LR Protokoll 14. Oktober 1999 (Teil 3)

Protokoll der Landratssitzung vom 14. Oktober 1999



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Nr. 103

6 1999/154
Berichte des Regierungsrates vom 27. Juli 1999 und der Justiz- und Polizeikommission vom 3. September 1999: Erhöhung der Präsidiumsstelle am Bezirksgericht Liestal von 100% auf 160% wegen Einführung des neuen Scheidungsrechts per 1. Januar 2000

Vizepräsident Matthias Zoller vermutet, auch den Kolleginnen und Kollegen im Rat könnte es ähnlich wie ihm und vielen Mitgliedern in der Kommission ergangen sein, als sie feststellen mussten, dass schon wieder eine Stellenerhöhung in der Justiz beantragt wurde. Entsprechend wurde das Geschäft gerade in dieser Beziehung eingehend geprüft.
Seit Jahren ist das Bezirksgericht Liestal überlastet, der Vergleich der Fallzahlen belegt eine rund 25prozentige Mehrbelastung. Bis anhin wurde kein Antrag gestellt, weil eine Stelle mit einem 25%-Pensum nicht eben viel Sinn ergäbe und weil das Problem mit Mehrarbeit und Überstunden vorübergehend aufgefangen werden konnte. Nun aber bringt das vom Bund vorgegebene Scheidungsrecht zusätzlichen Arbeitsaufwand für den Kanton, was schliesslich zu den errechneten zusätzlichen Stellenprozenten führte.
Bezirksgerichtspräsidien müssen im Dekret festgelegt werden, weshalb eine Änderung dieses Erlasses erforderlich wird. Unter diesen Voraussetzungen war für die Justiz- und Polizeikommission die Eintretensfrage unbestritten. Man diskutierte lediglich, ob eine Umlagerung der Fälle vom einen zum andern Bezirk eine mögliche Problemlösung darstellen könnte, kam aber zum Schluss, dass mit einer Dekretsänderung das Prinzip der territorialen Gliederung nicht durchbrochen und dass eine diesbezügliche Änderung allenfalls im Rahmen der laufenden Justizreform eingebracht werden sollte.
In der Detailberatung stellte sich die Frage, ob, wie vorgesehen, einfach eine Erhöung auf 160% vorzunerhmen, oder ein ausserordentliches Präsidium einzurichten sei. Ein ausserordentliches Präsidium hätte den Vorteil der schnellen Machbarkeit, weil keine Volkswahl erforderlich wäre und man hätte, so wurde argumentiert, kein Präjudiz für weitere Reformvorhaben geschaffen. Eine Kommissionsmehrheit erkannte indes eine strukturelle, in nächster Zeit nicht wegfallende Problematik, so dass das Instrument eines ausserordentlichen Präsidiums nicht opprtun erschien. Ein Antrag auf Einführung eines ausserordentlichen Präsidiums wurde mit zehn Stimmen gegen eine bei einer Enthaltung abgelehnt.
Zu diskutieren gab schliesslich die Frage der Stellenprozentaufteilung. Regierungsrat und Kommissionsmehrheit schlagen vor, zwei Präsidien mit 160% Gesamtpensum einzurichten, wobei dem Obergericht die Aufteilungskompetenz zu übertragen sei. Ein Antrag dazu forderte eine 100%- und eine 60%-Stelle, ein zweiter Antrag verlangte die hälftige Aufteilung. Nach langer Diskussion kam die Kommission zum Schluss, die Pensenaufteilung nicht im Dekret des Landrates festzulegen, sondern sich auf die Aussage der Gesamtstellenprozente zu beschränken.
Mit 11 zu 1 Stimmen beantragt die Kommission nun, das Pensum am Bezirksgericht in Liestal von 100 auf 160% zu erhöhen.

Franz Bloch bestätigt das vom Vizepräsidenten angesprochene, allgemein spürbare Unbehagen in der Kommission. Seiner Ansicht nach wird dieses Unbehagen auch in Zukunft anhalten, da davon ausgegangen werden müsse, dass sich auch in Arlesheim ähnliche Probleme stellen dürften.
Die SP-Fraktion ist aber trotzdem der Meinung, dass für die überlastete Gerichtspräsidentin in Liestal eine Lösung gefunden werden muss. Gleichzeitig stellt sich die Fraktion die Frage, ob mit dem eingebrachten Vorschlag die einzig mögliche Lösung gefunden wurde oder ob mit gutem Willem nicht doch - trotz des Territorialprinzips - Varianten, beispielsweise mit weniger belasteten Aushilfen, denkbar wären.
Mit einer Erhöung der Präsidiumsstelle wird nach Ansicht von Franz Bloch der Gerichtsreform bis zu einem gewissen Grad vorgegriffen.
Eine Glaubensfrage bleibt, ob ein ausserordentliches oder ein ordentliches Präsidium von Vorteil ist. Bei einem ordentlichen Präsidium bringt man den Verdacht nicht weg, dass damit die Richtung für die Gerichtsorganistaion bereits vorgespurt ist.
Zum Thema Überlastung meint der Landrat, immer wieder müsse man sich die Frage stellen, welchen Nebentätigkeiten die Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber sonst noch nachgingen und fügt an, er hoffe, seine Meinung werde von Amtsrägerinnen und Amtsträgern nicht als persönlicher Angriff empfunden.
Eine Mehrheit der Fraktion unterstützt die Pensenerhöhung auf 160% mit einem ausserordentlichen Präsidium.

Sabine Pegoraro spricht sich namens der FDP-Fraktion für die Vorlage aus. Der Bedarf der Erhöhung war in der Partei unbestritten. Dass die Amtsinhaberin mit einem Antrag so lange zugewartet hat und die anfallende Mehrarbeit mit den verfügbaren Kapazitäten immer wieder aufgefangen hat, ist als löblich zu sehen.
Der Verschiebung von Fällen an Gerichte, die weniger belastet sind, stimmt die FDP-Fraktion nicht zu, weil damit den Rechtssuchenden nicht gedient wäre, da die Gerichte in der Praxis sicher stets die eigenen Fälle vordringlich behandeln würde.
In der Frage ordentliches oder ausserordentliches Präsidium gilt es - auch nach Ansicht der Gerichtspräsidentin - heute zu beachten, dass der 160prozentige Arbeitsanfall nicht ein zwischenzeitliches Volumen, sondern eine Realität darstellt.
Die Ausgestaltung des 160%-Pensums soll flexibel gehandhabt werden.

Elisabeth Schneider wertet als unbestritten, dass Entlastungsmassnahmen am Bezirksgericht Liestal angezeigt sind. Um nicht Begehrlichkeiten bei andern Gerichten zu wecken, sollten die Entlastungsmassnahmen nicht allein mit der Einführung des neuen Scheidungsrechtes begründet werden, sondern auch mit der Tatsache, dass die Bezirksgerichtspräsidentin in Liestal seit Jahren ein Arbeitspensum von 125 bis 130% zu bewältigen hat.
Bei der Beschäftigung mit der Frage, ob eine Aufteilung des Pensums in zwei 80%-Pensen dem regierungsrätlichen Vorschlag nicht vorzuziehen wäre, kam die CVP/EVP-Fraktion zum Schluss, mit einer hälftigen Teilung wäre die Ausgangslage für die Wählerinnen und Wähler klarer. Bei einer Aufteilung in ein 100%- und ein 60%-Pensum wäre es schwieriger von gleichberechtigten Präsidien auszugehen, weil die Person mit der 100%-Anstellung automatisch die Nase vorne hätte.
Ein ausserordentliches Präsidium lehnt die Fraktion ab, weil diese Massnahme nur für eine Überbrückungsmassnahme angezeigt wäre.
Aufgrund all dieser Überlegung kam die Fraktion zum Schluss, dem Obergericht die Aufteilung des Pensums zu überlassen. Eine flexible Handhabung biete immer wieder neue Möglichkeiten, sowohl für die Arbeitnehmenden wie die Arbeitgebenden.
Elisabeth Schneider bittet namens der CVP/EVP-Fraktion, den vorliegenden Antrag zu unterstützen.

Fredy Gerber gibt namens der SVP-Fraktion die Meinung bekannt, dass die Aufstockung der Präsidiumsstelle gerechtfertigt ist. Die Zahlen belegen die seit Jahren anhaltende Überlastung des Bezirksgerichtspräsidiums in Liestal. Mit dem neuen Scheidungsrecht, das auf 1.1.2000 in Karft tritt, verschärft sich die Situation zusätzlich. Die SVP-Fraktion stimmt aus den genannten Gründen der Dekretsänderung zu.

Heinz Mattmüller weist darauf hin, dass das Obergericht die Stellenaufstockung mit der Einführung des neuen Scheidungsrechtes begründet. Die Schweizer Demokraten vertreten die Meinung, dass eine konkrete Einschätzung des künftigen Personalbedarfs zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Die Schweizer Demokraten stellen auch die Unterlastung anderer Bezirksgerichtspräsidien im Kanton fest. Bei der Staatsverwaltung wird üblicherweise vor der Schaffung neuer Stellen versucht, ob Personalengpässe nicht auch mit Effizienzsteigerung beseitigt werden können. Die Fraktion der Schweizer Demokraten ist der Ansicht, dass solche Massnahmen auch bei der dritten Gewalt im Staate zur Anwendung gelangen sollten und stellt deshalb den Antrag, die Vorlage mit dem Auftrag an die Kommission zurückzuweisen, die Präsidien der anderen Bezirksgerichte anzuhören und nach alternativen Lösungen zu suchen.

Maya Graf stimmt der Vorlage im Namen der Grüne Fraktion zu. Die Überlastung des Bezirksgerichtspräsidiums in Liestal ist seit Jahren gegeben; der gestellte Antrag hat deshalb mit der Einführung des neuen Scheidungsrechtes kaum etwas zu tun.
Die Fraktion fordert aber eine gesamtheitliche Sicht, ein Vorantreiben der Justizreform, weil schon bald ein nächster Antrag eines anderen Gerichtes eintreffen könnte. Man sollte die Angst ablegen, heisse Eisen anzurühren, die Gesamtstruktur mit der Justizreform untersuchen und von der "Pflästerlipolitik" wegkommmen.

Peter Tobler ist zwar auch der Meinung, dass die Gerichtsreform beschleunigt werden muss, doch bittet er auch die Bereitschaft zu Sofortlösungen zu zeigen, wenn, wie im vorliegenden Falle, die unbestreitbare Notwendigkeit dazu gegeben ist.
Weiter macht er den Rat darauf aufmerksam, Gerichte seien nicht einfach Verwaltungseinheiten, in denen man Arbeit hin- und herschieben könne.
Dass es die Amtsinhaberin tatsächlich fertig gebracht habe, auch noch andere Aufgaben wahrzunehmen, gehöre zum herrschenden Milizsystem. Gerade Landräte dürften dies niemandem zum Vorwurf machen, bemerkt Peter Tobler abschliessend an die Adresse der Sozialdemokratischen Fraktion.

Sabine Pegoraro wiederholt, dass die Aufteilung des Arbeitsanfalls an andere Gerichte keine Lösung sein könne. Ein reibungsloser, den Gerichten wie den Rechtssuchenden zugute kommender Ablauf gestatte diese Aufteilungsübungen nicht.

Ruedi Brassel erklärt, materiell sei das Anliegen in der SP-Fraktion unbestritten, strittig dagegen bleibe die Frage der Umsetzung, ob ein ausserordentliches Gerichtspräsidium von 60% dazugestellt oder gemäss regierungsrätlichem Vorschlag verfahren werden soll. Wenn eine SP-Mehrheit für die Aufstockung von 60 ausserordentlichen Stellenprozenten plädiere, dann wegen der Annahme, dass es sich in Liestal um einen Einzelfall handle und in der Überzeugung, dass der Gerichtsreform nicht vorgegriffen werden soll.

Ruedi Brassel stellt folgende Anträge:

1. Das Pensum des Bezirkspräsidiums Liestal wird durch ein ausserordentliches Präsidium auf 160% erhöht.
2. Das Bezirksgericht Liestal besteht aus einer Gerichtskammer mit zwei Präsidien (ein ordentliches Gerichtspräsidiumspensum zu 100% und ein ausserordentliches Präsidiumspensum zu 60%) und sechs Richterinnen und Richtern. Das Obergericht legt die Verteilung des Gesamtpensums nach Anhörung der beiden Präsidien fest.

RR Andreas Koellreuter versteht die Ungedud durchaus, erinnert aber auch daran, dass Landrat, Regierung und Gerichte zwischen 1970 und 1990 verpasst hättten, die Strukturen zu überprüfen. Noch nie sei im Baselbieter Justizwesen so viel in Bewegung gekommen wie in den vergangenen 9 Jahren. Mehr hineinzuzwängen wäre schlicht nicht möglich gewesen, wenn man sich den Katalog der Reformen vergegenwärtige: Verwaltungsprozessordnung, Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung, Bur, Polizeigesetz. All diese Reformen hätten Auswirkungen auf das Gerichtswesen gezeitigt.
Nächste Woche soll mit der Justizreform (Bildung eines Kantonsgerichtes) ein weiteres Reformvorhaben in Vernehmlassung gehen. Der Regierungsrat hofft, bis zum nächsten Frühling damit im Parlament vorsprechen zu können und falls dieses dann sehr zügig beraten würde, könnte die Inkraftsetzung bereits auf den 1.1. 2001 Tatsache werden.
Zu allererst sollte - aufgrund der Gerichtsstrukturanalyse - ein erstinstanzliches Gericht oberer und unterer Kantonsteil eingerichtet werden. Leider wehrte sich ein Gerichtspräsident aus der Sozialdemokratischen Fraktion bereits dagegen, als die Strukturanalyse noch gar nicht vorgestellt war.
Vor der Einrichtung eines ausserordentlichen Gerichtspräsidiums, das bei temporärer Überlastung berechtigt wäre, warnt der Regierungsrat. Im vorliegenden Falle habe sich der Grundsockel enorm vergrössert, wie überhaupt zur Kenntnis genommen werden müsse, dass sich das Gerichtswesen in einem sensationellen Wachstumsprozess befinde. Solange die Menschheit nicht "bräver" werde und weiterhin gerne Beschwerden einreiche, werde dieser Trend nicht zu stoppen sein.
Trotzdem ist dem Regierungsrat die Feststellung wichtig, dass im Baselbiet vergleichsweise nicht nur ein gutes, sondern auch ein günstiges Gerichtswesen seine Arbeit verrichte.
Kein Verständnis kann der Justizdirektor für das konstruierte Problem der Aufteilung der beiden Präsidien aufbringen. Die aktuell amtierende Gerichtspräsidentin werde jetzt erst einmal zu formulieren haben, ob sie weiterhin ein Anstellung im 100%-Pensum wünsche oder ob sie allenfalls auf 80% reduzieren möchte. Je nach Entscheid der Gerichtspräsidentin könne dann das verbleibende Pensum in seinem genauen Umfang ausgeschrieben werden.
Der Regierungsrat bittet, den von den Gerichten und der Regierung erarbeiteten Vorschlag zu unterstützen.

Antrag der Schweizer Demkraten:

Das Geschäft ist an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, die anderen Bezirksgerichte ebenfalls anzuhören und nach einer anderen Lösung als einer Stellenaufstockung zu suchen.

Matthias Zoller macht den Rat darauf aufmerksam, dass derselbe Antrag bereits in der Kommission gestellt und mit 11 Stimmen gegen 1 Stimme abgelehnt wurde. Aufgrund dieses klaren Resultates bittet der Vizepräsident, das Geschäft der Kommission nicht zurückzugeben.


://: Der Landrat lehnt den Antrag der Schweizer Demokraten ab.


Antrag von Ruedi Brassel, Punkt 1 des Antrages wie folgt zu verändern:


1. Das Pensum des Bezirkspräsidiums Liestal wird durch ein ausserordentliches Präsidium auf 160% erhöht.


://: Der Landrat lehnt den Antrag Brassel ab.


Nachdem der Landrat den Änderungsantrag zu Ziffer 1 des Antrages abgelehnt hat, entfällt der zweite, von Ruedi Brassel eingereichte Antrag.


://: Der Landrat genehmigt das Dekret betreffend die Zahl der Gerichtskammern und der Gerichtsmitglieder in unveränderter Form bei einer Gegenstimme.



Landratsbeschluss
Dekret betreffend die Zahl der Gerichtskammern und der Gerichtsmitglieder


Änderung vom 14. Oktober 1999

I.
Der Landrat beschliesst:

Das Dekret vom 15. Mai 1997 betreffend die Zahl der Gerichtskammern und der Gerichtsmitglieder wird wie folgt geändert:

§ 2 Absatz 3:

Das Bezirksgericht Liestal besteht aus einer Gerichtskammer mit zwei Präsidien mit einem Gesamtpensum von 160% und sechs Richterinnen und Richtern. Das Obergericht legt die Verteilung des Gesamtpensums nach Anhören der beiden Präsidien fest.

II.

Der Regierungsrat beschliesst des Inkrafttreten.



Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Begründung der persönlichen Vorstössen

Nr. 104
1999/197 Motion von Eva Chappuis: Diskriminierungsfreie Berechtigung zum Treibstoffbezug für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Nr. 105
1999/198 Motion von SP-Fraktion: Ausarbeitung eines Berichts über die Staatsverschuldung und den allfälligen Abbau der Staatsschulden

Nr. 106
1999/199 Motion von Grüne-Fraktion: Neue Modelle der Regierungstätigkeit

Nr. 107
1999/200 Postulat von Urs Wüthrich: Mehr Freitage über die Festtage an den Baselbieter Schulen

Nr. 108
1999/201 Postulat von Eric Nussbaumer: Baselbieter Zeitspende-Preis

Nr. 109
1999/202 Postulat von CVP/EVP-Fraktion: Überprüfung des Leistungsauftrages und der Struktur des Kantonalen Laboratoriums in Liestal

Nr. 110
1999/203 Interpellation von Remo Franz: Wie lange kann der Belchentunnel warten?

Nr. 111
1999/204 Interpellation von Hildy Haas: Blättli, Zeitungen und Infobroschüren

Nr. 112
1999/205 Interpellation von Mirko Meier: Werbung / Sponsoring an Baselbieter Schulen

Nr. 113
1999/206 Interpellation von Esther Maag: Lohnfortzahlungen des Kantons


Zu allen Vorstössen kein Wortbegehren


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 114

Überweisungen des Büros

Landratspräsident Walter Jermann gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:

1999/194 Bericht des Regierungsrates vom 21. September 1999: Teilrevision der Statuten der Basellandschaftlichen Pensionskasse sowie Finanzierung der vorzeitigen Pensionierung für die Angestellten, welche dem Personalgesetz unterstehen: an die Personalkommission ;

1999/196: Bericht des Regierungsrates vom 12. Oktober 1999: Krankenkassenprämienverbilligung: an die Volks-wirtschafts- und Gesundheitskommission.




Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Nr. 115

Mitteilungen

Walter Jermann gibt bekannt, dass nach der Landratssitzung um 17.30 Uhr vor dem Regierungsgebäude die Übergabe eines Fasses Wein durch Weinbauern des Kantons Wallis stattfinde. Dieser Anlass ist mit einem kleinen Umzug von der Kaserne durch das Städtli bis zum Regierungsgebäude und einem Apéro verbunden.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 14. Oktober 1999


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