2008-42

Bei einer Patientin, 40 Jahre alt, wurden im Kanton Zug vor 5 Jahren die Gaumenmandeln (und ohne Abmachung auch die Rachenmandeln) entfernt. Bei der Operation, der Anästhesie und der Nachbehandlung sind einige Ungereimtheiten aufgetreten. Die Patientin kann bis heute nicht schlucken, findet keinen Schlaf und empfindet keine Schmerzen, kein Hungergefühl, keine Emotionen. Die Lebensqualität ist mehr als eingeschränkt.
Auf wundersame Weise sind die Arzt- und Spitalakten verschwunden. Um Abklärungen durch zu führen oder den verursachten Schaden zu beheben, wären diese von grosser Wichtigkeit für die Patientin. Ohne diese Akten sind die Chancen auf ein rechtliches Gehör für die Patientin gleich null.

Ich bitte die Regierung, mir folgende Fragen schriftlich zu beantworten:

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