2007-248


Windenergie ist eine ganzjährig verfügbare, schadstoff- und CO2-freie Energiequelle. Die Windenergie kann zwar das nationale CO2-Reduktionsziel nicht alleine erbringen, ist aber ein wichtiger Baustein einer nachhaltigen Energieversorgung. Bei der Stromproduktion mit erneuerbaren Energien belegt die Windenergie heute noch einen der hinteren Plätze. Bis ins Jahr 2030 könnte aber der Anteil der durch Windkraftwerke erzeugte Strom ca. 50/0 des jährlichen Gesamtverbrauches der Schweiz decken. Bezüglich Wirtschaftlichkeit produzieren Windkraftanlagen Strom zu marktfähigen Preisen, dies dank der tiefen Investitionskosten.

Im Jura gibt es gemäss Windkraftkataster des Bundesamtes für Energie einige geeignete Standorte.


Im Kanton Baselland sind 7 mögliche Standorte für Windkraftanlagen vorgesehen, welche zwar raumplanerische Vorgaben erfüllen, in bezug der Windverhältnisse aber viel schlechtere Voraussetzungen aufweisen als Standorte auf den Jurahöhen, dies gemäss Daten von Meteo Schweiz. Da diese Gebiete durchwegs einer Schutzzone unterstellt sind, wurden sie bei der Standortevaluation nicht miteinbezogen. Das Bundesgericht hat nun die Einsprache der Stiftung Landschaftsschutz und des Neuenburger Verwaltungsgerichtes korrigiert und den Entscheid gefällt, dass Landschaftsschutz die Erstellung von Windanlagen nicht grundsätzlich ausschliessen darf. Begründet wurde dieses Urteil damit, dass ein grosses öffentliches Interesse an der energiepolitisch bedeutsamen Förderung erneuerbarer, sauberer Energie bestehe.


Die Regierung wird beauftragt, in Absprache mit den Landschaftsschutz-Organisationen auf den Jurahöhen gezielt Gebiete für die Windkraftnutzung auszuscheiden um damit bei der Standortwahl von Windkraftanlagen den Windverhältnissen vorrangige oder zumindest gleichwertige Priorität wie den Schutzzonen einzuräumen.



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