2008-11


Seit 1. September 2007 ist das neue Revisionsaufsichtsgesetz des Bundes (RAG) in Kraft. Ab Rechnungsjahr 2008 gilt eine rechtsformunabhängige Revisionspflicht. Mittelfristig wird das Auswirkungen auf die Gemeinden haben - als erster Kanton hat der Kanton Freiburg für die Gemeinden die Zulassungsbestimmungen nach Bundesrecht im kantonalen Recht übernommen. Im Kanton Freiburg müssen alle Gemeinden neuerdings eine Revisionsstelle bezeichnen, welche die Voraussetzungen nach RAG erfüllt.

Meines Erachtens besteht auch im Kanton Basel-Landschaft Handlungsbedarf.


In unseren Baselbieter Gemeinden wird die Jahresrechnung durch Laienrevisoren geprüft, denn unsere kantonale Gesetzgebung sieht die Bezeichnung einer kommunalen Rechnungsprüfungskommission vor, welche in der Regel politisch zusammen gesetzt ist. Diese kann zwar bei Bedarf eine externe Revisionsstelle für die fachliche Begleitung beiziehen, die Kommission bleibt aber für die ordnungsgemäss durchgeführte Rechnungsprüfung verantwortlich und tritt auch nach aussen auf.


Einige Gemeinden ziehen bereits heute professionelle Revisionsstellen zur Prüfung ihrer Rechnungen bei. Die kommunale Rechnungsprüfungskommission vertritt dann die Prüfungsergebnisse nach aussen. Dies im Gegensatz zum Kanton Bern. Dieser ermöglicht den Gemeinden die Wahl einer externen Revisionsstelle anstelle einer kommunalen Rechnungsprüfungskommission.


Im Hinblick darauf, dass es immer schwieriger wird kompetente Fachleute für die Kontrollaufgaben der Gemeinden zu finden aber auch im Hinblick darauf, dass die kommunale Rechnungsführung immer komplexer wird, beauftrage ich den Regierungsrat zu prüfen


wie im Kanton eine Professionalisierung der Revisionsstellen der Gemeinden erreicht werden kann.



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