2007-250


Junge Erwachsene im Alter von 16 und 17 Jahren haben eine hohe Eigenverantwortung zu tragen. Sie müssen selber entscheiden, ob sie eine Lehre beginnen wollen oder eine weiterführende Schule besuchen möchten. Von ihnen wird verlangt, dass sie selbständig und verantwortungsbewusst handeln und sie tun dies auch, in fast allen Bereichen des Lebens. Nur die politische Verantwortung wird ihnen bis heute verwehrt.

Das passive Stimm und Wahlrecht ab 16 Jahren soll Junge Erwachsene ins politische Geschehen miteinbeziehen und deren Meinung den nötigen Respekt entgegenbringen. Zudem kann der Sinn für die Wichtigkeit der Beteiligung an unserem demokratischen System durch die Möglichkeit, ab 16 Jahren abstimmen und wählen zu gehen, verbessert werden.


Der Regierungsrat wird eingeladen, eine Vorlage auszuarbeiten, welche das passive Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene ab 16 Jahren vorsieht.



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