2008-29

In der Presse wurde informiert, dass eine in Basel lebende Frau, die von ihrem Exmann an Leib und Leben bedroht wird, keinen Schutz erhält. Der Exmann wurde verurteilt, befand sich aber bis zur Verkündung des Strafmasses (in einem anderen Kanton) auf freiem Fuss.

Der Täter wurde dann festgenommen, nach Bekanntgabe des Strafmasses aber wieder entlassen.


Die Frau als Opfer erhält keinen besonderen Schutz. Da sie beschlossen hat, ihr Leben nicht im Frauenhaus zu verbringen, gibt es offenbar keine Möglichkeiten, sie so zu schützen, dass sie sich trotzdem einigermassen sicher fühlen kann.


Diese Situation wirft verschiedene Fragen auf, vor allem in Bezug darauf, dass offensichtlich erst gehandelt werden kann, wenn ein Angriff auf Leib und Leben erfolgt ist. Die Opferhilfe beider Basel spricht in diesem Fall von Gesetzeslücken.


Wir bitten den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen:



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