2007-259
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Christine Gorrengourt, CVP/EVP: Beratung bei Sanierung der Heizungs- und Warmwassererzeugungsanlage mit erneuerbaren Energien
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Autor/in:
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Christine Gorrengourt
, CVP/EVP
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Eingereicht am:
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18. Oktober 2007
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Nr.:
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2007-259
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Im Kanton Baselland erfüllen viele Feuerungsanlagen die heute geltenden Grenzwerte nicht mehr und müssen in den nächsten Jahren ersetzt werden. Dies bietet die Gelegenheit vor allem bei der Warmwassererzeugung auf die erneuerbare Energiegewinnung mittels Sonnenkollektoren umzustellen.
Der Kanton Baselland hat die Beratung der Bevölkerung für Heizungssanierung an diverse Beratungsstellen delegiert und unterstützt Projekte welche die erneuerbaren Energien fördert.
Mit der Verfügung zur Sanierung der Feuerungsanlage erhält man in den Gemeinden den Flyer der öffentlichen Baselbieter Energieberatung.
Die Beratung der zwei aufgeführten Beratungsstellen EBM und EBL zur Wärmegewinnung ist sehr unterschiedlich.
Die EBL unterstützt das Projekt Solardachprogramm für Gemeinden, die EBM nicht. Weder auf der Internetseite der EBL noch derjenigen von EBM wird ernsthaft auf die Warmwassererzeugung mittels Kollektoren hingewiesen. Bei telefonischer Anfrage an die Energieberatung EBM wird man nur über die Energieeinsparung mittels Wärmepumpe informiert.
Meine Fragen:
1.
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Wie gross ist die Anzahl der Eigentümer, im Kanton welche eine Verfügung zur Sanierung der Feuerungsanlage ihrer Liegenschaft erhalten haben und diese Anlage in den nächsten Jahren sanieren müssen?
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2.
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Sind die vom Kanton unterstützten Beratungsstellen verpflichtet auf die Nutzung von erneuerbaren Energien hinzuweisen?
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3.
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Wie sind die diversen vom Kanton unterstützten Beratungsstellen und Projekte untereinander vernetzt und werden Synergien genutzt?
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(EBL-EBM-Beratung, 1000 Solardächer in der Nordwestschweiz etc.)
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4.
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Müsste bei einer so grossen Anzahl von zu ersetzenden Feuerungsanlagen der Kanton nicht offensiver Werbung für Solaranlagen betreiben, damit eine ernstzunehmende CO2 -Ersparnis erreicht wird?
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5.
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Entspricht eine Energieberatung welche hauptsächlich Wärmepumpen propagiert dem Gedanken des § 115 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Basellandschaft und des SGS 490 § 15 Abs.2?
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§ 115 Energieversorgung
1 Kanton und Gemeinden fördern eine sichere, volkswirtschaftlich optimale und umweltgerechte Versorgung mit Energie sowie deren sparsame und wirtschaftliche Verwendung. |
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§ 15 Information, Beratung, Fortbildung
2 Kanton und Gemeinden informieren und beraten über den sparsamen, rationellen und umweltschonenden Einsatz von Energie. Sie können entsprechende Bemühungen von Privaten fördern. |
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