Landrat soll über Sammelfächer und Lehrplan 21 entscheiden

22.06.2015
Landrat soll über Sammelfächer und Lehrplan 21 auf der Sekundarstufe I entscheiden
Die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BKSK) hat zuhanden des Landrates zwei Vorlagen zu den Parlamentarischen Initiativen "Verzicht auf kostentreibende Sammelfächer" und "Einführung Lehrplan 21" verabschiedet. Eine Mehrheit der BKSK ist der Überzeugung, dass zwar einige Reformen zur Harmonisierung der Volksschulen beitragen können. Eine Kommissionsmehrheit stellt jedoch fest, dass nicht alle eingeleiteten Reformen zu mehr Bildungsqualität führen, sondern im Gegenteil teilweise zusätzliche Kosten auslösen und zu weit gehen. Die BKSK beantragt deshalb entsprechende Änderungen des Bildungsgesetzes.
 
Entscheid über Sammelfächer soll in die Kompetenz des Landrates fallen
Eine Mehrheit der BKSK lehnt die Zusammenführung der Einzelfächer Geschichte, Geografie, Physik, Biologie, Chemie, Hauswirtschaft und Wirtschaftskunde in die Sammelfächer "Räume, Zeiten, Gesellschaft", "Natur und Technik" und "Wirtschaft, Arbeit, Haushalt" auf der Sekundarstufe I ab. Die Kommission ist mehrheitlich davon überzeugt, dass diese Reform zu einer Nivellierung auf ein tieferes Bildungsniveau führt und sich langfristig Folgekosten ohne Mehrwert ergeben.
 
Der Entscheid über eine allfällige Einführung von Sammelfächern auf Sekundarstufe I soll in die Kompetenz des Landrates fallen. Der Bildungsrat kann dem Landrat entsprechend Antrag stellen. Die Kommission schlägt deshalb eine Änderung von §§ 85 und 89 des Bildungsgesetzes vor.
 
Lehrplan 21 soll durch Landrat genehmigt werden
Eine Mehrheit der BKSK ist der Auffassung, dass bereits gemäss der heutigen gesetzlichen Regelung der Lehrplan 21 bzw. der Lehrplan Volksschule Basel-Landschaft vom Landrat genehmigt werden muss. Der entsprechende Passus im Bildungsgesetz hält fest, dass der Landrat "die Zielsetzungen von Bildungskonzepten [genehmigt], welche Inhalt und Gliederung des kantonalen Bildungssystems oder den bisherigen Bildungsauftrag einzelner Schularten grundlegend verändern" (§ 89 Absatz 1 Buchstabe a ). Um allfällige Unklarheiten zu vermeiden, will die BKSK die Genehmigung des Lehrplans 21 durch den Landrat im Bildungsgesetz ausdrücklich festhalten.
 
Falls der Landrat die Einführung des Lehrplans 21 für die Sekundarstufe I ablehnt, bleibt dieser mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung für die Primarstufe in Kraft. Damit trägt die BKSK der Tatsache Rechnung, dass der Lehrplan 21 auf der Primarstufe bereits auf das Schuljahr 2015/16 eingeführt wird.
 
Die BKSK spricht sich unter Berücksichtigung der zahlreich eingegangenen Vernehmlassungsantworten und nach intensiven Beratungen für diese Lösung aus.
 
Landrat entscheidet voraussichtlich im Herbst
Die beiden von der BKSK erarbeiteten Gesetzesvorlagen werden voraussichtlich nach den Sommerferien vom Landrat behandelt. Erreichen die beiden Vorlagen kein Vier-Fünftel-Mehr, so wird das Volk an der Urne den definitiven Entscheid fällen.

Für Rückfragen:
Paul Wenger, Präsident der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BKSK), 079 456 59 11 sowie alle BKSK-Mitglieder