2008-29
|
Parlamentarischer Vorstoss
|
|
Titel:
|
Interpellation von Bea Fuchs, SP: Schutz einer Person, die in ihrer körperlichen Unversehrtheit bedroht wird
|
|
Autor/in:
|
Bea Fuchs
, SP (Meschberger)
|
|
Eingereicht am:
|
24. Januar 2008
|
|
Nr.:
|
2008-029
|
|
|
Der Täter wurde dann festgenommen, nach Bekanntgabe des Strafmasses aber wieder entlassen.
Die Frau als Opfer erhält keinen besonderen Schutz. Da sie beschlossen hat, ihr Leben nicht im Frauenhaus zu verbringen, gibt es offenbar keine Möglichkeiten, sie so zu schützen, dass sie sich trotzdem einigermassen sicher fühlen kann.
Diese Situation wirft verschiedene Fragen auf, vor allem in Bezug darauf, dass offensichtlich erst gehandelt werden kann, wenn ein Angriff auf Leib und Leben erfolgt ist. Die Opferhilfe beider Basel spricht in diesem Fall von Gesetzeslücken.
Wir bitten den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
1.
|
Wie stellt sich die rechtliche Situation im Kanton Basel-Landschaft in einem solchen Fall dar?
|
2.
|
Ist dem Regierungsrat ein vergleichbarer Fall im Kanton Basel-Landschaft bekannt?
|
3.
|
Wenn ja, wie wurde die betreffende Person beraten / unterstützt/ weitergewiesen?
|
4.
|
Welche gesetzlichen Möglichkeiten sind vorhanden, um eine Person zu schützen, die über längere Zeit bedroht wird?
|
5.
|
Wie sieht der Schutz von Zeugen rechtlich aus?
|
6.
|
Welche gesetzlichen Vorkehrungen müssen auf Bundesebene und welche können auf Kantonsebene getroffen werden, um eine Person, die derart bedroht wird, wirksam zu schützen?
|
7.
|
Wie wäre im Kanton Basel-Landschaft der Umgang mit einem Täter im entsprechenden Fall?
|
Back to Top