2007-230


Unsere Primarschüler/innen erhalten nur in den drei „kopflastigen" Fächern Deutsch, Mathematik und Mensch & Umwelt Noten. Um befördert zu werden, muss in diesen drei Fächern ein Notenschnitt von 4.0 erzielt werden; vor der letzten Revision der Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt (VO BBZ) genügte noch ein Notenschnitt von 3.5. Die vor wenigen Jahren durchgeführte Teilabschaffung der Noten sowie die erwähnte Verschärfung der Promotionsbedingungen auf Primarschulstufe führten zu folgenden negativen Konsequenzen:

Wir schlagen deshalb folgende Änderungen vor:


Im Fach „Ausdruck & Gestaltung" soll insbesondere die Kreativität der Schüler/innen beurteilt werden, z.B. in den Teilgebieten Umgang mit fremden Materialien (Basteln, Zeichnen, Werken), Ausdruck (Singen, Rollenspiele), Turnen (Spielverständnis) usw. Auch die Teamfähigkeit und die Sozialkompetenz können mitberücksichtigt werden. Im Fach „fremde Sprachen" soll die Leistung in allen unterrichtenden Fremdsprachen beurteilt werden. Vor allem durch die zusätzliche Zeugnisnote im Fachgebiet „Ausdruck & Gestaltung", in welchem die Primarschüler/innen erfahrungsgemäss durchschnittlich bessere Noten erzielen als in den „kopflastigen" Fächern, wird der Notendruck auf die Primarschüler/innen reduziert.


Ich bitte den Regierungsrat eine Vorlage auszuarbeiten, mit der die oben erwähnten Ziele erreicht werden. Die Details dazu werden auf Verordnungsstufe geregelt.



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