LR Protokoll 11. November 1999 (Teil 2)

Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 1999



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Nr. 162

5 1999/161
Berichte des Regierungsrates vom 17. August 1999 und der Finanzkommission vom 24. September 1999: Sammelvorlage betreffend 18 Abrechnungen

Roland Laube , Präsident der Finanzkommission, fasst den Bericht kurz zusammen und hebt hervor, dass die an sich erfreuliche Unterschreitung des Totalwerts der Kredite nicht sehr viel aussage, weil es innerhalb der einzelnen Abrechnungen immer wieder zu erheblichen Abweichungen komme, die sich zufälligerweise insgesamt ausgleichen könnten. Was jene Abrechnungen angehe, die in der Kommission zu reden gegeben hätten, verweise er auf die Bemerkungen unter Ziffer 2.3. seines Berichts.

Die Finanzkommission beantrage dem Rat einstimmig, dem Landratsbeschluss gemäss Regierungsvorlage zuzustimmen.

Peter Meschberger meldet, dass sich die SP-Fraktion dem Antrag der Finanzkommission anschliesse.

Daniela Schneeberger gibt bekannt, dass die FDP-Fraktion diese Abrechnungen einer eingehenden Prüfung unterzogen habe und der Vorlage grundsätzlich zustimme, jedoch nicht auf einige kritische Anmerkungen verzichten könne:

Zu Abrechnung Nr. 4 (Ausbau Waldenburgerbahn): Hier ist die Kreditüberschreitung von insgesamt 8% teilweise (rund 5%) auf eine luxuriöse Ausführung in Pflastersteinen und allem drum und dran zurück zu führen, die im Baselbiet offenbar zu einem eigentlichen "Standard der Dorfverschönerung" geworden ist. Wenn man noch die früheren Investitionen hinzu rechnet, scheint der Ausbau dieser Bahn ein "Fass ohne Boden" zu sein. Künftig gilt es, Zweckmässiges und Wünschbares zu unterscheiden und Mass zu halten. Warum muss es eine Rolls Royce -Ausführung sein, wenn eine VW- Ausführung genügt.

Zu Abrechnung Nr. 8 (Pro Rheno Rauchgasreinigung): Hier stellt sich - bei allem Verständnis für die positiven Auswirkungen des technologischen Fortschritts auf die Kosten - die Frage, ob bei Minderkosten von 43% oder rund 84'000 Franken noch von seriöser Projektierung die Rede sein kann, oder ob man sich mit voller Absicht "zu warm angezogen" hat. Meine Fraktion erachtet nicht nur Budgetüberschreitungen, sondern auch Budgetunterschreitungen als fragwürdig, wenn sie ein massives Ausmass annehmen. Immerhin ist es positiv, dass die Pro Rheno AG den unverbrauchten Kredit nicht anderweitig verwendet hat.

Abschliessend kann erfreut festgestellt werden, dass sich die Abrechnungskadenz insgesamt erheblich verkürzt hat und auch die Erziehungs- und Kulturdirektion ihre "Ladenhüter" aufgearbeitet zu haben scheint.

Es darf aber auch nicht verschwiegen werden, dass im Rahmen dieser Vorlage immerhin zusätzliche Kredite von insgesamt rund 1,7 Mio. Franken gesprochen werden müssen, und dies ist gewiss kein "Pappenstiel"!

Urs Baumann stimmt der Vorlage namens der CVP/EVP-Fraktion in der Erwartung zu, dass nun auch die restlichen Direktionen begriffen hätten, sich hinsichtlich der Abrechnungskadenz an die Bestimmungen des Finanzhaushaltsgesetzes halten zu müssen.

Hildy Haas informiert, dass die SVP-Fraktion auf die Vorlage eintrete und die zahlreichen Kreditunterschreitungen mit Wohlwollen zur Kenntnis nehme, aber zugleich die Frage aufwerfe, ob in diesen Fällen nicht zu hoch budgetiert worden sei. Als unerfreulich erachte sie, dass gewisse Stellen trotz wiederholter Aufforderungen immer noch verspätet abrechnen zu dürfen glaubten.

Was die Abrechnung Nr. 4 anbelange, wisse sie aus eigener Anschauung, dass sämtliche Vorplätze - zum Teil zweifarbig - gepflästert worden seien, und ein Hausbesitzer förmlich um einen Teerbelag habe kämpfen müssen. Sie finde, dass die Projektverantwortlichen ihren luxuriösen Planungsstandard angemessen herunter fahren sollten, wenn der Kredit knapp werde.

Heinz Mattmüller stimmt - ungeachtet einiger kritischer Nebenfragen, die zum Teil bereits angesprochen worden seien - der Vorlage im Auftrag der SD-Fraktion grundsätzlich zu.

Alfred Zimmermann ruft in Erinnerung, dass dem Landrat vor einem Jahr und acht Monaten die letzte Sammelvorlage mit Abrechnungen unterbreitet worden sei. Weil kaum ein Landratsmitglied in der Lage sei, eine so grosse Anzahl Abrechnungen, wie sie jeweils mit solchen Sammelvorlagen präsentiert würden - dieses Mal 18 an der Zahl - genau zu überprüfen, habe er am 12. März 1998 namens seiner Fraktion den Wunsch zu Protokoll gegeben, man möge derartige Abrechnungen künftig in kürzeren Intervallen und in kleineren Paketen vorlegen. Leider habe man dem Wunsch wiederum nicht entsprochen und dem Parlament verunmöglicht, seine Oberaufsichtspflicht ordentlich wahrzunehmen. Offenbar seien diese Abrechnungen für Regierung und Verwaltung so unangenehme Pflichtübungen, dass sie diese erst in Angriff nähmen, wenn der Staudruck keinen weiteren Aufschub mehr zulasse.

Kreditunterschreitungen seien gewiss erfreulich und Kreditüberschreitungen wohl unvermeidlich, aber die Grünen interessiere noch mehr, wer die dafür verantwortlichen Projektänderungen beschliesse - der Polier auf der Baustelle, der Kantonsingenieur oder gar die Baudirektorin, was eigentlich rechtens wäre - und wer die Verantwortung trage, wenn eine Abrechnung nicht innert der vom Finanzhaushaltsgesetz verlangten zwei Jahren seit Abschluss des Projektes vorliege.

Am 12. März 1998 habe die Finanzkommission den Zusatzantrag gestellt, dass bei Abrechnungen, die nach dieser Frist erfolgten, die Regierung die Verzögerung künftig in der Vorlage zu begründen habe. Obwohl im Kommissionsbericht in diesem Zusammenhang auf Ziffer 4 der Vorlage verwiesen werde, habe er dort keine Begründung vorgefunden. In den verspäteten Abrechnungen habe die Verwaltung vermutlich absichtlich Terminangaben vermieden, um den Zeitpunkt des Projektabschlusses zu verschleiern.

Ferner sei ihm aufgefallen, dass die erste der heute zur Diskussion stehenden Abrechnungen etwa eine Woche nach der Landratssitzung vom 12. März 1998 von Regierungsrätin Elsbeth Schneider unterzeichnet worden sei und seither in der Schublade geruht habe. Mit New Public Management sei dies unvereinbar.

Nachdem seine Fraktion sich das letzte Mal aus diesen Gründen nur der Stimme enthalten habe, weigere sie sich, die vorliegenden Abrechnungen zu genehmigen und die verlangten Zusatzkredite zu sprechen. Vielmehr schlage sie für die Zukunft folgende Alternativen vor, entweder den Chief-Controller für die Einhaltung der Vorgaben in die Pflicht zu nehmen oder auf Sammelvorlagen zu verzichten und jede Direktion für die Abrechnungen aus ihrem Bereich verantwortlich zu erklären.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider verwahrt sich mit allem Nachdruck gegen die Unterstellung, Regierung und Verwaltung bevorzugten es, diese Abrechnungen dem Landrat allein deshalb in grösseren Zeitabständen und in Form von Sammelvorlagen zu unterbreiten, weil ihnen die Aufgabe unangenehm sei. Alfred Zimmermann lasse völlig ausser Acht, dass die abzurechnenden Projekte teilweise sehr umfangreich und entsprechend zeitaufwändig seien und die Bau- und Umweltschutzdirektion der vorberatenden Finanzkommission ihre Fachleute zur Beantwortung jeglicher Fragen jederzeit zur Verfügung stelle. Die Sammelvorlagen hätten sich als effizientes Arbeitsinstrument erwiesen, das von der Finanzkommission auch nie grundsätzlich in Frage gestellt worden sei. Ebenfalls als effizient habe sich herausgestellt, die Abrechnungen der anderen Direktionen über die Bau- und Umweltschutzdirektion laufen zu lassen.

Wenn der Rat trotz der Vorteile des bis jetzt praktizierten Verfahrens mehrheitlich zur Auffassung gelangen sollte, dass ihm die Sammelvorlagen in kürzeren Zeitabständen unterbreitet werde sollten, werde sie diesem Wunsch selbstverständlich entsprechen.

Zum Verschönerungsaspekt, der immer wieder - hier in Zusammenhang mit Abrechnung Nr. 4 - angesprochen werde, mache sie in der Regel die gegenteilige Erfahrung, nämlich, dass die Ausführung nicht schön genug sein könne. Übrigens habe sie zu Beginn ihrer Tätigkeit als Baudirektorin als Reaktion auf die damals schon laut gewordene Kritik, in den Dörfern werde sehr teuer gebaut, eine Arbeitsgruppe mit ausgewiesenen Fachleuten - darunter auch Landratsmitgliedern - beauftragt, diesen Vorwürfen auf den Grund zu gehen. Das Ergebnis habe gelautet, dass im Kanton für Verschönerungen durchschnittlich höchstens bis zu 5% der Kreditsummen aufgewendet würden und diese Kosten angesichts des positiven optischen Effekts auf die Dorfbilder als "peatnuts" bezeichnet werden dürften. Von Rolls Royce -Ausführungen könne also keine Rede sein.

Was die Kostenunterschreitung bei der Pro Rheno-Abrechnung angehe, habe sie die gleiche Frage gestellt und die Begründung erhalten, dass der technische Fortschritt im Verlauf der Jahre zu enormen Veränderungen geführt habe und dass sich daraus auch bessere Einkaufsmöglichkeiten ergeben hätten. Bei langjährigen Vorhaben müsse den Verantwortlichen die Möglichkeit eingeräumt werden, die Projekte an neue Entwicklungen anzupassen. Unterliessen sie dies, müssten sie sich vom gleichen Landrat den Vorwurf gefallen lassen, nicht alle Sparmöglichkeiten ausgeschöpft zu haben.

Alfred Zimmermann bittet die Finanzkommission, das Angebot der Baudirektorin anzunehmen und halbjährliche Sammelvorlagen zu verlangen, und die Baudirektorin, sich zu den von ihm eingangs vorgeschlagenen Alternativen zu äussern, entweder den Chief-Controller für die Einhaltung der Vorgaben in die Pflicht zu nehmen oder auf Sammelvorlagen zu verzichten und jede Direktion für die Abrechnungen aus ihrem Bereich verantwortlich zu erklären.

Elsbeth Schneider wird diese Vorschläge gerne dem Gesamtregierungsrat unterbreiten, wenn sich die Finanzkommission dazu geäussert habe.

Roland Laube macht Alfred Zimmermann darauf aufmerksam, dass das eigentliche Problem jene Abrechnungen seien, die dem Landrat erst Jahre oder gar Jahrzehnte nach Beendigung der Arbeiten unterbreitet würden, und eine raschere Abfolge der Sammelvorlagen an sich gar nichts brächte. Einen kürzeren als einen Einjahresrhythmus vorzusehen, erachtete er geradezu als ineffizient. Er werde den Vorschlag von Alfred Zimmermann in der Finanzkommission zur Diskussion stellen.

Im Gegensatz zur Behauptung von Alfred Zimmermann, dass Verspätungen in der Vorlage nicht begründet worden seien, habe die Regierung unter Ziffer 4 der Vorlage (s. Seite 4) genau dies getan. Die Finanzkommission sei jedenfalls davon ausgegangen, dass es keine Altlasten mehr aufzulisten gegeben habe.

Die sehr negativen Ausführungen von Alfred Zimmermann stimmten insgesamt nicht mehr mit den Feststellungen überein, welche die Finanzkommission in den letzten paar Jahren gemacht habe, nämlich, dass die Situation bezüglich des Alters der Abrechnungen sich gewaltig verbessert habe.

Abschliessend könne er die Verantwortlichen versichern, dass er sich persönlich an einem weniger als fast eine halbe A4-Seite einnehmenden Vorlagentitel nicht stören würde, weil die Verständlichkeit wohl kaum darunter litte.

Landratsbeschluss vom 11. November 1999


Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei



Nr. 163

6 1999/153
Berichte des Regierungsrates vom 27. Juli 1999 und der Finanzkommission vom 24. September 1999: Beiträge an die Basler Verkehrs-Betriebe für das Jahr 1997

Roland Laube , Präsident der Finanzkommission, fasst den Bericht kurz zusammen und beantragt dem Rat namens der einstimmigen Kommission, dem Landratsbeschluss gemäss Regierungsvorlage zuzustimmen sowie im Ingress den 27. Juli 1999 als Datum des Berichts des Regierungsrats einzusetzen.

Peter Meschberger beklagt das Abrechnungsverfahren insofern, als es den Gemeinden die Budgetierung ungemein erschwere. Die SP habe seinerzeit einen anderen Vorschlag gemacht, doch habe das Volk das Gesetz in dieser Fassung verabschiedet. Gegen die vorliegende Beitragsabrechnung habe die SP-Fraktion nichts einzuwenden, obwohl sie feststellen müsse, dass die "guten Zeiten" für die Gemeinden wohl vorbei seien.

Juliana Nufer gibt bekannt, dass die FDP-Fraktion volles Vertrauen in diese Abrechnung habe, obwohl das Ziel, die Fahrleistungen der BLT und der BVB auszugleichen, noch nicht ganz erreicht worden und der Fehlbetrag aus der Betriebsrechnung 1997 der BVB-Linien auf Baselbieter Gebiet gegenüber dem Vorjahr um 600'000 Franken auf rund 1,7 Mio Franken angestiegen sei. Logischerweise habe sich der Anteil sämtlicher Gemeinde um 270'000 auf rund 770'000 Franken erhöht.

Nur die Gemeinden Allschwil, Muttenz und Pratteln, die von den Linien 6 bzw. 14 bedient würden, bekämen Geld zurück erstattet. Dank der Umstellung auf Leistungsauftrag habe Allschwil auf der Linie 6 gegenüber dem Jahr 1996 eine Einsparung von rund 176'000 Franken erzielt, während Binningen auf den Linien 2 und 37 in der gleichen Zeit eine Zunahme um 161'000 Franken zu verzeichnen gehabt habe. Beim Verlust auf der Linie 37 handle es sich hauptsächlich um eine direkte Folge der Änderung des Rechnungssystems; die bedeute, dass jede Fahrt auf der Linie 37 vom Staat mit 80 Rappen subventioniert werde. Die Trends im Tarifgebiet Nordwestschweiz liessen insgesamt auf eine Sättigung des Marktes schliessen.

Die FDP-Fraktion trete auf die Vorlage ein und stimme den Beiträgen an die BVB für das Jahr 1997 zu.

Urs Baumann leitet seine Mitteilung, dass die CVP/EVP-Fraktion auf die Vorlage eintrete und dem Landratsbeschluss zustimme, mit dem Kompliment an die Adresse der Verwaltung ein, dass die Abrechnung dieses Mal dem Landrat genau einen Tag früher unterbreitet worden sei als im Vorjahr. Andererseits komme er nicht um die Feststellung herum, dass eine Aktiengesellschaft die Rechnung in der ersten Hälfte des Folgejahres der Generalversammlung zur Genehmigung unterbreiten müsse, um nicht Gefahr zu laufen, "einen auf den Deckel" zu bekommen.

Helen Wegmüller sieht den Grund für die Komplexheit dieser Abrechnung in den vielfältigen Rechtsgrundlagen, auf denen sie basiere: Staatsvertrag mit Basel-Stadt, Eisenbahngesetz usw. Die SVP-Fraktion sei jedoch bereit, der Vorlage zuzustimmen.

Heinz Mattmüller gibt bekannt, dass die einstimmige SD-Fraktion auf die Vorlage eintrete und dem Landratsbeschluss zustimme.

Alfred Zimmermann verweist auf die von ihm heute eingereichte Motion 1999/234 für eine einfache, verständliche Abgeltungsrechnung mit den BVB der Fraktion der Grünen, weil nach wie vor kaum ein Landratsmitglied in der Lage sei, den Abrechnungsvorgang nachzuvollziehen. Obwohl ein neues, einfacheres Modell für den Kanton Basel-Landschaft vermutlich nachteilige Folgen hätte, sei es - wie heute schon einmal gesagt - eine unabdingbare Pflicht des Parlaments, solche Abrechnungen seriös zu prüfen.

Weil sie der Regierung und der Verwaltung vertraue, trete die Fraktion der Grünen nochmals auf die Vorlage ein.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider weist heute ebenfalls zum zweiten Mal auf die Bereitschaft der Bau- und Umweltschutzdirektion hin, der Finanzkommission auf alle Fragen fundiert zu antworten.

Wenn Peter Meschberger behaupte, dass die "guten Zeiten vorbei seien", übersehe er den Umstand, dass die Gemeinden vom nächsten Jahr an zwar sogar mit 50% an den Kosten beteiligt, aber von der Beteiligung an den Investitionen befreit würden.

Landratsbeschluss

Titel und Ingress:

://: Die von der Finanzkommission beantragte Ergänzung des Ingresses ist unbestritten.

Ziffern 1 - 2: Keine Wortbegehren

Rückkommen wird nicht beantragt.

://: Der Landratsbeschluss wird mit der eben beschlossenen Ergänzung des Ingresses einstimmig gemäss regierungsrätlicher Vorlage verabschiedet.

Landratsbeschluss
betreffend
Beiträge an die Basler Verkehrs-Betriebe für das Jahr 1997


Vom 11. November 1999

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Den Basler Verkehrs-Betrieben wird für das Jahr 1997 ein Staatsbeitrag von Fr. 1'707'819.-- ausgerichtet.
2. Die Gemeinden werden verpflichtet, die gesetzlichen Mindestbeiträge zu leisten, bzw. erhalten diese gutgeschrieben, nämlich:
- Aesch Fr. 33'435.--
- Allschwil ./. Fr. 58'586.--
- Binningen Fr. 547'679.--
- Birsfelden Fr. 143'406.--
- Bottmingen Fr. 188'030.--
- Münchenstein Fr. 26'079.--
- Muttenz ./. Fr. 116'385.--
- Pfeffingen Fr. 2'659.--
- Pratteln ./. Fr. 70'609.--
- Reinach Fr. 72'810.--

Total Fr. 768'518.--
(= 45% von Fr. 1'707'819.--)


Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei




Nr. 164

7 1999/207
Bericht des Büros des Landrates vom 14. Oktober 1999: Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein; Bericht zum Verfahrenspostulat 98/207

Landratspräsident Walter Jermann fasst den Bericht des Büros kurz zusammen und beantragt dem Rat,

1. vom Bericht zustimmend Kenntnis zu nehmen und damit den gemachten Verbesserungsvorschlägen und Massnahmen zuzustimmen;
2. des Verfahrenspostulat 98/207 als teilweise erfüllt abzuschreiben.

Paul Rohrbach dankt dem Büro und der Landeskanzlei für die Aufarbeitung dieser Vorlage sowie für die mit Vertretungen der Interparlamentarischen Konferenz und des Oberrheinrats geführten Gespräche. Er gehe fast davon aus, dass die kürzlich im Foyer des Regierungsgebäudes veranstaltete Präsentation im Zusammenhang mit der Debatte über die INTERREG-Projekte eine Folge dieser Gespräche gewesen sein könnte.

Er begrüsse die vom Büro vorgesehenen Massnahmen und unterbreiteten Vorschläge grundsätzlich, doch sei er in der Bereitschaft, sein Verfahrenspostulat als teilweise erfüllt abschreiben zu lassen, vor allem durch den Umstand bestärkt worden, dass im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt offenbar erwogen werde, das Baselbieter System mit den ständigen Kommissionen zu übernehmen, denn dies wäre für die regionale Zusammenarbeit zweifellos förderlich.

Allerdings wiesen die Vorstellungen des Büros über die Ausgestaltung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit aus seiner Sicht das Manko auf, dass sehr wenige Parlamentsmitglieder und nicht einmal alle Fraktionen, geschweige denn alle Parteien einbezogen würden. Er werde die weitere Entwicklung aufgrund der vorgesehenen Veränderungen aufmerksam beobachten und sich später nötigenfalls erlauben, auf sein Anliegen wieder zurück zu kommen.

Heinz Aebi stimmt den Anträgen des Büros namens der SP-Fraktion zu und dankt Paul Rohrbach für die positive Rückmeldung zur INTERREG-Präsentation im Foyer des Regierungsgebäudes, die er an die verantwortlichen Stellen weiterleiten werde.

Esther Maag erstaunt, dass sich Paul Rohrbach mit der Abschreibung seines Verfahrenspostulats einverstanden erkläre, obwohl dieses höchstens als teilweise erfüllt angesehen werden könne. Was die Förderung der Zusammenarbeit angehe, werde immer noch zu viel geredet und zu wenig konkret gehandelt, so dass eine ständige Kommission nach wie vor das geeignetste Instrument wäre, dem Ganzen reale Impulse zu geben. Nur weil die Möglichkeit bestehe, wieder darauf zurück zu kommen, könne sich die Fraktionen der Grünen der Abschreibungsbereitschaft des Verfahrenspostulanten fügen.

Rita Kohlermann erinnert daran, dass sie das Verfahrenspostulat von Paul Rohrbach seinerzeit unterstützt habe, weil sie den Umgang mit dem Instrument Oberrheinrat einer vertiefteren Diskussion im Landrat würdig befunden habe. Als dieser der Beteiligung am Oberrheinrat zugestimmt habe, sei die praktische Bedeutung dieses Schrittes für niemanden voraussehbar gewesen. Nach den guten Gesprächen mit allen Beteiligten habe sie eigentlich den Eindruck, ihr Ziel erreicht zu haben. Gleichzeitig seien bestehende Lücken, z.B. der völlige Nichteinbezug der Landeskanzlei in die oberrheinrätliche Arbeit, aufgedeckt und inzwischen geschlossen worden.

Die vorgesehenen Massnahmen und insbesondere das Reportingsystem bedeuteten für die Delegierten im Oberrheinrat letztlich mehr und diszipliniertere Arbeit.

Einen wichtigen Ansatzpunkt für Kritik sehe sie darin, dass im Umgang mit INTERREG-Projekten von Anfang an das Finanzielle in den Vordergrund gerückt und allein die Finanzkommission mit der Vorberatung der entsprechenden Vorlagen betraut worden sei, statt auch auf das Inhaltliche einzugehen und die für das jeweilige Thema zuständige Fachkommission beizuziehen. Deshalb gebe sie an dieser Stelle ihren Wunsch zu Protokoll, dass das Büro bei der Überweisung kommender Vorlagen andere Kommissionen zum Mitbericht einladen möge, z.B. die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission, wenn demnächst dem Landrat die Vorlage betreffend INTERREG III unterbreitet werde, wo es um neue Projekte und Kreditverlängerungen gehe.

Paul Rohrbach stelle zurecht fest, dass sehr wenige ParlamentarierInnen und schon gar nicht alle Parteien in die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein einbezogen würden. Der Grund dafür liege nicht etwa an mangelndem Interesse, sondern an der für die Vertretungen in diesen Gremien geltenden Kontingentierung. Zumindest bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt hätten alle Parteien Gelegenheit, an den gemeinsamen Sitzungen teilzunehmen.

Esther Maag dürfe nicht nur die realpolitische Verbesserung sehen, die der Einsatz einer ständigen Kommission im Kanton Basel-Stadt gebracht habe, sondern sie müsse auch den Nachteil dieser Lösung zur Kenntnis nehmen, der darin bestehe, dass diese Kommission manchmal förmlich Arbeit suche, weil sich dort die Traktanden auch nicht häuften.

Abschliessend könne sie dem Landratspräsidenten nur beipflichten, wenn er feststelle, dass der Wille zur Kooperation der entscheidende Faktor für das Gelingen grenzüberschreitender Zusammenarbeit sei.


Landratsbeschluss
betreffend Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein


Vom 11. November 1999

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Vom Bericht des Büros wird zustimmend Kenntnis genommen und den gemachten Verbesserungsvorschlägen und Massnahmen wird zugestimmt;
2. Das Verfahrenspostulat 98/207 wird als teilweise erfüllt abgeschrieben.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei




Nr. 165

8 1999/134
Motion von Max Ritter vom 24. Juni 1999: Kantonale Aufklärungskampagne für eine gesunde Ernährung zur Senkung der Gesundheitskosten. Abschreibung zufolge Rückzugs

://: Die Motion wird infolge Rückzugs abgeschrieben.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 11. November 1999


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