LR Protokoll 11. November 1999 (Teil 6)
Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 1999
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Nr. 194
22 1999/133
Motion von Kurt Schaub vom 24. Juni 1999: Strassenkorrektion Kantonsstrasse Gelterkinden - Rickenbach Abschnitt Röthenweg - Rainweg
Elsbeth Schneider beantragt dem Landrat namens der Regierung, die Motion zu überweisen, aber gleichzeitig als erfüllt abzuschreiben. Am 4. April 1995 unterbreitete der Regierungsrat dem Landrat die Vorlage 95/085 (Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für den Ausbau der Radroute und die Korrektion der Kantonsstrasse Gelterkinden-Rickenbach im Abschnitt Sissacherstrasse in Gelterkinden bis Dorfeingang in Rickenbach). In dieses Kreditbegehren von rund 6,85 Mio. Franken war ebenfalls der Ausbau des Abschnitts Röthenweg bis Rainweg in Gelterkinden miteinbezogen.
Nach längerer Beratung in der Bau- und Planungskommission bewilligte der Landrat am 29. Oktober 1998 einen Verpflichtungskredit von 3,5 Mio. Franken für den reduzierten Ausbau der Radroute entlang der Kantonsstrasse Gelterkinden - Rickenbach im Abschnitt Rainweg in Gelterkinden bis zum Dorfeingang in Rickenbach. Sowohl in der Bau- und Planungskommission, wie auch in der Landratsberatung wurde festgelegt, nur die Strecke ausserorts solle umgestaltet werden, während der Engpass in Gelterkinden in seinem bisherigen Zustand belassen werden soll. Im Rahmen einer Strassenkorrektion müsse das Problem zusammen mit der Gemeinde angepackt und diskutiert werden.
Mit diesem Kreditbeschluss reduzierte das Parlament auf Antrag der Bau- und Planungskommission den Projektumfang und die Kosten gegenüber dem regierungsrätlichen Vorschlag erheblich. Die Bau- und Umweltschutzdirektion erteilte den früheren Projektverfassern den Auftrag, das frühere Bauprojekt und die Ausarbeitung des Ausführungsprojekts gemäss Wunsch des Parlaments auszuführen. Im Rahmen dieser Projektbearbeitung wird selbstverständlich die ganze Strecke Gelterkinden - Rickenbach zwischen Röthenweg und Dorfeingang Rickenbach geplant. Aufgrund des Kreditbeschlusses kann hingegen nur die Ausserortsstrecke ab Schleipfenweg umgestaltet und ausgebaut werden, für den Ausbau der Dorfeinfahrt in Gelterkinden müsste der Landrat im Rahmen der Budgetberatung einen neuen entsprechenden Kredit bewilligen.
Max Ritter dankt der Regierung für ihre Stellungnahme und akzeptiert die Abschreibung. Durch den bergseitig geplanten Radweg wird im Veloverkehr Gegenverkehr herrschen. Eingangs Gelterkinden müssen die von Rickenbach kommenden RadfahrerInnen auf die andere Strassenseite wechseln, was eine grosse Gefahr darstellt. Die Bau- und Planungskommission vernachlässigte diesen wichtigen Punkt aus Kostengründen. Er selbst kann sich nicht hinter dieses Vorgehen stellen und möchte nie den Vorwurf zu hören bekommen, die Gelterkinder VertreterInnen im Landrat hätten sich nicht für eine Beseitigung der Gefahr eingesetzt. Er wird sich ganz bestimmt für ein neuerliches Kreditbegehren stark machen.
Max Ribi wundert sich nicht darüber, dass dieses Thema erneut diskutiert wird. Schon bevor der Kredit im Landrat gesprochen wurde, habe er eines Morgens um 06.30 Uhr die VelofahrerInnen auf dieser Strecke gezählt. Es waren weniger als zehn, denn ein Grossteil der SchülerInnen benutzte den Bus. Am meisten stört er sich aber daran, dass ein Landratsbeschluss im Nachhinein wieder umgeworfen werden soll. Das Projekt begleitete die Bau- und Planungskommission während rund dreier Jahre, und selbst Gelterkinden und Rickenbach empfanden die Kosten als zu hoch.
Seiner Meinung nach ist der hier diskutierte Engpass übersichtlich und zwingt die Automobilisten zum Bremsen. Die Bau- und Planungskommission war sich zu diesem Thema einig und er bittet den Rat daher, Beschlüsse des Landrates nicht nach kurzer Zeit wieder in Frage zu stellen.
Ruedi Zimmermann kommt auf Elsbeth Schneiders Aussage zurück, Sicherheit auf den Radwegen sei ein ganz wichtiger Punkt. Wenn die VelofahrerInnen jetzt aber beim Dorfeingang die Strasse queren müssen, so bezweifelt er dies. Mit der Korrektur anderer Mängel sollte seiner Meinung nach gleichzeitig diese Verengung saniert werden.
Franz Hilber verdeutlicht, der Sinn eines Radwegs bestehe darin, die schwächeren VerkehrsteilnehmerInnen zu schützen. Aus diesem Grund ist es nicht nachvollziehbar, dass ausgerechnet die heikelste Stelle zwischen Rickenbach und Gelterkinden nicht realisiert werden soll. Er beantragt, die Motion zu überweisen und NICHT abzuschreiben.
Christine Mangold meint, jetzt sei der Moment zum Handeln gekommen. Sie begrüsst die Idee, nicht mehr alle Strassen ausserorts begradigen und verbreitern zu wollen. Betrachtet man die Situation zwischen Gelterkinden und Rickenbach, so zeigt sich offensichtlich, dass die Strasse selbst nach einer massvollen Verbreiterung nicht mit hohem Tempo befahren werden kann. SchülerInnen müssen bereits an der Unterstufe mit dem Fahrrad von Rickenbach nach Gelterkinden fahren, denn die Postautokurse liegen zeitlich nicht immer sehr gut. Diese müssen sich an den SBB-Fahrplan halten. Kostenmässig ist es nicht sinnvoll, das zur Diskussion stehende Strassenstück erst im Nachhinein zu verbreitern. Nach der Durchführung des geplanten Projekts soll auch das Gebiet Rainen - Röthenweg einbezogen werden.
Elsbeth Schneider wiederholt, die Regierung habe in ihrer ersten Vorlage klar die Verbreiterung der engen Pforte vorgesehen. Das Parlament habe den Kredit gekürzt, und die Regierung führe jetzt das aus, was vom Parlament verlangt wurde.
://: Die Motion 1999/133 wird überwiesen.
://: Mit 26:23 Stimmen spricht sich der Landrat dafür aus, die Motion gleichzeitig abzuschreiben.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 195
23 1999/145
Interpellation von Heidi Portmann vom 24. Juni 1999: Atommülltransporte durch den Kanton Basel-Landschaft. Schriftliche Antwort vom 21. September 1999
Heidi Portmann bedankt sich für die Antworten und stellt fest, aus der Grafik Seite 5 der schriftlichen Antwort gehe ganz klar hervor, dass seit Jahren kein einziger Atommülltransport durch unseren Kanton nötig wäre. Die Transporte in die Länder England und Frankreich, welche durch den Kanton Basel-Landschaft führen, dienen dazu, nur ein Prozent Plutonium wieder aufzubereiten. Die ökologische Situation in England und Frankreich präsentiert sich katastrophal, die Proliferation ist höchst risikoreich und ökonomisch unsinnig. Derartige Transporte verteuern unseren Strom um einen bis zwei Rappen pro Kilowattstunde, während das Bundesparlament sich um 0,2 Rappen streitet, welche erst noch im Lande bleiben würden.
Sie hofft, dass die Regierung sich bei jeder Gelegenheit dafür einsetze, derartige Transporte und die Wiederaufbereitung von Brennstoff zu verbieten. Auch soll Brennstoff, welcher bereits zu den Wiederaufbereitungsanlagen transportiert wurde, nicht aufbereitet werden. Schon heute können sämtliche Atommülltransporte gestoppt werden, denn die vorhandenen Stellplätze reichen längstens aus.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 196
24 1999/149
Motion von Bruno Steiger vom 1. Juli 1999: Überarbeitung des Allschwiler Riesenstaudammprojektes
Elsbeth Schneider begründet die Ablehnung der Motion durch die Regierung und bringt zuerst einige Berichtigungen zu den von Bruno Steiger aufgeführten Vorwürfen an. Der Entscheid, im Landrat vor der kommunalen Abstimmung zu beschliessen, liegt nicht in der Kompetenz der Regierung, sondern eindeutig beim Landrat und bei der antragstellenden Kommission. Das Büro des Landrates entscheidet über den Zeitpunkt einer Traktandierung.
Der Allschwiler Souverän lehnte vorab nicht das Projekt, sondern den Kostenanteil für die Gemeinde Allschwil ab. Zudem ist in der Landratsvorlage wörtlich erwähnt, dass sich der Gemeindeanteil aus den Privatanstösserbeiträgen und aus einem ausserordentlichen Beitrag zusammensetzt. Schliesslich hat sie auch schon mehrmals erklärt, der Düker am Grabenring sei nach jedem Ereignis vom Wasserbau der Abteilung Unterhalt kontrolliert worden, wobei die schädlichen Ablagerungen jederzeit sofort entfernt wurden.
Der Regierungsrat bittet den Landrat, die Motion nicht zu überweisen, weil umfangreiche Studien über den Hochwasserschutz aufzeigen, dass es keine finanziell interessante Alternativen zu einem Hochwasserrückhaltebecken gibt. Eine redimensionierte Variante kann nur in einem niedrigeren Damm mit entsprechend geringerem Schutz bestehen. Wird der Damm 0,5 Meter niedriger als geplant, verdoppelt sich das Überschwemmungsrisiko, die Auswirkungen auf die Kosten hingegen wären nur unwesentlich. Anhand eines Modells konnte auch aufgezeigt werden, dass optisch durch eine Reduktion kaum Verbesserungen erzielt werden können.
Der Bund schreibt den Schutzgrad vor, welcher vom Kanton erfüllt werden muss. Eine Reduktion des Schutzgrades wäre in Allschwil also nicht zu verantworten, aber auch nicht zulässig. Der kostenintensivste Teil des Projekts liegt bei der Hochwasserentlastung, welche die Aufgabe innehat, eine Überströmung zuzulassen, ohne dass der Damm bricht. Ein Dammbruch hätte verheerende Auswirkungen, sowohl auf Allschwil wie auch auf die Stadt Basel.
Bruno Steiger dankt Elsbeth Schneider für ihre Ausführungen, ist aber absolut nicht in allen Punkten mit ihr einig. Er sieht allerdings ein, dass auch der Landrat an der Behandlung vor der kommunalen Abstimmung schuld ist. Jedoch hätte die Regierung intervenieren können. Dass der Landrat vor dem Allschwiler Souverän über das Projekt befand, empfindet er als klare Missachtung der Gemeindeautonomie sowie zu Recht als unfreundlichen Akt gegenüber der betroffenen Gemeinde. Nach dem ablehnenden Entscheid der Allschwiler Stimmbevölkerung bezüglich Übernahme eines Gemeindeanteils von 37,5% der Kosten für den Hochwasserschutz schlägt die Gemeinde Allschwil, gestützt auf das Gutachten der Rechtsabteilung der BUD vom 13. Oktober 1998, eine weitere Besprechung mit der Baudirektion des Kantons Basel-Landschaft vor. Eine konkrete Zusage des Kantons ist noch immer offen.
Die eigentliche Hauptursache für das folgenschwere Hochwasser von 1994 dürfte nach wie vor in der ungenügenden Durchflussleistung des hydraulisch schlecht gestalteten Grabenring-Dükers liegen. In schlechtem Zustand und bei starkem Hochwasser kann dieser zu Überflutungen bei den Oberliegern führen. Anhand von Modellversuchen stellte die Ingenieurschule beider Basel 1995 einen Handlungsbedarf bezüglich Optimierung der Ein- und Auslaufstrecken fest, damit vom Bach mitgeführte Feststoffe sich nicht mehr so leicht festsetzen und der Düker auch bei Hochwässern beinahe rückstaufrei bleiben kann. Offenbar war die Regierung damals nicht bereit, auf diese Alternativen einzugehen. Wäre es nicht billiger, an Stelle des Riesenstaudamm-Baus den Düker in Ordnung zu bringen? Der auf Stadtgebiet liegende Düker kann die Wassermassen ohne Probleme schlucken, so dass er sich fragt, was denn die Regierung bei der Planung des Allschwiler Dükers seinerzeit falsch gemacht habe. Wenn die Regierung schon für diese Fehler verantwortlich sei, können die Kosten nun nicht einfach auf die Gemeinde abgewälzt werden.
Das jetzige, dreijährige Moratorium soll genutzt werden, mit sämtlichen Betroffenen am runden Tisch eine einvernehmliche Lösung zu finden. Zudem könnte eine Gesetzesänderung ins Auge gefasst werden. Da die Gebäudeversicherung bei anderen Elementarschäden vorbehaltslos bezahlt (neuerdings sogar bei der Entfernung von Sprayereien), glaubt er, diese würde sich bestimmt auch an einer Hochwasserschutz-Lösung beteiligen.
Er ist bereit, der Regierung entgegen zu kommen und seine Motion in ein Postulat umzuwandeln. Um ein Gespräch mit den Betroffenen wird die Regierung nicht herum kommen.
Uwe Klein teilt mit, die CVP/EVP-Fraktion stehe nach wie vor zum bisherigen Landratsbeschluss und sehe keinen Grund, Bruno Steigers Motion zu unterstützen. Der Kanton hat den gesetzlichen Auftrag, den Hochwasserschutz durchzuführen, so dass der Souverän von Allschwil nicht über den Staudamm, sondern über den Finanzierungsschlüssel abstimmte. Die Kantonsverwaltung muss während des dreijährigen Moratoriums eine Lösung mit der Gemeinde Allschwil suchen. Die Situation ist sicherlich unerfreulich, und er kann sich nicht daran erinnern, im Kanton schon ähnliche Probleme erlebt zu haben. Bei einem nächsten Hochwasser wird Allschwil wohl sofort bereit sein, das entsprechende Geld locker zu machen.
Röbi Ziegler hat den Eindruck, der Damm werde mit jeder Debatte um fünf Meter höher. Entsprechend dem im Titel der Motion genannten "Riesenstaudamm" waren nicht alle Argumente Bruno Steigers sehr sachlich, weshalb er auch nicht auf alle eingehen wird. Ein Düker allein nützt jedenfalls nichts, solange nicht die gesamte unterdohlte Strecke des Mühlebachs vergrössert wird. Fachleute in der Bau- und Planungskommission legten klar dar, dass sich die Überschwemmungen so einfach im Bachgrabengebiet in Basel auswirken würden.
Eine Mehrheit der SP-Fraktion jedoch unterstützt Bruno Steigers Motion, da sie sich schon früher gegen einen Schutzdamm aussprach. Rund ein Drittel findet es nicht sinnvoll, sich in das zwischen Gemeinde, Kanton und Gebäudeversicherung in Gang gekommene Gespräch einzumischen. Erst wenn Lösungen erarbeitet sind, kann im Rat weiter beraten werden.
Hans Ulrich Jourdan streitet eine Veränderung in der Landschaft durch den Bau des Staudamms nicht ab, jedoch ist es masslos übertrieben, den geplanten Damm als "Riesenstaudamm" zu bezeichnen. Laut Bundesrecht muss in Allschwil ein Hochwasserschutz gebaut werden, das kantonale Gesetz segnet die Ausführung ab.
Schlussendlich handelt es sich bei der ganzen Angelegenheit um ein Sicherheitsproblem, welches immer dann wichtig wird, wenn erste Schäden passiert sind. Nicht die Dammhöhe kann daher Thema sein, sondern die Frage, ob ein Schutz gebaut werden soll oder nicht. Wenn ein Schutz gebaut wird, dann so, wie er von der heutigen Technik verlangt wird. Sieht die Gemeinde Allschwil diese Aspekte nicht ein, soll sie die Verantwortung übernehmen, was rechtlich wahrscheinlich gar nicht möglich ist.
Die Gebäudeversicherung deckt auch Elementarschäden ab, bezahlt aber nicht bei Fahrlässigkeit.
Die FDP-Fraktion empfindet die Motion als unnötig und bittet den Landrat, diese abzulehnen.
Hanspeter Frey wundert sich darüber, wie ein Gemeinderat von Allschwil sich so äussern könne. Sowohl im Einwohnerrat Allschwil wie auch im Landrat habe man die Verantwortung gesehen und entsprechend gehandelt. Nach dem Debakel mit der Referendumsabstimmung bot die Gebäudeversicherung ein Moratorium von drei Jahren an. Er hofft, dass den Gegnern in dieser Zeit die Augen dafür geöffnet werden, dass es sich hier doch um das richtige Projekt handelte. Er bittet seine Kolleginnen und Kollegen, die Motion abzulehnen.
Hans Schäublin spricht sich namens der SVP gegen die Motion aus, da diese überflüssig ist.
Maya Graf betont, der Landrat dürfe nicht vergessen, dass diese Vorlage am 20. Mai 1999 im Wissen, dass die Referendumsabstimmung in Allschwil noch nicht stattgefunden hatte, behandelt wurde. Die Fraktion der Grünen unterstützt das Postulat oder die Motion jedoch nicht, dies aus dem gleichen Grund wie schon am 20. Mai. Die Verhältnismässigkeit ist nicht gewahrt, wenn 5,5 Mio. Franken ausgegeben werden, um Schäden zu verhindern, welche bei einem Jahrhundertereignis 1,7 Mio. Franken betrugen. Zudem wäre es auch notwendig, Tiefgaragen und Keller beispielsweise mit wasserdichten Türen präventiv besser zu schützen. Bevor dies nicht getan wird, kann ein Staudammprojekt nicht unterstützt werden.
Eugen Tanner reagiert auf den Vorwurf der krassen Missachtung der Gemeindeautonomie seitens Bruno Steigers. Im Bezug auf den Punkt, in welchem die Gemeinde Allschwil überhaupt die Möglichkeit hatte, Einfluss zu nehmen, wurde die Gemeindeautonomie gewahrt. Die Gemeinde konnte darüber befinden, ob sie die ausgehandelten Beiträge in diesem Rahmen bezahlen wolle. Die Kompetenz und Verantwortung für den Hochwasserschutz hingegen liegt beim Kanton. Es wurde in vorbildlicher Art und Weise mit der Gemeinde zusammengearbeitet und das Projekt fand sowohl beim Gemeinde- wie auch beim Einwohnerrat Zustimmung. Der Vorwurf an den Landrat oder die Regierung ist daher nicht haltbar. Es wäre Sache des Aktionskomitees gewesen, den Einwohnern und Einwohnerinnen klaren Wein einzuschenken.
Bruno Steiger empfindet es als eigenartig, dass immer nur über einen Damm diskutiert werde. Der Bund schreibe als Massnahme gegen Hochwasser nicht zwingend einen Damm vor, er selbst ist der Meinung, ein verbesserter Düker wäre viel billiger. In den nächsten drei Jahren finde man vielleicht eine bessere Lösung, um einen unnötigen Eingriff in die Naturlandschaft zu verhindern.
://: Das Postulat 1999/149 wird nicht überwiesen.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 25. November 1999, 10 Uhr