2008-42
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Parlamentarischer Vorstoss
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Titel:
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Interpellation von Daniela Gaugler, SVP: Verlust von Arzt- oder Spitalakten
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Autor/in:
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Daniela Gaugler
, SVP
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Eingereicht am:
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21. Februar 2008
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Nr.:
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2008-042
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Bei einer Patientin, 40 Jahre alt, wurden im Kanton Zug vor 5 Jahren die Gaumenmandeln (und ohne Abmachung auch die Rachenmandeln) entfernt. Bei der Operation, der Anästhesie und der Nachbehandlung sind einige Ungereimtheiten aufgetreten. Die Patientin kann bis heute nicht schlucken, findet keinen Schlaf und empfindet keine Schmerzen, kein Hungergefühl, keine Emotionen. Die Lebensqualität ist mehr als eingeschränkt.
Auf wundersame Weise sind die Arzt- und Spitalakten verschwunden. Um Abklärungen durch zu führen oder den verursachten Schaden zu beheben, wären diese von grosser Wichtigkeit für die Patientin. Ohne diese Akten sind die Chancen auf ein rechtliches Gehör für die Patientin gleich null.
Ich bitte die Regierung, mir folgende Fragen schriftlich zu beantworten:
Auf wundersame Weise sind die Arzt- und Spitalakten verschwunden. Um Abklärungen durch zu führen oder den verursachten Schaden zu beheben, wären diese von grosser Wichtigkeit für die Patientin. Ohne diese Akten sind die Chancen auf ein rechtliches Gehör für die Patientin gleich null.
Ich bitte die Regierung, mir folgende Fragen schriftlich zu beantworten:
1.
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Sind der Regierung Fälle (in den letzten 10 Jahren) im Kanton BL bekannt, in denen Arzt- oder Spitalakten verschwunden sind und deshalb den Patienten/innen nicht ausgehändigt werden konnten?
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2.
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Mit welchen aufsichtsrechtlichen Massnahmen (evt. auch Einleitung von Strafverfahren) muss ein Arzt oder Spital bei einem Aktenverlust rechnen?
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3.
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Wie sieht es in solchen Fällen mit der Staatshaftung aus? Wie sieht es mit der grundsätzlich beim Patienten liegenden Beweispflicht aus, wenn keine Akten, Röntgenbilder etc. mehr vorhanden sind?
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