahmsweise am Sonntag den öV benutzten, seien die Kosten zuzumuten. Und als ehemaliger Familienvater erlaubt er sich die Feststellung, dass der Sonntagsausflug erst dann teuer wird, wenn man mit der Familie irgendwo einkehrt...
Die SD lehnen eine Ueberweisung ab.
Maya Graf : Die Grüne Fraktion steht voll hinter dem Postulat. Es geht genau um jene Familien, welche weder ein U-Abo noch eine Familienkarte besitzen, vielleicht gar nicht wissen, wie das funktioniert, und ausnahmsweise mit den Kindern einen Ausflug mit dem öV machen möchten. Solche Familien stehen dem Angebot oft ziemlich ratlos gegenüber und lassen sich vom Preis abschrecken. Es gehe darum, gelegentliche Sonntagsausflüge mit der Familie zu vereinfachen und damit attraktiv zu machen, um den Kindern das Erleben und damit die Nutzung des öV zu vermitteln. Darüber hinaus wäre zu überlegen, was in Sachen Familienabo insgesamt getan werden könnte, um die Benutzung des öV weiter zu vereinfachen. Auch wenn das Verfahren mit der Familienkarte heute nicht allzu kompliziert sei, müsse man doch wissen, wie das Ganze funktioniert und regelmässige/r öV-Benutzer/in sein. Es wäre wichtig, gerade diejenigen Leute, welche den öV sonst nicht nutzen, "gluschtig" zu machen, damit sie wiederkommen.
Max Ribi kann mit dem Gedanken, ausgerechnet jene anzusprechen, welche den öV sonst nicht benutzen, wenig anfangen: Diese würden am Sonntag billig fahren und dann nicht wiederkommen. Ziel könne nur sein, Dauerbenutzer zu fördern.
Heidi Portmann denkt, man könne dem Postulat ja locker zustimmen, wenn eh die Meinung sei, dass niemand komme, dann entstünden weder Verwaltungskosten noch ein Minderertrag beim öffentlichen Verkehrsmittel. Sie möchte die Forderung des Postulats gar erweitern und beliebt machen, am Sonntag z.B. mit Kindern generell Gratisfahrten zu gewähren, wie dies z.B. in Freiburg im Breisgau mit grösstem Erfolg stattfinde.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider ist durch nichts mehr zu erschrecken und weist lediglich auf die demnächst stattfindende Budgetdebatte hin, anlässlich welcher sie dem Landrat wird aufzeigen müssen, wie der öV in einen kritischen Bereich läuft, der hinterfragt werden muss. Ueber den TNW entscheidet nicht nur der Kanton Basel-Landschaft, und wenn ein familienfreundliches Sonntagsabo eingeführt würde, gälte dies nicht nur für hier ansässige Familien.
Landratspräsident Walter Jermann lässt angesichts des fortschreitenden Uhrzeigers ohne weitere Umschweife abstimmen:
://: Eine Ueberweisung des Postulats 1999/046 wird mit knapper Mehrheit abgelehnt.
Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei
Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 14. Oktober 1999, 10 Uhr