2007-255
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Urs Hintermann, SP: Wo sind die versprochenen GAP-Millionen?
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Autor/in:
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Urs Hintermann
, SP
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Eingereicht am:
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18. Oktober 2007
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Nr.:
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2007-255
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Mit der Vorlage 2005/76 hat der Regierungsrat dem Landrat die GAP-Vorlage unterbreitet. Darin wurden unter anderem verschiedene Massnahmen vorgeschlagen, welche zu Mehrbelastungen der Gemeinden in Millionenhöhe (7.5 MCHF) führten. Um diese Mehrausgaben der Gemeinden zu kompensieren, schlug der Regierungsrat eine Änderung des Steuergesetzes vor. Demnach hätten die Arbeitgeber - zumindest in den Kantonen BL und BS - gezwungen werden sollen, Lohnausweise zukünftig direkt der kantonalen Steuerverwaltung einzusenden. Mit dieser Massnahme wollte der Kanton erreichen, dass die Erwerbseinkünfte systematisch erfasst und nicht mehr verheimlicht werden können. Gemäss GAP-Vorlage hätten durch diese Massnahme bei den Gemeinden ab 2007 zusätzliche Steuererträge von 6-12 MCHF (bei einem Gemeindesteuerfuss von 60%) generiert werden sollen.
Eine Zwischenbeurteilung per Ende September der Abteilung Steuern der Gemeinde Reinach hat jetzt allerdings ein ganz anderes Bild ergeben. Von den prognostizierten Mehreinnahmen von 400-800 TCHF sind bis heute noch keine realisiert worden. Bis jetzt wurden nur sehr wenige, vom Steuerpflichtigen nicht deklarierte Lohnausweise gefunden. Es wurde auch festgestellt, dass noch lange nicht alle Arbeitgeber der Meldepflicht gegenüber der kantonalen Steuerverwaltung nachgekommen sind.
Es stellen sich deshalb für mich folgende Fragen:
1.
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Wie viele Lohnausweise (absolut und prozentual) sind der kantonalen Steuerverwaltung bis heute durch die Arbeitgeber in BL und BS eingereicht worden? Weiss die kantonale Verwaltung, wie viele Arbeitsverhältnisse mit Baselbieter ArbeitnehmerInnen in den Kantonen BL und BS überhaupt bestehen?
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2.
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Was hat der Kanton bis heute unternommen, um § 115 Steuergesetz bei den Arbeitgebern durchzusetzen?
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3.
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Trifft es zu, dass der Arbeitgeber Kanton BS bis heute noch keine Lohnausweise zugeschickt hat?
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4.
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Welchen Anteil an eingegangenen Lohnausweisen hat die kantonale Steuerverwaltung bereits verarbeitet und elektronisch den kommunalen Steuerbehörden zur Verfügung gestellt?
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5.
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In welchem Ausmass (Frankenbetrag) hat die kantonale Steuerbehörde bereits Nach- und Strafsteuern verfügt?
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6.
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Wie gross schätzt der Kanton die Mehreinnahmen der Gemeinden durch die Änderung von § 115 Steuergesetz aus heutiger Sicht für die Jahre 2007ff?
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Ich bitte um schriftliche Beantwortung der Fragen.
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