LR Protokoll 11. November 1999 (Teil 3)

Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 1999



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Nr. 166

9 1999/200
Postulat von Urs Wüthrich vom 14. Oktober 1999: Mehr Frei-Tage über die Festtage an den Baselbieter Schulen

Regierungsrat Andreas Koellreuter begründet in Stellvertretung des Erziehungsdirektors und dessen Stellvertreters die Ablehnung des Postulats durch den Regierungsrat damit, dass die Forderung des Postulanten rein rechnerisch nicht mit der vom Gesetz vorgeschriebenen jährlichen Schuldauer aufgehe, komme man doch bei Berücksichtigung aller Ferien und "Feiertagsbrücken" schon jetzt auf mehr Tage als das Jahr zähle.

Die schulfreien Tage würden in § 3 der Schulordnung für die Volksschulen und IV-Sonderschulen sowie analog dazu auch in der Verordnung für die weiterführenden Schulen wie folgt geregelt:

An den öffentlichen Ruhetagen wie Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstmontag, Weihnacht und Stephanstag sowie an den folgenden Tagen ist im ganzen Kantonsgebiet schulfrei:

- am 2. Januar
- am Samstag vor dem Semesterwechsel
- am Samstag vor Pfingsten
- an den Samstagen vor den Sommer-, Herbst-, Fasnachts- und Frühlingsferien
- am Nachmittag des 24. Dezember.

Zusätzlich gibt die Erziehungs- und Kulturdirektion in Übereinstimmung mit Basel-Stadt an folgenden Tagen schulfrei:

- am Gründonnerstag
- am Vormittag des 24. Dezember.

Neu wird übrigens auch die "Auffahrtsbrücke" gewährt, d.h. im Jahre 2000 am 2. und 3. Juni schulfrei gegeben. Die vielen freien Samstage an manchen Baselbieter Schulen hat den Druck auf die Gewährung einer "Auffahrtsbrücke" stark erhöht, weshalb diese Regelung bereits vor der generellen Einführung des schulfreien Samstags realisiert worden ist.

Auch wenn der 1. Mai 1999 vor allem zum Leidwesen der Sozialdemokraten und obendrein auch noch der 25. Dezember 1999 auf einen Samstag gefallen sind, besteht vom Volumen der Ferien und Feiertage her kein Bedarf für eine Ausweitung. Der Freitag, 24. Dezember 1999 wird ganz und nicht nur nachmittags schulfrei sein. Entscheidend ist, dass im Kanton Basel-Landschaft bezüglich der Schulferien keine ad-hoc-Praxis entsteht, sondern die Ferien so verlässlich wie möglich definiert werden. Die Weihnachtsferien dauern darum in der Regel vom 24. Dezember bis und mit 2. Januar, es sei denn, dass wegen eines einzigen Tages eine "Ferientagebrücke" eingerichtet werden muss.

Das vorliegende Postulat brächte eine Verlängerung der Weihnachtsferien auf gut anderthalb Wochen und nicht eine "Feiertagsbrücke". Wenn man sogar schon am Mittwoch schulfrei gäbe, so wäre ich davon überzeugt, dass an der nächsten oder übernächsten Landratssitzung eine "Brücke" für Montag und Dienstag verlangt würde.

Urs Wüthrich findet, dass der Landrat jetzt Gelegenheit hätte, dafür zu sorgen, sich an der letzten Sitzung vom 16. Dezember 1999 wenigstens einer guten Tat rühmen zu können, nämlich mit Beschluss vom 11. November 1999 den Schülerinnen und Schülern an den Baselbieter Schulen zu einer geringfügig längeren Verschnaufpause über die Festtage verholfen zu haben. Leider habe die Regierung mit ihrer ablehnenden Haltung dem Landrat diese Chance verbaut.

Mit der Überweisung dieses Postulats werde der Regierungsrat nicht auf eine bestimmte Lösung fixiert; vielmehr wollten er und die MitunterzeichnerInnen es ihm überlassen, eine sinnvolle Regelung zu treffen. Darüber hinaus habe der Vorstoss die Qualität einer allgemeinen Geste gegenüber den Jugendlichen, um ihrer vielzitierten Politverdrossenheit entgegen zu wirken.

Die praktisch einstimmige SP-Fraktion beantrage dem Rat, das Postulat zu unterstützen. Er gehe davon aus, dass dies über alle parteipolitischen Schranken hinweg möglich sein sollte.

Barbara Fünfschilling teilt mit, dass die FDP-Fraktion einstimmig zum Schluss gekommen sei, diesen Vorstoss nicht unterstützen zu können. Einerseits stimmten seine Forderungen nicht mit dem Schulgesetz überein und andererseits müsse der weiteren Errichtung von "Brücken" aller Art Einhalt geboten werden, nachdem ursprünglich nur am "Bündelitag" vor den Sommerferien schulfrei gegeben worden sei. So viel Freizeit, wie den Baselbieter Schülerinnen und Schülern gewährt werde, hätten sie im Berufsleben nie mehr. Ihnen und den Lehrern noch zusätzlich frei zu geben, halte ihre Fraktion deshalb für ein falsches Signal, das zudem auch die Wirtschaft in Zugzwang bringen könnte.

Die Forderungen dieses Postulats stimmten nicht mit der Argumentation der SP-Fraktion im Zusammenhang mit der Verkürzung der Gesamtschulzeit bis zur Matur überein, wonach den Schülerinnen und Schülern nicht noch mehr Schulzeit weggenommen werden dürfe.

Sylvia Liechti lehnt namens der SVP-Fraktion die Überweisung des Postulats aus den von Andreas Koellreuter und Barbara Fünfschilling bereits dargelegten Gründen ab.

Eugen Tanner gibt bekannt, dass das Anliegen innerhalb der CVP/EVP-Fraktion wohl auf ein gewisses Verständnis gestossen sei, aber aufgrund der eindeutigen Kompetenzlage keine Unterstützung gefunden habe. Der zuständigen EKD bleibe es auch bei einer Ablehnung der Überweisung unbenommen, sozusagen Gnade vor Recht ergehen zu lassen und den Schülerinnen und Schülern in geeigneter Form doch noch entgegen zu kommen, sofern dies aus zeitlichen Gründen überhaupt noch möglich sein sollte.

Heinz Mattmüller informiert, dass die Meinungen innerhalb der SD-Fraktion geteilt seien. Er persönlich vertrete mit vielen anderen die Auffassung, dass es keine Zumutung wäre, von den Eltern mit Schulkindern zu verlangen, ihre Ferien auf die Schulferien abzustimmen. Allerdings möchte seine Fraktion über dieses Thema nicht alle Jahre wieder diskutieren, weshalb sie das Postulat ablehne.

Roland Meury gibt zu, dass die Forderung dieses Postulats aus formellen Gründen eigentlich abgelehnt werden müsste. Er könne nicht umhin, Barbara Fünfschilling entgegen zu halten, dass den Schülerinnen und Schülern mit der Gewährung zusätzlicher Freizeit keine Zeit weggenommen , sondern Zeit gegeben werde, und die Gesamtschulzeit nicht verkürzt werden dürfe, weil die Kinder sonst noch weniger Zeit hätten.


Aus diesem Grund sei die Fraktion der Grünen bereit, das Postulat zu überweisen.

://: Die Überweisung des Postulats wird mehrheitlich abgelehnt.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei




Nr. 167

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Landratspräsident Walter Jermann gibt bekannt, dass die Traktanden 10, 11 und 12 erst am Nachmittag behandelt werden könnten, weil der zuständige Regierungsrat Erich Straumann vormittags noch abwesend sei.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei



Nr. 168

13 1999/048
Interpellation von Ernst Thöni vom 11. März 1999: Auswirkungen des "Verkehrsplan Basel-Stadt" auf den Kanton Basel-Landschaft. Antwort des Regierungsrates

Regierungsrätin Elsbeth Schneider zu Frage 1: Der Entwurf dieses Verkehrsplans sei vom baselstädtischen Amt für Hochbau und Planung erarbeitet worden, das sich dabei vollständig auf kantonsinterne Informationen abgestützt habe. Im Rahmen der "Koordinationskommission für die Verkehrsplanung", in der auch ein Vertreter des Kantons Basel-Landschaft Einsitz habe, sei sporadisch über den Stand der Planungsarbeiten informiert worden. Für das Einbringen seiner Interesse habe man den Kanton Basel-Landschaft auf das Vernehmlassungsverfahren verwiesen und im März dieses Jahres offiziell dazu eingeladen. In dieser Vernehmlassung sei u.a. auf das besondere Interesse des Baselbiets an der Abnahme folgender Verkehrsbeziehungen durch den Nachbarkanton hingewiesen worden:

- Hauptachsen des Individualverkehrs (National- und Kantonsstrassen)
- Linien des öffentlichen Verkehrsnetzes
- Radroutennetz
- Fuss- und Wanderwege
.

Die Koordination zwischen den beiden Basler Kantonen habe im "Verkehrsplan Basel-Stadt" eben so Eingang gefunden wie die folgenden übergeordneten Ziele:

- Kanalisierung des Durchgangsverkehrs auf die Hauptachsen
- Förderung des öffentlichen Verkehrs
- Verbesserung der Verkehrssituation für die RadfahrerInnen und vor allem auch für die FussgängerInnen.


Zu Frage 2: Die Baselbieter Regierung teile diese Beurteilung des Interpellanten nicht und halte im Gegenteil fest, dass jegliche Verkehrsbeeinflussung - sowohl durch Ausbau oder Beschränkung - alle VerkehrsteilnehmerInnen unabhängig von ihrer geografischen Herkunft gleichermassen betreffe.

Frage 3 , die sie als rhetorische Frage nicht so ernst nehme, dürfte von ihr zusammen mit Frage 2 beantwortet worden sein.

Zu Frage 4: Der Kanton Basel-Landschaft sei nicht nur im März, sondern nochmals im September zur Mitwirkung am Vernehmlassungsverfahren eingeladen worden. Dabei habe der Regierungsrat selbstverständlich im Rahmen der vorgeschriebenen Interessenabwägung die Anliegen sowohl der Baselbieter Wirtschaft als auch der BewohnerInnen vertreten. Leider sei bei diesen partnerschaftlichen Gesprächen nur bedingt darauf eingegangen worden, doch gehe die Regierung davon aus, dass vor der definitiven Verabschiedung des Verkehrsplans zuhanden des Grossen Rates zwischen den beiden Exekutiven noch vertieftere Gespräche geführt werden könnten. Diesen Wunsch habe der Baselbieter Regierungsrat am 2. November 1999 gegenüber dem städtischen ganz klar zum Ausdruck gebracht. Der Regionalplanungsstelle beider Basel habe sie den Auftrag erteilt, diese Koordinationsgespräche zu initiieren und einzuberufen.

Zu Frage 5: Leider müsse sie der Aussage des Interpellanten, dass die Region Basel europaweit einen besonders hohen Marktanteil des öffentlichen Verkehrs aufweise, widersprechen, weil das sogenannte Modalsplit-Verhältnis zwischen Agglomeration und Zentrum ausgesprochen bescheiden sei. So belaufe sich der ÖV-Marktanteil zwischen Liestal und Basel lediglich auf 17%, was bedeute, dass sich 83% des Mobilitätsvolumens nach wie vor auf dem Strassennetz abwickle. Aus diesem Grund werde im "Verkehrsplan Basel-Stadt" die Förderung des öffentlichen Verkehrs als vorrangiges Ziel genannt. Mit der Eröffnung der Nordtangente werde einmal mehr der Individualverkehr massiv bevorzugt.

://: Auf Antrag des Interpellanten wird Diskussion bewilligt.

Ernst Thöni dankt vorab Elsbeth Schneider für die Interpellationsbeantwortung und gestattet sich, aus der Vernehmlassung des Baselbieter Regierungsrates zum "Verkehrsplan Basel-Stadt" folgenden Passus zu zitieren:

"... dass im vorliegenden Entwurf des "Verkehrsplans Basel-Stadt" der Blick über die Kantons- und Landesgrenzen hinaus sehr eingeschränkt ist und auf breiter Ebene diesbezüglich keine vertiefteren Diskussionen zum Beispiel im Rahmen der Regionalplanungsstelle beider Basel stattgefunden haben..."

Er werde den Verdacht nicht los, dass zutreffe, was in der Wirtschaftszeitung nach Veröffentlichung des Verkehrsplans behauptet worden sei: "Basel zieht die Brücken hoch!"
Seine Frage an die Baudirektorin laute, ob angesichts der enormen Pendlerströme in dieser Region die von allen Verkehrsverbänden geforderte interdisziplinäre Arbeitsgruppe mit dem Auftrag eingesetzt werde, den für die umliegenden Gebiete nicht akzeptablen Entwurf des Verkehrsplans zu überarbeiten, und ob bei den gemeinsamen Sitzungen der beiden Basler Regierungen über diesen Plan tatsächlich noch nie gesprochen worden sei.

Sabine Stöcklin hat den Eindruck, dass die Kommunikation zwischen den verschiedenen Verwaltungsstellen verbessert werden müsse. Die SP-Fraktion unterstütze den "Verkehrsplan Basel-Stadt", weil es sich ihrer Meinung nach um ein in den Grundzügen sehr gutes Werk handle. Insbesondere begrüsse sie dessen Zielsetzungen und die darin zum Ausdruck kommende Verkehrsphilosophie. Der Wechsel von der Nachfrageplanung zur Angebotsplanung sei aus ihrer Sicht wegweisend und sollte auch im Kanton Basel-Landschaft zum Tragen gebracht werden.

Gerold Lusser nimmt die Gelegenheit wahr, in diesem Zusammenhang wieder einmal auf die Bedürfnisse der Gemeinde Allschwil und ihre Sonderstellung in der Region aufmerksam zu machen. Hier habe man oft den Eindruck, dass nicht in Basel, sondern in Liestal die "Brücken hoch gezogen" und die gewichtigen Allschwiler Verkehrsprobleme kaum wahrgenommen würden. Diese könnten nur im Rahmen einer überregionalen Planung gelöst werden, beispielsweise die Verbindung von Allschwil zum Bahnhof Basel SBB und zum übrigen Baselbiet.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider hält fest, dass die von Ernst Thöni geforderte Überarbeitung des Verkehrsplans durch eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe bereits in Auftrag gegeben worden sei. Was allerdings die Mitwirkung der Verkehrsverbände anbelange, müssten entsprechende Begehren an ihre Kollegin im Kanton Basel-Stadt gerichtet werden, weil es schliesslich um dessen Verkehrsplan gehe. Ihrer Unterstützung dürften sie eben so gewiss sein wie die Baselbieter Gemeinden, die eigentlich auch ein Interesse daran haben sollten, in den Prozess einbezogen zu werden.
Die Behauptung von Ernst Thöni, dass der Verkehrsplan noch nie Thema einer gemeinsamen Regierungsratssitzung gewesen sei, treffe aus dem Grund zu, dass nach Veröffentlichung dieses Plans noch keine solche Sitzung stattgefunden habe. Sie könne aber den Interpellanten versichern, dass sie mit der Basler Baudirektorin Barbara Schneider in ständigem Gespräch sei und den Eindruck habe, dass diese sich sehr um das Zustandekommen einer gemeinsamen Lösung bemühe.

://: Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei




Nr. 169

Frage der Dringlichkeit

1999/230
Postulat der Grünen-Fraktion: Staatsbeiträge an Privatschulen (Vorlage 1999/127 )


Regierungsrat Andreas Koellreuter beantragt dem Rat, der Dringlichkeit statt zu geben, und zwar in der Meinung, dass am Nachmittag nicht materiell auf den Vorstoss eingegangen, sondern, dass er zur Vorprüfung an die Erziehungs- und Kulturkommission überwiesen werden solle. Deren Präsident, Eugen Tanner, habe sich mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt.

://: Der Rat gibt der Dringlichkeit bei wenigen Enthaltungen mit grosser Mehrheit statt.

Fortsetzung der Beratung

Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei




Begründung der persönlichen Vorstösse

Nr. 170
1999/230
Postulat der Grünen-Fraktion: Staatsbeiträge an Privatschulen (Vorlage 1999/127)

Nr. 171
1999/231
Motion der Plk des Landrates: Reduktion des versicherbaren Mindestverdienstes für Angestellte, welche dem Personalgesetz unterstehen

Nr. 172
1999/232
Motion von Eva Chappuis: Ruhegehalt der Mitglieder des Regierungsrates

Nr. 173
1999/233
Motion von Eva Chappuis: Anstellungsverhältnisse an Jugendmusikschulen

Nr. 174
1999/234
Motion von Alfred Zimmermann: Eine einfache, verständliche Abgeltungsrechnung mit den BVB

Nr. 175
1999/235
Postulat der VGK des Landrates: Unterstützung der Stiftung CENTRE NATURE LES CERLATEZ

Nr. 176
1999/236
Postulat von Dieter Völlmin: Einführung des Globalbudgets

Nr. 177
1999/237
Interpellation von Eva Chappuis: Unbezahlte Urlaube. Schriftliche Antwort vom

Nr. 178
1999/238
Interpellation von Max Ritter: Verhältnisse in denBaselbieter Bezirksgefängnissen, Polizeistützpunkten und Polizeiposten

Nr. 179
1999/239
Interpellation von Maya Graf: Abfalltransport per Bahn: Wo bleibt das Integrale Entsorgungs-System?


Zu allen Vorstössen keine Wortbegehren.


Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei


Nr. 180

Mitteilungen

Landratspräsident Walter Jermann gibt seiner Hoffnung Ausdruck, dass der Rat im bereits am Morgen angeschlagenen Tempo weiterfahren wird.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 181

Überweisungen

Landratspräsident Walter Jermann gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:

1999/227 Bericht des Obergerichts vom 2. November 1999: Wahl des Präsidiums und der Mitglieder des Verfahrensgerichtes: die Vorlage wird direkt beraten.

1999/228 Änderung des Alters- und Pflegeheimdekretes: die Vorlage wird direkt beraten.

1999/229 Bericht des Regierungsrates vom 9. November 1999 betreffend Teuerungsausgleich für das Jahr 2000: an die Personalkommission .

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 182

1999/230 Postulat der Grüne Fraktion "Staatsbeiträge an Privatschulen"

RR Andreas Koellreuter empfiehlt, wie bereits am Vormittag angedeutet, das Postulat der Erziehungs- und Kulturkommission zur Vorprüfung zu überweisen. Auf ausführliche Erklärungen verzichtet er deshalb im Plenum.

Roland Meury teilt die Ansicht des Regierungsrates und verzichtet darauf, eine Debatte über Staatsbeiträge an Privatschulen auszulösen.

://: Der Landrat überweist das Postulat (Vorlage 1999/127) an die Erziehungs- und Kulturkommission.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 183

10 1999/033
Interpellation von Maya Graf vom 11. Februar 1999: Einteilung der Forstreviere nach der neuen Waldverordnung. Antwort des Regierungsrates

RR Erich Straumann hält einleitend fest, seit der Einreichung der Interpellation am 11. Februar 1999 habe sich die Situation grundlegend verändert.
Im Waldgesetz sind die Forstkreise vorgegeben. Über die Verordnung hat die Regierung die Möglichkeit, Forstreviere festzulegen. Die Regierung legte die Kreise und Reviere so zusammen, dass eine sinnvolle Bewirtschaftung möglich wird.
Die Regierung teilte Wintersingen dem Kreis Buus zu, weil diese Zuteilung besser mit dem Konzept vereinbar ist. Nach Einsprache von Wintersingen erfüllte die Regierung den Wunsch der Wintersinger und teilte ihr Revier wieder dem Kreis Sissach zu.
Auch dem Wunsch von Muttenz, Pratteln und Frenkendorf zugeteilt zu werden, wurde mit einer Verordnungsänderung entsprochen.
Ganz besonders gut gefiel dem Regierungsrat an der Interpellation von Maya Graf die Kernaussage, man solle nicht an gewachsenen Strukturen rütteln.

Maya Graf möchte nicht über die von ihr gestellten Fragen zum Forstrevier Sissach diskutieren, sondern jene Gemeinden zu Wort kommen lassen, die mit der Zuteilung unzufrieden sind.

Elisabeth Schneider sieht - vor allem im unteren Baselbiet - noch hängige Probleme.
Seit 25 Jahren existiert im Leimental das Forstrevier Leimental. Diesem Revier sind Forstbetriebe der Gemeinden Binningen, Bottmingen, Oberwil, Reinach, Biel-Benken und als Kopfgemeinde Therwil angeschlossen.
Seit 1995 wird über die Auswirkungen des neuen Waldgesetzes, insbesondere auch über die allfällige neue Zusammensetzung der Forstreviere diskutiert. Wichtig erscheint dabei, dass der Kanton damals die Gemeinden in einem Vernehmlassungsverfahren einbezog. Die Gemeinden des Forstrevieres Leimental waren sich weitgehend einig. Seit 1997 hat sich die Situation allerdings geändert, indem sich die Gemeinde Ettingen mit Gemeinden des Solothurner Leimentals zusammenschloss, was aus wirtschaftlicher Hinsicht angesichts des zusammenhängenden Waldes am Blauen völlig logisch ist. Der damalige Vorsteher der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion wurde mehrmals auf die Problematik hingewiesen. In meherern Antwortschreiben wurde die Gemeinde Ettingen immer wieder darauf hingewiesen, die beabsichtigte Revierbildung stehe nicht im Sinne des Verordnungsentwurfs zum kantonalen Waldgesetz, kantonsübergreifende Revierbildungen würden nicht akzeptiert.
Seit Januar 99 ist die neue Verordnung in Kraft und das alte Forstrevier Leimental besteht nach wie vor. Oberwil wird per 1.1. 2000 zu Allschwil wechseln. Wie lange die Gemeinden Binningen und Bottmingen noch beim alten Forstrevier bleiben wollen, ist unklar. Sie könnten die neue Verordnung jederzeit vollziehen und ebenfalls zu Allschwil abwandern. Ein Forstrevier, bestehend aus den Gemeinden Therwil, Reinach und Biel-Benken könnte aber wirtschaftlich nicht existieren.
In vier Jahren läuft die vom Waldgesetz vorgesehene Übergangsfrist ab. Die Verantwortlichen weichen auf die anstehenden Fragen immer wieder aus. Wie will der Kanton beispielsweise die Verordnung vollziehen, wenn die fünfjährige Übergangsfrist abgelaufen ist? Warum ist es nicht möglich über die Kantonsgrenzen hinaus ein Forstrevier zu bilden? Warum ist der Kanton bei der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung nicht behilflich? Die Gemeinden des Forstreviers Leimental erwarten die Mithilfe.

Peter Tobler bestätigt die Ausführungen von Elisabeth Schneider. Ettingen wäre glücklich, wenn sich der Kanton flexibler zeigen würde, die Kantonsgrenzen hielten sich eben nicht an die Waldgrenzen. Wenn die Nachbargemeinden des Solothurnischen nicht einbezogen werden können, ersticke die Gemeinde an den Kosten für den Förster.

RR Erich Straumann nimmt die Anregungen entgegen und wird die Thematik mit dem Forstamt beider Basel ansehen.

://: Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei


Fortsetzung des Protokolls vom 11. November 1999


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