2007-232


Die sportliche Betätigung der Bevölkerung, und insbesondere der Jugend, ist für unsere Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Der Sport ist eine wichtige Lebensschule und trägt entscheidend zur Erziehung, zur Gesundheit und zum Wohlbefinden jedes Einzelnen bei. Gleichzeitig dient er sehr entscheidend zur Unterstützung der Prävention und Integration. Zur Ausübung der sportlichen Betätigung braucht es aber unbedingt mehr Sportanlagen. Durch das Kantonale Sportanlagenkonzept (KASAK) hat unser Kanton schon im Jahre 2000 einen entsprechenden Verpflichtungskredit gesprochen, der die Erstellung von Sportanlagen fördern und unterstützen soll. Im Jahre 2004 wurde die Weiterführung dieses Konzepts mit einem weiteren Verpflichtungskredit (KASAK 11) beschlossen.

Im Anhang 1 zum Kantonalen Sportanlagenkonzept sind die Kriterien für die Gewährung von Finanzhilfen festgehalten. Diese sehen heute vor, dass unser Kanton Investitionsbeiträge in Höhe von 25% bis 40% an die anrechenbaren Kosten der Sportinfrastruktur leisten kann. Beiträge an die Betriebskosten sind heute ausgeschlossen.


Es zeigt sich, dass diese Kriterien in Bezug auf die erforderlichen Eigenrnittel, welche die Gemeinden und die Vereine selbst beisteuern müssen, oft nicht erfüll bar sind und dringend benötigte neue Anlagen deshalb nicht realisiert werden können. Dazu kommt, dass grössere, kantonale und regionale Sportanlagen oder Sportzentren, die der po li sportiven, gemischten Nutzung dienen, nicht erstellt werden können, weil keine Beiträge an die Betriebskosten gesprochen werden können. Ein grosser Teil von wünschbaren Projekten kann deshalb nicht zur Realisierung gelangen, weil die finanziellen Hürden und die laufenden Kosten zu hoch sind. Es besteht aus diesen Gründen ein beträchtlicher Realisierungsrückstau.


Es wäre darum mehr als wünschenswert, wenn der Schwerpunkt bei der Vergabe von Mitteln mehr auf das tatsächliche Zustandekommen und die Erstellung der Projekte gelegt und die Bandbreite für die Beiträge, insbesondere für regionale Projekte, jeweils mehr nach oben ausgeschöpft würde. Eine generelle Anhebung der Bandbreite für Beiträge um 10% auf neu 35% bis 50%, wobei im Normalfall der Satz von mindestens 40% zur Anwendung kommen sollte (bisher wurde in der Regel max. 30% gewährt) ist deshalb vorzunehmen. Zudem ist die Möglichkeit für die Gewährung von Beiträgen an die Betriebskosten zu schaffen. Letztlich ist infolge dieser Kriterienerweiterung auch im Rahmen des KASAK ein zusätzlicher Verpflichtungskredit ins Auge zu fassen oder eine Jugendsport-Pauschale einzuführen. Oberstes Ziel muss es sein, zum Wohle unserer Jugend die Realisierung von wichtigen und dringend benötigten Sportstätten schneller voranzutreiben.


Der Regierungsrat wird deshalb aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Praxis und die Kriterien für die Gewährung von Finanzhilfen verbessert werden kann und allenfalls auch Beiträge an die Betriebskosten, zumindest für kantonale oder regionale Projekte resp. Zentren, gesprochen werden können.



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