2007-224 (1)
|
Bericht der:
|
Geschäftsprüfungskommission
|
|
vom:
|
28. Februar 2008
|
|
zur Vorlage Nr.:
|
||
Titel des Berichts:
|
Regierungsprogramm des Regierungsrates 2008 - 2011
|
|
Bemerkungen:
|
Verlauf dieses Geschäfts
|
1. Auftrag
Gemäss § 44 des Landratsgesetzes unterbreitet der Regierungsrat dem Landrat im ersten Amtsjahr einer neuen Amtsperiode das Regierungsprogramm mit Finanzplan zur Genehmigung. Der Landrat kann das Regierungsprogramm unverändert oder zusammen mit eigenen Ergänzungs- und Aenderungsbeschlüssen genehmigen oder an den Regierungsrat zurückweisen.
Mit Beschluss Nr. 39k vom 20.09.2007 überwies das Büro des Landrates die Vorlage 2007/224 zur Vorberatung an die Geschäftsprüfungskommission.
2. Vorgehen
Die fünf Subkommissionen der GPK haben das Regierungsprogramm 2008 - 2011 je im Bereich der ihnen zugeordneten Direktion zuhanden der Gesamtkommission geprüft. Die Subkopräsidenten nahmen auch am Budget-Hearing der Finanzkommission vom 24. Oktober 2007 teil.
Ergänzend wurden die Sachkommissionen eingeladen, das Regierungsprogramm in ihrem Fachbereich zu sichten und der GPK allfällige Anmerkungen zu übermitteln.
Die Subkommissionen erstatteten schliesslich Bericht zuhanden der Gesamtkommission. Die Geschäftsprüfungskommission hat die Berichte der Subkommissionen zum Regierungsprogramm 2008-2011 an ihren Sitzungen vom 31. Januar und 28. Februar 2008 behandelt und den vorliegenden Bericht zuhanden des Landrats verabschiedet.
3. Stellenwert des Regierungsprogramms
Die politische Planung stellt gemäss Kantonsverfassung (§ 73) eine eigenständige Staatsfunktion dar, welche insbesondere durch das Regierungsprogramm, den Finanz- und Investitionsplan sowie Budgets und Jahresprogramme realisiert wird.
Das Regierungsprogramm ist das wichtigste Mittel der politischen Planung. Es legt die Ziele für die politische Entwicklung fest, zeigt Zusammenhänge zwischen verschiedenen staatlichen Aufgabenbereichen auf und ordnet Ressourcen zu.
Das Regierungsprogramm kann vom Landrat im Rahmen des ihm zustehenden Mitwirkungsrechts mitgestaltet werden. Durch die Genehmigung wird das verabschiedete Regierungsprogramm zur gemeinsamen strategischen Absichtserklärung von Regierung und Landrat. Die Kantonsverfassung sagt dazu:
§ 65 Planung
1
Der Landrat genehmigt die grundlegenden Pläne der staatlichen Tätigkeiten, insbesondere das Regierungsprogramm und den Finanzplan. Er erlässt die kantonalen Richtpläne.
2
Die erteilte Genehmigung bindet den Landrat und alle angesprochenen Behörden. Abweichungen vom Plan bedürfen einer Planänderung.
Das Regierungsprogramm legt also die strategischen Leitlinien fest. Es gibt dem Landrat die Möglichkeit, frühzeitig Vorentscheide zur politischen Entwicklung zu fassen, Prioritäten zu setzen und die Ressourcen entsprechend einzuteilen. Es soll damit die wesentlichsten Vorhaben der Legislaturperiode enthalten, die dem Landrat später zum verbindlichen Beschluss vorgelegt werden müssen.
4. Stellungnahmen der Sachkommissionen
Die ständigen Kommissionen des Landrats wurden mit Schreiben vom 27. September 2007 eingeladen, der GPK ihre Stellungnahme zu den in Bezug auf die jeweiligen Sachbereiche gesetzten - oder fehlenden - Schwerpunkte sowie allfällig daraus folgende Anträge zukommen zu lassen.
Die Sachkommissionen haben diese Möglichkeit in unterschiedlicher Weise genutzt. Wesentliche generelle Anmerkungen und alle eingereichten konkreten Aenderungs- und Ergänzungsanträge wurden in die kapitelweise Kommentierung ab S. 3 dieses Berichts übernommen.
5. Feststellungen der GPK
Die Gliederung des Regierungsprogramms 2008-2011 in übergeordnete Legislaturziele und politische Schwerpunkte, Programmpunkte und Massnahmen der Direktionen sowie Finanzentwicklung entspricht heute der von der GPK initiierten Konzeption. Der Raster für die Strukturierung der Aufgabengebiete wurde aus der Vorperiode übernommen, was das Nachverfolgen der Geschäfte durch Programme und Berichte erleichtert.
Die im Regierungsprogramm 2008-2011 gesetzten übergeordneten Legislaturziele
- Erhöhung der Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftsstandort
- Lenkung zu einer nachhaltigen Entwicklung
- Ausbau der kantonsübergreifenden regionalen Zusammenarbeit
und die politischen Schwerpunkte
- Finanz- und Steuerpolitik
- Gesundheitspolitik
- Verkehrs-, Klima- und Energiepolitik
- Sicherheitspolitik
- Bildungspolitik
decken die massgebenden und prioritären Bereiche des regierungsrätlichen Handelns der nächsten Jahre ab.
Den allgemein formulierten Zielsetzungen ist nichts entgegenzuhalten. Die Geschäftsprüfungskommission kann den übergeordneten Legislaturzielen und Schwerpunkten zustimmen.
Entsprechend der Funktion eines Strategiepapiers kann bei der Umsetzung der übergeordneten Ziele in Programmpunkte und Massnahmen der Direktionen nur eine Auswahl der wesentlichsten Vorhaben erfolgen, welche für den Landrat von Bedeutung sind. Dabei sind der Geschäftsprüfungskommission und offenbar auch den Sachkommissionen nur wenige Vorhaben oder Auslassungen aufgefallen, die eine Korrektur des Strategiepapiers «Regierungsprogramm» erfordern.
Die weitere Konkretisierung der mittelfristigen Strategie des Regierungsprogramms erfolgt in den Jahresprogrammen, welche der Landrat jedoch nur noch zur Kenntnis nehmen kann.
Finanz- und Investitionsplan:
Ergänzend zum Regierungsprogramm wurde der GPK Ende November ein detaillierter Investitionsplan vorgelegt, wie sie ihn mit der Genehmigung des Regierungsprogramms 2004-2007 und wiederholt in Verbindung mit den Jahresprogrammen verlangt hatte.
Finanzplan und Investitionsplan unterliegen einer rollenden Planung, die jährlich zusammen mit dem Budget überarbeitet wird. Sie basieren auf Annahmen betreffend Teuerung und Wirtschaftswachstum sowie auf den von den Direktionen gemeldeten Projekten, ohne dass deren Finanzierung bereits sichergestellt wäre. Die Konkretisierung und Priorisierung der Projekte (notwendig/wünschbar) findet im Rahmen des jährlichen Budgetprozesses statt.
Die Regierung relativiert denn auch die Zahlen des Finanzplans 2008-2011:
«Der Finanzplan hat somit nicht den Charakter eines Businessplanes, welcher die vom Regierungsrat angestrebten finanziellen Zielgrössen abbildet. Der Finanzplan ist vielmehr eine ‹Wenn-Dann›-Planung, die auf möglichst realitätsnahen Annahmen für die Zukunft (‹wenn›) basiert und deren finanzielle Auswirkungen auf den Kantonshaushalt (‹dann›) abschätzt.»
Der im Regierungsprogramm abgebildete Finanzplan 2008-2011 basiert auf dem Budget 2008 und ist identisch mit dem im Voranschlag (LRV 2007/223 ) enthaltenen. Das Budget wurde anlässlich der Landratssitzung vom 12./13. Dezember 2007 vom Landrat verabschiedet.
Die aus dem Kreis der GPK wie auch der Sachkommissionen eingebrachten konkreten Anmerkungen sowie Aenderungs- und Ergänzungsanträge sind in den nachfolgenden Kapiteln dargestellt.
1. Übergeordnete Legislaturziele und politische Schwerpunkte
S. 7 Die Lenkung zu einer nachhaltigen Entwicklung
Dass der Regierungsrat die Lenkung zu einer nachhaltigen Entwicklung als ein übergeordnetes Legislaturziel sieht, ist lobenswert.
Der Regierungsrat zeigt, dass der Klimawandel Auswirkungen auf den Kanton haben könnte und stellt u.a. dieses Handlungsfeld in den Vordergrund. Um die gesetzten Ziele im Bereich Energie und Klimaschutz in der bevorstehenden Legislatur auch erreichen zu können, ist die konsequente Umsetzung der unter Punkt 4.05 aufgeführten Massnahmen (Umwelt und Energie) notwendig. Das sich in Arbeit befindende Energie-Strategiepapier des Regierungsrates ist ein weiteres Planungsinstrument, welches die Zielsetzung und konkreten Massnahmen liefern wird.
S.7 Der Ausbau der kantonsübergreifenden regionalen Zusammenarbeit
Sachdossier 3 Medizinische Dienstleistungen:
Der Gesundheitsdirektor hat wiederholt erklärt, der Entscheid zur Geriatrie werde in einer einvernehmlichen Diskussion gefällt und sei noch offen.
Änderungsantrag GPK:
Klammerbemerkung reduzieren auf «(gemeinsames Kompetenzzentrum Geriatrie
auf dem Areal des Bethesda-Spitals
)»
2. Finanz- und Kirchendirektion (GPK-Subko I)
2.01.11 Totalrevision Finanzrecht
Bei der Ausgabenkompetenz und dem Berichtswesen zum Landrat tauchen vor allem mit Hinblick auf die partnerschaftlichen Trägerschaften und ausgelagerte Organisationen zunehmend offene Fragen auf. Diese Punkte bei der Totalrevision des Finanzrechts zu überprüfen erachtet die GPK als sinnvoll.
2.03 Sozialwesen
Die Terminierung der einzelnen Punkte erscheint verfrüht. Die Detaillierung soll nicht im Legislaturprogramm, sondern in den jeweiligen Jahresprogrammen erfolgen.
Änderungsantrag GPK:
Angaben zu Planungsstand und Datum der Zielerreichung in allen Punkten streichen.
2.03.05 Spezifische Schulungen für Behördenmitglieder
2.03.10 Allgemeine Schulungen für Behördenmitglieder
Die Differenzierung erscheint unnötig. Ein einziger Punkt zu Schulungen von Behördenmitgliedern sollte genügen.
Änderungsantrag GPK:
Punkte 2.03.05 und 2.03.10 zusammenfassen.
2.04 Asylwesen
Gleiche Begründung wie zu 2.03 (siehe oben)
Änderungsantrag GPK:
Angaben zu Planungsstand und Datum der Zielerreichung in allen Punkten streichen.
2.07 Steuerwesen
Aus den diversen vorgesehenen Revisionen ergeben sich Mindererträge von ca. 50 Mio. Franken. An anderer Stelle wird als übergeordnetes Ziel ein ausgeglichener Haushalt postuliert. Aussagen, wie der Steuerausfall kompensiert werden soll, fehlen.
2.09 Personalwesen
Die Ziele im Bereich Personalwesen sind sehr hoch gesteckt. Es wird nirgends explizit formuliert, aber es macht den Anschein, dass eine übergeordnete Personalabteilung über alle Direktionen hinweg entstehen soll. Ein einheitliches elektronisches Erfassungssystem, ein einheitlich angewandtes Honorierungssystem und einheitliche Führungsgrundsätze sind sinnvoll. Zu erreichen ist dies mit einer zentralen Schulung der Kader im Personalwesen.
2.10 Informatik
Die Einführung des ERP ist sinnvoll und die Beachtung von Sicherheitsvorkehrungen nötig. Dazu gehören auch Vorkehrungen für den Fall, dass die IT-Mittel über einen längeren Zeitraum ausfallen.
3. Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (GPK-Subko II)
3.01 Wald
Die Revision des eidgenössischen Waldgesetzes wurde in der parlamentarischen Behandlung zurückgewiesen. Für den Kanton stellt sich die Frage, ob dadurch einzelne der vorgesehenen Programmpunkte sistiert werden müssen.
3.01.02 Naturgefahrenkarte
3.01.05 Schutzwaldbewirtschaftung
Die Verhandlungen zu den Leistungsvereinbarungen mit dem BAFU bezüglich Wald sind inzwischen abgeschlossen. Die erwarteten Bundesmittel stehen im gewünschten Umfang zur Verfügung (Naturgefahrenkarte 2008-2011: 601'000 Franken; Schutzwaldbewirtschaftung 2008-2011: 1'115'000 Franken).
Änderungsantrag GPK
Hinweise betr. pendente Verhandlungen mit dem Bund durch konkretes Ergebnis ersetzen.
3.02.06 Wirtschaftsförderung
Nebst dem engen Kontakt zu den grössten Baselbieter Betrieben sollen mittels Bestandespflege drohende Betriebsschliessungen rechtzeitig erkannt und allfällige Gegenmassnahmen ergriffen werden. Ebenfalls sind durch Kontakte zu rasch expandierenden Betrieben Erweiterungen oder Verlegungen innerhalb des Kantons zu ermöglichen.
Ergänzungsantrag GPK
Der Programmpunkt Wirtschaftsförderung ist mit den oben dargelegten Aspekten im Regierungsprogramm zu verankern.
3.05.01 Geografisches Informationssystem (GIS)
Der aktuelle Stand der GIS-Projekte soll in einer Landratsvorlage erläutert werden. Es ist darzulegen, wie Verfahrensabläufe beschleunigt und vereinfacht wurden und welche Auswirkungen sich auf das Personal ergaben.
Ergänzungsantrag GPK
In Punkt 3.05.01 soll die Ausarbeitung einer Landratsvorlage mit obigem Inhalt aufgenommen werden.
3.07 Gesundheitsförderung
Das vom Landrat zur Kenntnis genommene Rahmenkonzept Gesundheitsförderung 2006-2010 deckt den gesamten Zeitraum des Regierungsprogrammes ab.
Ergänzungsantrag GPK
Allgemeintext zu Punkt 3.07 ergänzen mit:
«Dem Landrat werden Finanzierungs-Vorlagen für die einzelnen Programme unterbreitet.»
3.08 Gesundheitswesen
Die anstehenden Veränderungen im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich der Spitäler, erfordern nicht nur Qualitätssicherungssysteme, sondern ein einheitliches Qualitätsmanagement der kantonalen Anstalten. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und gemeinsame Spitalliste BS/BL müssen in eine gemeinsame regionale Spitalplanung eingebunden werden.
3.08.07 Einführung von Globalbudgets in den Baselbieter Spitälern
Ergänzungsantrag GPK
Aufnahme eines neuen 2. Abschnitts:
«Die Berichterstattung der Spitäler zur Leistungserbringung wird in geraffter Form im Amtsbericht dem Landrat zur Kenntnis gebracht.»
3.08.09 KVG-Revision
Ergänzungsantrag GPK
Aufnahme einer weiteren Aussage:
«Ein einheitliches Qualitätsmanagement-System verbunden mit einer offenen Informationspolitik soll das Vertrauen in die kantonalen Spitäler schützen und stärken.»
3.08.10 Geriatriespital Bethesda
Die Ausführungen in Punkt 3.08.10 entsprechen nicht mehr den Tatsachen und müssen aktualisiert werden. Gegenwärtig laufen Verhandlungen mit Basel-Stadt über ein gemeinsames Geriatriespital.
Änderungsantrag GPK
Der Titel ist auf «Geriatriespital» zu verkürzen. Der Entscheid über die Standortfrage wird dem Landrat im 1. Semester 2008 vorgelegt. Soweit möglich sind im Regierungsprogramm die neuen Eckwerte zu Terminen und Finanzen nachzuführen.
3.08.x Fürsorgerischer Freiheitsentzug
Ende 2002 hatte die GPK bei der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion (VSD) bemängelt, dass für die Durchführung von Zwangsmassnahmen im Rahmen des fürsorgerischen Freiheitsentzuges die notwendigen gesetzlichen Grundlagen fehlen. Die VSD verwies auf den Entwurf zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes, wo entsprechende Bestimmungen zum Beschwerdeverfahren und zu den Zwangsmassnahmen enthalten seien. In der definitiven Vorlage fehlen aber die entsprechenden Bestimmungen. Aufgrund der Vernehmlassungen wurde beschlossen, diesen Themenkreis separat dem Landrat zu unterbreiten, wenn der Bund die entsprechenden Vorgaben im Schweizerischen Zivilgesetzbuche angepasst hat.
Der Bundesrat hat am 28. Juni 2006 die Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches in den Bereichen Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Die Vorbereitungen für die kantonalen Ausführungsbestimmungen können somit in Angriff genommen werden.
Ergänzungsantrag GPK
Die Schaffung der notwendigen gesetzlichen Grundlagen ist ins Regierungsprogramm aufzunehmen.
3.08.x Alterspolitik
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vermisst im Regierungsprogramm Aussagen zum Bereich «Alter». Die Thematik findet lediglich als Untergruppe der Gesundheitsförderung Erwähnung. Mit Blick auf die demographische Entwicklung hat das Alter einen Stellenwert, der einen eigenen Programmpunkt rechtfertigt. Zwei überwiesene parlamentarische Vorstösse beinhalten denn auch die Forderung nach Berichten zur Umsetzung der kantonalen Koordinationspflichten im Bereich Betreuung und Pflege im Alter ( 2006/265 ) sowie zur Altersversorgung ( 2007/064 ).
Ergänzungsantrag der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission:
Im Teil Gesundheitswesen ist ein eigenständiges Kapitel «Alterspolitik» ins Regierungsprogramm aufzunehmen.
4. Bau- und Umweltschutzdirektion (GPK-Subko III)
4.02.08 H18 Umfahrung Laufen / Zwingen
Gemäss Bau- und Planungskommission (BPK) war vom Bund zu vernehmen, dass im Zuge des Sachplans Verkehr die H18 tatsächlich ins Grundnetz Aufnahme finden sollte. Die Projekte an der H18 sollten baureif an den Bund übergehen, um die nahtlose Weiterverfolgung der Projekte zu ermöglichen. Bisher ist nur die Umfahrung Laufen-Zwingen enthalten, nicht aber der Muggenbergtunnel. Nach Meinung der BPK soll der Kanton auch Planung und Projektierung des Muggenbergtunnels vorantreiben, damit bei Dossierübergabe ein vom ASTRA genehmigtes, generelles Projekt vorliegt.
Änderungsantrag der Bau- und Planungskommission:
Der Text soll wie folgt modifiziert bzw. ergänzt werden: «H 18 Muggenbergtunnel: Ausarbeiten des (mit dem ASTRA abgestimmten) Generellen Projekts unter dem Aspekt, dass die H18 gemäss Sachplan Verkehr vom Bund ins Grundnetz aufgenommen wird.»
4.03 Tiefbau / Verkehr und Bau / Wasserbau
Ergänzungsantrag der Bau- und Planungskommission:
Hochwasserschutz: Aufnahme einer Absichtserklärung zur Anpassung des Wasserbaukonzepts aufgrund der jüngsten Ereignisse (August 2007).
4.04.02 LRV / Verpflichtungskredite LRB
Ergänzungsantrag der Bau- und Planungskommission:
Aufnahme von Planung und Realisierung der neuen Sporthalle am Gymnasium Liestal.
4.07 C Raumplanung / Oeffentlicher Verkehr
Ergänzungsantrag der Bau- und Planungskommission:
Aufnahme eines neuen Punktes 4.07.x zur SBB-Juralinie Basel-Delémont: Projektierung und Bau von Doppelspurinseln im Laufental vorantreiben.
4.07.21 Ausbau der Regio-S-Bahn
Ergänzungsantrag der Bau- und Planungskommission:
Ergänzung durch Station Laufen «(...) namentlich der Stationen Dornach-Arlesheim und Laufen.»
4.05.05 Projekte zur Ressourcenschonung
Die Umweltschutz- und Energiekommission hebt die Festschreibung dieses Aspektes lobend hervor.
4.05.08 Umweltmanagement in der Verwaltung und nachhaltige öffentliche Beschaffung
Die Umweltschutz- und Energiekommission lobt auch die Bemühungen zur Praktizierung der Nachhaltigkeit in der öffentlichen Verwaltung.
4.05.61 Finanzielle Anreize und Förderung im Bereich Energie
Das Fördervolumen von 1 Mio. Franken jährlich erachtet die Umweltschutz- und Energiekommission als unzureichend angesetzt. Um Wirkung zeigen zu können, müsste der Betrag deutlich angehoben und allenfalls ergänzt werden. Ein Gesamtpaket fehle, die Mittel seien unvollständig aufgelistet (z.B. Mittel Klimarappen fehlt).
4.05.64 Internationale Zusammenarbeit
Die Umweltschutz- und Energiekommission begrüsst hier die Umsetzung ihrer in anderen Thematiken bereits angebrachten Forderung.
4.05.73 Beitritt zu Novatlantis
Die ausgewiesenen 0,35 Mio. Franken können für die Umweltschutz- und Energiekommission nur ein Einstiegswert sein. Die Finanzierung entsprechender Projekte bedürfte nach Meinung der Kommission mittel- bis längerfristig mehr.
4.06 Industrielle Betriebe
Die Umweltschutz- und Energiekommission bekundet grundsätzliches Einverständnis mit Zielen und Massnahmen. Fraglich ist für die Kommission, ob eine zusätzliche Reinigungsstufe in für das Trinkwasser «gefährdeten Gebieten» geprüft werden müsste.
4.08 Natur- und Landschaftsschutz
Auch hier erwecken die aufgeführten Vorhaben bei der Umweltschutz- und Energiekommission einen sinnvollen Eindruck. Ob die Ressourcen ausreichend sind, kann «auf die Schnelle» nicht schlüssig beurteilt werden. Wichtig sind gemäss Umweltschutz- und Energiekommission hier auch die raumplanerischen Vorgaben, die im Richtplan beschlossen werden.
Ergänzungsantrag der Umweltschutz- und Energiekommission:
Aufnahme eines neuen Punkts 4.8.x, in dem der Kanton Unterstützung für die privaten Anstrengungen in Sachen «Projekt Natur-Park Jura» signalisiert.
5. Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (GPK-Subko IV)
Die Ausgestaltung der einzelnen Zielsetzungen im Bereich der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion ist in Bezug auf die strategische Tragweite (Flughöhe), den Konkretisierungsgrad und die Messbarkeit teilweise recht unterschiedlich. Daneben fällt auf, dass die finanziellen Auswirkungen einzelner Zielsetzungen nicht ausgewiesen werden. Im Sinne einer Beschränkung auf das Wesentliche hätten einzelne Massnahmen zu den unterschiedlichen Programmpunkten auch weggelassen werden können.
Die Justiz- und Polizeikommission (JPK) hat an ihrer Sitzung vom 5. November 2007 vom Regierungsprogramm Kenntnis genommen und den Inhalt mit der Direktionsvorsteherin und dem Generalsekretär diskutiert. Die JPK verzichtete explizit auf das Stellen konkreter Anträge.
6. Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (GPK-Subko V)
6.01.04 Gesamtsprachenkonzept
GPK wie Sachkommission weisen auf mangelnde Kongruenz bei den finanziellen Auswirkungen hin:
Gemäss Jahresprogramm 2008 soll die Umsetzung des Gesamtsprachenkonzepts allein für die Weiterbildung der Lehrpersonen 4,4 Mio. Franken kosten, fürs Jahr 2008 sind insgesamt 0,86 Mio. Franken eingesetzt. Das Regierungsprogramm nennt für das Jahr 2008 lediglich 0,2 Mio., Angaben zu weiteren Kosten fehlen. Die Landratsvorlage zur Umsetzung des Sprachenkonzeptes befindet sich laut Jahresprogramm 2008 in Vorbereitung.
6.01.12 Tagesstrukturen
Änderungsantrag der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission:
Der Begriff «Tagesschulen» sei durch «Tagesstrukturen» zu ersetzen.
Begründung der BKSK: Zurzeit liege bei Parteien, Gemeinden etc. eine FEB-Vernehmlassungsvorlage auf dem Tisch, welche klar und deutlich von Tagesstrukturen an den Schulen spricht und nicht von Tagesschulen. Tagesstrukturen sind freiwillig nutzbar, kosten die Eltern etwas und sind folglich nicht zwingend. Erklärt man nun im Regierungsprogramm noch zusätzlich, in derselben Legislatur wolle man auch Tagesschulen durchsetzen, ist dies nach Ansicht der BKSK nicht mehr glaubwürdig. Legislaturziel seien Tages strukturen.
6.01.14 Konkordat über den sozialpädagogischen Bereich
Änderungsantrag der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission:
Der Titel ist falsch und muss in «Konkordat über den sonderpädagogischen» Bereich korrigiert werden.
6.02.13 Sanierung Tempelstützmauer Augst Schönbühl
Während das Jahresprogramm von «hohen Kosten» von ca. 1 Mio. Franken spricht, sind im Regierungsprogramm 2 Mio. Franken veranschlagt. Im Jahresprogramm 2008 wird dem Landrat auf Frühling 2008 eine Vorlage in Aussicht gestellt.
6.15.06 Kulturgesetz
Für die Ausarbeitung des Kulturgesetzes sind im Jahresprogramm 2008 25'000 Franken eingesetzt. Die Umsetzung allfälliger Ausführungsbestimmungen ab 2009 hat laut Regierungsprogramm «keine finanziellen Auswirkungen». Solche Gesetze haben in der Regel aber sehr wohl finanzielle Auswirkungen. Treffender wäre, von noch nicht bezifferbaren finanziellen Auswirkungen zu sprechen.
6.16.07 Euro 2008 Basel
Auch in diesem Punkt fehlen Transparenz und Kongruenz: Während das Jahresprogramm 2008 mit gleichem Verwendungszweck noch 1,31 Mio. Franken veranschlagt, sind im Regierungsprogramm fürs Jahr 2008 bereits 2,31 Mio. Franken eingesetzt.
6.16.08 Sportstützpunkt beider Basel
In der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission wurde die Notwendigkeit der Schaffung eines Sportinternats hinterfragt. Das Regierungsprogramm veranschlagt dafür 10 Mio. Franken für die Jahre 2010/2011. Ein kommissionsinterner Streichungsantrag wurde abgelehnt, nachdem der Direktionsvorsteher zusicherte, mit dem Regierungsprogramm werde das Vorhaben nicht beschlossen, dieses werde bereits bei der Projektierung dem Landrat unterbreitet.
6.16.09 Neubau eines kantonalen Kurs- und Sportzentrums
Für den Neubau eines kantonalen Kurs- und Sportzentrums werden im Regierungsprogramm Kostenfolgen von 15 Mio. Franken in den Jahren 2010/2011 aufgeführt. Auch dieses Vorhaben ist mit der Genehmigung von Regierungsprogramm und Finanzplan nicht beschlossen und muss zu gegebener Zeit bereits für die Projektierung vor den Landrat.
6. Anträge
Die GPK beantragt dem Landrat einstimmig,
|
|
1.
|
das Regierungsprogramm 2008-2011 mit den in der Landratsdebatte beschlossenen Ergänzungen und Änderungen zu genehmigen;
|
2.
|
den Finanzplan 2008-2011 zu genehmigen;
|
3.
|
den Landratsmitgliedern ein gedrucktes Exemplar der definitiven Fassung des Regierungsprogramms 2008-2011 abzugeben.
|
Liestal, den 28. Februar 2008
Namens der Geschäftsprüfungskommission
Die Präsidentin: Ursula Jäggi-Baumann
Back to Top