LR Protokoll 11. November 1999 (Teil 4)

Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 1999



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Nr. 184

11 1999/098
Postulat der Bau- und Planungskommission vom 29. April 1999: Korrektur der Schwachstellen im Rheinhafengesetz

RR Erich Straumann erklärt, im Postulat gehe es um so genannte Vorteilsbeiträge. Im Birsfelder Hafen steht die gesamte Erschliessung im Besitz der Gemeinde. Dies bedeutet, dass die Gemeinde Birsfelden auf ihrem Hoheitsgebiet über das gemeindeeigne Reglement die Anschlussgebühren festlegt.
In Muttenz dagegen ist die Erschliessung im Besitz des Kantons. Trotzdem ist die Gemeinde Muttenz mit ihrem Reglement zuständig, weil sich die Anlagen auf Muttenzer Hoheitsgebiet befinden. Da nun in Muttenz, nicht wie in Birsfelden bloss die Fläche, sondern auch noch die Kubatur berechnet wird, entstehen unterschiedliche Rechnungen, welche die Wettbewerbsneutralität stören. Gemäss Rheinhafengesetz gilt zwar das kantonale Recht, das allerdings auch bestimmt, dass die Erschliessungsansätze der Gemeinde Muttenz anzuwenden sind. Für den Kanton liegen somit keine Handlungsmöglichkeiten drin,es ist vielmehr an den beiden Gemeinden, eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Die Regierung empfiehlt, das Postulat abzulehnen.

Max Ribi hat in der Bau- und Planungskommission die Auslegung des Problems nicht in der nun von Regierungsrat Erich Straumann dargelegten Kürze und Eindeutigkeit erfahren.
Die Formulierung im Gesetz, Artikel 12, lautet: Der Kanton ist befugt, von den Baurechtsnehmern Beiträge für die Erstellung und Erneuerung von Erschliessungsanlagen zu erheben.
Kompliziert ist die Sachlage, weil aus alten Zeiten stammnende Baurechtsverträge in Kraft sind, welche die Benützer von Zahlungen befreien. Artikel 1 des Rheinhafengesetzes legt dagegen fest: Dieses Gesetz bezweckt, die Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft in Birsfelden und Muttenz im Rahmen der Entwicklung der Rheinhäfen beider Basel einer optimalen Nutzung zuzuführen.
Es müsste nun nach Max Ribi geklärt werden, ob das Gemeindegesetz gilt oder das kantonale Gesetz übergeordnet ist. Der Landrat bittet, der Bau- und Planungskommission zu folgen und das Postulat zu überweisen.

Peter Meschberger kann ebenfalls nicht einsehen, warum die Regierung das Postulat angesichts der offensichtlichen Schwachstellen des Gesetzes nicht entgegennehmen will. Dass zweierlei Recht in Kraft ist, wird für die Gemeinden immer deutlicher zum Problem. Unabhängig vom Postulat wird das Rheinhafengesetz geändert werden müssen.

Theo Weller stimmt namens der EVP dem Postulat zu. Das mit Pferdefüssen versehene Rheinhafengesetz bedarf in Zusammenarbeit mit den beiden Gemeinden der Revision.

Hansueli Jourdan bemerkt, die Gemeinde Muttenz habe auf den 1.1.99 in auf Wohngebiete ausgerichteten Reglementen neue Bemessungsgrundlagen eingeführt. Das Rheinhafengebiet sei aber expressis verbis nicht als Wohngebiet definiert. Es bestehe dringender Bedarf, das Rheinhafengesetz auf Schwachstellen zu durchforsten, weshalb das Postulat der Bau- und Planungskommission zu überweisen sei.

://: Der Landrat überweist das Postulat 1999/028 der Bau- und Planungskommission mit grossem Mehr.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 185

12 1999/112
Postulat von Esther Maag vom 20. Mai 1999: Nachhaltige Wirtschaftsförderung

RR Erich Straumann ist nicht der Ansicht, dass das Ziel der Wirtschaftsförderung neu aktualisiert oder präzisiert werden muss, da bereits in § 3 festgehalten ist: Mit Förderungsmassnahmen sollen neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Auch steht im Gesetz, der Zustand der Vollbeschäftigung solle gewährleistet werden und in § 1 wird gefordert, dass den Massnahmen der Wirtschaftsförderung und den Belangen des Umweltschutzes Rechnung getragen wird. Das Ziel der Wirtschaftsförderung ist somit bereits heute darauf ausgerichtet, unter gleichzeitiger Berücksichtigung des Umweltschutzes Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen.
Als Hauptaufgaben der Wirtschaftsfördrung BS/BL nennt der Regierungsrat:
1. Unterstützung bereits ansässiger Unternehmen
2. Förderung von Neugründungen
3. Ansiedlung von neuen Firmen
4. Transfer von Technologie und Wissen
5. Standortmarketing
Damit kann der Regierungsrat zusammenfassend feststellen, dass der Kanton bereits heute die in Punkt 1 des Postulates geforderten Punkte erfüllt.
Auch für die in Frage 2 angesprochenen Ökologie- und Energiebereiche gibt es im Kanton gute Beispiele. So gibt es ein Innovationszentrum in Allschwil und ein Gündungszentrum in Reinach. Der Kanton streicht die Förderungen zudem im Energiegesetz klar und deutlich hervor. In der Energiedirektorenkonferenz gilt der Kanton Baselland als Musterkanton.
Obwohl Baselland den Energierappen nicht kennt, wurden seit 1988 18 Millionen Franken ausgegeben und damit ein Investitionsvolumen von 106 Millionen Franken ausgelöst.
Am 3. August 1999 verabschiedete der Regierungsrat eine Vorlage zu Handen des Landrates mit einem Verpflichtungskredit von 4 Millionen für Förderungsbeiträge im Energiebereich. Die Förderungsmassnahmen des Kantons im Energie- und Ökologiebereich dürfen somit zusammenfassend als gut bezeichnet werden.
Zu Punkt 3 erinnert Erich Straumann an das von der Oberrheinkonferenz erarbeitete trinationale Marketingkonzept. Im trinationalen Vergleich zeigt die Region eine tiefe Steuerbelastung, gute Infrastrukturen und unternehmerfreundliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Allein können allerdings nicht alle Rahmenbedingungen bestimmt werden.
Bezogen auf Punkt 4 antwortet der Volkswirtschaftsdirektor, dank des Wirtschaftsförderungsgesetzes könnten Einzelprojekte finanziert und unterstützt werden. Trotzdem ist die Wirtschafstförderung nicht - wie im Postulat gefordert - die Instanz, welche sich für ein nachhaltiges Wirtschaften durchsetzen muss. Mit der Überweisung des Postulates würden falsche Erwartungen geweckt.
Kein Geheimnis ist laut Regierungsrat Straumann schliesslich, dass der Kanton Baselland ein sehr schlechter Produktionsstandort für umweltbelastende Unternehmen mit geringer Wertschöpfung ist. Die Umweltverträglichkeitsprüfungen sind streng, die Landpreise hoch.
Aus all den genannten Gründen beantragt die Regierung, das Postulat abzulehnen.

Esther Maag dankt dem Regierungsrat für die Ausführungen; der Landrätin ist aber nach den regierungsrätlichen Darlegungen nicht klar, warum das Postulat nicht wenigstens entgegengenommen und abgeschrieben werden kann, wenn doch alle Forderungen selbst von der Regierung als erfüllt betrachtet werden. Allerdings teilt Esther Maag diese Meinung nicht. Dass es nicht Aufgabe der Wirtschaftsförderung sein soll, die Nachhaltigkeit durchzusetzen, wird durch das Regierungsprogramm 1999 widerlegt: Die nachhaltige Entwicklung soll im Kanton Basel-Landschaft ein wichtiges Thema werden. Um den Prozess in Gang zu setzen, sollen die nötigen breit abgestützten Strukturen gebildet und in der Verwaltung Kapazitäten reserviert werden. Eine wesentliche Rolle sollen vorab die Gemeinden, Handel und Insdustrie, private Organisationen sowie die kantonale Verwaltung spielen. Dies ist laut Esther Maag als klare Absichtserklärung der Regierung zu verstehen. Umsetzerin dieser Ideen ist unter anderen die Wirtschaftsförderung.
Mit dem Postulat könnte eine neue Sensilbilisierung innerhalb der Verwaltung erreicht werden. Mit einem Projekt ist das Thema nicht abgehakt, es muss kontinuierlich in allen Projekten immer wieder eingebracht werden.
Nachhaltigkeit ist seit Langem kein ökologisches Thema mehr, sondern ein ökonomisches. Ökonomisch ist nämlich erwiesen, dass ökologisches Wirtschaften auch ökonomisches Wirtschaften ist. Die Landrätin befremdet deshalb die Aussage der Regierung, sie stehe für das nachhaltige Wirtschaften ein, während sie gleichzeitig das Postulat, das dem Prozess Nachdruck verleihen würde, ablehnt. Aus den genannten Gründen soll das Postulat überwiesen werden und habe es auch bloss die Wirkung, in den betreffenden Gremien die Aufmerksamkeit zu gewinnen.

Für Rita Kohlermann tönt der Titel des Postulates zwar sehr verlockend, doch verkennt er ihres Erachtens die Realität der Wirtschaftsförderung.
Die Landrätin kennt die Prognosstudie auch, die bis zum Jahre 2020 eine Energieverbrauchssenkung von 30 und eine Materialverbrauchssenkung von 25 Prozent und die gleichzeitige Schaffung von Arbeitsplätzen für möglich hält. Bisher konnte aber noch niemand klar aufdecken, wieviele Arbeitsplätze dadurch verloren gingen. Würde man die angesprochenen Reduktionen erreichen, so gäbe es bloss noch Dienstleister in der Region. Dieselbe Prognos erklärte aber kürzlich: Nur wenn uns die Freude am Produzieren erhalten bleibt, können wir weiterhin erfolgreich sein.
Rita Kohlermann meint an die Adresse von Esther Maag, die Umsetzung könne nicht die Aufgabe der Wirtschaftsförderung sein, dies liege im Auftrag der Firmen, die dazu auch die Umweltschutzgesetzgebung einhalten müssen. Nicht der Staat könne diktieren, welche Firmen sich ansiedeln.
Zu Punkt 3, Standortmarketing, ruft die Landrätin in Erinnerung, dass es der Wirtschaftsstandort geschafft hat, attraktiv zu wirken. Trotzdem steht die Wirtschaftsförderung in einem heftigen Standortkampf, wie etwa das Beispiel des Kantons Neuenburg zeigt, der mit grossen Steuergeschenken die Neuansiedler verwöhnt, oder das Elsass, wo grosse Landflächen günstig zur Verfügung gestellt werden.
Die FDP-Fraktion beantragt, das Postulat abzulehnen.

Remo Franz unterstützt grundsätzlich die Anliegen der Wirtschaftsförderung. Nur für die Nachhaltigkeit braucht es seines Erachtens aber keine spezielle Wirtschafstförderung, denn sie ist in den Vorschriften und Gesetzen bereits enthalten. Die CVP begrüsst selbstverständlich ein innovatives Klima für zukunftsweisende Produkte. Der Markt muss, wie die Erfahrungen zeigen, selbst nach Lösungen suchen. Überall dort, wo Chancen bestehen, entfalten sich Aktivitäten; an solchen Orten hat die Nachhaltigkeit auch Zukunft. Wo die wirtschaftlichen Anreize fehlen, entwickelt sich jede Unterstützung langfristig zum Fiasko. Um dann noch Steuerungselemente einzubauern, müssten gigantische Summen aufgewendet werden.
Nach Ansicht des Landrates tut man gut daran, die Wirtschaft generell zu unterstützen, auf ihre besonderen Bedürfnisse einzugehen, aber die Finger von der Steuerung der Marktkräfte zu lassen.
Im Übrigen ist Remo Franz der Meinung, die Wirtschaftsförderung könnte noch wirkungsvoller ausgestaltet sein und besser auf die Bedürfnisse de Kantons eingehen.
Der Vorstoss von Esther Maag soll nach Ansicht der CVP/EVP-Fraktion nicht überwiesen werden.

Bruno Krähenbühl erachtet das Wirtschaftsförderungsgesetz ebenfalls als eine sehr gute Grundlage. Gemäss seiner Lesart will das Postulat von Esther Maag die Regierung im Bereich der Wirtschaftspolitik auf Innovation, auf ein neues Denken im Zusammenhang mit der Globalisierung trimmen. Esther Maag schwebt vor, die Umwelttechnologie zu fördern und als Zukunftsmarkt in der Region anzupacken und zu entwickeln. Hinter diesem Kerngedanken steht auch die SP-Fraktion. Gesehen werden muss laut Bruno Krähenbühl die noch immer sehr hohe Abhängigkeit der Region von der Chemie. Dass dieser Industriebereich nicht durch irgendwelche Fusionen in andere Teile der Welt abwandert, kann nicht ausgeschlossen werden. Deshalb gilt es, verschiedene andere Standbeine aufzubauen. Wenn auch der Staat die Wirtschaft sicher nicht gross lenken kann, so sollte das Postulat doch als Denkanstoss an die Regierung überwiesen werden.

Heidi Portmann meint zum Hinweis auf die Arbeitsplätze von Rita Kohlermann, natürlich gingen einige Arbeitsplätze verloren, doch bestätigten alle Berichte, dass insgesamt Arbeitsplätze geschaffen würden und zwar solche, die nicht einfach in ein anderes Land verschoben werden können.
Nachhaltig bedeute eben nicht nur ökologisch nachhaltig, sondern auch sozial und ökonomisch nachhaltiges Wirtschaften. In diesem Sinne sei der Regierungsrat gefordert, Pflöcke einzuschlagen.

Peter Tobler kennt kaum ein Thema über das mehr geredet und geschrieben wird. Niemand habe aber ein Patentrezept.
An die Adresse von Heidi Portmann antwortet der Landrat, ohne eine Tätigkeit könne nicht Energie gespart werden.
So einfach wie Bruno Krähenbühl meine, die chemische Industrie könne einfach zusammenpacken und gehen, gestalte sich das Problem nicht.
Bisher habe sich das Baselbiet mit der Wirtschaftsförderung aktiv betätigt, könnte allerdings, wie auch von Remo Franz gefordert, noch mehr tun.

://: Der Landrat stimmt gegen eine Überweisung des Postulates 1999/112 von Esther Maag


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Nr. 186

14 1999/049
Interpellation von Dölf Brodbeck vom 11. März 1999: Ausserordentliche Ereignisse rufen nach ausserordentlichen Massnahmen. Antwort des Regierungsrates

RR Elsbeth Schneider hofft angesichts des bevorstehenden Winters, dass im folgenden Winter nicht ähnliche Unwetterschäden zu beklagen sein werden.
Zu 1. Die Ablüsse der Gewässer im Oberbaselbiet nach den Unwettern vom 20. Februar 1999 können als durchschnittliches Hochwasserereignis bezeichnet werden. Einzig die in der Ergolz in Gelterkinden verzeichneten Abflüsse gelten statistisch als sogenanntes vierzig jähriges Ereignis. Die rasche Schneeschmelze auf den Jurahöhen führte in den wassergesättigten Böden der Talflanken in geotechnisch instabilen Zonen zu lokalen Hangrutschen von kleineren, mittleren und - vor allem in Wintersingen - leider auch grösseren Auswirkungen. Die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung verzeichnte je rund 600 Schadensereignisse an Gebäuden und Grundstücken mit einer Schadensumme von rund 6,5 Millionen Franken. Demgegenüber belaufen sich die Schäden an den Kantonsstrassen auf etwa 1 Million Franken.
Die Einsatzorganisationen waren personell und materiell auf die Bewältigung von Überschwemmungen vorbereitet. Für die Beurteilung und die Einleitung von Sofortmassnahmen bei den Erdrutschen wurden die Dienste des kantonalen Krisenstabes und des Strassenunterhaltes aufgenommmen.
Zu 2. Die Sofortmassnahmen sind abgeschlossen.
Zu 3. Leider muss mit Ereignissen dieser Art auch in Zukunft gerechnet werden. In der Überarbeitung des kantonalen Richtplanes wird dem Sachbereich Naturgefahren grosse Aufmerksamkeit geschenkt. Als Massnahmen können beispielsweise Nutzungseinschränkungen zum Schutz vor drohenden Naturgefahren oder Schutzbauten zur Verhütung von möglichen Schadensereignissen angeordnet werden. Erste Abklärungen betreffend Erhebung solcher Gefahrengebiete werden demnächst im Amt für Raumplanung erfolgen. Bereits liegen aber Begehren auf dem Tische, welche ihre Ursache im vergangenen Unwetter haben. Sie betreffen bekannte Bachstrecken, welche die anfallende Wassermenge nicht mehr aufnehmen können.
Das Tiefbauamt hat die erforderlichen Massnahmen bereits im Sommer in die Wege geleitet. Es bleibt zu hoffen, dass diese auch grösseren Ereignissen standhalten können.

Dölf Brodbeck bedankt sich für die Beantwortung der Interpellation und ist froh, dass der Kanton der längerfristigen Beobachtung der Lage die entsprechende Aufmerksamkeit schenken will. Zur Kenntnis nimmt der Landrat auch, dass die Gefahren und Bedrohungen identifiziert werden sollen. Bei den Bedrohungen denkt er beispielsweise an grossflächige Waldräumungen an Hanglagen über Siedlungsgebieten oder an die Frage, ob Überbauungen an Hanglagen zugelassen werden sollen.

://: Damit ist die Interpellation erledigt.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 187

15 1999/054
Interpellation von Roland Meury vom 25. März 1999: Wie die Regierung einen Volksentscheid "aussitzt"... . Antwort des Regierungsrates

RR Elsbeth Schneider ist froh, heute zu diesem Geschäft ("Ladenhüter") Stellung beziehen zu können.
Zu 1. In der Volksabstimmung vom 27.September 1992 wurde der Verpflichtungskredit für den Ausbau der Radrouten und für die Erneuerung der Kantonsstrasse im Abschnitt Jakobsberg bis Schwanenplatz in den Gemeinden Oberwil und Biel-Benken abgelehnt. Das Bauprojekt hat der Regierungsrat am 2. 11. 88 bzw. am 9. 5. 89 als Regionalen Detailplan beschlossen. Im Zusammenhang mit der Sanierung und dem Ausbau von Werkleitungen wird nun die Kantonsstrasse zwischen Oberwil und Biel-Benken gemäss diesem beschlossenen Bauprojekt instandgestellt und ausgebaut.
Zu 2. Die Kosten für die Instandstellung und den Teilausbau der südlichen Geh- und Radanlage entlang der Kantonsstrasse, nicht etwa der Radroute, betragen rund 2,1 Millionen Franken. Davon entfallen rund 700'000 Franken auf die Jahre 98/99 und rund 1,4 Millionen auf die Jahre 2000 und 2001.
Zu 3. Gemäss Strassengesetz beschliesst der Regierungsrat die Bauprojekte, sofern sie sich auf den regionalen Strassennetzplan oder auf ein generelles Projekt stützen. Im Falle der Radroute Lausen - Liestal rügte das Verwaltungsgericht die mangelnden Rechtsgrundlagen und hat deshalb das Bauprojekt an den Landrat zurückgewiesen. Im Falle der Radroute Ormalingen - Rothenfluh konnte die Bau- und Umweltschutzdirektion mit der Gemeinde Ormalingen keine Einigung über die Linienführung erzielen, weshalb das Bauprojekt dem Landrat zum Beschluss unterbreitet wurde.
Zu 4. Aus Sicherheitsgründen und für den Bau der Werkleitunge entlang der Kantonsstrassen müssen im Löliwald dringend einzelne Bäume gefällt werden, was das Erscheinungsbild des Waldes vorübergehend tatsächlich einschränkt. Eine für den Zweiradverkehr akzeptable Änderung der Linienführung hätte aus topografischen Gründen noch grössere Eingriffe in den Wald nach sich gezogen. Im Übrigen war die Linienführung im revidierten, am 20. Oktober beschlossenen Regionalplan Radrouten enthalten. Die Gemeinden Oberwil und Biel-Benken führten keine Vorbehalte gegen die Linienführung an.
Zu 5. Einerseits bezahlen die Werkleitungseigentümer und andrerseits sind die beträge im Budget aufgeführt Investitionsrechnung).
Zu 6. Rer Regierungsrat hat seine Pflicht erfüllt. Die Gemeinden und der Landrat haben dem Projekt zugestimmt. Weiterer Handlungsbedarf seitens der Regierung ist nicht gegeben.
Zu 7. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass der bisherige Verfahrensverlauf korrekt und im Einvernehmen mit den beiden Gemeinden abgewickelt wurde.

Roland Meury dankt der Regierungsrätin für die allerdings sehr unbefriedigende Antwort. Seit einem Jahr sind keine neuen Argumente dazugekommen. Die Regierung versteckt sich hinter formalen Teilentscheiden.
Es stimmt zwar, dass Gemeinde und Landrat der Linienführung zugestimmt haben, doch stimmt ebenso sehr, dass das Volk just diesem Projekt nicht zugestimmt hat. Das Referendumskomitee stellte sich damals auf dem Referendumsbogen gegen "eine überdimensionierte Verkehrsschneise durch den Löliwald, für einen sanften Ausbau des Radweges zwischen Oberwil und Biel-Benken, für mehr Mitbestimmung der betroffenen Bevölkerung im Strassenbau".
Vor etwa eineinhalb Monaten wurde hier der Entscheid der BLT-Übergänge in Münschenstein diskutiert. Dölf Brodbeck meinte damals, es sei nicht Sache des Landrates, Lösungen vorzuschlagen, allerdings gäbe es Lösungen, man müsse sie nur wollen. Und Bruno Krähenbühl meinte, heute lebe man eben in einer Betroffenen-Demokratie, die Planer hätten die Bedürfnisse der Betroffenen zu berücksichtigen und das Mitwirkunsgrecht der Bevölkerung sei im neuen Bau- und Planungsrecht vorgesehen.
Zum Hinweis von Frau Schneider, aus Sicherheitsgründen würden einzelne Bäume gefällt, meint Roland Meury, das Forstamt habe vorgesehen, bzw. die Eigentümer dazu aufgerufen, in einer Schneise von 30 Metern strasseneinwärts und beidseitig sämtliche Bäume abzuholzen.
Mit nur wenig gutem Willen wäre eine Lösung zu finden, eine solche Schneise zu vermeiden.
Der Landrat ruft abschliessend Frau Schneider auf, sich weiterhin gegen Chefbeamte durchzusetzen, welche sich entgegen der Volksentscheide einen zu grossen Spielraum herausnehmen.

Sabine Stöcklin macht einen Vorschlag zur Güte. Die Spezialität des Lösliwaldes betreffe ja das durch die Tunnelwirkung einmalige Landschaftsbild. Diese Torbild wirke derart identitätsstiftend für die Bevölkerung, dass es als Titelbild für das Heimatkundebuch auserwählt wurde.
Als Lösungsansatz schlägt die Landrätin vor, den Künstler Hannes Vogel beizuziehen; Hannes Vogel hatte bereits die Idee des Höhenwanderwegzeichens beim Hochkamin in Basel. In Worb bei Bern habe der Künstler auf einer strak befahrenen Strasse ebenfalls ein Problem mit einem Tramtrassee gelöst. Möglicherweise könnte Hannes Vogel zusammen mit einem Landschaftsarchitekten auch im Falle des Löliwaldes eine Idee präsentieren.

RR Elsbeth Schneider bittet davon auszugehen, dass sowohl die Regierung wie die MitarbeiterInnen der Verwaltung guten Willens sind und sich nicht gegen Lösungen sträuben, die etwas mehr Arbeitsaufwand bedeuten.
Besonders wichtig ist der Direktion auch die Beachtung der Sicherheitsfrage. Geprüft wurde zudem, den Veloweg oben durch zu führen. Man musste erkennen, dass eine solche Variante nicht genutzt würde, weil die VelofahrerInnen stets den direkten Weg wählen, das Bergauf- und Bergabfahren meiden, so gut es geht.
In einem privaten Gespräch habe der Förster der Regierungsrätin gesagt, er übertrage für den Fall eines Unglücks die Verantwortung an sie. Mehrere Bäume würden über die Strasse hineinhängen und müssten geschlagen werden.

Roland Meury anerkennt den Einsatz der Regierungsrätin. Wenn man überall 100prozentige Sicherheit wollte, müsste man wohl noch viele Bäume den Kantonsstrassen entlang fällen. Deshalb kommt Roland Meury nicht umhin, im ganzen Vorgehen auch Willkür zu erkennen. Auch dass der Volksentscheid, der etwas anderes forderte, nicht respektiert wird, findet der Landrat sehr störend.

Max Ribi hat beim Durchfahren auf der rechte Seite eigentlich bereits einen zwar nicht besonders sauberen, aber doch bestehenden Veloweg ausgemacht. Er möchte eine Erklärung, worum es denn eigentlich noch gehe.

Roland Meury antwortet, beim rechtsseitigen Streifen handle es sich offiziell um ein Trottoir, aus dem ein genormter Veloweg entstehen sollte.

://: Damit ist die Interpellation erledigt.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 11. November 1999


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