LR Protokoll 16. Dezember 1999 (Teil 4)
Protokoll der Landratssitzung vom 16. Dezember 1999
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Nr. 252
9 1999/122
Berichte des Regierungsrates vom 15. Juni 1999 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 28. Oktober 1999: Gesamtprojekt - Basel 2001 (Partnerschaftliches Geschäft)
Eugen Tanner sieht zwei Schwerpunkte im Jahr 2001: die 500 Jahre Zugehörigkeit von Basel zur Eidgenossenschaft und der eruopäische Musikmonat, der vom EU-Kulturministerrat an Basel übergeben wurde. Ursprünglich hat das Jahr 2001 noch ein drittes Element beinhaltet: Die Expo.01, die mittlerweile zur Expo.02 mutiert ist.
Das Ganze wurde in drei Schwerpunkte, in drei Akzente gegliedert: Der erste Akzent ist ein geschichtlicher Schwerpunkt mit einer Ouvertüre der „Sinfonie der 100" von Gustav Mahler. Die Veröffentlichung der Baselbieter Geschichte ist auch in diesem Akzent enthalten, der entsprechende Kredit in der Höhe von 9,3 Millionen Franken ist 1987 im Landrat gesprochen worden. Dieser Kredit hängt mit dem in der aktuellen Vorlage besprochenen Kredit nicht zusammen.
Der zweite Akzent sind die festlichen Aktivitäten rund um die 500-Jahr-Feier. Dieses Konzept nimmt Formen an.
Der dritte Akzent ist der europäische Musikabend.
Die Heterogenität zeichnet das Gesamtprojekt aus. Vergangenheit und Gegenwart sind angesprochen, Musik in ihrer Vielfalt, aber nicht unbedingt in ihrer Bekanntheit. Ein weiteres Merkmal sind die geplanten Grossanlässe, aber gleichzeitig finden auch eine Vielzahl von kleineren Veranstaltungen statt, welche die Gelegenheit geben, über die geschichtliche Aufarbeitung nachzudenken. Ein drittes Merkmal sind die Festivitäten, die sich zum Teil an die breite Öffentlichkeit wendet. Ein vierter Punkt ist die grenzüberschreitende Basis, Stadt und Land feiern gemeinsam, so wie sie damals gemeinsam zur Eidgenossenschaft gegangen sind. Mit dem europäischen Musikmonat werden die Grenzen nochmals geöffnet, dieser wendet sich an ein internationales Publikum. Für die Region ist das eine Chance, in der ganzen Entwicklung das Schaffen der Region einer breiteren Öffentlichkeit zu präsentieren.
Alle diese unterschiedlichen Elemente unter einen Hut zu bringen, ist anspruchsvoll.
Der Präsident der Erziehungs- und Kulturkommission sieht das Gesamtprojekt als eine Chance, mutig und offen in das neue Jahrtausend hineinzugehen, gemeinsam mit den Mitbürgerinnen und Mitbürgern von Basel-Stadt.
Der Grosse Rat Basel-Stadt hat dieses Geschäft bereits behandelt. Trotz einigen Protesten wurde das Vorhaben gut aufgenommen. Am Schluss ist es einstimmig bei sieben Enthaltungen genehmigt worden.
Die Kosten: Von den insgesamt 10 Millionen Franken, die das Projekt kosten wird, stammen 3,8 Millionen Franken von Dritten (EU und Sponsoring), die verbleibenden 6,2 Millionen Franken werden von den Kantonen Basel-Stadt und Baselland bestritten. Davon werden 1,3 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds kommen. Es bleiben noch 4,9 Millionen Franken, die zu Lasten der Budgets gehen. Baselland ist mit 2,45 Millionen Franken, die zu bewilligen sind, betroffen. Diese verteilen sich gleichmässig auf die beiden Jahre 2000 und 2001.
Die Erziehungs- und Kulturkommission beantragt einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und dem Kredit zuzustimmen.
Christoph Rudin gibt die Zustimmung der SP-Fraktion bekannt. Es ist ein komplexes Projekt. Zwei Kantone sind beteiligt, drei Anlässe und eine Vielzahl von Veranstaltungen und ein komplexes Finanzierungsmodell zeichnen es aus.
Gewisse Anlässe werden aus dem Lotteriefonds finanziert, darum macht der Landrat eine Bemerkung zum Zunftfest von Basel-Stadt, wofür vom Landrat kein Geld gesprochen wird. Zünfte sind nach Meinung des Landrates keine Repräsentation der Bevölkerung. Immer wieder verletzen diese den politischen Anstand, indem sie keine Frauen aufnehmen oder die Mitgliedschaft als vererbbar erklären. Die Zunftleute sind eine absolute Minderheit, die in der Öffentlichkeit gar nicht in Erscheinung treten. Christoph Rudin hätte es lieber gesehen, wenn es ein Projekt gewesen wäre, in welchem Emigrantinnen und Emigranten involviert gewesen wären. Das wäre ein viel grösserer Bevölkerungsteil.
Beatrice Geier greift ein Motto aus der Vorlage heraus: Alles bleibt anders. Zuerst habe das Jahr 2001 mit der Expo.01, der Kulturhauptstadt Basel und der 500-Jahr-Feier nach einem riesigen Höhenflug ausgesehen. Es wurde von einer Region in Bewegung gesprochen.
Die Realität holte alle ein. Es gibt eine Expo.02 und einen Kulturmonat für Basel und die 500 Jahr-Feier bleibt.
Dieser Prozess löste einiges aus. Von privater Seite ist einiges geschehen. Auch zwischen den beiden Kantonen gab es den Kulturvertrag.
Die Vorlage war als Trilogie gedacht. Ein Bein, die Expo.01, ist weggefallen. In der Vorlage sind drei Höhepunkte verankert, die der Kommissionspräsident erwähnte. Für den Kanton Baselland kommt ein wesentlicher Höhepunkt hinzu. 1987 wurde der 9 Millionenkredit gesprochen für eine neue Kantonsgeschichte. Im Mai 2001 soll diese an der Vernissage vorgestellt werden.
Bei der Frage, wo die Jugend in diesem Projekt sei, stiess die Landrätin auf die Antwort, dass die Jugendmusikschulen am Musikmonat beteiligt seien und dass es auch Wettbewerbe gibt.
Die FDP stimmt der Vorlage zu.
Gerold Lusser gibt die Zustimmung der CVP/EVP-Fraktion bekannt. Die Fraktion erachtet es als notwendig, die nötige finanzielle Sicherung dieses Projektes 2001 zu garantieren.
Mit einer gewissen Wehmut stellt die Fraktion fest, dass die Jungen etwas zu kurz kommen. Mit dem Wegfall des Events Expo.01 hat es in den Augen der Fraktion wenig dabei, das die Jungen begeistern könnte. Über ein Drittel der Bevölkerung des Baselbiets sind unter 18 Jahren. Eine solche Masse hat das Recht darauf, in moderner Art und Weise von einem solchen Fest mitgerissen zu werden.
Es sei schön, wenn ein Musikmonat im Jahr 2001 Musikbegeisterung zusammenkommen lässt. Auch die Volksfeste sind wichtig, weil sie ein integrativer Bestandteil in Bezug auf Assimilierung von Personen sind. Ein Volksfest soll solche Begegnungen fördern.
Der Landrat hofft, dass das, was die Jugend anbetrifft zu den Ohren der Ausgestalter des Rahmenprogramms gelangt.
Für das Protokoll:
Colette Schneider, Landeskanzlei
Hanspeter Wullschleger gibt die Zustimmung der SVP zur besprochenen Vorlage bekannt. Durch die Integration des Laufentals werden Mehrkosten bei der Herausgabe der neuen Baselbieter Geschichte entstehen. Er interessiert sich für das Ausmass dieser Mehrkosten.
Mirko Meier weiss, dass viele Leute bei der Nennung der Zahl 2001 hellhörig werden. Er bittet seine Kolleginnen und Kollegen zu bedenken, dass der Expo-Teil in der aktuellen Vorlage nicht mehr enthalten ist, sondern nur noch die folgenden beiden Teile: Der Beitritt Basels zur Eidgenossenschaft vor 500 Jahren und der europäische Kulturmonat. Der Kultur- beziehungsweise Musikmonat kann nur ein Trostpflaster für die entgangene Wahl zur Kulturhauptstadt Europas sein, trotzdem soll die Chance für einen Grossanlass genutzt werden. Der Beitritt Basels zur Eidgenossenschaft ist für die Schweizer Demokraten selbstredend ein Fest wert.
Die Finanzkontrolle ist durch ein externes Controlling gewährleistet. Selten war eine Vorlage in der Erziehungs- und Kulturkommission so unbestritten und selbstverständlich können auch die Mitglieder der SD diese Vorlage befürworten.
Maya Graf gibt die Zustimmung der Grünen Fraktion zur Vorlage 1999/122 bekannt. Sämtliche Fraktionen haben ihre kritischen Bemerkungen, denen sich die Grünen anschliessen können, bereits angebracht. Es ist bedauerlich, dass die Gelegenheit, ein Fest für alle zu veranstalten, nicht konsequent ergriffen wurde. Gerade die Vielfalt unserer Region sollte dargestellt werden.
Regierungsrat Peter Schmid erinnert sich an die Debatte zu den 700-Jahr-Feiern 1991. Damals fand beispielsweise in Liestal ein Fest mit Feuerwerk statt. Dies wurde von einigen Leuten als Verschleudern von Steuergeldern bezeichnet, während ein Bürger aus Liestal dem Regierungsrat persönlich für das Feuerwerk dankte und meinte, endlich habe man etwas von den Steuergeldern gehabt. Im Stedtli habe sich zu diesem Anlass eine dichte Volksmenge versammelt, während einer seiner Mitarbeiter am darauffolgenden Tag meinte, niemand interessiere sich für die Jubiläumsfeierlichkeiten. Dieses Erlebnis zeigt, dass sich nicht alle von allem angesprochen fühlen. Die Vorstellung, während eines Jahres Anlässe zu organisieren, von welchen alle restlos begeistert sind, hält er für verfehlt.
Peter Schmid empfindet es als richtig, einige wenige, verschiedene Anlässe zu planen, dies aber auf qualitativ hohem Niveau. Der Wegfall der Expo kann damit in keiner Art und Weise kompensiert werden. Das Fehlen der Expo im Jahr 2001 stellt einen Mangel der aktuellen Vorlage dar, jedoch kann das Ganze nicht einfach um ein Jahr verschoben werden, da der Reiz in einer Verbindung der regionalen Bedeutung für die beiden Basel mit der Expo bestanden hätte.
In keinem der geplanten Bereiche ist irgend jemand von der Generation her ausgeschlossen. Er erklärt, dass die Zünfte sich am Zunftfest nicht ausschliesslich selbst präsentieren werden, sondern ein Volksfest auf dem Platz Basel organisieren. Das ganze Projekt entspricht den Bedürfnissen vieler, aber nicht aller.
Als einen der positivsten Punkte des Konzepts hebt er die zeitliche Beschränkung der drei Akzente hervor, denn es ist nicht möglich, die ganze Nation ein Jahr lang feiern zu lassen.
Zur Frage nach der Baselbieter Geschichte und dem Laufental: Ursprünglich bewilligte der Landrat einen Kredit, welcher die Präsentation und den Druck des dreibändigen "populären" Geschichtswerks ermöglichen sollte. Mit dem Anschluss des Laufentals entschied die Regierung, den vom Landrat beschlossenen Kredit für die ganze Bearbeitung der Geschichte zu verwenden, während zur Kompensation der Mehrkosten Mittel aus dem Lotteriefonds gesprochen wurden. Die entsprechende Zahl kann selbstverständlich geliefert werden.
Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Projekt Basel 2001 konnte er eine gewisse Begeisterung feststellen, nicht zuletzt beim Hauptprojekt, dem mehrbändigen Geschichtswerk. Dieses Werk darf nicht nur Begeisterung, sondern auch Stolz auslösen.
Ruedi Brassel kommt auf eine Aussage des Kommissionspräsidenten zurück, wonach an den geplanten Veranstaltungen primär Vergangenheit und Gegenwart angesprochen werden. Er selbst kann sich einer mehrmals geäusserten Kritik, die Jugend und der Aspekt der Zukunft seien zu wenig berücksichtigt, anschliessen. Anhand des Festaktes des Heinrichstags zeigt er eine Perspektive auf, wie diesen Bedürfnissen etwas mehr Rechnung getragen werden könnte.
Der Heinrichstag geht zurück auf den deutschen König Heinrich II, welcher am 13. Juli 1024 starb und für Basel wichtig war, weil er das Münster stiftete. Am Heinrichstag 1501 wurde der Anschluss Basels an die Eidgenossenschaft vollzogen, weshalb sich dieser Tag für das Abhalten einer Feier anbietet. Vielleicht könnte das Fest aber um einen Tag verlängert werden, denn am 14. Juli, dem Quatorze Juillet, könnte neben dem Fest des Anschlusses auch ein Fest der Öffnung stattfinden. Neben Heinrich II könnte dem französischen Henri IV gedacht werden, einer Figur, welche in besonderer Weise mit dem Gedanken der Toleranz und der Öffnung verbunden ist. Henri IV erliess das Toleranzedikt von Nantes, welches die konfessionellen Kriege in Frankreich beendete. Nach der Aufhebung dieses Edikts flohen viele französische Protestanten als Wirtschaftsflüchtlinge ins Ausland, nicht wenige nach Basel.
Der damalige Akt der Öffnung gegenüber Wirtschaftsflüchtlingen wurde für Basel und das Baselbiet insofern relevant, als viele dieser Menschen massgeblich dazu beitrugen, dass die Posamenterei in Basel einen Aufschwung erlebte und dadurch den Reichtum dieses Kantons vorspurte. Dies ist wiederum eine Verbindung zu den Zünften, denn zu diesem Zeitpunkt wurden die engen Zunftvorschriften umgangen, ein Beginn der Globalisierung.
Ruedi Brassel regt also die Erweiterung des 13. Julis um den 14. Juli an, um neben einem Fest des Anschlusses auch ein Fest der Öffnung feiern zu können, an welchem der Jugend ein grosser Platz eingeräumt würde.
Walter Jermann geht zum Landratsbeschluss über:
Titel und Ingress keine Wortbegehren
1. - 5. keine Wortbegehren
://: Der Landratsbeschluss wird einstimmig verabschiedet.
Landratsbeschluss
betreffend des partnerschaftliche Gesamtprojekt BASEL 2001 mit dem Kanton Basel-Stadt
Vom 16. Dezember 1999
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Das partnerschaftliche Gesamtprojekt BASEL 2001 mit dem Kanton Basel-Stadt wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Zur Finanzierung des Gesamtprojekts BASEL 2001 wird ein Teilkredit von Fr. 2'450'000.-- genehmigt; dies unter dem Vorbehalt, dass der Kanton Basel-Stadt einen gleichlautenden Beitrag an das Gesamtprojekt BASEL 2001 bewilligt.
3. Der unter 2. bewilligte Teilkredit wird in folgenden Budgettranchen zur Verfügung gestellt:
2000 Fr. 1'200'000.--
2001 Fr. 1'250'000.--
4. Ziffer 2 des Beschlusses untersteht gemäss §§ 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
5. Die Bewilligung eines Teilkredits zugunsten des Gesamtprojekts BASEL 2001 in der Höhe von Fr. 2'050'000.-- und einer Defizitgarantie in der Höhe von Fr. 750'000.-- aus dem Lotteriefonds durch Regierungsratsbeschluss vom 15. Juni 1999 wird zur Kenntnis genommen.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 253
11 1999/215
Motion der FDP-Fraktion vom 28. Oktober 1999: Alters- und Pflegeheimdekret - § 12 Finanzielle Leistungskraft (Änderung der bisherigen Regelung bei der Berechnung der finanziellen Leistungskraft)
Laut Walter Jermann ist die Regierung bereit, die Motion als Postulat entgegen zu nehmen.
Rita Kohlermann dankt der Regierung für das Verständnis gegenüber der FDP-Motion und ist mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden. Mit der im nächsten Traktandum behandelten Vorlage 1999/228 ist der FDP-Motion zwar stattgegeben, jedoch würde eine Überweisung mit gleichzeitiger Abschreibung abgelehnt, denn die heutige Vorlage entspricht einer Art Übergangslösung bis zum Altersheimgesetz, danach muss die Situation erneut analysiert werden. Aus diesem Grund soll die Motion als Postulat stehen bleiben.
://: Die Motion wird stillschweigend als Postulat überwiesen.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 254
12 1999/228
Bericht des Regierungsrates vom 9. November 1999: Änderung von § 12 des Alters- und Pflegeheimdekretes. Direkte Beratung
Regierungsrat Erich Straumann verweist auf den Entwurf des Alters- und Pflegeheimdekrets in der Vorlage. Im § 12 Absatz 1 wird der Vermögensfreibetrag aus den bekannten Gründen von 100'000 auf 50'000 Franken zurückgesetzt, während Absatz 2 Buchstabe b wieder aufgehoben wird, womit dieser Paragraf dem ursprünglichen (vor dem 23. Juni 1999) entspricht. Er ist sehr froh, dass im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz die ganze Problematik nochmals gesamthaft, auch mit den Gemeinden, betrachtet werden kann. Er bittet den Landrat, dieser Vorlage zuzustimmen, womit per 1. Januar 2000 wieder das alte Alters- und Pflegeheimdekret eingeführt würde. Ein Gesetz wird so schnell als möglich vorliegen.
Esther Aeschlimann begrüsst die neue Vorlage und die SP ist bereit, als Übergangslösung auf diesen Kompromiss einzugehen, auch wenn bei den selbst bewohnten Liegenschaften anstelle des Verkehrswertes wieder der Katasterwert enthalten sein wird. Die heutige Vorlage ist bestimmt auch im Sinne der Gemeinden. Die SP erwartet ein sorgfältig vorbereitetes Alters- und Pflegeheimgesetz, der Einsatz einer Expertenkommission wird begrüsst.
Rita Kohlermann kann mit dem Vorschlag als Übergangslösung leben, womit zumindest der Status quo wieder erreicht wird, denn mit dem vorgesehenen Systemwechsel wäre eine Verschlechterung eingetroffen. Die Honorierung des Sparwillens ist für die FDP ein wichtiges Thema. Sie ist dankbar dafür, dass die Regierung diese Tatsache anerkennt und auf Seite 2 der Vorlage das weitere Vorgehen wie folgt skizziert: Es soll...
"...die zentrale Frage der Honorierung des Sparens für das Alter und für die Erben und die Frage der Liegenschaftswerte mit weiteren grundsätzlichen Fragen in einer auch mit den Gemeinden zu erarbeitenden, bereits mehrmals angekündigten Gesetzgebung noch in dieser Amtsperiode geprüft und allenfalls neu geregelt werden."
Vor diesem Hintergrund stimmt die FDP-Fraktion der Vorlage grossmehrheitlich zu.
Patrizia Bognar erklärt, auch die CVP/EVP-Fraktion stimme diesem Dekret zu. Sie nimmt jedoch nicht an, dass jemand ihre persönliche Zustimmung erwartet. Dadurch, dass in den Medien und auf kantonaler Ebene eine Diskussion in Gang gesetzt wurde, habe sie etwas erreicht. Als bedenklich und bedauerlich erachtet sie die Tatsache, dass ein korrekt gefasster Landratsbeschluss vom Juni 1999 im Oktober des selben Jahres aufgrund von Einwänden von aussen rückgängig gemacht wird. Es ist gefährlich, wenn der Landrat zum Spielball wird.
Mit dem kommenden Gesetz wird das Sparen honoriert und es muss eine neue Diskussion geführt werden. Nach dem Willen der GemeindeverwalterInnen soll sogar die Frage der Vermögensfreibeträge neu diskutiert werden.
Mit Freuden kann Patrizia Bognar einen offensichtlichen Gesinnungswandel feststellen. Sie empfiehlt der Regierung, ein sorgfältiges Gesetz auszuarbeiten, denn inzwischen sind viele Leute auf das kommende Gesetz gespannt und sensibilisiert. Es ist grotesk, die Leute per Gesetzgebung zu einem zukünftigen Fehlverhalten zu animieren.
Walter Jermann stellt das Alters- und Pflegeheimdekret zur Diskussion.
Titel und Ingress keine Wortbegehren
I keine Wortbegehren
§ 12 Absatz 1 keine Wortbegehren
§ 12 Absatz 2 Buchstabe b keine Wortbegehren
://: Dem Dekret wird mit wenigen Gegenstimmen zugestimmt.
Landratsbeschluss
betreffend Aenderung des Alters- und Pflegeheimdekretes
Vom 16. Dezember 1999
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I. Das Alters- und Pflegeheimdekret vom 19. Februar 1990 wird wie folgt geändert:
§12 Absatz 1
1 Der Regierungsrat stellt die Detail-Vorschriften für die Ermittlung der finanziellen Leistungskraft der Heimbewohner und der Heimbewohnerinnen auf. Er berücksichtigt deren persönliche Bedürfnisse und orientiert sich grundsätzlich an den Regeln des Steuerrechts, wobei von einem jährlichen Vermögensverzehr von 10 % und einem Vermögens-Freibetrag pro Person von 50 000 Franken auszugehen ist.
§ 12 Absatz 2 Buchstabe b.
aufgehoben
II. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 16. Dezember 1999