2008-12
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Postulat von Elisabeth Schneider-Schneiter, CVP/EVP-Fraktion: Betreffend Verrechnung gemeindepolizeilicher Tätigkeiten durch die Kantonspolizei
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Autor/in:
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Elisabeth Schneider-Schneiter
, CVP (Ackermann, Augstburger, Berger, Gorrengourt, Rebsamen, Rohrbach, Simonet, Steiner, Wyss)
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Eingereicht am:
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10. Januar 2008
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Nr.:
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2008-012
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Vor gut zwei Jahren kündigte die Justiz-, Polizei und Militärdirektion im Rahmen von GAP an, dass sie künftig den Gemeinden für die Erbringung von gemeindepolizeilichen Tätigkeiten Rechnung stellen würde. Begründet wurde dies damit, dass seit dem Inkrafttreten des Polizeigesetzes am 1. Januar 1998 die Verpflichtung des Kantons bestehen würde, den Gemeinden Rechnung zu stellen, wenn sie zur Erfüllung der gemeindepolizeilichen Aufgaben, die Mitarbeit der kantonalen Polizeiorgane in starkem Mass beanspruchen.
Seit zwei Jahren erhalten die Gemeinden nun entsprechende Rechnungen, welche sich auf Rapporte der zuständigen Polizeistellen stützen. Die meisten dieser Rechnungen erfüllen aber die gesetzliche Grundlage nicht, da die Beanspruchung der Polizeiorgane nicht in starkem Masse ist und weil für eine generelle Verrechnung von kantonspolizeilichen Dienstleistungen die gesetzliche Grundlage fehlt. Aus diesem Grund haben nun viele Gemeinden gegen die Rechnungen Beschwerde erhoben.
Die Verrechnungspraxis des Kantons von kantonspolizeilichen Tätigkeiten an die Gemeinden ist zu überprüfen. Dies nicht nur aus rechtlichen Gründen. Auch organisatorisch bedeutet die Verrechnung der Einsätze der Kantonspolizei in den Gemeinden einen administrativen Aufwand sowohl für den Kanton als auch für die Gemeinden. Diese rechtlich unhaltbare Lösung ist also auch als GAP-Massnahme untauglich.
Im oben angeführten Sinne beauftrage ich den Regierungsrat die Verrechnungspraxis des Kantons in Bezug auf die Erbringungen von gemeindepolizeilichen Leistungen durch die Kantonspolizei zu überprüfen.
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