2007-219 (1)
Bericht Nr. 2007-219 an den Landrat |
Bericht der:
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Spezialkommission Parlament und Verwaltung
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vom:
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14. Dezember 2007
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Steuerung der Beteiligungen des Kantons (Agenturbericht)
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Bemerkungen:
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1. Einführung, Ausgangslage
Mit dem Bericht über die Beteiligungen legt die Spezialkommission Parlament und Verwaltung dem Landrat ihren fünften Bericht vor. Beteiligungen (Agenturen) sind Institutionen, die teilweise oder ganz im Eigentum des Kantons sind oder eine öffentliche Aufgabe oder eine Aufgabe im Interesse und Auftrag des Kantons ausserhalb der Kantonsverwaltung erfüllen. Überträgt der Kanton öffentliche Aufgaben an verwaltungsexterne Organisationen, so gibt er zwar die Erbringungsverantwortung ab, bleibt aber verantwortlich für die korrekte Aufgabenerfüllung, er trägt die Gewährleistungsverantwortung. Daraus ergeben sich besondere Anforderung an die Führung, die Steuerung und die Kontrolle der Beteiligungen. Im Verlaufe der letzten Jahre ist der Anteil der verwaltungsexternen Leistungserbringung auf knapp 30 Prozent (fast 700 Millionen Franken) des operativen Aufwands der laufenden Rechnung angestiegen.
Nach Jahren des Wartens hat die Spezialkommission am 29. Oktober 2007 im Beisein von Regierungsrat Adrian Ballmer, Finanzverwalterin Yvonne Reichlin und Landschreiber Walter Mundschin den vom Regierungsrat am 11. September 2007 aufgelegten Bericht betreffend Steuerung der Beteiligungen des Kantons (Agenturbericht) beraten. Vorweg: Sie hat ihn zur Kenntnis genommen, den Regierungsrat aber gleichzeitig beauftragt, die auf Stufe Grobkonzept gehaltene Vorlage innerhalb eines Jahres zu verfeinern und die Rolle und Verantwortung der einzelnen Akteure im Rahmen eines systematischen Beteiligungscontrollings zu konkretisieren.
2. Agenturbericht
Bereits im "Bericht zur Agenturproblematik" griff die Finanzkontrolle im Jahre 2001 verschiedene Aspekte der Agenturen auf, allerdings wurde kein Bericht an den Landrat gerichtet. Der nun vorgestellte Agenturbericht ist einerseits eine Auslegeordnung über das Beteiligungsportfolio des Kantons, und andererseits beschreibt er die Instrumente, welche dem Landrat und dem Regierungsrat zur Steuerung der Beteiligungen zur Verfügung stehen. Die einzelnen Beteiligungen sind im Anhang der Vorlage mit einem sogenannten Faktenblatt definiert. Zwar werden die Beteiligungen schon heute geführt, doch fehlen über die gesamte Verwaltung gültige, einheitliche Standards über die Steuerung der Beteiligungen. Ziel ist es, ein für alle Direktionen systematisches Beteiligungscontrolling einzuführen, das die kantonale Interessenwahrnehmung und die Wahrung der Eigentümersicht sicherstellt. Dies bedingt eine Aufgabenteilung zwischen der Finanzdirektion und den Fachdirektionen. Die Standards, Prozesse und Vorgaben, beispielsweise auch die Mandate für die Kantonsvertretungen, wird die Finanzdirektion in einer Verordnung festschreiben, so dass im Sinne von Konzernrichtlinien in Zukunft klar definiert ist, was für die gesamte Verwaltung gilt.
Der Agenturbericht ist kein grosser Wurf, als Grobkonzept beschränkt er sich im Wesentlichen auf die Auflistung der erfassten Agenturen und stellt insofern den Istzustand dar. Das aus dem Grobkonzept hervor gehende Feinkonzept ist der Spezialkommission innert eines Jahres vorzulegen.
3. Kommissionsberatung
Auch wenn noch nicht alle von der Politik erhofften Punkte abgearbeitet sind, so würdigt die Spezialkommission doch den hohen Informationsgehalt des Agenturberichts und anerkennt den anspruchsvollen, zeit- und arbeitsintensiven Aufwand für die Auflistung der Beteiligungen. Zusammengefasst hinterfragt die Kommission folgende Aspekte kritisch:
- Strukturbereinigung
Wer sich durch die Faktenblätter hindurch ackert, begegnet neben Bekanntem auch Unzeitgemässem, etwa der Beteiligung an einer landwirtschaftlichen Trocknungsanlage oder dem Salon suisse d'horlogerie in La Chaux-de-Fonds. Andererseits musste festgestellt werden, dass die Auflistung unvollständig ist. Eine Strukturbereinigung tut also Not; dazu gehört die Beantwortung der Frage nach dem Sinn von kantonalen Vertretungen und dem Sinn von Beteiligungen an sich.
- Oberaufsicht und Mandate
Klare Aussagen über die Regelung der verfassungsmässig bestimmten Oberaufsicht des Parlamentes fehlen im Bericht. Die Erfahrung lehrt, dass Mitsprache und Einflussnahme des Landrates bei den Agenturen schwindet. Es fällt auf, dass zunehmend Personen aus der Verwaltung in die Verwaltungsräte und andere wichtige Organe der Agenturen delegiert sind - dies auf Kosten der Politik, die beinahe vollständig ausgeschaltet ist. Nicht einheitlich geregelt und nicht transparent sind die Auswahlkriterien der Mandatsträger. Zudem fehlt - eine Ausnahme bildet die Wahl in den Bankrat - ein Anforderungsprofil. Auf längere Sicht ist eine gleichlautende Oberaufsichtsstruktur zu installieren. Im Feinkonzept sind die Einflussmöglichkeiten des Parlamentes darzustellen, beziehungsweise ist zu klären, ob beabsichtigt ist, dass der Landrat nur noch über Budget und Rechnung Einfluss nehmen soll.
Zudem ist eine Matrix zu erstellen, aus welcher erkennbar ist, wer wo Einsitz hat.
- Leistungseinkauf
Der Leistungseinkauf wird in der Vorlage unter dem Beteiligungscontrolling geführt. Kauft der Kanton Leistungen ein, so entsteht einerseits eine Risikosituation und andererseits ist der Kanton sehr daran interessiert, dass die nach aussen vergebene Leistung wirtschaftlich und in der geforderten Qualität erbracht wird. Die Kommission diskutierte, ob es nicht sinnvoll wäre, das Beteiligungscontrolling auf jene Unternehmungen zu beschränken, bei denen der Kanton Eigentumsanteile besitzt. Letztlich ist der Kanton dort, wo er Leistungen einkauft, weder Eigentümer noch in der Oberaufsichtsverantwortung. Allerdings: Wie die Lösung auch ausfallen mag, klar ist, dass auch beim Leistungseinkauf nicht auf ein professionelles Controllinginstrument verzichtet werden darf.
- Aufgabenteilung zwischen Finanzdirektion und den übrigen Direktionen
Der Finanzdirektion schwebt vor, das systematische Beteiligungscontrolling zentral zu organisieren und das eigentliche Controlling dezentral von den einzelnen Fachdirektionen ausführen zu lassen. Nachführung und Aktualisierung der Beteiligungen sollen die Fachdirektionen leisten, und die Finanzdirektion soll die Dokumentation zentral zu einer konsolidierten Sicht aufarbeiten. Dieser Beteiligungsspiegel könnte jeweils der Rechnung angehängt werden.
4. Anträge / Landratsbeschluss
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Die Spezialkommission stimmt Ziffer 1, Kenntnisnahme des Agenturberichts, einstimmig zu.
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Folgende neue Ziffer 2 wird in die Anträge aufgenommen:
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2. Die Verordnung zum systematischen Beteiligungscontrolling ist innerhalb eines Jahres ab der Beschlussfassung zu diesem Bericht in Kraft zu setzen.
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Da es nicht Aufgabe der Kommission ist, Interpellationen abzuschreiben, wird der Abschreibungsantrag zur Interpellation
2007/137
von Jürg Wiedemann, Antrag 5, gekippt. Jürg Wiedemann wird im Rahmen der Interpellationsbeantwortung Gelegenheit erhalten, Stellung zu beziehen.
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Die bisherigen Anträge 2 bis 4 (Abschreibungen) sind neu mit 3 bis 5 nummeriert.
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Die Spezialkommission stimmt dem abgeänderten Landratsbeschluss (Beilage) in allen Ziffern einstimmig zu.
Oberwil, 14. Dezember 2007
Im Namen der Spezialkommission Parlament und Verwaltung
Der Präsident: Hanspeter Ryser
Beilage
Von der Spezialkommission
abgeänderter Landratsbeschluss
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