LR Protokoll 16. September 1999 (Teil 4)

Protokoll der Landratssitzung vom 16. September 1999



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Nr. 87

7a 1999/183
Dringliche Motion der FDP-Landratsfraktion vom 16. September 1999: Verordnung zum Beschaffungsgesetz

Elsbeth Schneider gibt bekannt, der Regierungsrat sei gewillt, die Motion in der vorliegenden Fassung entgegenzunehmen. Sie zeigt den heutigen Stand der Dinge kurz auf. Auf Verwaltungsebene wurde am 17. Juni 1999 gemeinsam mit Basel-Stadt eine sogenannte "Null-Nummer" der Verordnung mit den gleichen Formulierungen ausgearbeitet, welche den beiden Regierungen vorgelegt wurde. Basel-Landschaft hat sich bis zum heutigen Tag genau an diese Formulierungen gehalten und hat nichts daran verändert.

In den Sommerferien wurde der Regierung aber unerwarteterweise ein umformulierter Entwurf von Basel-Stadt vorgelegt, welcher dieser Null-Nummer nicht mehr entsprach. In den letzten vier Jahren unternahm man vom Kanton Basel-Landschaft aus alles, um zu einem gleichen Gesetz auch eine gleiche Verordnung vorlegen zu können. Schon bei der Gesetzesberatung versprach man den Sozialpartnern, sie bezüglich Verordnung noch anzuhören. Der Kanton Basel-Landschaft hält sich an dieses Versprechen und hat bereits einen Termin für eine Besprechung festgelegt.

In einem persönlichen Schreiben hat Elsbeth Schneider ihre Kollegin in Basel-Stadt, Barbara Schneider, darüber informiert, erhielt bisher aber kein Echo. Man habe vernommen, Basel-Stadt wolle keine weitere Aussprache mit den Sozialpartnern, sondern stelle sich klar auf den Standpunkt, die Verordnung sei Sache der Kantonsregierung.

Zur Beruhigung kann Elsbeth Schneider bekannt geben, die Verordnung sei in Basel-Stadt noch nicht in Kraft. Sie ist daher froh um die Unterstützung ihrer Bemühungen durch den Landrat und wird sich nach wie vor für eine gleichlautende Verordnung einsetzen. Sie ist zuversichtlich, dass dies erreicht werden könne.

Max Ribi dankt Elsbeth Schneider für ihre Ausführungen. Er ist sehr enttäuscht und traurig, dass scheinbar keine gleichlautende Verordnung erreicht werden kann. Das ganze könne überschrieben werden mit "Partnerschaft zeigt ihr Gesicht". Es fehle am guten Willen von Basel-Stadt. Er hat immer noch die Hoffnung, dass schlussendlich die Formulare, welche von den Offerierenden ausgefüllt werden müssen, gleich aussehen werden. Er bittet seine Kolleginnen und Kollegen, die Motion zu überweisen. Absichtlich habe man auf eine Interpellation verzichtet, da eine Abstimmung im Landrat gewünscht wird.

Bruno Steiger ist über die dringliche Motion erstaunt. Schon beim Beschaffungsgesetz habe man sich alle Mühe gegeben, ein gleichlautendes Gesetz auf die Beine zu stellen. Wenn Basel-Stadt selbstherrlich Änderungen vornimmt, muss sich Basel-Landschaft nicht um jeden Preis anpassen. Wenn der Stadtkanton eine Partnerschaft anstrebt, kann er nicht immer diktieren. Basel-Stadt will mehr profitieren als geben. Der Ball liege jetzt nicht bei Basel-Landschaft, sondern bei Basel-Stadt. Es wäre Aufgabe eines Grossrates, eine derartige Motion zu machen. Er beantragt Entgegennahme der Motion, gleichzeitig soll sie allerdings als erledigt abgeschrieben werden.

Urs Wüthrich erinnert an das Protokoll vom 19. Mai 1999, in welchem Regierungsrätin Barbara Schneider aussagt, die Verordnungen wolle man gemeinsam erarbeiten und harmonisieren. Es ist ihm nicht klar, warum von dieser Aussage abgerückt werden soll.

Weiter wurde betont, die Verordnung solle unter Einbezug der Sozialpartner entwickelt werden. Die Harmonisierung der Verordnungen sollte im Rahmen einer erneuten Kommissionsarbeit (mit Sozialpartnern, Verwaltung und Basel-Stadt) erreicht werden.

Die SP unterstützt die Überweisung der Motion.

Peter Holinger bemerkt, er sei schon über die kleinen Differenzen im Gesetz selbst enttäuscht gewesen. Scheinbar seien die Differenzen in der Verordnung aber noch grösser. Allein schon die Termine für die Vernehmlassung hätten gleich gelegt werden sollen. Er unterstützt eine Überweisung der Motion und damit den Abbruch alter Zäune zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt.

Alfred Zimmermann empfindet es als lobenswert, dass Elsbeth Schneider sich einmal mehr für ein gleichlautendes Gesetz und eine gleichlautende Verordnung einsetzen wolle. Die Grüne Fraktion unterstützt die Motion, allerdings fragt er sich, warum es die Basler immer um jeden Preis etwas anders machen müssen, wenn doch von Anfang an der Wille nach einem gemeinsamen Gesetz und einer gemeinsamen Verordnung da war.

Remo Franz ist ebenfalls sehr enttäuscht, denn das gleichlautende Gesetz macht nur mit einer gleichlautenden Verordnung Sinn. Andererseits ist er nicht sehr überrascht, dass die Basler eine andere Verordnung vorlegen. Immer wieder probieren diese, für sich das Beste herauszuholen. Wenn Basel wirklich nicht einlenkt, muss dies für Basel-Landschaft in Zukunft von Bedeutung sein. Auch die CVP/EVP-Fraktion werde der Motion zustimmen.

Elsbeth Schneider beruhigt, materiell bestehen keine allzu grossen Unterschiede, diese liegen vor allem in der Abwicklung in der Verwaltung. Sie sieht in der Motion im Gegensatz zu Bruno Steiger nicht den Auftrag, sich Basel-Stadt anpassen zu müssen, sondern die Aufforderung, das Gesetz miteinander gut zu Ende zu bringen. Basel-Stadt habe der Verordnung gegenüber eine andere Grundhaltung, die Regierung sei der Meinung, die Verordnung sei nicht Sache des Parlaments, was auch stimmt.

Walter Jermann lässt über die Motion abstimmen.

://: Die Motion 1999/183 wird mit drei Gegenstimmen überwiesen.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 88

1 1999/040
Berichte des Regierungsrates vom 2. März 1999 und der Geschäftsprüfungskommission vom 30. August 1999: Amtsberichte 1998 und Schwerpunkte der Tätigkeit der Geschäftsprüfungskommission vom Juli 1998 bis Juni 1999

Hans Ulrich Jourdan bekundet einleitend Verständnis für Ratsmitglieder, welche die umfangreiche Vorlage samt Anhängen möglicherweise nicht vollständig durchgeackert haben. Die GPK hat dies dafür umso aufmerksamer getan und legt ihren Bericht dazu vor, welcher sich in drei Hauptteile gliedert:

- Tätigkeit der Geschäftsprüfungskommission (im Sinne eines Rechenschaftsberichts über ihre eigene Arbeit)
- Amtsbericht der Regierung 1998
- Bemerkungen zu den Berichten 1999/040-1 bis 1999/040-10.

Der Kommissionspräsident fasst sich kurz und macht nur wenige Anmerkungen zu den Ausführungen im Bericht der GPK:

1. Einleitung, Kommissionsbericht S. 3:

Mit Regierung und Landeskanzlei wurde vereinbart, die Amtsberichte künftig ausgerichtet auf New Public Management NPM und Wirkungsorientierte Verwaltung WoV in strafferer Form vorzulegen. Wünschenswert wäre eine Reduktion auf einen Soll-/Ist-Vergleich zu den Leistungsaufträgen. So sollen z.B. Statistiken, die auch anderswo nachgeschlagen werden können, wegfallen. Vorteil der heutigen Lösung mag die umfassende Dokumentation eines ganzen Jahres sein, andererseits ist es fürs Parlament schwierig, mit der Fülle von Informationen in dieser Form zu arbeiten. Die GPK ist gespannt auf die neue Berichterstattung.

Zum Abschnitt betreffend Umbruch in der Verwaltung (Neues Rechnungswesen, Leistungsaufträge) bittet H.U. Jourdan, die Bemerkung "... ob sich nicht da oder dort die Arbeitslust auf dem Weg zum Arbeitsfrust befindet..." nicht als Alarmglocke misszuverstehen. Die GPK habe einfach gelegentlich den Eindruck, gewisse Abteilungen seien durch diesen Umbruch über Jahre starken Belastungen ausgesetzt und dieser Tatsache sollte da und dort etwas mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Die GPK hat den Eindruck, der Kanton Basel-Landschaft verfüge über eine gute Verwaltung, auf die man stolz sein dürfe.

2. Subkommissionen, Sonderkommissionen und ihre Mitglieder: (selbstredend, s. S.4)

3. Tätigkeiten der Geschäftsprüfungskommission:

3.1 Visitationen vgl. S. 4/5
3.2 Kurzfassungen der von der Gesamt-GPK verabschiedeten Berichte:

Hans Ulrich Jourdan weist darauf hin, dass die in stark gekürzter Form enthaltenen Berichte als "Geschichtsschreibung" zu verstehen sind. Sie stellen lediglich eine Orientierung zur Tätigkeit der GPK dar und sind nicht zur Diskussion im Plenum gedacht. Die Empfehlungen wurden von den zuständigen Stellen entgegengenommen und sind grösstenteils erledigt.

4. Bericht der GPK zum Amtsbericht des Regierungsrates:

Hier nimmt die GPK abschnittsweise zum Amtsbericht Stellung. Die Subkommissions-Präsidenten werden zu allfälligen Fragen Auskunft geben.

H.U. Jourdan bittet um Eintreten auf die Vorlage und Beschluss im Sinne der Anträge der GPK gemäss S. 32 des Kommissionsberichts.

Bruno Krähenbühl (Subkommission I) bringt vorab einige grundsätzliche Bemerkungen an:

Zu Beginn einer neuen Legislaturperiode ist es sinnvoll, einige Gedanken zur Oberaufsicht als solche anzustellen. Der Begriff Ober aufsicht macht per se deutlich, dass im Kanton noch andere Aufsichtsgremien bestehen. Zu erwähnen ist z.B. die Aufsicht der Regierung über die kantonale Verwaltung, die Aufsicht des Obergerichts über das kantonale Justizwesen und die Aufsicht der gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichts- und Verwaltungskommissionen über die ausgelagerten Betriebe und Institutionen. Grundsätzlich sind die genannten Organe für die Kontrolle zuständig, die Oberaufsicht stellt damit in gewisser Weise die "Aufsicht über die Aufsicht" dar und dient auch der Vertrauensbildung - die Bevölkerung muss wissen, dass in unserem Staat permanent jemand zum Rechten sieht, allfällige Mängel aufdeckt und sich bei krassen Fehlleistungen nicht scheut, die Verantwortlichen zu benennen.

Die SP-Fraktion hat den Rechenschaftsbericht der fünf GPK-Subkommissionen mit Interesse zur Kenntnis genommen und gestaunt, welch breite Palette von diesem Milizkontrollorgan im Verlauf eines einzigen Jahres behandelt wurde. Daraus werden auch die Anliegen der GPK spürbar: Leistungsqualität, Wirksamkeit, Bevölkerungsnähe, Kosteneffizienz und Rechtmässigkeit.

Mit Genugtuung hat die SP zur Kenntnis genommen, dass in keinem Bereich gravierende Mängel aufgedeckt werden mussten. Sie spricht der Kantonalen Verwaltung, der Justiz (mit gewissen Ausnahmen...) und auch dem Personal der ausgelagerten Institutionen Dank und Anerkennung aus.

Zum Bereich der fünf Subkommissionen bestehen keine Fragen. Ebenso werden keine Fragen zum Bericht der Regierung gestellt, dieser wird gutgeheissen.

Im übrigen teilt die SP die Meinung des Kommissionspräsidenten, dass die bisherige Form des Amtsberichts nicht mehr zeitgemäss ist, und freut sich auf eine parlamentstauglichere Berichterstattung. Begrüsst würde auch die Erarbeitung eines Kennzahlensystems, welches - auf die Leistungsaufträge abgestimmt - schnellen Aufschluss über Aenderungen und Abweichungen erlaubt.

Die SP stimmt den Anträgen der GPK zu.

Heidi Tschopp (Subko II) erinnert daran, dass die GPK in der Regel "Hintergrundarbeit" leistet und der vorliegende Bericht der einzige ordentliche Anlass des Jahres darstellt, an dem die GPK dem Plenum einen Bericht erstattet. Die Arbeit in der GPK ist vielseitig und interessant, aber auch zeitaufwendig; sie weist Routinesituationen ebenso auf wie ausserordentliche Aufgaben, für welche gelegentlich Sonderkommissionen eingesetzt werden müssen. Die GPK spricht nicht über ihre laufenden Geschäfte, andererseits sind diese nach ihrem Abschluss für Aussenstehende nicht mehr so interessant. Die Umsetzung der Empfehlungen der von der Gesamt-GPK verabschiedeten Berichte wird von den Subkommissionen im Auge behalten.

Die Subko II hat im Berichtsjahr 1998/99 "nur" zwei Visitationen im Gesundheitsbereich durchgeführt. Im Zusammenhang mit den Vorkommnissen am Kantonsspital Laufen hat die Subko II die Bildung einer Sonderkommission beantragt; deren Bericht hat den Landrat im April passiert. Weil diese Sonderkommission einen hohen Einsatz erforderte, musste die Subko II aus Kapazitätsgründen einige geplante Aktivitäten in neue Jahr verschieben.

Heidi Tschopp dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Dienststellen für ihre Kooperation und auch dem Gesamtregierungsrat für seine stets offene Haltung und die konstruktiven Gespräche mit der GPK.

Die FDP nimmt vom Bericht der GPK Kenntnis und stimmt allen Anträgen zu.

Paul Rohrbach (Subko IV) bekundet namens der CVP/EVP-Fraktion zustimmende Kenntnisnahme vom Amtsbericht des Regierungsrates und vom Bericht der GPK; die CVP/EVP stimmt allen Anträgen der GPK zu.

Die Behandlung des Amtsberichts bietet Gelegenheit, Regierung und Verwaltung Dank für ihre Tätigkeit abzustatten. Auch im vergangenen Jahr wurden von vielen Leuten in einem schwieriger gewordenen Umfeld gute Leistungen erbracht, was an dieser Stelle anerkannt und verdankt werden soll.

Wo gearbeitet wird, geschehen auch Fehler. Positiv ist zu werten, dass in unserem Kanton zwischen den Subkommissionen der GPK und dem Regierungsrat ein recht gutes Vertrauensverhältnis besteht, welches einen tauglichen Rahmen zur konstruktiven Bearbeitung von Schwachstellen bietet, ohne dass diese an die Oeffentlichkeit getragen oder politisch ausgeschlachtet werden.

Aus dem vergangenen Jahr sind zwei spezielle Situationen erwähnenswert: Bei den Vorkommnissen ums Kantonsspital Laufen hat die GPK einen hohen Aufwand geleistet und hofft, dass neben der Bewältigung der damals akuten Krise auch die sonstigen Anregungen noch zu einem guten Ende geführt werden. Die andere Spezialsituation war die anfänglich unter dem Titel "Justizskandal" durch die Medien gezogene Angelegenheit. Die GPK war mit der Information durch gewisse Stellen an die Bevölkerung auch nicht zufrieden. Andererseits haben die strafrechtlichen Abklärungen und der Stratenwerth-Bericht in diesem Fall klar aufgezeigt, dass der Begriff Skandal nicht gerechtfertigt war, selbst wenn gewisse Fragestellungen in bezug auf das Gerichtswesen offen bleiben.

P. Rohrbach dankt auch Hans Ulrich Jourdan für die gute, umfangreiche und motivierende Arbeit, welche er als Präsident der GPK leistet.

Heinz Mattmüller anerkennt die grosse Arbeit, welche die GPK zu bewältigen hatte und nach seinem Dafürhalten auch gut erfüllt hat. Die Subko IV stellte fest, dass bei der Fremdenpolizei personelle Engpässe bestehen - die SD unterstützen die Schlussfolgerung der GPK, wonach der Regierungsrat beim Bund vorstellig werden und auf den Abschluss von Erstasyl- und Rückübernahmeabkommen drängen sollte. Die SD bitten den Regierungsrat auch um Auskunft, ob der zusätzliche Arbeitsaufwand im Asylbereich durch den Bund vollumfänglich abgegolten wird.

Die SD schliessen sich der im Bericht zum Amtsbericht nachzulesenden Feststellung, dass 7,7 Millionen Franken für Legasthenie und Logopädie ein grosser Betrag sind, an und hoffen, dass die therapeutischen Massnahmen auf das absolut notwendige Mass beschränkt sind und die Kosten im Rahmen bleiben.

Sehr zu denken gibt den SD, dass bei der Sozialversicherungsanstalt in einem einzigen Jahr über 8 Mio. Franken abgeschrieben werden mussten: dabei handelt es sich um Sozialabgaben, welche aufgrund von ausbezahlten Löhnen fällig wurden und eintreibbar gewesen sein sollten. Wenn diese Verluste in erster Linie auf Konkurse zurückzuführen wären, müssten AHV- und sonstige Sozialabzüge von den Arbeitgebern schneller eingefordert werden. Welcher Zahlungsmodus besteht heute? Wird dieser konsequent kontrolliert? Wenn die Zahlungen bei den AHV-Stellen nicht eintreffen, werden die Beiträge den Konti der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht gutgeschrieben, woraus diesen Rentenkürzungen entstehen können. Die SD wünschen hierzu noch eine Stellungnahme.

In übrigen stimmen die SD den Anträgen der GPK zu.

Maya Graf bekundet namens der Grünen ebenfalls Zustimmung zu den Anträgen der GPK.

M. Graf weiss die Sicherheit zu schätzen, welche eine GPK vermittelt, in der alle Parteien proportional vertreten sind und von der man weiss, dass sie objektiv ist, engagiert arbeitet und auch kritisch hinterfragt. Sie würdigt auch die gut lesbaren, aussagefähigen Kurzfassungen der Berichte der GPK, hinter denen sehr viel Arbeit steckt. Die Grünen sprechen der GPK ihr Kompliment und einen grossen Dank für ihre Arbeit aus.

Zum Amtsbericht hoffen die Grünen, er liege dieses Jahr tatsächlich zum letzten Mal in dieser Form vor, welche sie auch schon mehrfach bemängelt hätten, weil er in der jetzigen Form Zielvorgaben, effektive Resultate und Gründe für Abweichungen zuwenig aufzeige. In jedem Fall sei es wichtig, dass die Verwaltung einen solchen Bericht verfasst, ihre eigene Arbeit hinterfragt und dokumentiert und damit dem Parlament und sich selbst Rechenschaft ablegt.

Roger Moll (Subko III) weist darauf hin, dass eigentlich Andres Klein das Präsidium der Subko III innehatte und er selbst diese Arbeit in den letzten Monaten zu Ende brachte. Vorab dankt er der Verwaltung und Frau RR Elsbeth Schneider als Vorsteherin der Bau- und Umweltschutzdirektion, welche alle Fragen der Subko sehr ausführlich beantwortete. Sein Dank geht ebenfalls an den Kommissionspräsidenten und ans Sekretariat der GPK.

Zur Arbeit und den Kurzberichten der Subko III, welche sich in den letzten beiden Jahren u.a. mit den Strassenverwaltungskreisen 1 bis 4 beschäftigte, greift er ein kleines Beispiel für eine schnelle Reaktion der Direktion auf Empfehlungen der GPK heraus: Im Verlauf der Aussprache mit dem Leiter des Strassenverwaltungskreises 2 bemängelte dieser die fehlende EDV-Vernetzung, was im Bericht der GPK erwähnt und zwischenzeitlich bereits eingeführt worden ist.

Auch R. Moll weist auf den konstruktiven Dialog mit der Regierung hin, in dessen Rahmen die GPK unauffällig im Hintergrund wirken kann. Die Zurückhaltung nach aussen schafft eine Vertrauensbasis, welche der offenen Diskussion förderlich ist.

://: Eintreten ist unbestritten.


Detailberatung der Berichte der Subkommissionen über ihre Tätigkeit:

Subkommission I
Finanz- und Kirchendirektion, Landeskanzlei:

Berichte 1, 2, 3 und 4: Keine Wortmeldungen.

Subkommission II
Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion:

Berichte 1 und 2: Keine Wortmeldungen.

Subkommission III
Bau- und Umweltschutzdirektion:


Bericht 1: Keine Wortmeldungen.

Bericht 2 zum Besuch bei der Hauptabteilung Wasserbau des Tiefbauamtes:

Max Ritter entnimmt dem Kurzbericht, dass die Abteilung Wasserbau nach einem neuen Gesetz ruft, und erkundigt sich bei der Regierung nach dem Zeithorizont, in welchem sie ein neues Wasserbaugesetz auszuarbeiten und vorzulegen gedenkt.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider : Die GPK hat in ihrem Bericht eine entsprechende Empfehlung abgegeben. Der Gesetzesentwurf steht. Die Abteilung geriet durch die diesjährigen Hochwasserschäden etwas in Verzug, aber das neue Gesetz wird demnächst in die Vernehmlassung geschickt.

Berichte 3 und 4: Keine Wortmeldungen.

Subkommission IV
Justiz-, Polizei- und Militärdirektion:


Bericht 1 zum Besuch bei der Kantonalen Fremdenpolizei:


Heinz Mattmüller bezieht sich auf die zweite Schlussfolgerung der Subkommission, wonach eine "Anpassung des Sollstellenplanes an die Gegebenheiten indiziert scheint, da eine grundlegende Entlastung nicht zu erwarten ist". Er möchte vom Regierungsrat erfahren, ob und in welchem Mass die Aufwendungen der Fremdenpolizei im Asylbereich vom Bund ausgeglichen werden.

Regierungsrat Andreas Koellreuter : Der Kanton erhält nicht die vollen Aufwendungen erstattet, kann aber die in diesem Bereich entstehenden Kosten auch nicht genau beziffern, weil die Betriebsbuchhaltung immer noch fehlt und keine Vollkostenrechnung vorliegt (kantonsweite Situation in allen Dienststellen). Er hofft, diese Rechnung bis in zwei, drei Jahren anstellen zu können. Grundsätzlich erhalte der Kanton aber auch für die anderen fremdenpolizeilichen Tätigkeiten nie die vollen Kosten vergütet.

Bericht 2 zum Besuch beim Polizeistützpunkt Laufen:

Max Ritter ist in den Schlussfolgerungen der Satz "Die angespannte personelle Lage könnte sich allerdings in bezug auf die Motivation dämpfend auswirken" aufgefallen, und er möchte von der Regierung erfahren, wie sie mit dieser Situation umgeht und wie's um die psychosoziale Betreuung des Personals steht.

Ursula Jäggis erste Frage deckt sich mit derjenigen ihres Vorredners. Zum anderen hat der Landrat ja eine Aufstockung des Betreuungspersonals in den Bezirksgefängnissen bewilligt: Wurde das in die Wege geleitet? Im übrigen hätte sie gerne Näheres zur Bemerkung von Paul Rohrbach gehört, es seien zum Gerichtswesen noch gewisse Fragen offen.

Regierungsrat Andreas Koellreuter versucht dem Rat einmal mehr zu vermitteln, dass ein Projekt wie Polizei 2000 gerade für eine staatliche Institution sehr anspruchsvoll ist. Tiefgreifende Reorganisationen mögen bei Privatunternehmen an der Tagesordnung sein, beim Staat sind sie eher selten. Er habe immer wieder betont, dass die Umsetzung an alle Beteiligten hohe Ansprüche stelle; bis anhin sei dieses Projekt mit relativ wenigen Friktionen recht gut über die Bühne gegangen.

Ende Juni hat der Landrat mit den Nachtragskrediten die Möglichkeit geschaffen, im Sinne einer erweiterten Kriminalitätsbekämpfung mehr Personal einzustellen. Für den Bereich Untersuchungsgefängnisse wurden die Leute per 1.10. eingestellt, eine echte Entlastung für die Polizei sollte anfang nächstes Jahr spürbar werden.

Zur psychosozialen Betreuung bestehen heute (nicht nur für die Polizei) Auffangnetze für Kriseninterventionen (z.B. durch entsprechend ausgebildete Mitarbeiter/innen des Arxhofes). Auch für die Krisenintervention nach Katastrophen bestehen in Zusammenarbeit mit den Externen Psychiatrischen Diensten geeignete Strukturen.

Subkommission V
Erziehungs- und Kulturdirektion


Bericht 1 zum Besuch bei der Hauptabteilung Römerstadt Augusta Raurica:

Subkommissionspräsident Alfred Zimmermann hat vernommen, dass das Regionaljournal kürzlich über die Gesamtlösung für die Römerstadt Kaiseraugst berichtet hat. Er selbst hat diese Sendung verpasst und bittet den Kulturdirektor um eine Kurzinformation zum heutigen Stand.

Regierungsrat Peter Schmid erklärt, der grundsätzliche Bericht sei stark geprägt von den Idealvorstellungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Römerstadt, wie ein Museumsneubau mit integrierten Arbeits-, Labor- und Lagerräumen aussehen sollte. Der Regierungsrat werde in einer der nächsten Sitzungen von diesem Bericht Kenntnis nehmen und das Projekt in die Liste der Investitionsvorhaben aufnehmen. Das Projekt werde dem Parlament im zweistufigen Verfahren unterbreitet werden. Die in der Radiosendung erwähnte Realisierungsfrist allerdings sei stark vom Prinzip Hoffnung geprägt gewesen, innert zwei, drei Jahren sei dies nicht zu bewerkstelligen.

Berichte 2, 3 und 4: Keine Wortmeldungen.


Detailberatung des Amtsberichts 1998 des Regierungsrates:

4.1 Finanz- und Kirchendirektion,
4.2 Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion:

Keine Wortmeldungen.

4.3 Bau- und Umweltschutzdirektion:

Urs Steiner : Die kantonale Energiepolitik setzt im Bereich der Fördermassnahmen auf Kontinuität, was die FDP-Fraktion grundsätzlich positiv beurteilt. In einem Punkt ist diese Kontinuität nicht nachvollziehbar: Gemäss Punkt 5.6 Energie des Amtsberichts subventioniert der Kanton neu wieder Solarstrom aus neu erstellten Anlagen mit 50 Rp./kWh. Am 7.12.1995 berichtete der Regierungsrat dem Landrat, dass keine weitere Förderung von Photovoltaik-Anlagen mit herkömmlicher Technik mehr erfolge, weil zuerst die Technik verbessert werden müsse und falsch eingesetzte Subventionen der Entwicklung neuer Technologien abträglich sein könnten. Diese Argumente gälten nach Ansicht der FDP nach wie vor: Auf welchen Erkenntnissen basiert diese Kehrtwende in der Subventionierung der Photovoltaik?

Regierungsrätin Elsbeth Schneider erklärt, diese Förderung bedeute keine Kehrtwende, sondern beruhe auf einer Aktion, mit der bis zu einem Maximalbetrag von 0,5 Mio. Franken neue Technologien in der Photovoltaik gefördert werden sollen. Im Gegensatz zu Sonnenkollektoren seien die Photovoltaikanlagen noch sehr teuer, und das Interesse sei leider gering.

4.4 Justiz-, Polizei- und Militärdirektion:

Maya Graf bezieht sich auf den letzten Absatz im Bericht der GPK zu Punkt 4 Jugendanwaltschaft , "Im Bereich der minderjährigen Asylbewerber hingegen, welche alleine ohne ihre Eltern in der Schweiz sind, wären bezüglich Unterbringung und Betreuung Verbesserungen möglich". Im Juni diesen Jahres sei ihr Postulat betreffend Betreuung von solchen minderjährigen Asylsuchenden überwiesen und leider abgeschrieben worden. Sie möchte erfahren, ob die Regierung angesichts dieser Feststellung der GPK bereit sei, diese Frage nochmals aufzunehmen. RR E. Belser habe damals erwähnt, er werde dies mit den einzelnen Wohnheimen abklären.

Eine andere Frage seien die minderjährigen Asylsuchenden, welche von erwachsenen alleinstehenden Männern mitgebracht und im Drogenhandel eingesetzt würden. M. Graf verweist auf ein hängiges Postulat, welches die Schaffung von Tagesstrukturen für jugendliche Asylsuchende fordert. RR E. Belser habe damals gesagt, ein entsprechendes Projekt bestehe, habe aber noch nicht umgesetzt werden können. M. Graf weiss, dass die Koordination für Asylsuchende KFA seit 1.7.1999 bei RR Hans Fünfschilling angesiedelt ist und möchte von ihm erfahren, ob dieses Projekt nun initiiert wird und wie man diesen Problemkreis anzugehen gedenkt.

Regierungsrat Andreas Koellreuter weiss um die Problematik der jungen, kriminellen Ausländer, welche nicht in feste Strukturen eingebunden sind. Beim in Planung befindlichen neuen Untersuchungsgefängnis sei die Einrichtung einer Abteilung vorgesehen, in der z.B. fachlich geschulte Leute der Arbeitserziehungsanstalt Arxhof und der Jugendanwaltschaft an der Betreuung mitwirken könnten. In bezug auf die Jugendlichen, die eingeschlossen werden müssen, sei man einfach noch nicht so weit, der Zeithorizont, bis ein solches Projekt realisiert sei, dürfte bei vier, fünf Jahren liegen.

Regierungsrat Hans Fünfschilling muss zur anderen Frage von Maya Graf passen. Er weiss noch nichts von diesem Projekt und wird der Sache nachgehen.


4.5 Erziehungs- und Kulturdirektion:

Hildy Haas erkundigt sich angesichts der grossen Aufwendungen für das Sprachheilwesen nach den Gründen für das Fehlen eines Leistungsauftrags.

Regierungsrat Peter Schmid : Das liegt daran, dass die künftige Ansiedlung des Sprachheilwesens noch offen ist. Der Bereich ist heute dem Direktionssekretariat bzw. dem Personaldienst angegliedert, was strukturell falsch ist. Die Frage wird auf den Zeitpunkt der Pensionierung des heutigen Personalchefs geklärt. Sinnvoll wäre z.B. eine Ansiedlung beim Schulinspektorat, welches sich zum Amt für Volksschulen entwickeln wird. Weil diese Frage noch nicht entschieden ist, ist das Sprachheilwesen im Leistungsauftrag des Direktionssekretariates nicht eingeschlossen, was aber nicht bedeutet, dass kein umschriebener Auftrag besteht.


4.6 Zusammenfassung aller Empfehlungen:

Keine Wortmeldungen.


5. Bemerkungen zu den Berichten 1999/040-1 bis 1999/040-10

1999/040-1 Jahresbericht 1998 der Sozialversicherungsanstalt:

Heinz Mattmüller : Zu den 8 Mio. Franken, welche nicht eingetrieben werden konnten, gehören auch AHV-Beiträge. Wären dies Beiträge von Selbständigerwerbenden, wäre das allenfalls deren Sache. Eher anzunehmen ist, dass es sich um von den Arbeitgebern nicht abgelieferte Beiträge handelt, was bei den Arbeitnehmer/innen zu Beitragslücken führen kann. Wie will die Regierung diese Situation verbessern?

Regierungsrat Hans Fünfschilling weist auf die angeführten Details zu diesen 8 Mio. Franken hin: Der Anteil der von H. Mattmüller anvisierten Arbeitgeberbeiträge beträgt rund 2,3 Mio. Franken. Weil die AHV-Ausgleichskassen kein Konkursprivileg geniessen, kann diese Situation kantonal nicht verbessert werden. Wichtig ist, wie sich dies für die betroffenen Arbeitnehmer/innen auswirkt. RR H. Fünfschilling hat diese Frage an der Landratssitzung vom 29.04.1999 im Rahmen einer von Emil Schilt eingereichten Interpellation beantwortet: Wenn der Arbeitnehmer seinen Anspruch anhand von Lohnausweisen belegen kann, werden ihm diese Beiträge von der Zentralen Ausgleichskasse gutgeschrieben.

Emil Schilt freut sich über die neuerliche Thematisierung dieser Angelegenheit und beanstandet, dass die Aufklärung der Arbeitnehmer/innen mangelhaft sei. Wenn jährlich gegen 3 Mio. Franken Ausfälle entstünden, müsse die Information der Arbeitnehmer/innen dahingehend verbessert werden, dass diese bei jedem Stellenwechsel sofort bei der alten AHV-Ausgleichskasse überprüfen, ob die Beiträge korrekt einbezahlt wurden.


1999/040-2 Geschäftsbericht 1998 der Basellandschaftlichen Pensionskasse,
1999/040-3 Geschäftsbericht 1998 der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung,
1999/040-4 Amtsbericht 1998 des Obergerichts,
1999/040-5 Amtsbericht 1998 des Verwaltungsgerichts,
1999/040-6 Jahresbericht 1998 der FHBB:

Keine Wortmeldungen.


1999/040-7 Jahresbericht 1998 der Motorfahrzeug-Prüfstation:

Willi Grollimund liest im Bericht der MFP "Die Umsetzung der EU-Vorschriften bis ins Jahr 2002 im Bereich der periodischen Fahrzeugprüfungen hat zur Folge, dass schwere Motorwagen und Anhänger jährlich geprüft werden müssen. Deshalb ist der Ausbau der Prüfhalle für schwere Motorwagen und Anhänger unumgänglich" und möchte erfahren, wie hoch die entsprechenden Kosten sein werden.

Regierungsrat Andreas Koellreuter : Ca. 3 Mio. Franken.

1999/040-8 Jahresbericht 1998 des Ombudsman,
1999/040-9 Geschäftsbericht 1998 der Rechtspflegekommission,
1999/040-10 Jahresbericht 1998 des Sicherheitsinspektorates:

Keine Wortmeldungen.


7. Anträge der GPK:

Keine Wortmeldungen.

://: Der Landrat heisst alle Anträge der GPK einstimmig gut.


Landratsbeschluss
betreffend Schwerpunkte der Tätigkeit der Geschäftsprüfungskommission vom Juli 1998 bis Juni 1999 und Amtsbericht 1998 des Regierungsrates

Vom 16. September 1999

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Vom Bericht der Geschäftsprüfungskommission über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeiten wird Kenntnis genommen;

2. Der Amtsbericht 1998 des Regierungsrates wird genehmigt;

3. Die Berichte der nachstehenden Institutionen gemäss den einschlägigen Vorschriften und den Detailanträgen werden genehmigt:

- Sozialversicherungsanstalt 1998
- Basellandschaftliche Pensionskasse 1998, samt Rechnung 1998
- Basellandschaftliche Gebäudeversicherung 1998
- Obergericht 1998
- Verwaltungsgericht 1998
- Fachhochschule beider Basel FHBB 1998
- Ombudsman 1998;

4. Die Berichte der nachstehenden Institutionen gemäss den einschlägigen Vorschriften werden zur Kenntnis genommen:

- Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel 1998
- Rechtspflegekommission 1998
- Sicherheitsinspektorat 1998;

5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich die Geschäftsprüfungskommission auftragsgemäss über die Handhabung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in unserem Kanton informiert hat;

6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich die Geschäftsprüfungskommission auftragsgemäss über die Tätigkeit der im Bereich des für den Staatsschutz zuständigen Beamten informiert hat.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 16. September 1999


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