Parlamentarischer Vorstoss

Das Schweizer Volk hat am 24. Februar 2008 die Unternehmenssteuerreform II angenommen und damit verschiedenen steuerlichen Entlastungen zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugestimmt. Vor allem im Bestreben, für die Baselbieter KMU die gleichen steuerlichen Voraussetzungen zu schaffen, wie sie nun auf Bundesebene gelten, ist es vordringlich, entsprechende Anpassungen respektive Verbesserungen bei der kantonalen Unternehmensbesteuerung zu vollziehen.

Bei der kantonalen Reform der Unternehmensbesteuerung, die am 25. November von den Baselbieter Stimmberechtigten mit deutlichem Mehr angenommen wurde, hat sich der Regierungsrat bewusst auf jene Änderungen beschränkt, die mit der damaligen Fassung des Steuerharmonisierungsgesetzes abgedeckt gewesen sind. Gleichzeitig hat er aber weitergehende Änderungen im Sinne der Unternehmenssteuerreform II ausdrücklich nicht ausgeschlossen und zu einem späteren Zeitpunkt in Aussicht gestellt. Die FDP Baselland hat ihrerseits schon frühzeitig auf die Anpassungen und Verbesserungen hingewiesen, die nun vor allem bei Personengesellschaften stattfinden soll. Diese Reformpunkte waren denn auch nicht bestritten.


Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, das kantonale Steuerrecht der Unternehmenssteuerreform II anzupassen und noch bestehende Lücken auf allen Ebenen zu schliessen.


Diese Revision der kantonalen Steuergesetzgebung soll unverzüglich an die Hand genommen werden. Dem Landrat ist noch im Verlauf des Jahres 2008 eine Vorlage zu unterbreiten.