Beschwerdeverfahren betreffend Betriebsstandorte des KSBL: Kantonsgericht lehnt aufschiebende Wirkung ab
25.05.2021
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft hat an seiner Sitzung vom 19. November 2020 das Dekret über die Betriebsstandorte des Kantonsspitals Baselland beschlossen. Gegen diesen Beschluss wurde vor Kantonsgericht Beschwerde erhoben.
Der Antrag der Beschwerdeführenden auf aufschiebende Wirkung wurde vom Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, mit Verfügung vom 11. März 2021 abgewiesen.
Die Geschäftsleitung des Landrats hat diesen Zwischenentscheid zur Kenntnis genommen.
Der Fall ist nun der zuständigen Kammer des Kantonsgerichts zur Beurteilung überwiesen worden. Der Termin für die Parteiverhandlung wird später festgesetzt.