2007-235


Die Anzahl Klassen, die an einem Schulstandort geführt werden, ändert sich auf den Sekundarstufen 1 und 2 jährlich häufig um mehrere Klassen. Die Schulleitungen haben deshalb oft Schwierigkeiten mit der exakten Stundenzuteilung an die Lehrkräfte. In manchen Jahren sind durch zusätzliche Klassenbildungen zahlreiche Überstunden vorhanden, in anderen Jahren fehlen hingegen Unterrichtslektionen um alle Lehrkräfte gemäss Arbeitsvertrag zu beschäftigen.

Im Laufe von mehreren Jahren können diese Differenzen in der Regel ausgeglichen werden, ohne kurzfristig und temporär neue Lehrkräfte anstellen oder Kündigungen aussprechen zu müssen. Um diesen Ausgleich zu realisieren steht den Schulleitungen u.a. folgende Möglichkeit zur Verfügung: Sie weisen den Lehrkräften Überstunden zu oder sie reduzieren das Pensum einzelner Lehrkräften (so genannte Unterstunden), ohne dass dies in beiden Fällen Lohn wirksam wird. Die Über- oder Unterstunden werden in der Stundenbuchhaltung der einzelnen Lehrkräfte registriert und im Laufe der Jahre ausgeglichen.


Gemäss Weisung des Regierungsrates an die Schulleitungen liegt die Anzahl der zulässigen Unterstunden bei zwei Jahresstunden (= 80 Lektionen) und diejenige der erlaubten Überstunden bei vier Jahresstunden (= 160 Lektionen). Falls eine Lehrkraft ausserhalb dieser Bandbreite liegt, muss zwingend ein Ausgleich innert kürzester Zeit erfolgen, unabhängig davon, ob die dafür notwendige Lektionenzahl zur Verfügung steht. Dadurch wird der Handlungsspielraum der Schulleitungen bei der Zuteilung der Klassen deutlich eingeschränkt. Dies kann dazu führen, dass in einem Schuljahr Lehrkräfte neu angestellt und im folgenden Jahr anderen Lehrkräften gekündigt werden muss, was einen häufigen Wechsel der Lehrkräfte für die Schüler/innen zur Folge hat. Pädagogisch wäre es erstrebenswert, solche Wechsel der Lehrkräfte möglichst zu vermeiden.


Um den Schulleitungen einen grösseren Spielraum bei der Stundenzuteilung zu ermöglichen, bitte ich die Regierung die Bandbreite der zulässigen Anzahl Über- und Unterstunden zu vergrössern.



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