LR Protokoll 16. Dezember 1999 (Teil 3)

Protokoll der Landratssitzung vom 16. Dezember 1999



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Nr. 250

7 1999/127
Berichte des Regierungsrates vom 22. Juni 1999 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 20. November 1999: Ausrichtung staatlicher Beiträge an private Schulen auf der Volksschulstufe; Änderung des Schulgesetzes. Erste Lesung

Für Eugen Tanner stehen die Eltern im Mittelpunkt der Vorlage, welche aus verschiedenen Gründen ihre Kinder in eine private Schule schicken. 1998 waren es knapp 5 Prozent von allen Kindern, die eine Volksschulstufe einer privaten Schule besucht haben. Der Besuch der privaten Schulen erfolgt vollumfänglich zu Lasten der Eltern ohne direkte staatliche Unterstützung. Indirekt, über das Steuersystem, konnte ein Betrag in der Höhe von maximal 4`000.- Franken Abzug vom steuerbaren Einkommen geltend gemacht werden. Das Steuerharmonisierungsgesetz verunmöglicht ab dem Jahr 2001 diesen Steuerabzug. Die betroffenen Steuerzahler - Eltern, die ihre Kinder in private Schulen schicken - müssen ab diesem Zeitpunkt höhere Steuern zahlen. Als Grössenordnung seien hier drei Beispiele aufgeführt: in einem steuerbaren Einkommen von 60`000.- Franken macht dies rund 750.- Franken aus, bei einem Einkommen von 100`000.- Franken liegt das bei 840.- Franken und bei einem Einkommen von 200`000.- Franken sind es 930.- Franken, die von diesen Eltern mehr bezahlt werden.
Die Gesetzesänderung des Steuerharmonisierungsgesetzes und ein Gesuch der Rudolf Steiner Schule vom September 1998 sind die eigentlichen Auslöser der Vorlage. Die Kommission teilt im wesentlichen die Punkte der Beurteilung und Haltung der Regierung, wie sie in der Vorlage verankert sind.
Unter anderem ist man der Ansicht, dass die privaten Schulen eine echte Bereicherung der Bildungslandschaft sind, sie stellen eine Alternative zum staatlichen Schulsystem dar.
Der Präsident der Erziehungs- und Kulturkommission betont, dass die öffentlichen Schulen, so wie sie heute betrieben werden, eine gute Beurteilung verdienen. Es wird mit verschiedenen Massnahmen versucht, den unterschiedlichen Voraussetzungen und Situationen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen. Die Kleinklasse, die Einführungsklasse oder der Stützunterricht sind solche Beispiele. Die öffentlichen Schulen halten für jedes schulpflichtige Kind einen Platz bereit. Auch die Kinder, die nach dem Besuch einer privaten Schule wieder in die öffentliche Schule zurückkommen wollen, können dies tun.
Einige Rahmenbedingungen bei der Festlegung und Ausgestaltung der Beiträge:
Die Nachbarkantone BS, SO und AG wie die meisten Kantone der Schweiz kennen keine Beiträge für die privaten Schulen. Es ist klar die Meinung, dass im Baselbiet nicht der Anreiz für Wohnsitzverlegungen geschaffen werden soll. Die vorgesehenen Beiträge sollen denen zugute kommen, die diese Schulgelder bezahlen - das bedeutet den Eltern, und nicht den Schulen. In diesem Sinne ist es streng genommen auch nicht richtig, von Beiträgen an private Schulen zu sprechen. Es sind Beiträge an Schulkosten der Eltern. Noch ein bisschen spitzer formuliert: Der Kanton Baselland will sich nicht am Defizit der Rudolf Steiner Schule beteiligen. Die Eltern, die ihre Kinder in die Rudolf Steiner Schule schicken, sollen einen Beitrag bekommen, der aber vollumfänglich an die Schulkosten, die sie haben, eingesetzt werden muss. Das sei aus der Vorlage vielleicht nicht direkt ersichtlich, die Verordnung, die in der Kommission vorgelegen ist, sei diesbezüglich unmissverständlich.
Die Frage von differenzierten Beiträgen aufgrund der Einkommensverhältnisse der Eltern ist in der Kommission eingehend besprochen worden. Vorgeschlagen ist ein Betrag von 2000.-Franken. Bei dieser Grössenordnung „Erbsen zu zählen" erschien der Kommission unverhältnismässig. Es wurde ausgerechnet, was ein solch einkommensabhängiger Beitrag in der Verwaltung zu bedeuten hätte, es wäre rund ein Frau- oder Mannjahr. Neben diesen praktischen Überlegungen gibt es auch noch eine grundsätzliche: die, die bereits schon höhere Steuern zahlen, sollen nicht nochmals bestraft werden, wenn sie beschlossen haben, ihr Kind in eine private Schule zu schicken.
Die Kommission schlägt im Gegensatz zur Regierungsvorlage einen Einheitsbetrag von 2000.- Franken vor. Hiermit soll verhindert werden, dass später Diskussionen über eine Differenzierung stattfinden und die Gemeinden sollen davor bewahrt werden, dass sie auf diesem Weg genötigt werden, sich auch an den privaten Schulen zu beteiligen.
Wer in dieser Vorlage die Aufforderung sieht, Vorstösse zu einer Beitragserhöhung zu verfassen, hat die Idee falsch verstanden. Es kann nicht die Idee sein, dass die Beiträge alle zwei Jahre angepasst werden.

Der Präsident der EKK nimmt die Gelegenheit war, zum nächsten Traktandum Stellung zu nehmen; 1999/230: Dringliches Postulat der Fraktion der Grünen: Staatsbeiträge an Privatschulen. Das Postulat verlangt, dass nur Schulen in Genuss von Beiträgen kommen, die ein sozial abgestuftes Schulgeldreglement kennen. Die Kommission beantragt, das Postulat aus folgenden vier Gründen abzulehnen:
Erstens sollen Eltern unterstützt werden und nicht Schulen. Zweitens würde eine solche Regelung zu einer Ungleichbehandlung von privaten Schulen führen. Drittens würde sich damit der Kanton auch indirekt in die Schulgeldgestaltung der privaten Schulen einmischen. Es müsste festgelegt werden, was „sozial abgestuft" überhaupt bedeutet. Viertens wäre es stossend, wenn gut verdienende Eltern, die ihre Kinder in die Rudolf Steiner Schule schicken und den vollen Beitrag zahlen, eine Entlastung bekommen. Im Gegensatz dazu würden Eltern, die ihre Kinder an eine andere Privatschule schicken, die kein sozial abgestuftes System kennt, leer ausgehen.

Die Kommission beantragt, dem Landratsbeschluss, so wie er im Kommissionsbericht steht, zuzustimmen und das Postulat der Grünen Fraktion abzulehnen.

Christoph Rudin knüpft an die grundsätzlichen Überlegungen seines Vorredners an. Nur eine einheitliche und unentgeltliche Staatsschule garantiert Chancengleichheit. Ein demokratisch kontrolliertes öffentliches Schulsystem ist eine primäre Aufgabe des Staates. Es gibt durchaus schulische Alternativen, die als Ergänzung zur Staatsschule gelten können. Gründe wie andere Pädagogik, andere Leitideen, die andere Umsetzung des Bildungszieles können Gründe für die Erwägung einer privaten Schule sein. Das ist nicht nur für die einzelnen Schülerinnen und Schüler eine Chance, sondern auch für die Staatsschule, denn auch die Schule selber kann bei alternativen Schulmodellen etwas lernen. Private Schulen sind keine Konkurrenz für Staatsschulen. Auch wird in der Vorlage keine Deregulierungstendenz und kein erster Schritt des Neoliberalismus im Bildungswesen ausgemacht.

Wichtig ist, dass alle, die es gerne möchten, in diesem Privatschulbereich teilhaben können und nicht nur diese, die es sich leisten können. Darum ist die SP gegen die Vorlage, wie sie von der Regierung und der Kommission vorgeschlagen wird. Der Landrat bezeichnet den Beitrag als „Giesskannensubvention", der Beitrag wird allen ausgeschüttet, unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit.
Die SP-Fraktion schlägt vor, ein einkommensabhängiges Beitragssystem auszuarbeiten. Wenn die Beitragsmöglichkeit zwischen null und 6000 bis 8000 Franken liegt, dann könnte das eine ernsthafte Hilfe sein. Möglich wäre auch, dass die Gemeinden sich beteiligen. Der Aufwand eines einkommensabhängigen Beitragssystems lohnt sich. Dass der Aufwand ein Mann-oder Fraujahr beträgt, bezweifelt die SP. Es können gewisse Parallelen zum Stipendienwesen gezogen werden. Darum wird von der SP der Antrag gestellt, auf die Vorlage nicht einzutreten und sie an die Regierung zurückzuweisen. Der Auftrag lautet, ein einkommensabhängiges Beitragssystem auszuarbeiten.

Sollte die SP wider Erwarten mit diesem Antrag nicht durchkommen, würde sich eine grosse Mehrheit der Fraktion dem Kommissionsantrag anschliessen.
Das Postulat der Grünen Fraktion 1999/230 lehnt die SP ab. Erstens soll nicht an die privaten Schulen delegiert werden, was sozial ist. Zweitens ist es eine Ungleichbehandlung der Schulen.


Landratspräsident Walter Jermann bittet die Fraktionssprecherinnen und -Sprecher, auch gerade zu der Rückweisung Stellung zu beziehen.

Christine Mangold spricht sich im Namen ihrer Fraktion für die Vorlage aus, wie sie die Kommission vorschlägt und gegen eine Rückweisung. Die Kommission ist klar der Meinung, dass eine Alternative zu den öffentlichen Schulen bestehen soll. Die Volksschule soll gut ausbildend sein und dazu soll Sorge getragen werden. Da der Abzug von 4`000.- Franken vom steuerbaren Einkommen ab 1. 1. 2000 nicht mehr möglich ist, sollen die betroffenen Eltern auf anderem Weg einen Zustupf bekommen. Dieser wird nach Meinung der Landrätin nach dem Giesskannenprinzip verteilt. Doch eine andere Gestaltung dieser Beiträge ist ein riesiger Aufwand, der sich bei diesem relativ kleinen Beitrag nicht lohnt.
Die Kommission war sich einig, dass der Betrag vollumfänglich den Eltern zugesprochen werden soll. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Aufteilung kann von vielen nicht nachvollzogen werden. Warum bekommt ein Primarschüler nur 700.- Franken und ein Sekundarschüler bereits 3`100.- Franken? Aus Gründen der Gleichbehandlung wäre es unumgänglich, dass die Gemeinden die Differenz übernehmen müssten. Das würde schlussendlich bedeuten, dass nicht 2,5 Millionen Franken zur Auszahlung kommen, sondern die Gemeinden pro Primarschüler 2`400.- Franken zahlen, das ergibt bei 472 Primarschüler nochmals mehr als eine Million Franken. Die Kommission stellt sich auf den Standpunkt, dass die 2,5 Millionen Franken an die Eltern verteilt werden sollen. Es sollen aber gleiche Beiträge an die Schüler der Primar- und Sekundarstufe I ausgezahlt werden.

Die Kommission erwartet von den Privatschulen, dass auf der Schulgeldabrechnung der volle Betrag von 2`000.- Franken in Abzug gebracht wird und so vollumfänglich den Eltern zugute kommt.
Die FDP steht hinter dem Vorschlag der Kommission.
Das Postulat 1999/230 der Grünen Fraktion wird hingegen abgelehnt. Nur Eltern, die ihre Kinder an die Rudolf Steiner Schule schicken, würden diesen Beitrag bekommen. Denn diese Schule ist die einzige private Schule, die ein sozial abgestuftes Beitragsreglement kennt.

Gerold Lusser äussert, dass die CVP/EVP-Fraktion für Eintreten auf die Vorlage ist, wie sie die Kommission ausgearbeitet hat. Der Kanton Baselland verfügt über ein fortschrittliches Schulsystem und ist immer wieder bestrebt, dieses anzupassen. Es sind aber auch noch andere Bedürfnisse vorhanden.
Die Fraktion möchte jedoch nicht aus dieser Vorlage eine Privatschulsubventionsvorlage machen. Eine bestehende Schulstruktur, welche das reiche Schulwesen im Kanton ergänzt, soll weiter existieren können. Den Rückweisungsantrag der SP weist die Fraktion ab.
Die Rudolf Steiner Schule soll weiter bestehen können, diese Institution will der Redner nicht missen. Die Fraktion steht hinter dem Vorschlag der Kommission.

Silvia Liechti ist der Ansicht, dass eine gewisse Konkurrenz zu den Staatsschulen fruchtbar ist. Aus der Sicht der SVP ist es nicht die Aufgabe des Staates, private Schulen zu finanzieren oder aus Engpässen herauszuhelfen. Die Plätze für die Privatschulbesucher werden in der Staatsschule frei gehalten. Darum ist die Fraktion dafür, dass die Beiträge an die Eltern ausgerichtet werden und nicht an die Schulen. Auch ist die Fraktion gegen eine Rückweisung aus den schon vorher genannten Gründen. Die Vorlage der Kommission wird einstimmig unterstützt.

Mirko Meier bejaht die Grundsatzfrage, dass die Eltern der privatschulbesuchenden Kinder nach der Steuerharmonisierung mit dem Wegfall des Abzuges eine finanzielle Entschädigung bekommen sollen. Dass aber die Beiträge nicht sozial abgestuft sind, gefällt der SD-Fraktion nicht. Da ein solcher Vorschlag bereits in der Kommission keine Chance hatte, stimmt die SD dem Kommissionsvorschlag zu. Nicht zuletzt auch darum, weil die Rudolf Steiner Schule eine Chance zum Weitermachen bekommt.

Roland Meury macht darauf aufmerksam, dass seine Kinder in der Rudolf Steiner Schule sind und er somit „Partei" ist. Die Grüne Fraktion begrüsst die vorliegende Vorlage. Der Landrat entscheidet mit dem Beitrag an die Eltern darüber, ob er gewillt ist, die Leistungen der Privatschulen im regionalen Bildungswesen zu anerkennen, die Wahl der Eltern für einen anderen seriösen Bildungsweg für ihre Kinder zu akzeptieren und vor allem auch bereit ist, diesen Weg für die nicht Begüterten zu ermöglichen.

Die Beitragshöhe findet der Landrat bescheiden. Diese Regelung kostet den Kanton 1,8 Millionen Franken. Den Gemeinden fliesst laut Vorlage ein Steuerbeitrag von 300`000.- Franken mehr zu. Diesem Beitrag stehen massive Einsparungen gegenüber, je nach dem wie sie berechnet werden. Der Landrat spricht von einer Summe in der Höhe von etwa 5 bis 6 Millionen Franken, die der Kanton und die Gemeinden einsparen, unter dem Gesichtspunkt, wenn alle Schülerinnen und Schüler von Privatschulen übernommen würden.

Die Grüne Fraktion hätte es eher begrüsst, wenn private Schulen, vor allem solche mit sozialem gemeinnützigem Charakter unterstützt würden, auch weil die Rudolf Steiner Schulen in Schwierigkeiten sind. Trotzdem ist die Fraktion mit dem Kommissionsvorschlag einverstanden. Die Fraktion muss akzeptieren, dass die Kommission das Gewicht auf den Steuerausfall und auf das Individuum gesetzt hat.

Der Einheitsbeitrag von 2000.- Franken wird von der Fraktion begrüsst. Die Erziehungskommission hat das Hauptgewicht auf die Kompensation des wegfallenden Steuerabzuges und auf die Unterstützung der Eltern gelegt. Mit der vorgeschlagenen Lösung ohne soziale Abstufung erklärt sich die Fraktion einverstanden. Bei den Staatssteuern ist bereits eine Progression eingebaut. Ebenfalls werden von Privatschulen zum Teil schon sozial abgestufte Beitragsreglemente angewendet. Da würde eine dritte Progression den Bogen überspannen. Der bescheidene Beitrag rechtfertigt einen höheren Verwaltungsaufwand nicht gerade. Die Chance, dass die privaten Schulen Geld von Eltern auf freiwilliger Basis erhalten, wird geringer. Das Geld sitzt bei Menschen mit grösserem Geldbeutel lockerer, darum ist die Chance, dass diese einen Teil an die Schulen geben, grösser.

Der Rückweisungsantrag wolle bestimmt begüterte Personen und allfällige Elitenprivatschulen treffen, jedoch werden mit grösster Wahrscheinlichkeit die Schulen getroffen, die auch für bescheidenere Elternbudgets offen sind. Wenn diese Schulen schliessen müssen, gibt es für die unteren Einkommensschichten keine Alternative mehr zur öffentlichen Schule.

Die Rudolf Steiner Schule kennt zu den abgestuften Reglementen noch ein Instrument. Es wurde ein Solidaritätsfonds entwickelt, der wiederum von den Begüterten gespiesen wird, zugunsten von Eltern, die das Minimal-Schulgeld nicht mehr zahlen können.
Aus diesen Gründen lehnt die Grüne Fraktion den Rückweisungsantrag der SP zurück und unterstützt die Vorlage, wie sie von der Kommission vorgeschlagen wird.

Das Postulat 1999/230 war gedacht als möglicher Druck zwischen den Fronten. Nach den heutigen Voten ist klar, dass dies nicht gewünscht wird. Der Landrat meldet an, dass die Fraktion das Postulat zurückziehen wird.

Beatrice Geier spricht sich klar gegen den Rückweisungsantrag aus. In der Kommission sind alle Varianten eingehend diskutiert worden. In der Vorlage fanden sich einige Punkte, die politisch brisant sind. Die Diskussionen um einen Bildungsgutschein sowie ein Kräftemessen zwischen Kanton und Gemeinden machten diese Vorlage zu einer schwierigen. Wenn Eltern ihre Kinder in Privatschulen schicken, ist das immer ein individueller Entscheid. Auch die Wahl der Schule ist individuell. Dennoch soll allen Eltern die Wahl freistehen. Im Zentrum von solchen Entscheiden steht zumeist das Kind und weniger das Portemonnaie der Eltern. Dem soll Rechnung getragen werden.
Ein Stück weit, meint die Landrätin, ging es auch immer um die Rudolf Steiner Schule im Kanton. Wenn die Schule schliessen müsste, dann käme auf die öffentliche Schule einiges zu, was auch nicht zum Nulltarif zu haben sei. Darum versteht Beatrice Geier die SP nicht, die den Rückweisungsantrag macht, der ihrer Ansicht nach kontraproduktiv für die Rudolf Steiner Schule ist.

Eva Chappuis dementiert die Aussage, dass die SP der Rudolf Steiner Schule schaden will. Dies ist die einzige Privatschule im Kanton, welche sich Eltern mit einem bescheidenen Einkommen leisten können.
Wenn genau die Eltern einen höheren Beitrag pro Kind erhielten, dann könnten die Rudolf Steiner Schulen ihr Schulgeldsystem entsprechend ausrichten und von den höheren Staatsbeiträgen profitieren. Das von der SP vorgeschlagene System des einkommensabhängigen Beitrages unterstützt die Rudolf Steiner Schulen.

Eugen Tanner wirft nochmals einige Gedanken zum Rückweisungsantrag in die Runde: Das Steuersystem kennt die Progression, darum würde ein solch progressives Beitragssystem den Bogen überspannen. Die ganze administrative Handhabung ist ein nicht zu unterschätzender Aufwand. Das Recht auf den Besuch einer Privatschule wird respektiert. Die damit verbundenen Konsequenzen können nicht auf diese Art und Weise auf die Allgemeinheit überwälzt werden.

RR Peter Schmid schätzt die vorangegangene Diskussion, die im Vorfeld nicht immer so sachbezogen ausgefallen war. Der Regierung geht es um zwei Aspekte: Erstens um einen Akt der Fairness. Wenn gerechnet wird, dann spart der Kanton mit dem Privatschulbesuch sicher die 2,5 Millionen Franken. Dieser eingesparte Betrag soll in irgendeiner Form an die Privatschulen zurückerstattet werden. Die Regierung ist nicht ganz glücklich, dass sich die Vorlage der Kommission nur auf die Säule des Kantons aufstützt und die Gemeinden keinen Beitrag dazu leisten.
Mit dem Giesskannenprinzip als Vergleich ist der Regierungsrat ebenfalls nicht ganz einverstanden. So viel Geld werde nicht ausgeschüttet. Aus diesem Grund ist die Regierung zur Auffassung gekommen, dass es nicht notwendig sei, alles sozial abzustufen.

Der Regierungsrat betont, dass es wichtig sei, dass auch private Schulen, die eine soziale Abstufung haben, überleben können. Obwohl vom Kanton aus alle Schulen gleich behandelt werden müssen, wird eine Schule, die ein besonders ausgestaltetes Sozialsystem kennt, nicht übersehen. Darum findet es der Erziehungsdirektor wichtig, dass sie weiter existieren kann.

Die Regierung hat zur Kenntnis genommen, dass ein einheitlicher Tarif gewünscht wird. Die Regierung schliesst sich der Kommissionsvariante an.

Landratspräsident Walter Jermann leitet die Abstimmung über den Rückweisungsantrag der SP ein.

Antrag der SP (Christoph Rudin): Rückweisung an die Regierung mit dem Auftrag, ein einkommensabhängiges Beitragsmodell zu erarbeiten.

://: Der Rückweisungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.


Detailberatung
Titel und Igress
I
§ 6 Absatz 2
§145
II

Keine Wortmeldungen.

Die erste Lesung ist beendet.

Für das Protokoll:
Colette Schneider, Landeskanzlei




Nr. 251

8 1999/230
Postulat der Fraktion der Grünen vom 11. November 1999: Staatsbeiträge an Privatschulen (Vorlage 1999/127)

Landratspäsident Walter Jermann weist auf die Rede von Roland Meury zum vorhergehenden Traktandum 8.

://: Das Postulat wird zurückgezogen.

Für das Protokoll:
Colette Schneider, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 16. Dezember 1999


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