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Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK Radicant) hat ihre Arbeit aufgenommen
Die PUK Radicant hat Mitte Januar 2026 ihre Arbeit aufgenommen. In einem ersten Schritt hat sie ein Budget erstellt sowie die Firma gw&p ag financial services advisory (gwp) als externe Unterstützung beauftragt, womit die Basis für die weiteren Arbeiten gelegt ist.
Nachdem der Landrat am 27. November 2025 die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission betreffend Beteiligung der Basellandschaftlichen Kantonalbank an der Radicant AG (PUK Radicant) beschlossen hatte, nahm diese ihre Arbeit Mitte Januar 2026 auf.
Seither hat die PUK Radicant diverse Vorbereitungsarbeiten vorgenommen, die unter anderem die Erstellung des Budgets umfassen. Am 12. März 2026 hat die Geschäftsleitung des Landrats das Budget beschlossen.
Darüber hinaus konnte sie die Firma gwp als externe Unterstützung ihrer Arbeiten gewinnen und beauftragen. Der Auftrag umfasst Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Untersuchungen im Bankbereich. Grundlage für die Zusammenarbeit bildet das von gwp erstellte Gutachten vom 10. September 2025, das die fachliche Basis für die weiteren Abklärungen und Aufträge der Kommission darstellt. Dank der Erarbeitung dieses Gutachtens verfügt gwp über vertiefte Fachkenntnisse, ein umfassendes Verständnis der Ausgangslage sowie der zugrunde liegenden Akten und Fragestellungen.
Die Vergabe an gwp erfolgt freihändig – unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB, SGS 420.121).