2008-39

Die Aufgaben des Staates sind in raschem Wandel begriffen. Ihre Erfüllung stellt immer höhere Ansprüche an Parlament, Regierung und Verwaltung. Für das Parlament ist es schwierig, den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden und seine Führungs- oder Aufsichtsposition wahr zu nehmen. Verantwortlich dafür sind unter anderem der Milizcharakter der Mitglieder sowie die ungenügende organisatorische, instrumentelle, personelle und administrative Ausstattung des Parlamentes im Vergleich zu Exekutive und Verwaltung. Das Parlament leidet unter Zeitnot, Sachkundenot und Bewertungsnot. Wenn es ein ebenbürtiger Partner der Regierung bei der Staatsleitung sein und seine verfassungsmässigen Funktionen, insbesondere im Bereich der Oberaufsicht, wahrnehmen will, muss es seine Strukturen und Verfahren überprüfen. Dabei geht es nicht primär darum, das Parlament zu Lasten der anderen Gewalten zu stärken, sondern es in die Lage zu versetzen, den verfassungsrechtlichen Beitrag im Zusammenwirken mit Regierung und Verwaltung zu erbringen.

Um diese Ziele zu erreichen, muss der Landrat

Deshalb bitten wir das Büro

eine Arbeitsgruppe oder die bestehende Spezialkomission Parlament und Verwaltung einzusetzen, welche mit professioneller Hilfe den Reformbedarf analysiert und dem Landrat ein umfassendes Reformkonzept vorlegt.



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