LR Protokoll 25. November 1999 (Teil 2)

Protokoll der Landratssitzung vom 25. November 1999



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Nr. 202

3 1999/126
Berichte des Regierungsrates vom 22. Juni 1999 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 8. November 1999 sowie der Bau- und Planungskommission vom 10. November 1999: Kantonale Psychiatrische Dienste, Liestal; Sanierung, Um- und Ausbau Haus 5; Vorprojektvorlage

Rita Bachmann erklärt, die Vorlage 1999/126 bilde den Abschluss einer Reihe von Bautätigkeiten zugunsten der Kantonalen Psychiatrischen Dienste, dabei denkt sie an folgende Vorhaben: Altersheim, Windspiel, Küchensanierung, dritte Akutstation und schlussendlich auch an die Telefonvermittlungsanlage. Im Haus 5 sollen durch den Umbau optimale, polyvalent nutzbare Patientenstationen, Räume für Aktivierungstherapien und ein Zentrum für körperbezogene Behandlungen geschaffen werden. Die bisher im Haus 5 untergebrachten Büros werden in einem separaten, neuen Gebäude mit Patientenwerkstatt in unmittelbarer Nähe eingerichtet. Die Grundlage dazu liefert das Psychiatriekonzept aus dem Jahr 1980, wonach sich die Kantonale Psychiatrische Klinik langfristig von einer geschlossenen, verwahrenden Anstalt zu einer Klinik mit spezifischen intensiven Abklärungen, Akuttherapie und Rehabilitation entwickeln soll.

Während früher eine grosse Zahl von Dauer-Patienten und -Patientinnen das Bild beherrschte, ist die Klinik heute von Akut- und Rehabilitationspatienten geprägt. Die Folgeplanung aus dem Jahr 1991 bestätigt die eingeschlagene Richtung (Vorlage Seite 4). In der Gesamtplanung 1990/91 war ein Neubau vorgesehen, welcher aus Kostengründen nicht realisiert wurde. Die räumliche Erweiterung des Hauses 7 von 2 auf 3 Akutstationen und der gleichzeitige Ausbau des Dachstocks von Haus 5 werden den künftigen Bedarf gut abdecken.

Die Bedarfsfrage wurde sowohl in der Vorlage als insbesondere auch in der Kommission intensiv diskutiert. Mit dem geplanten Einbau von polyvalent nutzbaren Patientenstationen soll späteren Bedürfnissen mit wenig Aufwand entsprochen werden können.

Haus 5 wurde 1934 erstellt und ist vom Standpunkt der Denkmalpflege aus schützenswert. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission sowie die Planungskommission konnten anlässlich einer gemeinsamen Besichtigung am 23. September feststellen, dass eine Sanierung dringendst notwendig ist. Regierungsrätin Elsbeth Schneider sagte damals, dieser Bau sei "unseres Kantons unwürdig".

Geplant ist der Umbau aller grossen Abteilungen im ersten Erdgeschoss und zweiten Obergeschoss von Haus 5 zu Einer- oder Zweierzimmern mit Nasszellen, Aufenthalts- und Nebenräumen. Mit wenig Aufwand soll eine Privatstation eingerichtet werden. Die Kapazitätsreduktion von 120 auf 107 Betten kann mit einem Projekt der Vereins für Sozialpsychiatrie für ein drittes Wohnheim mit 12 Plätzen im unteren Kantonsteil aufgefangen werden. Das erste Untergeschoss soll Aktivierungstherapien sowie ein Zentrum für körperbezogene Therapien aufnehmen.

Zum Neubau des Werkstatt- und Bürogebäudes: Der in den vergangenen Jahren stetig steigende Bürobedarf im Bereich Informatik, Sicherheit und Administration sowie der nach dem Umbau von Haus 5 fehlende Platz machen den zusätzlichen Bau notwendig.

In der Kommission wurden einige Diskussionen zum Thema eines Neubaus anstelle des geplanten Umbaus geführt. Abgesehen davon, dass diese Frage eingehend besprochen wurde, bevor der Umbau des Hauses 7 und der Dachstockausbau von Haus 5 beschlossen wurden, wäre ein Neubau rund 12,4 Mio. Franken teurer (total 36,2 Mio. Franken). Die Verwaltung bekennt sich explizit zur Funktionalität des alten Baus Haus 5. Die geplanten, polyvalent nutzbaren Patientenstationen lassen die Option für die Planung einer Privatstation zu, ein Angebot, welches heute noch nicht besteht. Eine Beeinträchtigung des erforderlichen Bedarfs für die Allgemeinpatienten und -patientinnen wird nicht eintreten.

Einem gesamtschweizerischen Vergleich über die psychiatrische Versorgung konnte Rita Bachmann mit grosser Befriedigung entnehmen, dass Basel-Landschaft mit 0,74 Betten pro 1'000 Einwohner praktisch am Schluss rangiert.

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission sowie die Bau- und Planungskommission empfehlen dem Landrat, der Vorprojektvorlage zuzustimmen. Auf Antrag der Bau- und Planungskommission erfuhr der Beschluss im ersten Absatz folgende Änderung: Eingeschoben wird nach "Haus 5" noch " inklusive Werkstatt und Bürogebäude". Sie verweist auf den Entwurf des Landratsbeschlusses.

Esther Aeschlimann beantragt namens der SP-Fraktion Eintreten auf die Vorlage. Die heutigen Zustände in Haus 5 sind inakzeptabel, wobei einem der Grad einer gewissen Diskriminierung der psychiatrischen Medizin zu denken geben muss. Die Folgeplanung 1993 zum Psychiatriekonzept wird mit der aktuellen Vorlage abgeschlossen, Regierungsrat Erich Straumann wird bis in 2 Jahren eine weiter Folgeplanung vorlegen.

Neben der Schaffung von polyvalent nutzbaren Pflegeeinheiten wird auch die Schaffung einer kleinen Privatstation begrüsst. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission konnte sich überzeugen, dass kein Überangebot entstehen wird.

Ernst Thöni erklärt, die Sanierung von Haus 5 sei unbestritten und äusserst dringend. In letzter Zeit wurden psychisch Kranke in der Bevölkerung als wirklich Kranke akzeptiert, so dass man diese nicht mehr zentral verstecken muss. Der Behandlungserfolg in der Psychiatrie setzt ein grosses Vertrauen voraus. Um dieses Vertrauen aufzubauen wäre es von Vorteil, eine Behandlung (stationär und ambulant) immer am gleichen Ort durchzuführen. Ernst Thöni spricht sich daher für eine Dezentralisierung anstelle einer Zentralisierung aus.

Im Namen der FDP-Fraktion plädiert er trotz der Dringlichkeit dafür, das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen, mit dem Auftrag, ein externes Gutachten machen zu lassen. Die psychisch Kranken sollen gemeinsam mit den somatisch Kranken in den bestehenden Spitälern untergebracht werden, sofern sie in offenen Stationen behandelt werden können. Damit bestünde die Möglichkeit, den geplanten Neubau einzusparen.

Patrizia Bognar ist über den neuen, in der Kommission nicht diskutierten Aspekt überrascht. Die CVP/EVP-Fraktion spricht sich grundsätzlich für den Kredit aus, da eine Sanierung des Hauses 5 als sinnvoll erachtet wird. Selten hat Patrizia Bognar eine derart gute Kommissionsberatung erlebt, man wurde von den Verantwortlichen mehrmals orientiert und zwei Kommissionen nahmen Stellung. Sie empfindet es daher als komisch, dass Ernst Thöni im Nachhinein einen Antrag stellt, von dem niemand etwas wusste. Die Zusammenlegung von psychisch Kranken mit physisch Kranken wurde in der Kommission besprochen und nicht als sinnvoll erachtet. Der Zustand unserer Psychiatrischen Klinik ist sehr erschreckend und es ist dringend nötig, etwas dagegen zu unternehmen. Sie bittet daher, dem geplanten Umbau zuzustimmen.

Hanspeter Frey vertritt eine Minderheit der FDP, welche ganz klar der Meinung ist, es sollen nicht zwei Dinge miteinander vermischt werden. In der Vorlage geht es um den Umbau eines Gebäudes der Psychiatrischen Klinik und nicht um das Psychiatriekonzept als solches. Für eine Überprüfung der Planung Psychiatrie ist eine Rückweisung dieser Vorlage nicht nötig. Mit dem geplanten Umbau soll nun das erste Konzept abgeschlossen werden. Auch ihm hat es bei der Besichtigung von Haus 5 die Sprache verschlagen.

Indem Wohnheime im unteren Kantonsteil geschaffen werden, wird der Dezentralisierung Rechnung getragen. Die Einrichtung einer Privatabteilung wird ebenfalls begrüsst. Obwohl er selbst lange Verfechter eines Neubaus war, liess er sich von den Vorteilen des vorliegenden Konzepts überzeugen. Mit einer Zustimmung zur Kreditvorlage für das Vorprojekt wird sicher ein richtiger Entscheid getroffen. Eine Minderheit der FDP-Fraktion bittet den Landrat also, der Vorlage zuzustimmen.

Peter Holinger bemerkt, durch die Behandlung in zwei Kommissionen sei die Vorlage breit abgestützt. Das 1934 erbaute Haus 5 sei verschiedenen kleineren Renovationen unterzogen worden, wobei in der letzten grösseren Umbauetappe vom Landrat bereits Zeichen gesetzt wurden, wie das Haus in Zukunft genutzt werden solle. Ein Abbruch des Hauses ist wegen seiner guten Bausubstanz nicht gerechtfertigt, zudem wäre ein Neubau sehr viel teurer.

Die SVP-Fraktion befürwortet den Projektierungskredit einstimmig. Als Wermutstropfen bezeichnet er die Tatsache, dass in der Vorphase zum heutigen Bauprojekt von der Baudirektion acht Architekturbüros eingeladen wurden, ein eigentlicher Architekturwettbewerb allerdings nicht stattfand. Von den acht ausgewählten Büros stammten fünf aus Basel, zwei aus Liestal und eines aus Bottmingen. Der Auftrag soll nun an eines der Basler Büros gehen. Selten konnte ein Baselbieter Architekturbüro für Basel-Stadt arbeiten, umgekehrt ist es jedoch beinahe die Regel und er fragt sich, wo die Partnerschaft hier bleibe. Mit dem neuen Beschaffungsgesetz wäre dieser Entscheid vermutlich nicht ganz nachzuvollziehen gewesen. Die Projektierungskosten werden als relativ hoch betrachtet.

Jörg Krähenbühl bittet seine Ratskollegen und -kolleginnen, Ernst Thönis Antrag nicht zuzustimmen. Das der Vorlage zugrunde liegende Konzept lässt sehr variable Lösungen zu.

Roland Bächtold pflichtet seinen Vorrednern und Vorrednerinnen bei, auch er ist der Meinung, Haus 5 müsse dringend saniert werden. Dennoch ist er eher Vertreter eines Neubaus, denn auch saniert sei das alte Haus aus dem Jahr 1934 noch alt und passe überhaupt nicht zu Haus 7. Ein neues Haus könnte auch höher und breiter gebaut und dafür auf den jetzt geplanten Neubau verzichtet werden. Er spricht sich dagegen aus, heute noch Grünland zu verbauen. Eine Dezentralisierung kann er nicht unterstützen. Die SD-Fraktion stimmt eher für einen Neubau, bei einer Sanierung würde sie sich der Stimme enthalten.

Maya Graf teilt die Unterstützung des Rückweisungsantrags durch die Grüne Fraktion mit, obwohl eine Sanierung von Haus 5 dringend nötig und unbestritten ist. Die Kommissionsberatung war sehr ausführlich, weshalb sie bedauert, dass der neue Aspekt erst in jüngster Zeit an die Fraktion herangetragen wurde, so dass es nicht mehr reichte, diesen in der Kommission zu diskutieren. Ein wichtiger Punkt in der zukünftigen Planung ist die Sektorisierung, die Einrichtung je eines Sektors mit stationärer und ambulanter Behandlung für das Ober- und Unterbaselbiet. Der Sektor Unterbaselbiet könnte beispielsweise am Bruderholzspital eingerichtet werden, wo externe psychiatrische Dienste bereits bestehen. Dies entspricht dem modernen Konzept einer dezentralen und offenen Psychiatrieversorgung.

Wird heute die Sanierung von Haus 5 plus der Bau eines Bürogebäudes beschlossen, werden sich dort 100 Betten befinden. Würde Haus 5 saniert, der Neubau aber weggelassen und die Betten den Allgemeinspitälern im Unterbaselbiet angliedert, entspräche dies sicher dem Konzept einer modernen Psychiatrie. Um den neuen Aspekt nochmals zu diskutieren und um sich nicht heute ein neues Konzept auf Jahrzehnte hinaus zu verbauen, ist eine Rückweisung an die Kommission der richtige Schritt.

Dass es sehr unangenehm ist, sich an Ort und Stelle für die Rückweisung einer gut durchdachten und diskutierten Vorlage zu entscheiden, ist verständlich. Trotzdem bittet sie den Landrat, dies zu tun, da es sich (auch finanziell) lohnt.

Paul Schär gehört zur beträchtlichen Minderheit der FDP, welche der Vorlage voller Überzeugung zustimmen wird. Die Variante der dezentralen oder sektorialen Lösung ist höchst interessant und kam im Bericht leider zu wenig zum Ausdruck. Die zentrale Lösung ist momentan jedoch die richtige, weil die Fachkompetenz gebündelt vorhanden ist. Dies kann dezentral nicht auf demselben Niveau sichergestellt werden. Vom betriebswirtschaftlichen Standpunkt her drängt sich eine zentrale Lösung auf.

Im September 1995 habe er als Neuling im Landrat die Frage gestellt, warum keine private Abteilung geplant werde. Regierungsrat Eduard Belser lehnte dies vehement ab. Eine Therapie durch eine Absonderung dieser Patienten würde erschwert. Wer Diskretion brauche, gehe in Kliniken ausserhalb des Kantons. Da eine solche Abteilung jetzt geplant ist, stellte er in der Kommission die Frage, ob ein derartiger Gesinnungswandel überhaupt gerechtfertigt sei. Es bestünde auch die Variante, dass Privatpatienten und -patientinnen sich in der Klinik Sonnhalde behandeln liessen. Im Privatbereich in Liestal will man nun Notfall-Patienten und -Patientinnen einen Platz bieten, der partnerschaftliche Gedanke mit der Sonnhalde soll jedoch nicht ausser Acht gelassen werden.

Esther Aeschlimann hat Ernst Thönis Aussage nicht ganz verstanden. Mit welchen Auflagen soll die Vorlage an die Regierung zurückgewiesen werden? Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben eine gemeinsame Spitalplanung im Akutbereich Psychiatrie und somatische Medizin, dank der eine gewünschte hohe Bettenauslastung erreicht wurde. Wo sollen die über 100 Betten ausgelagert werden, wenn das Kantonsspital Bruderholz beispielsweise eine Auslastung von 98 bis 100 Prozent aufweist?

Psychiatrische Patientinnen und Patienten gehören in ein psychiatrisches Akutspital, wo die entsprechende Infrastruktur, fachärztliche und fachpflegerische Betreuung gewährleistet werden kann. Das Thema Sektorisierung ist überhaupt nicht Inhalt dieser Vorlage. Um fundiert darüber diskutieren zu können, müssten die Hintergründe und Vergleiche mit anderen Kantonen besser ausgeführt werden. Sie bittet, dem Kommissionsantrag zuzustimmen.

Hanspeter Frey weist auf folgenden Widerspruch hin: Einerseits ist der Umbau unbestritten, andererseits wird eine Rückweisung zu erneuten Überprüfungen gefordert. Würde die von Maya Graf geforderte Sektorisierung durchgeführt, bedingte dies einen ungleich grösseren Spitalneubau für das Unterbaselbiet. Liestal liege nicht so abgelegen. Wird dem Antrag auf Rückweisung stattgegeben, wird man noch in zehn Jahren über dieses Thema diskutieren.

Rita Bachmann hat das Gefühl, das Thema werde zerredet. Sie bittet, dem Rückweisungsantrag nicht stattzugeben. Der Umbau und die Sanierung von Haus 5 sind dringend notwendig und müssten gemacht werden, auch wenn dem Rückweisungsantrag zugestimmt würde. Sie zeigt sich erstaunt über die Konfrontation mit diesem Antrag zum jetzigen Zeitpunkt, vor allem auch, weil die Vorlage in der Kommission sehr gründlich beraten wurde.

Die Kantonale Psychiatrische Klinik ist kein gewöhnliches Spital, sondern eine Akutklinik, an welcher eine geschlossene Abteilung notwendig ist. Die Kantonsspitäler wären mit der Betreuung dieser Patienten und Patientinnen krass überfordert. Zudem ist unser Kanton, wie bereits erwähnt, mit 0,74 Betten pro 1'000 Einwohner alles andere als überdotiert bezüglich der Versorgung von psychisch kranken Menschen.

Das Haus 5 weist eine sehr gute Bausubstanz auf und die Nutzung der neuen Räume wird zu keiner Zeit ein Problem sein. Sie bittet, der Vorlage zuzustimmen.

Ernst Thöni will sicher gehen, dass ihn alle richtig verstanden haben. Die Sanierung des alten Hauses 5 sei super-dringend, aber wenn der Kredit von 1,4 Mio. heute bewilligt würde, wäre der Vorgang Um- und Neubau zementiert. Aus anderem Zusammenhang weiss er, dass neue Psychiatrie-Konzepte bestehen. Das Thema Sektorisierung wurde in der Kommissionsberatung nur gestreift. Mit der Rückweisung soll eine nochmalige Abklärung erreicht werden.

Sabine Stöcklin nimmt Ernst Thönis Anliegen, die Psychiatrie nicht zu diskriminieren, sehr ernst. Trotzdem kommt sie zum Schluss, den Rückweisungsantrag nicht zu unterstützen. Stimmt der Landrat dem geplanten Verlauf zu, wird nichts zementiert, sondern polyvalente Räume werden modernisiert.

Das Anliegen, in der Psychiatrie mehr zu dezentralisieren, soll in die Psychiatrie-Folgeplanung aufgenommen werden. Sollte die Psychiatrie dezentralisiert werden, könnten die Räume für andere Aufgaben genutzt werden.

Paul Rohrbach bestätigt, Ernst Thönis Überlegungen seien sicher überlegenswert, jedoch überhaupt nicht neu. Im Kanton Bern beispielsweise werden viele Spitäler, auch im somatischen Bereich, zusammengeführt. Psychosomatiker sind an den somatischen Spitälern längst untergebracht, aber nur wenige Leute sind richtig ausgebildet. Das Pflegepersonal an den somatischen Spitälern ist sehr belastet und wehrt sich zu Recht gegen die Aufnahme von psychiatrischen Fällen. Um eine gute Betreuung zu gewährleisten, müssten mehr Leute angestellt werden. Zudem nehmen die schweren Krankheitsbilder in der Psychiatrie zu. An einem somatischen Spital kann der Service mit Aktivierungstherapie, Ergotherapie, Gruppengesprächen, etc. nicht geboten werden. Er ist überzeugt, dass psychiatrische Versorgung ausserhalb der Kantonalen Klinik viel teurer würde als eine zentrale Lösung.

Peter Holinger betont, das Geschäft sei von den Fachleuten zweier Direktionen und von zwei Kommissionen für gut befunden worden, so dass eine Rückweisung einen komischen Eindruck hinterliesse.

Regierungsrat Erich Straumann weist bezüglich Sektorisierung darauf hin, dass beispielsweise der Kanton Bern zehnmal grösser sei als der Kanton Basel-Landschaft, so dass Basel-Landschaft dort gerade einen Sektor darstellte. Eine Sektorisierung ist auch innerhalb der Klinik möglich. Dass in den übrigen Akutspitälern leere Betten vorhanden sind, ist richtig, um auch Notfälle aufnehmen zu können. Eine Dezentralisierung zöge grosse Folgekosten nach sich. Das KVG fordere eine Reduktion, und es dürfe nicht dazu kommen, dass "jedes Tälchen sein Spitälchen" erhält. Er bittet, das Geschäft nicht zurückzuweisen, denn Expertisen würden ein Treten an Ort bewirken.

Walter Jermann lässt über den Antrag von Ernst Thöni abstimmen. Dieser lautet wie folgt:

Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, ein externes Gutachten einzuholen zur Abklärung der Dezentralisierung der Bettenstationen in die bestehenden Kantonsspitäler mit dem Ziel, Büro und Werkstätten im Haus 5 unterzubringen.

://: Die Rückweisung wird abgelehnt.

Hanspeter Frey schlägt vor, den Landratsbeschluss-Entwurf wie folgt zu präzisieren:

1. Dem Vorprojekt für die Sanierung, Um- und Ausbau Haus 5 inklusive Neubau Werkstatt- und Bürogebäude der Kantonalen Psychiatrischen Dienste Liestal wird zugestimmt.

Rita Bachmann kann dieser Änderung zustimmen.

://: Die Änderung wird stillschweigend genehmigt, Rückkommen wird nicht beschlossen.

://: Der Landratsbeschluss wird einstimmig - mit Enthaltungen - verabschiedet.


Landratsbeschluss
betreffend Sanierung, Um- und Ausbau Haus 5 der Kantonalen Psychiatrischen Dienste Liestal; Vorprojektvorlage



Vom 25. November 1999

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Dem Vorprojekt für die Sanierung, Um- und Ausbau Haus 5 inklusive Neubau Werkstatt und Bürogebäude der Kantonalen Psychiatrischen Dienste Liestal wird zugestimmt.
2. Zu Lasten des Kontos 2320.503.30-199 wird ein Verpflichtungskredit für die Projektierung bis und mit Baukreditvorlage von Fr. 1'430'000.00 bewilligt.
3. Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht gemäss §§ 31, Absatz 1, Buchstabe b der Kantonsver- fassung der fakultativen Volksabstimmung.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 25. November 1999


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