2007-234
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Postulat von Jürg Wiedemann, Grüne Fraktion: Massnahmen bei Disziplinarverstössen auf der Sekundarstufe
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Autor/in:
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Jürg Wiedemann
, Grüne Fraktion
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Eingereicht am:
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20. September 2007
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Nr.:
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2007-234
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Heute können Lehrkräfte auf der Sekundarstufe Schülerinnen und Schülern bei Disziplinarverstössen gemäss §52 Absatz 1 der Verordnung 621.11 zu Nachsitzen ausserhalb der ordentlichen Unterrichtszeit aufbieten. Auf Deutsch: Lehrkräfte dürfen Arrest erteilen, was bei Schüler/innen verständlicherweise nicht besonders beliebt ist. Erfahrungsgemäss dauern die heute ausgesprochenen Arreste auf der Sekundarstufe 1 in den allermeisten Fällen zwischen ein und zwei Lektionen. In sehr seltenen Fällen werden bei schweren und sich wiederholenden Verfehlungen auch mehr als zwei Stunden angeordnet, um renitenten, frechen oder gewaltbereiten Schülerinnen und Schülern auf angemessene Art klare Grenzen aufzuzeigen. Diese Massnahmen zeigen in der Regel Wirkung: Nicht selten verbessert sich das Verhalten der betroffenen Jugendlichen gerade nach einer drei oder vier Lektionen dauernden Arreststrafe an ihrem freien Nachmittag spürbar.
Im Zusammenhang mit der Vorlage 2007/154 betreffend „Änderung des Bildungsgesetzes - Disziplinarmassnahmen an den Schulen - Ausschluss von Schülerinnen und Schülern" plant der Regierungsrat gleichzeitig die Verordnung 622.11, in §52, Absatz 1, lit. d, die Anzahl Arreststunden fürs Nachsitzen in der schulfreien Zeit auf zwei Stunden zu beschränken.
Damit entzieht der Regierungsrat den Lehrkräften ein wichtiges Instrument, um gegen sehr renitente oder freche Schülerinnen und Schüler wirksam vorzugehen. Längere Arreststrafen können genau dann sinnvoll sein, wenn wiederholt schwere Verfehlungen vorliegen, jedoch ein Ausschluss aus der Schule gemäss Vorlage 2007/154 noch nicht angezeigt ist.
Ich bitte den Regierungsrat, Arreststrafen auf der Sekundarstufe, die einen ganzen Nachmittag (drei oder vier Lektionen) dauern, nicht per Verordnung zu unterbinden.
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