2008-25
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Parlamentarischer Vorstoss
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Titel:
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Motion von Klaus Kirchmayr, Grüne Fraktion: Stimm- und Wahlrecht ab Geburt
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Autor/in:
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Klaus Kirchmayr
, Grüne
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Eingereicht am:
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24. Januar 2008
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Nr.:
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2008-025
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1.
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Jede Person verfügt ungeachtet ihres Alters über das Stimm- und aktive Wahlrecht.
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2.
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Für Minderjährige üben die Erziehungsberechtigten das Stimm- und aktive Wahlrecht treuhänderisch aus.
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Die Altersstruktur unserer Gesellschaft verändert sich in den nächsten Jahren sehr stark. Während heute auf eine Person im Pensionsalter noch 5 Personen im Erwerbsalter kommen erwarten alle Voraussagen, dass sich dieses Verhältnis bis ins Jahre 2035 auf 2:1 verändert. Die Konsequenzen dieser Entwicklung für unsere Gesellschaft, aber auch unsere Wirtschaft werden massiv sein. Der Generationenvertrag, der in den letzten 60 Jahren eine der wichtigsten Grundlagen für das gute Gedeihen der Schweiz war, wird zwangsläufig überarbeitet werden müssen.
Für ausgewogene und breit abgestützte Weichenstellungen in diesen langfristig so bedeutsamen Fragen braucht es einen Ausgleich zwischen dem Blickwinkel der immer grösser werdenden Gruppe von älteren Menschen und denjenigen Generationen, die von den langfristigen Folgen von Entscheiden betroffen sind. Ein Stimm- und Wahlrecht ab Geburt erhöht die Chance, dass bei Entscheiden vermehrt die Auswirkungen für zukünftige Generationen berücksichtigt werden. Entsprechend wird eine nachhaltige Entwicklung von Gesellschaft und Wirtschaft unterstützt.
Das Wahlrecht ab Geburt stärkt die Position von Familien mit Kindern und es ist zu erwarten, dass familienpolitische Fragen einen deutlich höheren Stellenwert erhalten werden. Zudem wird mit diesem Modell ein sinnvolles Heranführen der Jugend an die Politik im Kontext der Familie gewährleistet.
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