LR Protokoll 16. September 1999 (Teil 3)
Protokoll der Landratssitzung vom 16. September 1999
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Nr. 86
5 1999/181 Fragestunde
1. Franz Ammann: Flüchtlinge (Ex-Jugoslawien)
Die Schweiz nahm seit dem Kriegs-Ausbruch (Ex-Jugoslawien) eine grosse Anzahl Flüchtlinge auf. Auch unser Kanton war und ist daran beteiligt.
Fragen:
1. Wieviele Leute aus Ex-Jugoslawien wurden in den letzten 5 Jahren im Kanton aufgenommen?
2. Wieviele machten von der freiwilligen Ausreise nach ex Jugoslawien Gebrauch?
3. Wieviele an Kosten für die Flüchtlinge aus Ex-Jugoslawien musste der Kanton selbst übernehmen?
Regierungspräsident Hans Fünfschilling beantwortet die Fragen wie folgt:
Frage 1:
Hier wird getrennt zwischen Restjugoslawien (mit Kosovo) und Bosnien-Herzegowina. 2'404 Flüchtlinge kamen aus Restjugoslawien in unseren Kanton, aus Bosnien-Herzegowina 182.
Frage 2:
Von den 282 Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina sind 227 bereits wieder in ihre Heimat zurückgekehrt, 85 sind nach Restjugoslawien zurückgekehrt und 150 sind für die Rückkehr angemeldet.
Frage 3:
Dem Kanton sind durch diese Personen keine zusätzlichen Kosten entstanden.
Franz Ammann dankt für die Antworten.
2. Urs Wüthrich-Pelloli: Tiefer Leerwohnungsbestand - Immobilienbranche und Kanton sind zufrieden?
Mitte August veröffentlichten die statistischen Ämter der beiden Basel gemeinsam mit einem Vertreter der Immobilienbranche die Ergebnisse der fünften Leerstandserhebungen bei Wohnungen und Geschäftsräumen. Im gemeinsamen Medien-Communiqué wird von den kantonalen Stellen unkritisch die Haltung des Verbandes der Immobilien-Treuhänder übernommen, wonach tiefe Leerbestände volkswirtschaftlich wünschbar seien.
Fragen:
1. Entspricht es der offiziellen Haltung des Kantons, dass mit einem Leerwohnungsbestand von lediglich 0,6 % (dieser Wert liegt wesentlich unter dem schweizerischen Mittel von 1,85 %) ein funktionierender Wohnungsmarkt gewährleistet ist?
2. Sollte Frage 1 mit Ja beantwortet werden: Auf welche Grundlagen stützt sich diese Politik und welches sind die Gründe für die gegenüber früheren Jahren (als Voraussetzung für einen funktionierenden Wohnungsmarkt wurde von wesentlich höheren Leerwohnungsbeständen ausgegangen) deutlich veränderte Position?
3. Welches waren die Überlegungen, dass einseitig die Interessen der Immobilienbranche bei der Präsentation der Ergebnisse berücksichtigt werden und der Mieterinnen- und Mieterverband bei der politischen Würdigung nicht einbezogen wird?
Hans Fünfschilling nimmt folgendermassen Stellung:
Frage 1:
Die Verantwortlichen sind froh über den tiefen Leerwohnungsbestand. Der Wohnungsbestand muss regional betrachtet werden, weil die Bewegung über die Kantonsgrenzen hinaus möglich ist. In der Regio liegt der Leerwohnungsbestand bei 1%, was zumindest in früheren Zeiten als angemessen betrachtet wurde.
Frage 2:
Mit Ausnahme der Jahre 1974 bis 1977 lag der Leerwohnungsbestand im Kanton Basel-Landschaft immer unter 1%, in den vorgenannten Ausnahmejahren bei über 2%, was sofort zu einem radikalen Rückgang der Wohnbauproduktion führte. Folglich gingen damals sehr viele Arbeitsplätze in der Baubranche verloren. Heute besteht die Meinung, die Produktion passe sich ziemlich automatisch der Nachfrage an.
Frage 3:
Da die Erhebungen der statistischen Ämter zu einem unbefriedigenden Ergebnis führten, werden diese gemeinsam mit dem Verband der Immobilientreuhänder SVIT gemacht. Da der Verband für den Kanton eine wichtige Arbeit erbringt, kann dieser an der Vorstellung der Daten durch die Statistischen Ämter teilnehmen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich die Ansichten des SVIT mit denjenigen der kantonalen Stellen decken.
Urs Wüthrich empfiehlt, bei einer zukünftigen Veröffentlichung der Ergebnisse präziser zu trennen, welches die Haltung des Kantons und welches diejenige des SVIT ist.
Hans Fünfschilling bestätigt, nachdem dies scheinbar zu Unmut geführt habe, werde man das nächste Mal darauf achten. Eigentlich ist es klar, dass staatliche und private Meinungen getrennt vorgebracht werden müssen.
3. Margrit Blattner: Mehr Ausgesteuerte im Baselbiet infolge der ALV-Revision?
Mit der Umsetzung der ALV-Revision (als Bestandteil der Sanierung der Bundesfinanzen) muss ab September gesamtschweizerisch mit einer Zunahme von 11'000 bis 13'000 ausgesteuerten Arbeitslosen gerechnet werden.
Betroffen davon sind vor allem Arbeitslose, welche keine zwölf Monate ALV-Beiträge geleistet haben, bei denen sich der Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung von 520 auf 260 Tage reduziert.
Fragen:
1. Mit wie vielen Betroffenen bzw. neu ausgesteuerten Arbeitslosen muss im Kanton Basel-Landschaft aufgrund der ALV-Revision gerechnet werden?
2. Welche Zusatzkosten fallen für Kanton und Gemeinden voraussichtlich ungefähr an?
3. Mit welchen Massnahmen will man diesen Betroffenen auf kantonaler und kommunaler Ebene helfen?
Hans Fünfschilling bemerkt zu Frage 1 , aufgrund der vom Kanton gemachten Erhebung werde mit sehr kleinen Zahlen gerechnet. Im ganzen Kanton werden kaum mehr als zwanzig Personen betroffen sein. Zu den von der neuen Reduktion betroffenen Kategorien gehören Jugendliche am Ende ihrer Schulausbildung oder Personen, welche gerade eine Weiter- oder Umbildung abgeschlossen haben. Diese Personen finden relativ schnell wieder eine Stelle, womit die längere Wartezeit für sie keine grosse Rolle spielen wird.
Frage 2:
Zusammen mit der generellen Reduktion wird kaum feststellbar sein, ob der geringere Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung in diesem Fall überhaupt eine Rolle spielt.
Frage 3:
Mit den Unterstützungsleistungen zugunsten ausgesteuerter Personen hat der Landrat eine vorübergehende Lösung getroffen. Eine definitive Lösung soll im Rahmen des Sozialhilfegesetzes festgelegt werden. Da die Vernehmlassung des Sozialhilfegesetzes zu derart auseinanderklaffenden Stellungnahmen führte, musste die Expertenkommission erneut einberufen werden. Die beiden überwiesenen Motionen für kantonale Regelungen betreffend die Mutterunterstützung gehören ebenfalls ins Sozialhilfegesetz. Die Experten werden den Auftrag erhalten, dem Landrat einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.
Margrit Blatter bedankt sich herzlich für die Ausführungen.
4. Peter Holinger: Neubau J2, Abschnitt Liestal-Hülften
Nach den jahrelangen politischen Auseinandersetzungen über den Bau der J2 in Abschnitt Liestal-Hülften, kann jetzt geplant werden. Insbesondere die betroffenen Gemeinden Füllinsdorf, Frenkendorf und Liestal und betroffenden Anwohner warten dringenst auf die Realisierung dieses Strassenabschnittes.
Fragen:
1. Wie weit ist die Planung dieser Neubaustrecke?
2. Wann wird voraussichtliche mit dem Bau begonnen?
3. Wann werden die Häuser entlang der Rheinstrasse betreffend Lärmschutz saniert?
4. Ist ein grosser Kreisel bei der Kreuzung Wölferstrasse immer noch kein Thema?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider bemerkt, Peter Holinger wolle wohl endlich vom Stau erlöst werden.
Frage 1:
Die Projektierungsarbeiten sowie die Umweltverträglichkeitsprüfung für die J2 sind bereits abgeschlossen. Zur Zeit liegen diese Unterlagen zur Beurteilung beim BUWAL und beim ASTRA (Bundesamt für Strassen) zum Subventionsentscheid. Die entsprechenden Entscheide wurden auf Oktober dieses Jahres versprochen. Anschliessend wird mit dem Planauflageverfahren begonnen, wie es vom neuen Raumplanungs- und Baugesetz vorgeschrieben wird.
Frage 2:
In den Jahren 2000/2001 werden das Planauflageverfahren und das Einsprechverfahren durchgeführt sowie die Ausführungsprojekte ausgearbeitet. Mit dem Ausbau der J2 Pratteln kann frühestens im Jahr 2002 angefangen werden. In diesem Terminplan sind keinerlei Zeitreserven vorgesehen. Selbstverständlich muss die Subventionszusicherung vom Bund abgewartet werden.
Frage 3:
Die Lärmschutzmassnahmen an der Rheinstrasse werden im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Rheinstrasse ausgeführt. Bei einer voraussichtlichen Bauzeit für die J2 von 6 Jahren und zwei Jahren für die Rheinstrasse wird diese Sanierung erst in den Jahren 2005 bis 2010 angefangen.
Frage 4:
Aufgrund der vorhandenen Verkehrsmenge kann erst nach dem Bau der J2 in Zusammenhang mit der Umgestaltung der Rheinstrasse in acht bis zehn Jahren ein Bau eines Kreisels erfolgen.
Peter Holinger bedankt sich. Er selbst gehört zu den Betroffenen der heutigen Situation. Der tägliche Stau kostet viel Geld und ist auch ein ökologisches Problem. Er fragt sich, ob nicht mit einer zweiten Spur eine Sofortverbesserung erzielt werden könnte.
Emil Schilt will wissen, wie sich die Situation in Bezug auf das Begehren der Stadtgemeinde Liestal (Halbanschluss Schlachthof) präsentiere.
Elsbeth Schneider hatte kürzlich eine Aussprache mit dem Gemeinderat Liestal, jedoch kann das vorgelegte Projekt so nicht durchgeführt werden. Mit der Gemeinde werden neue Verhandlungen geführt.
Peter Holingers Frage kann nicht abschliessend beantwortet werden, er solle das Projekt vorbeibringen, um über allfällige Möglichkeiten zu diskutieren.
5. Heidi Portmann: Vernehmlassung zum Vorentwurf zur Verordnung über den Entsorgungsfonds für Atomkraftwerke
Die Vernehmlassung zum oben erwähnten Vorentwurf ist seit dem 15. September abgeschlossen.
Fragen:
1. Hat der Regierungsrat sich zu dieser Vernehmlassung geäussert?
2. Wenn ja, welche Schwerpunkte (z.B. Finanzierungslösung in Bezug auf Frist, finanzielles Risiko beim Entsorgungsfonds für die Bevölkerung, Sicherstellung sämtlicher Entsorgungskosten, nämlich auch derjenigen Entsorgungskosten, die während des Betriebes entstehen können und unabhängige Fachkommission "Nukleare Entsorgungskosten") hat der Regierungsrat gesetzt und in welcher Art?
3. Wenn nicht, warum nicht?
Elsbeth Schneider beantwortet die erste Frage mit einem klaren Ja. Zur zweiten Frage erklärt sie, der Regierungsrat habe in seiner Stellungnahme ganz klar Kritik an der Verordnung formuliert und lehne das vom Bund ausgewählte Modell klar ab. Er befürwortet ein Alternativmodell (Fonds zur Deckung sämtlicher Entsorgungskosten) und ist der Meinung, das Risiko für eine eventuelle subsidiäre finanzielle Belastung der öffentlichen Hand müsse so klein als möglich gehalten werden. Der Regierungsrat verlangt eine vorgängige Sicherstellung sämtlicher Entsorgungskosten. Die zur Deckung der Entsorgungskosten anzusetzende Frist soll grosszügig bemessen werden (10 bis 15 Jahre).
Der Regierungsrat beantragt dem Bund im Sinne einer erhöhten Effizienz die Mitgliederzahl der unabhängigen Fachkommission "Nukleare Entsorgungskosten" auf maximal fünf Personen zu beschränken. Die Regierung informiert jeweils die Medien über ihre Vernehmlassung, welche später auch im Amtsblatt oder im Internet einsehbar ist.
Heidi Portmann dankt für die Erklärungen.
6. Heinz Mattmüller: Rheinufer von Schweizerhalle, Liegewiese
Die am Rheinufer von Schweizerhalle gelegene und dem Kanton gehörende Liegewiese steht der Öffentlichkeit zum Ausruhen oder für ein Picknick zur Verfügung. Die Überwachung der Platzordnung obliegt der Verantwortung des Wasserfahrvereins Muttenz. Von den Besuchern besonders geschätzt wird die Zurverfügungsstellung der Bedürfnisanlage im Clubhaus dieses Vereins. Trotz schönen Wetters und der Anwesenheit zahlreicher Besucher der Liegewiese ist dieses WC jedoch seit einigen Wochen sogar an Samstagen und Sonntagen geschlossen, so dass die Besucher gemüssigt sind, ihre Notdurft andernorts zu verrichten.
Frage:
1. Aus praktischen und hygienischen Gründen frage ich den Regierungsrat an, was er vorzukehren gedenkt, um diese Situation zu verbessern?
Elsbeth Schneider kann diese Frage relativ schnell beantworten. Die genannten Anlagen werden vom Wasserfahrverein Muttenz betreut, haben also mit der Regierung nichts zu tun. Wegen Vandalismus können die WC- Anlagen nur während der Öffnungszeiten des Clublokals offengehalten werden. Auf unvernünftige Besucher und Vandalen kann die Regierung leider keinen Einfluss nehmen, sonst müsste an verschiedensten Orten im Kanton eingegriffen werden. Eine ständige Bewachung dieses Gebiets wäre absolut unverhältnismässig, so dass die Regierung keine Möglichkeit sieht, die Situation zu verbessern.
Heinz Mattmüller ist vorderhand mit der Antwort zufrieden.
7. Alfred Zimmermann: Radarwarngeräte
Eine deutsche Firma wirbt gegenwärtig mit anonymen Faxübermittlungen an private Fax-Empfänger und -Empfängerinnen für ein Warngerät, das vor polizeilichen Radarkontrollen jeglicher Art warnen soll. Weitere Informationen können über die Fax-Nummer 0049-180-
500 15 82 angefordert werden.
Meines Wissens sind solche Radarwarngeräte bei uns - zu Recht - verboten.
Fragen:
1. Sind Radarwarngeräte in der Schweiz erlaubt? Wenn nein, nach welcher gesetzlichen Grundlage?
2. Ist der Polizei Baselland diese Werbeaktion und die Firma, die dahinter steckt, bekannt?
3. Was unternimmt die Polizei gegen die Werbung für diese illegalen Warngeräte?
4. Welche Mittel setzt die Polizei gegen die Verwendung von Radarwarngeräten ein?
Regierungsrat Andreas Koellreuter nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Radarwarngeräte sind in der Schweiz gemäss Artikel 57 b des Strassenverkehrsgesetzes nicht erlaubt. Solche Geräte dürfen weder in Verkehr gebracht, noch erworben oder in Fahrzeuge eingebaut werden. Im Weiteren dürfen sie auch nicht mitgeführt, in einem Auto befestigt oder in irgend einer Form verwendet werden. Als "in Verkehr bringen" gilt das Herstellen, Einführen, Anpreisen, Weitergeben und Verkaufen sowie sonstige Überlassen.
Frage 2:
Selbst die Polizei Basel-Landschaft ist mit dieser Werbung bedient worden. Momentan ist diese damit beschäftigt, die entsprechende Firma in Deutschland ausfindig zu machen.
Frage 3:
Sobald die Firma ausfindig gemacht ist, wird die Polizei gemeinsam mit dem Statthalteramt Liestal versuchen, gegen diese vorzugehen. Zusätzlich wird die Polizei noch in dieser Woche die Bevölkerung via Medien informieren und auf das Verbot derartiger Geräte hinweisen.
Frage 4:
Radarwarngeräte werden im Rahmen von ordentlichen Verkehrskontrollen und Fahrzeugkontrollen eingezogen. Die sich auf dem Markt befindlichen Geräte funktionieren schlecht, weshalb die Verbreitung sehr bescheiden ist.
Alfred Zimmermann dankt für die klare Beantwortung seiner Fragen. Sind derartige Geräte in Deutschland erlaubt?
Andreas Koellreuter war bis vor wenigen Sekunden nichts darüber bekannt, aus dem Landrat hat er Stimmen vernommen, welche dies verneinen.
8. Roland Bächtold: Drogenumschlagsplatz Restaurant "Eintracht" in Aesch
Das Restaurant "Eintracht" in Aesch ist nach verschiedenen Polizeirazzien auch einem breiteren Kreis der Bevölkerung als Drogenumschlagsplatz bekannt. Trotz dieser gesetzeswidrigen Situation wurden bis heute keine erfolgversprechenden Massnahmen durch die verantwortlichen des Kantons durchgesetzt. So geht in weiten Bevölkerungskreisen Aeschs bereits das Gerücht um, dass dieser Drogenumschlagsplatz, bzw. der mitverantwortliche Pächter, von oberster Stelle geschützt werde. Dies, nachdem auch der Aescher Gemeinderat sich erfolglos für einen Entzug der Pachtbewilligung einsetzte und von den Anwohnerinnen und Anwohner in den letzten Wochen trotz vieler Interventionen bei der Polizei wieder ein starker Anstieg von Personen aus dem Drogenmilieu festgestellt wurde. Da zudem eine Strafanzeige gegen den Restaurantpächter wegen verbalen "Gewalt-"Drohungen erfolgte, interessiert es eine breitere Aescher Öffentlichkeit, welche Haltung und Bewilligungspraxis der Kanton in dieser Sache einnimmt, bzw. was er zu unternehmen gewillt ist.
Fragen:
1. Welche generellen Massnahmen gegen den Drogenhandel sind von Seiten des Kantons im Falle des Restaurants "Eintracht" in Aesch zu erwarten?
2. Aus welchen Gründen wurden bis heute keine Massnahmen, wie z.B. Entzug der Restaurant-Pachtbewilligung, Teilschliessung der Mietlokalitäten usw., vorgenommen?
Auch diese Frage wird von Andreas Koellreuter beantwortet. Bereits in der Fragestunde vom 29. April 1999 hat der Regierungsrat eingehend zur Problematik Stellung genommen. Daran hat sich seither nichts geändert.
Frage 1:
Die Polizei führt ihrem Auftrag entsprechend Drogen-Razzien durch, im April 1999 auch im erwähnten Restaurant. Die damalige Razzia führte zu Festnahmen. Die seither durchgeführten Kontrollen der Drogenfahndung und des Polizeipostens Aesch ergaben keine Hinweise auf Drogenhandel, welcher dort stattfinden soll. Die Kontrollen werden weitergeführt und je nach Lagebeurteilung intensiviert. Der Regierungsrat hält mit aller Deutlichkeit fest, dass im Kanton Basel-Landschaft keine offene Drogenszene toleriert wird.
Frage 2:
Wenn in Wirtschaftsräumen gedealt oder ein Wirt sich als Dealer betätigen würde, ergriffe das Pass- und Patentbüro sofort Massnahmen wie den Bewilligungsentzug und/oder die Schliessung des Lokals. Seit dem letzten Frühjahr hat sich die gegenseitige Information zwischen Pass- und Patentbüro sowie Polizei eindeutig verbessert.
Roland Bächtold dankt dem Regierungsrat für seine Ausführungen.
9. Mirko Meier: Baselbieter Schulreform
Die Baselbieter Schulreform (Sekundarstufe 1) ist in Kreisen der Lehrerschaft umstritten. Dies vor allem aufgrund des fehlenden Dialogs und der begrenzten Mitsprachemöglichkeiten. So wird "öffentlich" kritisiert, dass von einer kleinen Minderheit abstrakte Reformen über die Köpfe der Mehrheit durchgezogen werden sollen und damit entsprechende Konflikte vorprogrammiert seien.
Fragen:
1. Ist diese Kritik berechtigt?
2. Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, um die mitbetroffene Lehrerschaft aktiv in die Revisionsarbeiten der Sekundarstufe 1 miteinzubeziehen?
Diese Frage wird von Regierungsrat Peter Schmid beantwortet.
Die kürzeste Antwort zu Frage 1 lautet "Nein". Da er annimmt, es werden noch einige Begründungen verlangt, liefert er diese nach. Am 3. Dezember 1991 beschloss die Regierung, die Grundlagenarbeiten zur Weiterentwicklung der Sekundarstufe I weiterzuführen. Damals wurde eine Arbeitsgruppe mit folgenden Mitgliedern gebildet: Christoph Grauwiler, damals Schulinspektor, Werner Lukas, damals Lehrer an der Sekundarschule Muttenz, Marlis Meier, damals Lehrerin an der Sekundarschule Oberwil, Jürg Müller, damals Lehrer an der Realschule Reinach, Ulrich Meier, Delegierter des Verbandes basellandschaftlicher Unternehmungen, Alberto Schneebeli, Leiter der Pädagogischen Arbeitsstelle sowie Christian Studer, Dienststellenleiter Schulinspektorat. Die unmittelbar beteiligten Lehrerinnen und Lehrer haben sich in der Zwischenzeit weiterentwickelt und Kaderstellen im Schulbereich (auch ausserkantonal) übernommen.
Die oben genannte Arbeitsgruppe hat den Grundlagenbericht ausgearbeitet, welcher am 8. Dezember 1993 und am 13. Januar 1994 im Erziehungsrat beraten wurde. Gemäss Schulgesetz wirken drei Lehrerinnen und Lehrer mit vollen Rechten und Pflichten im Erziehungsrat mit. Im Anschluss an die Beratungen im Erziehungsrat beschloss die Regierung am 8. März 1994, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und einer breit angelegten Konsultation zuzustimmen. Mit einer umfassenden Befragung weit über die Schulen hinaus wurden Meinungen eingeholt. Bis Ende 1995 gingen 193 Stellungnahmen von Behörden, Schulen und Interessegruppen ein, rund die Hälfte aus dem Schulbereich unter Beteiligung von Lehrerinnen und Lehrern.
Am 10. September 1997 erteilte Peter Schmid als Vorsteher der EKD direktionsintern den Auftrag, die Stundentafelentwürfe konkret auszuarbeiten. Daran beteiligt waren die pädagogische Arbeitsstelle in Verbindung mit den Gymnasien und dem Schulinspektorat. Im Juni 1998 fand eine Beratung der Stundentafel im Erziehungsrat statt. An der anschliessenden Vernehmlassung beteiligten sich neben der amtlichen Kantonalkonferenz jeweils auch die einzelnen Konferenzen und darüber hinaus eine ganze Anzahl von Kollegien und Konventen. Aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses entschied Peter Schmid, die Auswertung und das weitere Vorgehen in enger Zusammenarbeit mit der amtlichen Kantonalkonferenz durchzuführen. Ein entsprechender Bericht lag dem Erziehungsrat vor.
An seiner letzten Sitzung beschloss der Erziehungsrat ein Mandat, welches am 22. September 1999 definitiv verabschiedet wird. Als Grundidee sollen neue Stundentafeln vorgeschlagen werden, welche sich näher am heutigen Ist-Zustand orientieren. Vereinbart ist folgendes Vorgehen: Wenn die Stundentafel vorliegt, geht sie zuerst an die amtliche Kantonalkonferenz, damit Lehrerinnen und Lehrer diese beraten können und Gelegenheit erhalten, den drei Lehrerinnen und Lehrern im Erziehungsrat ihre konkreten Anliegen zu unterbreiten, damit diese bei der eigentlichen und abschliessenden Beratung allfällige Anträge stellen können. Hier geht es ausschliesslich um die Stundentafel. Stoff- und Lehrpläne werden nach einer anderen Projektorganisation entworfen.
Die Regierung meint, Lehrerinnen und Lehrer seien in einer angemessenen Form miteinbezogen worden.
Mirko Meier ist mit den Erklärungen des Regierungsrates zufrieden.
10. Eugen Tanner: Behindertentransporte: Stand der Dinge
Ich nehme Bezug auf den Forum-Artikel (BAZ Nr. 166) von F. Gmür und bitte um die Beantwortung folgender
Fragen:
1. Trifft es zu, dass 10 Arbeitsplätze für Behinderte aufgrund der Umstellung weggefallen sind?
Neue Beschäftigungsmöglichkeiten?
2. Kam es durch die Umstellung zu massiven Fahreinschränkungen?
3. Werden Dauerfahrten zur Arbeit nicht mehr subventioniert? Kosten pro Fahrt min. Fr. 17.50 ?
4. Werden die vorgesehenen 1,9 Mio. Franken ausreichen?
5. Mit wieviel Fahrten muss aufgrund der Erfahrungen gerechnet werden (100'000 oder 160'000)?
6. Wie steht es mit den ehrenamtlich geleisteten Einsätzen?
Eugen Tanners Frage wird ebenfalls von Peter Schmid beantwortet: Die Regierung ist sich voll und ganz bewusst, dass es für jeden Menschen eine schwierige Angelegenheit ist, wenn er seinen Arbeitsplatz verliert. Kritische Bemerkungen seinerseits richten sich in keiner Art und Weise unmittelbar und direkt gegen betroffene Behinderte, welche ihren Arbeitsplatz verloren haben, sondern allenfalls gegen diejenigen, welche die Kündigung unterschrieben. Auch bei Forumsartikeln und Leserbriefen wäre es sinnvoll darzustellen, wer die Kündigung aussprach. Selbstverständlich ist niemand der Betroffenen im Besitze einer Kündigung durch den Kanton. Besonders makaber wird die Angelegenheit aus der Sicht der Regierung, wenn sich der Geschäftsführer, welcher Parlament und Regierung hinters Licht führte, heute als Retter von Arbeitsplätzen für einzelne Behinderte aufspielt. Die Regierung zeigt für dieses Vorgehen keinerlei Verständnis.
Der Verein Tixi entschied Ende 1998 selbständig und ohne Rücksprache mit den Kantonen, seine Tätigkeit per 30. April 1999 einzustellen und seinen Angestellten zu kündigen.
Frage 1:
Da ursprünglich von einer Schliessung der Tixi nicht die Rede war, gab es für die Regierung keine Veranlassung darüber nachzudenken, ob Behinderte beim Tixi arbeiten. Da die Regierung nicht genau weiss, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen waren, kann erst recht nicht gesagt werden, wie viele einen neuen Arbeitsplatz gefunden haben. In dieser Frage wurde vom Tixi das Gespräch mit den Kantonen nicht gesucht. Weitere Abklärungen werden im Zusammenhang mit Philipp Bollingers Intervention gemacht.
Die Kündigung durch Tixi war der Auslöser für die sehr kurzfristige Ausschreibung und Vergabe des Fahrtauftrages. Bei der Invalidenvereinigung beider Basel (IVB) wurden im Zuge dieser Umstellung sechs Stellen im Fahrdienst abgebaut. Zwei Fahrer mit einer Behinderung, welche je eine 70%-Stelle besetzten, wurden entlassen. Zwei weitere Mitarbeiter mit einer Behinderung kündigten und fanden eine neue, finanziell attraktivere Stelle. Der weitere Stellenabbau wurde mit internen Pensenreduktionen aufgefangen.
Die Regierung hat Kenntnis, dass die 33er-Taxi drei ehemalige Tixi-Mitarbeiter und -Mitarbeiterinnen in der Betriebszentrale beschäftigen. Drei ehrenamtliche Tixi-Fahrer fanden eine bezahlte Anstellung bei den 33er-Taxi. Im Übrigen beschäftigt das 33er-Taxi schon seit längerer Zeit einen behinderten Mitarbeiter.
Vor der Übernahme der Fahrten für Behinderte offerierte das 33er-Taxi der IVB eine Zusammenarbeit. Es wurde angeboten, einzelne behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so zu schulen, dass diese den Fahrausweis D1 erwerben können. Dieser berechtigt zur Durchführung gewerblicher Fahrten. Das Angebot wurde anscheinend nicht genutzt.
Frage 2:
Zu massiven Fahreinschränkungen kam es nicht, da die Fahrten bereits vorher kontingentiert waren. Die Beiträge der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt wurden mit einem Kostendach versehen, welches nicht überschritten werden durfte. Im Zuge der Neuorganisation wurde in Einzelfällen interveniert, wenn das Gefühl bestand, das Angebot werde allzu intensiv genutzt. Aufgrund der Kontingentierung ist es möglich, dass einzelne Fahrwünsche nicht berücksichtigt werden können. Eine Umfrage ergab, dass die Betroffenen mit der Qualität der Fahrten seit dem 1. Juli 1999 grundsätzlich zufrieden sind. In den ersten Betriebswochen kam es allerdings zu einigen Problemen mit der Telefonanlage, welche zwischenzeitlich behoben wurden.
Frage 3:
In § 2 Abs. 3 der Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von Behinderten heisst es: "Beiträge werden nur an Fahrten ausgerichtet, für die kein anderer Kostenträger aufkommt." Fahrten von Behinderten zu einer Arbeitsstätte können von der IV übernommen werden, wobei sie entweder individuell als Einzelfahrten oder im Rahmen des IV-Betriebsbeitrages an eine Behinderteneinrichtung übernommen werden können. Die KBB hat mit einzelnen Behinderten-Einrichtungen Gespräche aufgenommen und erreicht, dass derartige Fahrten vermehrt bei der IV geltend gemacht werden. Dadurch wird es möglich, dass das Kontingent der Fahrten für den eigentlichen Hauptzweck, die Durchführung von Freizeitfahrten, genutzt werden kann. Der durchschnittliche Preis pro Fahrt ist abhängig von der Anzahl und der Distanz der durchgeführten Fahrten. Es ist nicht klar, ob die in einem Zeitungsartikel erwähnten Fr. 17.50 sich auf den Preis beziehen, welcher vom Behinderten bezahlt werden muss. Der Fahrgast muss in Anlehnung an den öffentlichen Verkehr einen Beitrag abgestuft nach Zonen bezahlen. Für kurzfristig bestellte Fahrten kann wie bisher ein Zuschlag verlangt werden.
Frage 4:
Aus der Sicht der Regierung muss der vorgesehene Betrag ausreichen, denn er ist als Obergrenze festgelegt, welche nicht überschritten werden darf. Sollte sich zeigen, dass das Bedürfnis nach Fahrten mit diesem Betrag unzureichend befriedigt werden kann, muss dieser auf gesetzlichem Wege neu ausgehandelt werden.
Frage 5:
Mit der Übernahme des Auftrags durch das 33er-Taxi werden seit Juli 1999 erstmals zuverlässige statistische Daten erfasst, eine Auflage im Rahmen des Leistungsauftrags. Die ersten Monate werden im Moment ausgewertet, diese können aber höchstens bis Ende Jahr hochgerechnet werden. Um eine zuverlässige Aussage zu ermöglichen, müssen die Zahlen über längere Zeit erhoben werden. Weil 1999 ein Systemwechsel stattfand, welcher zusätzliche Kosten verursachte, liegen verlässliche Zahlen erst nach einem normalen Betriebsjahr vor. Es ist heute absehbar, dass das Ziel von 100'000 Fahrten 1999 nicht erreicht wird.
Frage 6:
Mit gemeinnützigen Organisationen aus Basel-Landschaft und Basel-Stadt fanden Gespräche statt. Dabei zeigte sich, dass die Bereitschaft im Kanton Basel-Stadt, ein Angebot unter Einbezug von ehrenamtlichen Helfern aufzubauen, gering ist. Im Kanton Basel-Landschaft führen einige gemeinnützigen Organisationen bereits heute Fahrten für behinderte oder ältere Menschen durch. Oft gerät in Vergessenheit, dass im Rahmen der sogenannten Nachbarschaftshilfe viele Fahrten in unorganisiertem Rahmen stattfinden. Die Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe der EKD regte ein Projekt an, in welchem eine sorgfältige Bestandesaufnahme aller Fahrangebote gemacht wird, um die Frage zu beantworten, wie der auf ehrenamtliche Arbeit abgestützte Teil sinnvoll ergänzt werden könnte. Mit Resultaten aus diesem Projekt kann erst im nächsten Jahr gerechnet werden.
Am 15. Oktober werden der baselstädtische Regierungsrat Ralph Lewin und Peter Schmid in einer Aussprache mit der KBB eine Lagebeurteilung vornehmen, welche hauptsächlich der Frage dienen soll, was die neue Organisation für die wirklich betroffenen Behinderten bedeutet. Im Anschluss an diese Lagebeurteilung hat die Baselbieter Regierung sicher die Absicht, die Öffentlichkeit zu orientieren. Ende Jahr soll klar werden, ob das Angebot für die behinderten Menschen ausreicht oder Mängel aufweist.
Eugen Tanner bedankt sich und stellt keine weiteren Fragen.
11. Maya Graf: Wann kommt die kontrollierte Heroinabgabe auch im Baselbiet?
Im Februar 1992 wurde ein Postulat mit der Forderung nach einer kontrollierten Heroinabgabe im Kanton Basel-Landschaft mit deutlichem Mehr überwiesen. Am 13. Juni dieses Jahres stimmten die Baselbieter Stimmberechtigten mit rund 65% Ja der eidgenössischen Vorlage über eine kontrollierte Heroinabgabe an schwersüchtige Menschen zu. Weiter ist bekannt, dass der neue Sanitäts- und Volkswirtschaftsdirektor Erich Straumann einem solchen Projekt im Baselbiet positiv gegenüber steht und ein entsprechendes Konzept seit geraumer Zeit vorliegt.
Fragen:
1. Welches sind die Gründe, dass diese Vorlage, obwohl sie der Landrat vor 7 Jahren prüfen liess, immer noch in der "Schublade" liegt?
2. Wann ist nun nach all diesen positiven "Weichenstellungen" mit der entsprechenden Vorlage zu rechnen?
3. Wann beginnt der Kanton BL konkret mit einer eigenen Heroinabgabe an schwersüchtige Menschen aus dem Baselbiet?
Elsbeth Schneider äussert sich in Vertretung von Regierungsrat Erich Straumann zu dieser Frage.
Frage 1:
Verschiedene frühere Vorstösse scheiterten vor allem an der rechtlichen Grundlage. So bekundete der Kantonsarzt am 24. Februar 1995 das Interesse des Kantons Basel-Landschaft am Projekt. Am 24. April 1995 wurde das von der Drogenberatung Basel-Landschaft vorgelegte Projekt der dezentralen Heroinabgabe vom Bundesamt für Gesundheit abgelehnt.
Frage 2:
Am 13. Juni 1999 nahm das Stimmvolk die Vorlage zur Heroinverschreibung an. Erich Straumann erteilte den Kantonalen Psychiatrischen Diensten bereits am 16. Juli 1999 den Auftrag, der VSD bis Ende September die Planung für ein Heroinprojekt zu unterbreiten.
Frage 3:
Am 14. September 1999 stellte die Drogenberatung Basel-Landschaft der Fachkommission Drogen das Projekt der ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln im Kanton Basel-Landschaft vor. Eine konkrete Umsetzung wird so rasch als möglich erfolgen. Seitens der VSD bestehen keine Gründe für eine zeitliche Verzögerung. Erfahrungszahlen für die Umsetzung in anderen Kantonen zeigen auf, dass nach Genehmigung des Projekts durch das BAG bis zur Umsetzung sechs bis acht Monate vergehen werden.
Maya Graf ist mit den Antworten zufrieden.
Bruno Steiger will wissen, warum das Bundesamt für Gesundheit das Konzept für eine Heroinabgabe im Kanton Basel-Landschaft abgelehnt hatte.
Elsbeth Schneider kann diese Frage nur insofern beantworten, als das Konzept wahrscheinlich nicht gepasst habe. Nach der Volksabstimmung habe man nun ein neues Konzept erarbeitet.
12. Hans Schäublin: Abschuss von Wildschweinen
Um die übermässigen Wildschweinschäden in der Landwirtschaft gering zu halten, wird von der Jagdverwaltung für den Monat Februar eine Sonderbewilligung für den Abschuss von Wildschweinen erteilt. Nach eidgenössischem Jagdgesetz schreibt diese Bewilligung unter anderem vor, dass nur Wildschweine bis zu einem Gewicht von 35 - 40 kg (aufgebrochen) erlegt werden dürfen. Leider passierte einem Jäger das Missgeschick, dass er eine zu schwere Sau erlegt hatte. Dies führte zu einer hohen Busse von Fr. 500.--
Fragen:
1. Findet der Regierungsrat die Höhe der Busse, vom stellvertretenden Untersuchungsrichter ausgesprochen, angemessen?
2. Teilt er nicht auch die Meinung, dass durch die Höhe dieser Busse für die notwendigen Abschüsse eine Hemmschwelle geschaffen wird?
3. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass für solche Fälle eine einheitliche Bussenpraxis eingeführt werden müsste?
4. Werden Sonderbewilligungen für den Monat Februar auch weiterhin erteilt?
In Vertretung von Erich Straumann wird die Frage von Andreas Koellreuter beantwortet.
Frage 1:
Es ist Sache des Untersuchungsrichters oder der Untersuchungsrichterin, derartige Bussen im gesetzlichen Rahmen auszusprechen. Aus Gründen der Gewaltenteilung nimmt die Regierung darauf keinen Einfluss. Die Höhe der durch das Statthalteramt ausgesprochenen Busse ist wie in jedem derartigen Fall eine Ermessenssache. Geht man davon aus, dass der Jäger bei der Ausübung der Jagd eine grosse Verantwortung gegenüber der freilebenden Kreatur hat, darf die Busse als angemessen, jedoch an der obersten Grenze liegend, betrachtet werden. Die Auflagen gemäss der zitierten Verfügung sind in doppelter Hinsicht überschritten worden. Der erlegte Schwarzkittel wog aufgebrochen 78 Kilogramm, ausserdem handelte es sich um ein führendes Mutter- und Leittier. Im Kanton Bern hätte dies eine Busse von rund 1'000 Franken sowie die Konfiskation des erlegten Tieres und ein administrativer Jagd- und Patententzug für zwei Jahre bedeutet. Auch der Kanton Basel-Landschaft hätte dem Jäger einen administrativen Jagdpassentzug auferlegen können.
Frage 2:
Der Regierungsrat teilt diese Meinung nicht, aber der Jäger wird sich eventuell seine Aufgabe und Verantwortung erneut in Erinnerung rufen. Mit der Beendigung der Schonzeit sind bis zum 24. September 1999 bereits 127 Wildschweine geschossen worden. Von einer Hemmschwelle kann also keine Rede sein. Der Jäger ist sich seiner Aufgabe auch gegenüber der Landwirtschaft voll bewusst.
Frage 3:
Eine einheitliche Bussenpraxis analog zu Verkehrsübertretungen ist sicher zu begrüssen und würde die Sache für den jeweiligen Untersuchungsrichter oder Untersuchungsrichterin sicherlich erleichtern. Es ist vorgesehen, dass die VSD einen Bussenkatalog erarbeitet und in Zukunft dem jeweils zuständigen Statthalteramt bei einer Übertretung die Höhe der auszusprechenden Busse vorschlägt. Damit wäre die Kontinuität in allen fünf Bezirken gesichert.
Frage 4:
Sollte es sich erweisen, dass innerhalb der offiziellen Bejagung die Kulturschäden nicht merkbar rückläufig sind, müssten auch in Zukunft Ausnahmen und Sonderbewilligungen ins Auge gefasst und erteilt werden.
Hans Schäublin dankt Andreas Koellreuter für die Beantwortung seiner Fragen und fügt Folgendes an: Liegt die Sau nun endlich auf dem Rücken, muss der Jäger schon seinen Beutel zücken.
Alfred Zimmermann möchte ergänzend wissen, ob der schuldige Jäger die Busse akzeptiert habe und dazu stehe.
Dies wird bestätigt.
13. Bruno Krähenbühl: Übernahme der Aus-, Fort- und Weiterbildungskosten in der Spitex
Gemäss § 8 des Spitexgesetzes vom 19. September 1996 finanziert der Kanton grundsätzlich die individuelle Aus-, Fort- und Weiterbildung des Spitex-Personals der Gemeinden. Der Regierungsrat erlässt dazu eine Spitex-Ausbildungsverordnung.
Einem Schreiben der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion vom 18. Juni 1999 ist zu entnehmen, dass sich der Kanton wohl an den individuellen Schulungskosten der Spitex beteiligt, nicht aber an allfälligen Kurslokalkosten und den bezahlten Arbeitszeiten.
In der Privatwirtschaft ist es allgemein üblich, dass sich die Ausbildungskosten aus Kurs-, Lernmaterial- und Lohnkosten für die Auszubildenden zusammensetzen.
Frage:
1. Wie begründet der Regierungsrat die Haltung der Volkswirtschafs- und Sanitätsdirektion, welche den gesetzlichen Auftrag zur Übernahme der Ausbildungskosten für das Spitex-Personal der Gemeinden nur teilweise erfüllen will?
2. Gibt es dazu sachliche oder gesetzliche Gründe?
Einige Spitex-Zentren ermöglichen den Lernenden aus Pflegeberufen die vorgeschriebenen Praktika, was selbstverständlich mit zusätzlichen Kosten für die betreffenden Spitex-Organisationen verbunden ist.
3. Ist der Kanton bereit, sich an diesen Kosten für die Ausbildung der Nachwuchskräfte angemessen zu beteiligen?
4. Bis wann kann eine auf die neue Gesetzgebung abgestimmte Spitex-Ausbildungsverordnung erwartet werden?
Die letzte Frage der heutigen Fragestunde wird wiederum von Elsbeth Schneider in Vertretung von Erich Straumann beantwortet.
Fragen1 und 2:
Der gesetzliche Auftrag lautet wie folgt (Spitexgesetz):
§ 8 Aus-, Fort- und Weiterbildung
1 Der Kanton finanziert grundsätzlich die individuelle Aus-, Fort- und Weiterbildung des Spitex-Personals der Gemeinden.
2 Der Regierungsrat schliesst entsprechende Schulabkommen endgül-tig ab und erlässt eine Spitexausbildungsverordnung.
Dies bedeutet, dass die Gemeinden für die Spitex und damit auch für das dementsprechend ausgebildete Personal verantwortlich sind. Der Kanton hat mit verschiedenen anderen Kantonen ein Ausbildungsabkommen abgeschlossen, welches vom Landrat genehmigt wurde. Verschiedene Schulungsangebote stehen den Auszubildenden zur Verfügung. Mit dem Wort "individuelle" Ausbildung wird auf die verschiedenen Ausbildungsorganisationen und -abkommen hingewiesen. Wenn nun eine Gemeinde die Kosten für das Kurslokal und Lohnkosten verlangt, ist dies im Gesetz nicht vorgesehen. Die VSD hat den gesetzlichen Auftrag keineswegs nur teilweise erfüllt, wenn sie einer kommunalen Spitex-Organisation mitteilt, die Kosten für das Kurslokal und die Lohnkosten für die Auszubildenden würden nicht übernommen.
Frage 3:
Der Kanton hat keine gesetzlichen Grundlagen, um sich bei der Ausbildung noch zusätzlich zu beteiligen.
Frage 4:
Die neue Spitex-Ausbildungsverordnung hat das Mitberichtsverfahren bereits durchlaufen. Die Verordnung ist so aufgebaut, dass in einem Anhang die individuell mitfinanzierten Ausbildungsmöglichkeiten und Standorte aufgeführt sind. Die kantonale Fachinstanz prüft zur Zeit, ob alle Möglichkeiten in diesem Anhang aufgezeigt sind. Wenn alles plangemäss läuft, soll die Verordnung auf den 1. Januar 2000 in Kraft gesetzt werden.
Bruno Krähenbühl gibt seinem Erstaunen über die Antwort der Regierungsrätin Ausdruck. Noch im Mai dieses Jahres gab ein Vertreter unserer Regierung bei einem öffentlichen Vortrag in Muttenz bekannt, die Übernahme der Ausbildungskosten durch den Kanton sei selbstverständlich und vom Gesetz zugesagt.
Elsbeth Schneider hat Verständnis dafür, wenn gewisse Fragen noch im Raum stehen. Sie habe die klare Aussage des neuen VSD-Direktors bekannt gegeben.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 16. September 1999