2007-217
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Änderung des Bildungsgesetzes zur Eingliederung der Diplommittelschule 2 (DMS 2) in die Brückenangebote und zur Umwandlung der Diplommittelschule 3 (DMS 3) in die Fachmaturitätsschule (FMS)
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vom:
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11. September 2007
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Nr.:
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2007-217
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Bemerkungen:
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Beilagen (PDF):
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Inhaltsverzeichnis
1.
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2.
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2.1
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2.1.1
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Wegfall der Anschlüsse
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2.1.2
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Einsetzung einer Projektgruppe DMS 2
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2.1.3
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Entwicklung der Schülerzahlen und Übertritte
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2.2
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2.2.1
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Neuerungen aufgrund des FMS-Reglementes
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2.2.2
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Bisherige und neue Anschlüsse an weiterführende Ausbildungen
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3.
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4.
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4.1.
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4.1.1
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Überlegungen
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4.1.2.
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Trägerschaft der Schule
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4.1.3.
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Finanzielle, personelle und räumliche Konsequenzen
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4.1.4.
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Personalsituation an den KV Schulen Muttenz
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4.1.5.
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Raumsituation an den KV Schulen
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4.2.
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4.2.1.
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DMS 3 als Vorgängerin der FMS
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4.2.2.
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Umwandlung der DMS 3 in eine FMS
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4.2.3
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Angebot an Fachmaturitäten ab Schuljahr 2007/2008
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4.2.4.
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Finanzielle, personelle und räumliche Konsequenzen
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5.
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6.
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7.
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7.1
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Eingliederung der DMS 2 in die Brückenangebote
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7.2
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Umwandlung DMS 3 in die FMS
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8.
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9.
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1. Zusammenfassung
Gemäss § 38 des Bildungsgesetzes vom 6. Juni 2002 [SGS 640] umfasst das Angebot der Diplommittelschule im Kanton Basel-Landschaft zwei Lehrgänge: die Diplommittelschule 2 (DMS 2) mit zwei Jahresstufen und die Diplommittelschule 3 (DMS 3) mit drei Jahresstufen. Die DMS 3 wurde an den Gymnasien Liestal, Münchenstein, Muttenz und Oberwil geführt und ab Schuljahr 2004/05, aufsteigend mit den ersten Klassen, in eine Fachmaturitätsschule gemäss den interkantonalen Vorgaben umgewandelt. Im Jahre 2005 besuchten knapp 1000 Schülerinnen und Schüler diese Schule. Der Anteil der Schülerinnen betrug 80%.
Die DMS 2 wird in Muttenz vom Kaufmännischen Verein Baselland (KV BL) im Auftrag des Kantons angeboten. 277 Schülerinnen und Schüler absolvierten diese Ausbildung im Jahre 2005. Der Anteil der Schülerinnen betrug 86%.
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat am 12. Juni 2003 das Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen (FMS-Reglement) beschlossen. Diese Revision war erforderlich, weil mit dem Fachhochschulgesetz von 1996 und der Neustrukturierung der Tertiärstufe die Anforderungen an die Vorbildung erhöht wurden und die grundsätzlich auf zwei Jahre ausgelegte Diplommittelschule nicht mehr genügte. Dazu kam die Neuorganisation der Ausbildung für Gesundheitsberufe und die Verlagerung der Ausbildung für Lehrpersonen am Kindergarten und an der Primarschule auf die Tertiärstufe. Deshalb fielen bei der DMS 2 die direkten Anschlüsse an weiterführende Ausbildungen weg. Entsprechend wurden sie auch nicht mehr im neuen FMS-Reglement integriert. Neben den inhaltlichen Anpassungen erfolgte bei der DMS 3 die Umbenennung in FMS weil der Begriff „Diplom" europäischer Usanz folgend den Abschlüssen der Tertiärstufe vorbehalten bleiben soll. Mit Blick auf die veränderten Anforderungen der neu formierten Tertiärstufe wurde die DMS 3 in die dreijährige FMS umgewandelt. Sie wird nach drei Jahren mit dem Fachmittelschulausweis abgeschlossen. Der Fachmittelschulausweis berechtigt zum Eintritt in eine Höhere Fachschule im jeweiligen Berufsfeld. Mit Ergänzungen im vierten Ausbildungsjahr kann die Fachmaturität und damit der Zugang zur Fachhochschule im jeweiligen Berufsfeld erworben werden. Grund für die Einführung dieses zusätzlichen Abschlusses war die Forderung, dass für ein Studium an einer Fachhochschule ein Maturitätstitel erworben werden soll (in Analogie zur Berufsmaturität). Zudem konnte damit auch eine gewisse Eurokompatibilität erreicht werden.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat deshalb eine entsprechende Änderung des Bildungsgesetzes: Die DMS 2 soll aus dem Angebot gestrichen und in die Brückenangebote überführt werden. Begrifflich wird die DMS 3 zur Fachmaturitätsschule. Neu wird in einem vierten Ausbildungsjahr ein Angebot für den Erwerb der Fachmaturität geschaffen.
Die Überführung eines Teils der DMS 2 in die Brückenangebote führt zu jährlich wiederkehrenden Minderkosten von 1,6 Millionen Franken. Für den Aufbau eines Angebots zum Erwerb der Fachmaturität im vierten Ausbildungsjahr resultieren Mehrkosten im Schuljahr 2007/2008 von circa 593'000 Franken, ab Schuljahr 2008/09 von jährlich circa 833'000 Franken.
2. Ausgangslage
Im Jahr 2004 wurde die Kompetenz zur Regelung der Berufe in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Kunst dem Bund übertragen. Im Hinblick auf die Integration dieser bisher kantonal geregelten Berufsfelder in das neue Berufsbildungsgesetz und das Fachhochschulgesetz des Bundes wurden die bestehenden Ausbildungen den Bildungsstufen zugeordnet und die Konzeption entsprechend angepasst:
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Sekundarstufe II (Berufslehre, Berufsfachschule, Maturitätsschule, Fachmaturitätsschule),
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Höhere Fachschulen und Höhere Fachprüfungen sowie
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Fachhochschulstufe.
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Ziel war eine Koordination der Ausbildungsgänge im Bereich Gesundheit, Soziales und Kunst mit den übrigen Berufsbildungen und mit dem Berufsbildungsgesetz. Auf der Tertiärstufe wurden die Ausbildungen den internationalen Anforderungen und Studienzyklen angepasst. Die Anforderungen und -inhalte an die jeweiligen Ausbildungen und die Zulassungsbestimmungen wurden zwischen dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) sowie den Berufsverbänden definiert und harmonisiert. Ebenso wurden die Zuständigkeiten im Vollzug geklärt und neu geregelt.
2.1 DMS 2 ohne Anschlüsse zu weiterführenden Ausbildungen
2.1.1 Wegfall der Anschlüsse
Zugangsmöglichkeiten zu Ausbildungsgängen, die früher von den Absolventinnen und Absolventen der DMS 2 gewählt wurden, sind weggefallen, da sich in den letzten Jahren die Bildungslandschaft auf der Tertiärstufe gesamtschweizerisch stark verändert hat. Dies betrifft insbesondere den Bereich der pädagogischen und sozialen Berufe und das Gesundheitswesen. Der normale Weg zu allen pädagogischen Berufen (einschliesslich Lehrdiplom für den Kindergarten) führt heute über das Gymnasium oder eine mindestens dreijährige Mittelschule. Im Gesundheitsbereich wurden die Diplomausbildungen für das Pflegepersonal abgelöst durch ein zweistufiges System mit der in die reguläre berufliche Grundbildung eingebetteten Berufslehre „Fachangestellte/r Gesundheit" und einer Höheren Fachschule. Im sozialen Bereich ist die neue Lehre „Fachfrau/Fachmann Betreuung" entstanden. Im Weiteren sieht das FMS-Reglement keine zweijährige Diplommittelschule mehr vor. Die bisherige interkantonale Anerkennung mit entsprechenden Diplomen besteht ab 2008 nicht mehr, und der Begriff „Diplom" wird in der ganzen Schweiz nur noch für Abschlüsse des Tertiärbereiches verwendet. Die DMS 2 kann somit keine „Anschlüsse" mehr gewährleisten und widerspricht damit dem Grundsatz: Kein Abschluss ohne Anschluss. Der Kanton Basel-Landschaft ist der einzige Kanton, der gegenwärtig noch eine DMS 2 führt. Kantone, die eine zweijährige Diplommittelschule führten, haben die Ausbildung nach dem FMS-Reglement umgestaltet und verlängert.
2.1.2 Einsetzung einer Projektgruppe DMS 2
Aus diesem Grund hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) den KV-Schulen den Auftrag erteilt, Vorschläge zur Neugestaltung der DMS 2 zu machen. Zu diesem Zweck wurde an den KV-Schulen Muttenz eine Projektgruppe eingesetzt, die ihre Vorschläge periodisch einer Steuergruppe vorlegte.
[Projektgruppe: Rolf Schweizer / Rektor KV Schulen Muttenz, Projektleiter, Bruno Grüter / Konrektor KV Schulen Muttenz, Monika Ebneter, Beat Pargätzi, Thomas Rutishauser / Stv. Generalsekretär BKSD, Claire Winiger, Daniel Gerber / Berufsberater)]
[Steuergruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung und dem Kaufmännischen Verband Baselland: Hans Füglister / Vorsitzender der Rektorenkonferenz der Schulen des KVBL, Vorsitz, Rahel Fritz / Berufsberaterin, Daniel Loetscher / Präsident KVBL, Niklaus Gruntz, Leiter AfBB, Pat Langloh, Rektor KV Schulen Reinach, Rolf Schweizer, Rektor KV Schulen Muttenz, Ruedi Meier, Leiter Brückenangebote]
2.1.3 Entwicklung der Schülerzahlen und Übertritte
Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler betrug (im Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2006) 148 in 7 ersten Klassen bzw. 124 in 6 zweiten Klassen. Parallel dazu wird am selben Standort und unter der gleichen Leitung das Schulische Brückenangebot plus (SBA plus) mit durchschnittlich 112 Teilnehmenden in 5-6 Klassen geführt.
In den letzten Jahren hat die DMS 2 bei einer überwiegenden Zahl der Schülerinnen und Schüler die Voraussetzungen für den Beginn der beruflichen Grundbildung - meist einer schulisch anspruchsvolle Lehre - geschaffen. Von den Abgängerinnen und Abgängern sind nur einzelne in weiterführende Schulen (DMS 3 / FMS, HMS / WMS) übergetreten. Viele verlassen die Schule bereits nach einem Jahr, weil sie bereits eine ihnen entsprechende Lehrstelle gefunden haben.
Es hat sich gezeigt, dass der Entscheid zwischen DMS 2 und dem SBA plus in den meisten Fällen weniger auf Grund einer echten Wahl zustande kommt, sondern in erster Linie davon abhängt, ob die leicht höheren Aufnahmebedingungen für die DMS 2 erfüllt sind oder nicht.
Fazit: Auf Grund von bildungspolitischen Entwicklungen wurde die DMS 2 von einer weiterführenden Schule, die Zugänge direkt in weiterführende Ausbildung eröffnet, zu einem Brückenangebot, das sich - abgesehen von der Ausbildungsdauer - nur wenig vom bisherigen SBA plus unterscheidet.
2.2 DMS 3 - Fachmaturitätsschule (FMS)
2.2.1 Neuerungen aufgrund des FMS-Reglementes
Die Plenarversammlung der EDK verabschiedete am 12. Juni 2003 das FMS-Reglement. Es ist seit 1. August 2004 in Kraft. Materiell neu ist das vierte Ausbildungsjahr für den Erwerb der Fachmaturität gemäss Artikel 17 und die explizite Ausrichtung auf bestimmte Berufsfelder, nämlich Gesundheit, Soziale Arbeit, Pädagogik, Kommunikation und Information (Angewandte Linguistik), Gestaltung und Kunst, Musik und Theater sowie Angewandte Psychologie. Für diese Berufsfelder existieren traditionell keine oder wenige Ausbildungsgänge in Form von Berufslehren und somit auch keine Berufsmatur, die den Zugang zu den Fachhochschulen eröffnen würde. Berufslehren auf der Sekundarstufe II gibt es allerdings neu für die Bereiche Gesundheit und Soziale Arbeit.
In einer Richtlinie für den Vollzug des FMS-Reglementes hat der Vorstand der EDK am 22. Januar 2004 folgende Grundsätze beschlossen:
„Der Vollzug des Reglements über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen vom 12. Juni 2003 (FMS-Reglement) erfolgt nach folgenden Grundsätzen:
1. Die Fachmittelschulen sind nicht verpflichtet, im Rahmen der angebotenen Ausbildungen sämtliche im FMS-Reglement dargestellten Berufsfelder abzudecken.
2. Die Kombination von zwei Berufsfeldern ist möglich. Die Ausbildung zum Fachmittelschulausweis hat in diesem Fall beide Berufsfelder abzudecken, für die Fachmaturität müssen die zusätzlichen Leistungen gemäss Art. 17 FMS-Reglement hinsichtlich beider Berufsfelder nachgewiesen werden.
3. Ein Wechsel des Berufsfeldes während der Ausbildung ist möglich. Fehlende Ausbildungsteile sind zu kompensieren beziehungsweise nachzuholen. Ein Wechsel des Berufsfeldes nach Erhalt des Fachmittelschulausweises im Hinblick auf das Absolvieren der Fachmaturität in einem anderen Berufsfeld ist möglich, sofern fehlende Ausbildungsteile kompensiert beziehungsweise nachgeholt werden.
4. Gemäss Art. 2 Abs. 2 und Art. 3 FMS-Reglement eröffnet der Abschluss an einer Fachmittelschule mit dem Fachmaturitätszeugnis den Zugang zu bestimmten Fachhochschulstudiengängen und, erweitert durch ergänzende Allgemeinbildung entsprechend den Anerkennungsreglementen der EDK betreffend die Ausbildung von Lehrpersonen, den Zugang zu pädagogischen Hochschulstudiengängen. Art. 17 FMS-Reglement bestimmt, dass der Abschluss mit dem Fachmaturitätszeugnis einer ausgewiesenen Mehrleistung im Sinne von Praktika im gewählten Berufsfeld oder praktischen individuellen Leistungen oder einer ergänzenden Allgemeinbildung bedarf. Zusätzlich ist eine Fachmaturitätsarbeit vorzulegen, die schriftlich oder mündlich zu verteidigen ist.
Die zusätzlichen Leistungen gemäss Art. 17 FMS-Reglement können nur in Ausnahmefällen Teil der dreijährigen Ausbildung mit Abschluss Fachmittelschulausweis sein. Die Zusatzleistung zum FMS-Abschluss muss auf jeden Fall nachweisbar und nachvollziehbar sein. Die Begleitung und Validierung der zusätzlichen Leistungen obliegt den Fachmittelschulen. Vorbehalten werden in jedem Fall die im Aufnahmeverfahren der einzelnen Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule definierten Aufnahmevoraussetzungen, so insbesondere das Bestehen von Eignungsabklärungen.
Konkret bedeutet dies:
4.1. Die qualifizierte Arbeitspraxis für das Berufsfeld Soziale Arbeit ist ein professionell begleiteter und von der FMS validierter Einsatz von mindestens 12 Wochen in einer Institution im Sozialbereich nach Erhalt des Fachmittelschulausweises. Hinweis: Das Profil des Fachhochschulbereichs Soziale Arbeit sieht vor, dass als Zulassungsvoraussetzung unter Anderem der Nachweis einer mindestens einjährigen, qualifizierten Arbeitspraxis erbracht werden muss. Diese dient dem bewussten Kennenlernen der Berufswelt als Voraussetzung des Verständnisses für die Lebenssituation der Adressatinnen und Adressaten künftiger beruflicher Tätigkeit.
4.2. Die zusätzlichen Leistungen im Berufsfeld Kommunikation und Information (Angewandte Linguistik, Journalismus sowie Information und Dokumentation) umfassen:
a. Studiengang Journalismus: ein Vorstudienpraktikum , das auf eine künftige Tätigkeit im Journalismus ausgerichtet ist. Die Konkretisierung der entsprechenden Anforderungen erfolgt im Rahmen der Bestimmungen über das Zulassungsverfahren an die konkrete Fachhochschule und
b. in jedem Fall: fortgeschrittene Sprachkenntnisse in mindestens zwei Fremdsprachen (Französisch, Italienisch, Spanisch oder Englisch). Dazu gehört je ein mehrwöchiger Aufenthalt im betreffenden Sprachgebiet zur Aneignung der sprachlichen Kompetenz (Abschluss z.B. „CAE (Certificate in Advanced English)", „DELF 1er Degré, ab 2007 DELF B2")
Den Studierenden wird empfohlen, nach Möglichkeit bereits in der Vorbildung eine dritte Fremdsprache zu wählen.
4.3. Die zusätzlichen Leistungen im Berufsfeld Musik und Theater umfassen 120 Lektionen Instrumental-, Gesangs- oder Theaterunterricht, die in den dreijährigen Ausbildungsgang mit Abschluss Fachmittelschulausweis integriert werden können.
4.4. Das berufsspezifische Praktikum für das Berufsfeld Konservierung und Restaurierung besteht aus insgesamt 24 Wochen Berufspraktikum unter der Anleitung einer qualifizierten Konservatorin / Restauratorin beziehungsweise eines qualifizierten Konservators / Restaurators. Die Berufspraxis ist durch ein Zeugnis / durch Zeugnisse zu belegen. Hinweis: Diese Praxis wird als Teil des 12-monatigen Berufspraktikums angerechnet, welches integraler Teil des Profils des Fachhochschulstudienganges ist.
5. Die Fachmaturitätsarbeit gemäss Art. 17. Abs. 1c FMS-Reglement entspricht nicht der selbständigen Arbeit gemäss Art. 14 FMS-Reglement. Wer die FMS mit einer Fachmaturität abschliesst, hat demzufolge zwei verschiedene Arbeiten vorzulegen. Es ist möglich, dass die Fachmaturitätsarbeit auf der selbständigen Arbeit gemäss Art. 14 FMS-Reglement aufbaut.
6. Ist der Nachweis der zusätzlichen Leistung gemäss Art. 17 Abs. 1 b FMS-Reglement erbracht und die Fachmaturitätsarbeit gemäss Art. 17 Abs. 1 c FMS-Reglement angenommen, wird das Fachmaturitätszeugnis erteilt. Zuständig für die Erteilung des Fachmaturitätszeugnisses ist die ausbildende Fachmittelschule."
Am 18. Januar 2007 hat der Vorstand der EDK zudem eine Änderung der Bedingungen für die Erlangung der Fachmaturität im Berufsfeld Pädagogik zur Vernehmlassung bei den Kantonen verabschiedet. Eine für zwei Jahre gültige Grundlage als Übergangslösung besteht. Bedingungen und Konzepte für das vierte Ausbildungsjahr sind interkantonal noch nicht nachhaltig stabilisiert und müssen voraussichtlich jeweilen „nachjustiert" werden. Jährliche Standortbestimmungen in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen und mit den Verantwortlichen der weiterführenden Ausbildungen auf der Tertiärstufe sind deshalb unabdingbar.
2.2.2 Bisherige und neue Anschlüsse an weiterführende Ausbildungen
Die FMS bildet für weiterführende Ausbildungen in den Bereichen Gesundheit, Soziale Arbeit, Pädagogik, Kommunikation und Information (Angewandte Linguistik), Gestaltung und Kunst, Musik und Theater sowie Angewandte Psychologie aus. Die Abschlüsse der FMS sind auf der Grundlage des FMS-Reglements interkantonal anerkannt. Die aufnehmenden Schulen führen je nach Studienfach weitere Eignungsprüfungen durch, so dass ein FMS-Abschluss alleine den Anschluss in eine gewünschte Ausbildungsrichtung nicht garantiert. Die folgende Darstellung zeigt die Einordnung der FMS in der Sekundarstufe II mit den Anschlüssen an weiterführende Ausbildungen.
Eingliederung der FMS in der Bildungslandschaft
Hauptsächliche Anschlussmöglichkeiten mit dem Fachmittelschulausweis des jeweiligen Berufsfeldes (nach 3 Jahren):
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Höhere Fachschulen für Pflege (Pflegeberufe, Medizinisch-technische Radiologie, Biomedizinische Analytik).
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Hauptsächliche Anschlussmöglichkeiten mit dem Fachmaturitätsausweis des jeweiligen Berufsfeldes (nach dem 4. Jahr):
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Pädagogische Hochschulen (Lehrberufe für Vorschule/Unterstufe und Primarstufe),
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Fachhochschulen für Soziale Arbeit (Sozialarbeit, Sozialpädagogik),
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Fachhochschulen für Gesundheit (Physiotherapie, Ergotherapie, Geburtshilfe etc.),
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Hochschulen für Gestaltung, Kunst, Musik und Theater (Bildnerisches Gestalten, Visuelle Kommunikation, Restaurierung und Konservierung etc.),
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Hochschulen für Kommunikation und Information (Angewandte Linguistik / Dolmetschen / Übersetzen; Informationsmanagement, Archivwissenschaft, Bibliothekswissenschaft etc.),
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Hochschulen für Angewandte Psychologie.
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Der Eintritt in Fachhochschulstudiengänge der Bereiche Technik und Informationstechnologie, Architektur, Bau- und Planungswesen, Chemie und Life Sciences, Wirtschaft und Dienstleistungen sowie Design (Industrial Design) ist mit einer Fachmaturität und nach Absolvierung eines Zwischenjahres, in dem ein berufsfeldbezogenes Praktikum sowie allfällige Zusatzprüfungen absolviert werden, ebenfalls möglich. Die jeweiligen Aufnahmebedingungen werden von den Fachhochschulen definiert.
Ab 2008 bieten die Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen im Zuge der europäischen Harmonisierung zudem neu auch Master-Studiengänge an. Damit wird ein weiterführendes Studien- und Laufbahnangebot geschaffen, die internationale Anerkennung der Diplome sichergestellt und der Übergang zu Doktoratsstudiengängen eröffnet. Der duale, berufsbezogene Ausbildungsweg mit starkem Praxisbezug wird dadurch insgesamt gestärkt.
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Verteilung der FMS-Schülerinnen und Schüler auf die verschiedenen Berufsfelder (Stand März 2007):
Im Vergleich zwischen den Jahren 1996-2001 zur aktuellen Erhebung der Interessensmeldungen für weiterführende Ausbildungen zeigt sich, dass insgesamt keine grossen Verschiebungen eingetreten sind.
Interesse für weiterführende Ausbildungen aus der DMS 3 / FMS
Jahr/Anschluss
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Pädagogik
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Gesundheit
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Kunst
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Soziales
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Weiteres
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2007
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32%
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24%
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16%
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28%
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1996-2001
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28%
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27%
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45%
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3. Ziele
Mit der Änderung des Bildungsgesetzes soll das FMS-Reglement im Kanton Basel-Landschaft umgesetzt werden. Die DMS 2 soll zu Gunsten einer Erweiterung des Brückenangebotes gestrichen werden. Dieses Brückenangebot soll entsprechend begabten und interessierten Schülerinnen und Schülern helfen, für anspruchsvolle Berufslehren qualifiziert zu werden. Die bisherige DMS 3 soll als FMS mit der Möglichkeit eines Fachmaturitätsabschlusses im Gesetz verankert werden.
4. Massnahmen
4.1. Überführung der DMS 2 in das Schulische Brückenangebot plus (SBA plus)
4.1.1 Überlegungen
Das neue modulare Brückenangebot plus wird einerseits Elemente der DMS 2 und andererseits auch solche eines klassischen Brückenangebotes übernehmen. Es wird sich deshalb durch ein neues, eigenständiges Profil auszeichnen. Bei der Erarbeitung des Konzeptes liessen sich die Projekt- und Steuergruppe von folgenden Überlegungen leiten:
1.
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Den veränderten Rahmenbedingungen ist Rechnung getragen.
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Das Fächerangebot und die Stundentafel entsprechen einem Brückenangebot und sind auf das Ziel „Anschluss an schulisch anspruchsvolle berufliche Grundbildungen" ausgerichtet. In einem Jahr wird ein vollständiges Curriculum durchlaufen, die Schule wird also nach einem Jahr abgeschlossen und nicht abgebrochen.
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2.
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Die Bedürfnisse der Jugendlichen werden abgedeckt.
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Die Schule wird Jugendlichen - wie bis anhin die DMS 2 - gerecht, die an einer breiten Allgemeinbildung interessiert sind, sich hohe Ziele gesteckt und in vielen Fällen ihren Berufswahlprozess noch nicht abgeschlossen haben.
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3.
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Die Ausbildung ist auf die (steigenden) Anforderungen der Berufsbildung abgestimmt.
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Bei der Aufnahme und im Laufe des Schuljahres werden sowohl punkto Schulwissen als auch in Bezug auf personale Kompetenzen wie Selbständigkeit und Arbeitswille hohe Anforderungen gestellt. Am Schulwissen als auch an den personalen Kompetenzen wird auf hohem Niveau gearbeitet.
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4.
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Anpassungen an unterschiedliche und sich wandelnde Bedürfnisse sind möglich.
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Der modulare Aufbau und zwei unterschiedliche Semester ermöglichen es, für einzelne Jugendliche unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen und auch geschlechterdifferenzierte Anliegen zu berücksichtigen.
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Zukünftigen Entwicklungen kann durch ergänzende Module oder auch durch Streichung von nicht mehr aktuellen Modulen einfach Rechnung getragen werden.
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5.
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Aktuelle pädagogische Entwicklungen sind berücksichtigt.
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Den Schülerinnen und Schülern wird eine grosse und im Laufe des Jahres zunehmende Selbständigkeit gewährt, gleichzeitig auch ein klarer Rahmen gegeben.
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6.
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Der an der Schule vorhandene Lehrkörper deckt die notwendigen Qualifikationsprofile weitgehend ab und verfügt über Genderkompetenz.
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Gegenüber der DMS 2 ist ein wichtigeres Thema der neuen Schule die Begleitung des Berufswahlprozesses. Entsprechende Qualifikationen sind an der Schule schon vorhanden, da sie bereits bei der Einführung des bestehenden Brückenangebotes notwendig wurden. Es wird weitgehend möglich sein, die Anforderungen der neuen Schule mit den bereits angestellten Lehrerinnen und Lehrern zu erfüllen.
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4.1.2 Trägerschaft der Schule
Seit ihrem Bestehen, also seit 1980, wird die DMS 2 erfolgreich vom Kaufmännischen Verband Baselland (KV BL) geführt. Dieser hat bei der Bildung der Brückenangebote (1999) zusätzlich das SBA plus übernommen, da schon damals die erste Klasse der DMS 2 die Funktion eines Brückenangebotes hatte. Auch diese Abteilung hat mit grossem Erfolg gearbeitet und die Vorgaben des Leistungsauftrages jeweils erfüllt.
Aus diesem Grunde wurde ein neuer Leistungsauftrag ausgehandelt. Darin ist (provisorisch) vereinbart, dass der Verband an Stelle der DMS 2 die neue Schule SBA plus führen wird. Der Standort Muttenz würde beibehalten, die Kosten pro Schüler/in sind vergleichbar mit jenen für das bestehende Brückenangebot.
4.1.3 Finanzielle, personelle und räumliche Konsequenzen
Da für einen wesentlichen Teil der Schülerinnen und Schüler die Ausbildungsdauer verkürzt wird, werden für den Kanton geringere Kosten anfallen als bisher. Die jährliche Kostenminderung beträgt circa 1,6 Millionen Franken. Personell kann die Verkleinerung der Schule zum Teil durch Pensionierungen ohne Neuanstellung, zum Teil durch das Auslaufen von befristeten Verträgen aufgefangen werden. Die kleinere Anzahl Klassen wird dafür sorgen, dass der seit längerem bestehende räumliche Engpass behoben werden kann.
4.1.4 Personalsituation an den KV Schulen Muttenz
Es ist mit einem Klassenrückgang von heute 19 auf 13 bis 15 Klassen (Stand 2001: 16 Klassen) zu rechnen.
In Zukunft wird ein personeller Bedarf von 26 bis 30 Vollzeitpensen bestehen. Zur Zeit werden an der Schule 30 der 38 Stellen durch unbefristete Verträge abgedeckt.
Aufgrund des schon lange absehbaren Abbaus durch den Wegfall der DMS 2 wurden nicht mehr sämtliche Stellen mit unbefristet angestellten Lehrkräften besetzt. So haben mehrere Lehrkräfte befristet ein deutlich höheres Pensum übernommen, als vertraglich zugesichert und von ihnen selbst eigentlich gewünscht. Neun Lehrpersonen arbeiten in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Drei Personen haben aus eigenem Antrieb eine berufliche Veränderung begonnen und werden ab Sommer 2008 einer anderen Tätigkeit nachgehen. Mehrere junge Lehrkräfte mit einem Anteil von circa 130 Stellenprozenten haben sich auf eine Tätigkeit für ein Jahr verpflichtet und wünschen danach keine Weiterbeschäftigung an den KV Schulen Muttenz.
Zudem hat eine fest angestellte Person eine Frühpensionierung auf Sommer 2008 angekündigt, was die Auswirkungen voraussichtlich zusätzlich mindern wird.
Insgesamt ist also mit drei bis vier Härtefällen zu rechnen. Die Schulleitung wird in Zusammenarbeit mit den zwei weiteren Schulen des KV BL und mit dem Personaldienst des Kantons nach für die Betroffenen annehmbare Lösungen suchen. Falls es dennoch zu Kündigungen kommen sollte, werden die gleichen Grundsätze massgebend sein, wie sie der Regierungsrat für das Vorgehen bei Kündigungen an den Schulen des Kantons BL infolge rückläufiger Schülerinnen- und Schülerzahlen beschlossen hat.
4.1.5 Raumsituation an den KV Schulen Muttenz
Es werden insgesamt 13 Klassen der DMS 2 und 6 Klassen SBA plus geführt. Für selbstständige Nutzung stehen zur Verfügung: 14 Klassenzimmer, 2 Halbklassenzimmer/Besprechungszimmer, 2 EDV-Räume mit 24 bzw. 12 Arbeitsplätzen, 3 Laborräume, 1 Hauswirtschaftsraum und Küche (teilweise fremd belegt) sowie je 1 Werk- und Zeichnungsraum/Internetraum. Gemeinsam genutzt wird mit der FMS ein Musikzimmer und 1 Werk- und Zeichnungsraum. Die Turnhallen werden gemeinsam mit dem Gymnasium und der Sekundarschule genutzt. Es gibt Verwaltungsräume (Lehrerzimmer, Vorbereitungsraum, Berufsberatung).
Das Konzept für das SBA plus modular sieht neben breit angelegtem allgemeinen Unterricht pro Klasse 4 Wochenlektionen vor, während derer die Lernenden in Einzelberatungsgesprächen betreut werden. Diese finden parallel zum Klassenunterricht statt. Daraus ergibt sich für jeweils drei Klassen gleichzeitig ein zur Zeit nicht gedeckter Bedarf an Besprechungszimmern. Als Notlösung könnten allenfalls aus ein bis zwei Klassenzimmern mittels Trennwänden oder ähnlichem vier bis acht Besprechungszimmer geschaffen werden. Ob sich der Bedarf mit den heute belegten Räumen decken lässt oder zusätzliche Massnahmen notwendig werden (insbesondere während des Schuljahres 08/09 mit auslaufender DMS 2) lässt sich im Moment nicht abschätzen. Von dieser Frage hängt auch ab, ob allenfalls ein Labor im 5. Stock der FMS überlassen werden könnte - diese hat einen ungenügend abgedeckten Raumbedarf.
Mit Sicherheit muss festgehalten werden, dass sich bezüglich der Klassenzimmer eher ein Mehrbedarf, sicher kein Minderbedarf ergeben wird. Es besteht ein Mangel an Besprechungs- und Gruppenräumen.
Die Nutzung der Spezialräume wird möglicherweise nachlassen. Diesbezüglich besteht enger Kontakt zu den übrigen Nutzern des BZM im Rahmen der Nutzerkonferenz, so dass rasche und pragmatische Lösungen angestrebt werden können.
4.2 Umwandlung DMS 3 in die Fachmaturitätsschule (FMS)
4.2.1 DMS 3 als Vorgängerin der FMS
Die bisherige DMS 3 war ein Bildungsangebot des Kantons Basel-Landschaft mit insgesamt über 700 Schülerinnen und Schülern in circa 40 Abteilungen an den Gymnasien Liestal, Münchenstein, Muttenz und Oberwil. Jährlich traten 200 bis 250 Schülerinnen und Schüler aus dem Niveau P der Sekundarschule und - mit einem bestimmten Notenschnitt - aus dem Niveau E der Sekundarschule in diese Ausbildung ein, und bis über 200 Schülerinnen und Schüler konnten jeweils die dreijährige Ausbildung mit dem interkantonal anerkannten Diplom abschliessen. Die DMS 3 vermittelte eine anspruchsvolle Allgemeinbildung und bereitete auf weiterführende Ausbildungen im pädagogischen, erzieherischen, sozialen, paramedizinischen und künstlerischen Bereich vor. Abgestützt auf einen Landratsbeschluss mit Verpflichtungskredit haben die Gymnasien ab Schuljahr 1993/94 eine umfassende Reform der DMS eingeführt. Im Evaluationsbericht vom Januar 1998 wird die DMS 3 als lebendige und profilierte Schule charakterisiert, welche sich seit der Reform mit grossem Engagement der beteiligten Lehrpersonen und Schulleitungen entwickelt habe. Optimierungsvorschläge aus dieser Evaluation wurden umgesetzt.
4.2.2 Umwandlung der DMS 3 in eine FMS
Aufgrund des FMS-Reglementes wurden die Stundentafeln, Lehrpläne und Verordnungen überarbeitet. Die DMS 3 wurde dabei dem höheren Abschluss entsprechend in „Fachmaturitätsschule" umbenannt und von der EDK unter diesem Namen anerkannt. Sie ist in eine dreijährige FMS mit dem Fachmittelschulausweis und eine ergänzende Qualifikation im vierten Ausbildungsjahr für den Erwerb der Fachmaturität gegliedert. Die Einführung der FMS erfolgte als Rechtsnachfolgerin der DMS 3 auf Schuljahr 2004/05, aufsteigend mit den ersten Klassen. Ende Schuljahr 2006/07 haben die ersten Schülerinnen und Schüler den Fachmittelschulabschluss erreicht. Ab Schuljahr 2007/08 wird in einem vierten Ausbildungsjahr die Möglichkeit für den Erwerb des Fachmaturitätsausweises in den Bereichen Pädagogik, Gesundheit, Soziale Arbeit, Gestaltung/Kunst und Musik/Theater angeboten.
Im Bildungsgesetz vom 6. Juni 2002 ist immer noch von „Diplommittelschule" die Rede. Eine Änderung des Bildungsgesetzes wurde seinerzeit erst in Verbindung mit der Nachfolgelösung für die DMS 2 in Aussicht genommen, weil die DMS 2 und die DMS 3 im Bildungsgesetz als ein einziger Schultyp mit zwei Angeboten gefasst wurden.
Die FMS bietet neben einer vertieften Allgemeinbildung eine berufsfeldorientierte Vorbereitung für Ausbildungen in den Bereichen Pädagogik, Soziale Arbeit, Gesundheit, Gestaltung/Kunst und Musik/Theater in verschiedenen Ausrichtungen an. Es wurde bei der Konzipierung der FMS bewusst auf die Einführung des Berufsfelds „ Kommunikation und Information " verzichtet, um andere Ausbildungsgänge, vor allem die damalige HMS, nicht zu konkurrenzieren. Das Berufsfeld „ Psychologie " wurde wegen zu kleinem Interesse am Ausbildungsgang nicht in Betracht gezogen. Weiterführende Ausbildungen in diesen Bereichen werden in der Region der Nordwestschweiz, in weiteren Kantonen oder im nahen Ausland an Höheren Fachschulen und Fachhochschulen angeboten. Der Lehrplan und die Ausgestaltung der Schule richten sich nach den Vorgaben der EDK, insbesondere nach dem Rahmenlehrplan und dem FMS-Reglement sowie den ergänzenden Richtlinien vom 22. Januar 2004 und vom 28. Oktober 2004. Die FMS im Kanton Basel-Landschaft setzt den Hauptakzent auf eine möglichst breite und vertiefte Allgemeinbildung und betont zugleich den berufsvorbereitenden Charakter der Ausbildung. In besonderen Unterrichtsformen wird der Förderung in Methodenkompetenzen und der Selbstkomptenz Beachtung geschenkt. Da die FMS an kantonalen Gymnasien angeboten wird, können aus dem Nebeneinander von gymnasialer Maturitätsabteilung und FMS Synergien genutzt werden. Den Fachmaturitätsausweis erhält, wer den Fachmittelschulausweis erworben und sowohl die Ergänzung (Praktikum und ergänzte Allgemeinbildung) wie auch die Fachmaturitätsarbeit erfolgreich im vierten Ausbildungsjahr abgeschlossen hat. Der Abschluss an der FMS mit einer Fachmaturität öffnet Ausbildungsmöglichkeiten an den nachfolgenden Schulen der Tertiärstufe (Höhere Fachschulen, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen).
Die basellandschaftlichen FMS nehmen Schülerinnen und Schüler mit einem Abschluss Niveau P der Sekundarschule sowie dem Abschluss Niveau E, sofern zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Notenschnitt erreicht werden, auf. Zusätzlich ist ein Eintritt für Schülerinnen und Schüler des SBA modular plus mit bestimmten Voraussetzungen vorgesehen.
Die FMS wurde 2004 mit dem Instrument der Fachlehrpläne und der Stundentafeln sowie der Prüfungsverordnung eingeführt. Ein neues Element bildet das vierte Jahr für den Erwerb der Fachmaturität ab Schuljahr 2007/08. Die Einführung des Abschlusses mit Fachmaturität ist in der Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmaturitätsschule an den Gymnasien vom 11. Mai 2004 faktisch bereits erfolgt, bedarf aber noch der Verankerung im Bildungsgesetz und der Reglementierung. Die Vorarbeiten für eine Anpassung dieser Verordnung sind abgeschlossen.
4.2.3 Angebot an Fachmaturitäten ab Schuljahr 2007/2008
Für das Schuljahr 2007/08 wird folgendes Angebot aufgebaut:
Fachmaturität im Berufsfeld Gesundheit
Die Kandidatinnen und Kandidaten leisten ein Praktikum von 32 Wochen in Zusammenarbeit mit dem Berufsbildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt (BZG), mit dem eine Kooperationsvereinbarung besteht.
Fachmaturität im Berufsfeld Kunst (Richtung HGK)
Variante I
Die Kandidatinnen und Kandidaten absolvieren für den Erwerb der Fachmaturität den gestalterischen Vorkurs der Schule für Gestaltung in Basel, mit der eine Vereinbarung besteht. Sie können prüfungsfrei in den Vorkurs eintreten, wenn sie eine Empfehlung der Lehrpersonen der FMS vorweisen und sich mit ihren präsentierten Werken und in einem Gespräch fachlich genügend ausweisen.
Variante II (in Prüfung)
Für den Erwerb der Fachmaturität Kunst kann ein einjähriges Praktikum im Bereich Architektur resp. im Bereich Graphik oder Design absolviert werden. Bedingung für die Aufnahme eines Studiums ist, dass die nachfolgenden Ausbildungsinstitutionen diese Praktika im Sinn der Studiumsvorbereitung anerkennen.
Fachmaturität im Berufsfeld Kunst (Richtung Musik)
Diese Fachmaturität ist noch im Prüf- und Planungsstadium, ist jedoch im FMS-Reglement ausdrücklich vorgesehen. Zum Erlangen dieser Fachmaturität sind Leistungen in Form von Instrumentalunterricht auszuweisen. Die Fachmaturität Kunst mit Richtung Musik wird im Schuljahr 2008/9 erstmals abgegeben werden können.
Fachmaturität im Berufsfeld Pädagogik
Zur Erlangung der Fachmaturität Pädagogik ist ein Fachmaturitätskurs mit abschliessender Prüfung zu absolvieren.
Der EDK-Vorstand hat im Jahr 2007 die Richtlinien für die Umsetzung der Fachmaturität im Berufsfeld Pädagogik (30. April 2007) zum Erwerb der Fachmaturität Pädagogik erlassen. Dies macht es nun möglich, bereits ab August 2007 im Kanton Basel-Landschaft einen Fachmaturitätskurs anzubieten, womit diese Fachmaturität bereits dem ersten FMS-Jahrgang als schweizerische Premiere offen steht. Die Konzeption dieses Kurses erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt. Geplant ist zur wirtschaftlichen Führung dieses Kurses, dass Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Nachbarkanton den Kurs besuchen können. Die Regelung des Zugangs sowie der finanziellen Abgeltung ist in Vorbereitung. Angestrebt wird, dass dieses mit Basel-Stadt gemeinsam erarbeitete Modell auch von den Kantonen Aargau und Solothurn übernommen wird. Die Pädagogische Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz bot im Jahr 2007 als Übergangslösung noch eine Aufnahmeprüfung nach altem Modell an; das Interesse an der Fachmaturität Pädagogik war aber so gross, dass zum geplanten Kurs ein zweiter eingerichtet werden musste, der nun von Kandidatinnen und Kandidaten von Basel-Stadt und Basel-Landschaft besucht wird. Mit einer kantonsübergreifenden Regelung des Kursbesuchs wachsen die Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn ein Stück mehr zum „Bildungsraum Nordwestschweiz" zusammen.
Fachmaturität im Berufsfeld Soziales
Zur Erlangung der Fachmaturität Soziales haben die Kandidatinnen und Kandidaten ein Praktikum von insgesamt 40 Wochen zu absolvieren, wovon 12 Wochen in einer sozialen Institution.
Fachmaturitäten FMS
4.2.4 Finanzielle, personelle und räumliche Konsequenzen
Die Einführung der 3-jährigen FMS-Ausbildung konnte - bezogen auf die Kosten pro Ausbildungsjahr und Schüler/in - kostenneutral auf der Basis der DMS 3 erfolgen. Neu wird das vierte Ausbildungsjahr für den Erwerb der Fachmaturität anzubieten sein. Die Ausbildung des 4. Jahres sieht für die Fachmaturitäten in den vier Berufsfeldern unterschiedlich aus. In allen vier Berufsfeldern ist der Erwerb des Fachmittelschulausweises Voraussetzung für die Fachmaturität. Neben der unterschiedlichen Zusatzleistung in Form von Praktika (oder einer Zusatzausbildung im Bereich Pädagogik) ist von allen Kandidatinnen und Kandidaten eine Fachmaturitätsarbeit zu verfassen und zu präsentieren. Vereinbarungen mit dem Berufsbildungszentrum Gesundheit (BZG) für den Bereich Gesundheit und der Schule für Gestaltung für den Bereich Bildende Kunst sowie Absprachen der Hochschule für Soziale Arbeit stellen sicher, dass die Fachmaturitätsarbeiten fachlich qualifiziert begleitet werden. Die Pädagogische Hochschule der FHNW hat den Fachmaturitätskurs ausdrücklich gutgeheissen. Zudem konnte mit der Leitung der FHNW der Aufnahme in weitere, nicht FMS-spezifische Bereiche wie Angewandte Psychologie, Bau, Architektur und Geomatik, Life Sciences, Technik, Wirtschaft geregelt werden.
Für die Einführung der Fachmaturitäten in den Berufsfeldern Gesundheit, Kunst, Soziales und Pädagogik sind Ressourcen für die Betreuung und administrative Begleitung der Fachmaturitätsarbeiten vorzusehen, für den Fachmaturitätskurs mit Abschlussprüfung zudem eine entsprechende reglementarische Struktur sowie die Mittel zur Durchführung dieses Kurses.
Die Entscheide zu den entsprechenden Konzepten und Verordnungen sind in Vorbereitung.
Die folgende Aufstellung zeigt eine Kostenschätzung. Mit den Folgeerlassen der Revision des Bildungsgesetzes werden die Kosten konkretisiert und im Rahmen des Voranschlags beantragt.
Für die Einführung der Fachmaturität geschätzte Kosten ab 2008
(Basis: Erfahrungswerte 2007; nicht berücksichtigt sind Rückerstattungen gemäss RSA für ausserkantonale Schüler/innen)
Geschätzter Aufwand pro Fachmaturand/in
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Betreuung der Fachmaturität
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0,2 Jahreslektionen (1 JL 7'000 Franken)
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Administrative Begleitung
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0,15 Jahreslektionen (JL)
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Annahme: pro Jahrgang 175 Fachmaturitäten (je 0,35 JL)
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(55% der Absolventinnen und Absolventen der FMS):
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428'750
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(Diese Kosten fallen für alle Fachmaturanden/innen an)
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Zusätzliche Kosten für die Fachmaturität Pädagogik
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Je 1 Fachmaturitätskurs an vier Standorten (je 15 JL)
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420'000
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Expertenhonorar (3000 pro Kurs)
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12'000
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Geschätzter Aufwand pro Jahr bei Schülerzahlen wie Abschluss 2007
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860'750
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Durch die FMS-Assistenten/innen bereits vorgesehen (je 1 JL/Schule)
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./. 28'000
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Geschätzter Gesamtaufwand ab Schuljahr 2008/09
(Ohne Rückerstattungen gemäss RSA für ausserkantonale Schüler/innen) |
832'750
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Für die Einführung der Fachmaturität geschätzte Kosten im Schuljahr 2007/08
Im Schuljahr 2007/08 werden wegen der noch bestehen Aufnahmeprüfung an die PH nur zwei Fachmaturitätskurse durchgeführt, was im ersten Jahr die Kosten um Fr. 210'000 verringert, zudem erfolgt eine Kostenbeteilung durch Basel-Stadt von geschätzten Fr. 30'000.- .
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./. 240'000
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Geschätzter Aufwand Schuljahr 2007/08
(Ohne Rückerstattungen gemäss RSA für ausserkantonale Schüler/innen) |
592'750
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5. Erläuterungen zur Änderung des Bildungsgesetzes
Die Änderungen des Bildungsgesetzes werden wie folgt erläutert:
Zu § 3 Absatz 3 Buchstabe b
Begriffliche Änderung: Die berufliche Grundbildung, die Fachmaturitätsschule und das Gymnasium bilden die Sekundarstufe II.
Zu § 6 Absatz 1 Buchstabe e
Begriffliche Änderung: die Fachmaturitätsschule
Zu § 11 Absatz 1 Buchstabe f
Begriffliche Änderung: Gymnasium und Fachmaturitätsschule
Zu § 14 Buchstabe c
Begriffliche Änderung: Fachmaturitätsschule und ihrer Speziellen Förderung
Zu § 28 Absatz 1 Buchstabe b
Begriffliche Änderung; Fachmaturitätsschule
Zu Abschnittstitel E: Fachmaturitätsschule
Begriffliche Änderung: Fachmaturitätsschule
Zu § 37 Ziel
Begriffliche Anpassung und engerer Bezug auf die Zielbestimmungen des Reglements.
Zu § 38 Angebot und Dauer
Die DMS 2 fällt weg und wird ins Brückenangebot überführt. Die DMS 3 wird in eine FMS umgewandelt: Nach 3 Jahren wird ein Fachmittelschulausweis erworben. Im vierten Ausbildungsjahr kann ergänzend eine Fachmaturität erworben werden.
Zu § 39 Schulort
Begriffliche Anpassung.
6. Auswirkungen
Rechnerisch fällt das zweite Schuljahr der DMS 2 mit den entsprechenden personellen, räumlichen und finanziellen Auswirkungen weg. Die meisten Jugendlichen, die nach altem System die erste Klasse besucht hätten, werden voraussichtlich das SBA plus wählen. Ein Mehraufwand ergibt sich aus der Umwandlung der DMS 3 in eine vierjährige FMS. Die Schülerinnen und Schüler, die eine Fachmaturität erwerben, haben im 4. Jahr ausser im Berufsfeld Pädagogik, in dem ein schulmässiger Kurs von einem halben Jahr stattfindet, keinen Unterricht mehr. Sie absolvieren ein Praktikum und verfassen eine Fachmaturitätsarbeit, für die sie betreut werden. Deshalb sind die anfallenden Kosten für das vierte Ausbildungsjahr deutlich niedriger als ein Unterrichtsjahr.
Die Auswirkungen der Umwandlung der DMS 2 in ein Brückengebot und der DMS 3 in eine FMS können wie folgt zusammengefasst werden:
Auswirkungen Umwandlung DMS 2 - Brückenangebot und DMS 3 - FMS
Kosten
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Personal
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Schulraum
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DMS 2 - Brückenangebot
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ca. - 1.6 Mio. Fr. pa
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ca. - 12 Pensen
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Angespannte Raumsituation verbessert
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DMS 3 - FMS
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Schätzung:
0,833 Mio. Fr. pa (Schuljahr 2007/08: 0,593 Mio. Fr.; 2007: 0,3 Mio. Fr.) |
ca. 4 Pensen
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im bestehenden Raumangebot möglich
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Es ist damit zu rechnen, dass der Grossteil der FMS-Schülerinnen und Schüler die FMS nicht mit dem Fachmittelschulausweis, sondern mit dem Fachmaturität abschliessen wird, um ein qualifiziertes Profil für den beruflichen Werdegang vorzuweisen.
7. Ergebnisse Vernehmlassung
Die Bildungs-, Kultur- Kultur und Sportdirektion hat im April 2007 mit Frist bis Mitte Juni 2007 eine Vernehmlassung bei folgenden Adressaten durchgeführt:
- Im Landrat vertretene Parteien des Kantons Basel-Landschaft
- Konferenz der Schulratspräsidentinnen und -präsidenten
- Amtliche Kantonalkonferenz der basellandschaftlichen Lehrpersonen
- Jugendrat Kanton Basel-Landschaft
- Organisationen und Verbände
7.1 Eingliederung der DMS 2 in die Brückenangebote
Die Mehrheit der Vernehmlasser bewertet die Eingliederung der DMS 2 in die Brückenangebote nach dem Grundsatz „kein Abschluss ohne Anschluss" grundsätzlich positiv. Von der SP wird die Verankerung der Brückenangebote ins Bildungsgesetz gefordert (§3 Abs. litt b., §6 Abs.1 litt d.).
Andere Vernehmlasser beurteilen die Eingliederung der DMS 2 in die Brückenangebote als Bildungsabbau. Es wird gefordert, ein Zwischenangebot, welches sich zwischen der FMS und der Brückenangebote positioniert, zu etablieren, um die Durchlässigkeit zu Berufslehren zu gewährleisten und schulische Defizite abzubauen.
Der allfällige Stellenabbau an der DMS 2 ist ein oft genannter Kritikpunkt der Vorlage. Es wird die Integration eines Sozialplanes für vorzeitige Pensionierungen und Abgangsentschädigungen gemäss § 25 der Personalgesetztes in die Vorlage gefordert.
7.2 Umwandlung DMS 3 in die FMS
Die Vernehmlassung ergab, dass grundsätzlich alle Parteien die Umwandlung der DMS 3 in die FMS befürworten. Uneinigkeit herrscht jedoch bei der Namensgebung. Die politischen Parteien und die Vertreter der Berufsbildung plädieren für die Namensänderung von Fachmaturitätsschule in Fachmittelschule, da dieser Begriff in der deutschen Schweiz, ausser im Kanton Basel-Stadt, verwendet wird. Die EDK führt den Namen Fachmaturitätsschule für das vierte Jahr, denn nicht alle Kantone bieten die Fachmaturität an. Die FMS BL wurde von der EDK unter dem Namen „ Fachmaturitätsschule " anerkannt.
Die Vertreter der allgemeinbildenden Schulen sprechen sich für die Beibehaltung der Nomenklatur Fachmaturitätsschule aus. Argumente für den Fachmaturbegriff gründen in der Orientierung an der eingeführten Terminologie des Lehrplans und der Verordnungen, der Verankerung des Begriffs in der Region (Basel-Stadt).
Durch die Veränderungen des Bildungsangebotes wird von einigen Vernehmlassern eine fachlich gute Betreuung der FMS-Schülerinnen und -Schüler gefordert. Die Transparenz soll gewährleistet werden indem der wirtschaftliche Bedarf, die weiterführenden Angebote und die Durchlässigkeit zu anderen Bildungswegen klar aufgezeigt werden. Weitere Diskussionspunkte betreffen die Übertrittsbedingungen und Selektionsnormen, die in der Verordnung der Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt (VO BBZ) und anderen Verordnungen konkretisiert werden sollen.
8. Erwägungen, Begründungen
In den letzten Jahren hat der überwiegende Teil der Abgängerinnen und Abgänger der DMS 2 im Anschluss eine Berufslehre begonnen, einzelne sind an weiterführende Schulen (DMS 3, HMS) übergetreten. Die Option „berufliche Grundbildung" steht den Absolventinnen und Absolventen eines anspruchsvollen Brückenangebotes genauso offen, besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler sollen in Zukunft direkt aus dem neuen Brückenangebot in die Wirtschaftsmittelschule bzw. die Fachmaturitätsschule übertreten können. Auch ein prüfungsfreier Übertritt in die Berufsmaturität soll möglich werden. Im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Revision des Bildungsgesetzes soll auch die Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt (VO BBZ) angepasst werden.Basel-Landschaft ist bereits jetzt der einzige Kanton, der noch eine DMS 2 führt. Eine interkantonale Anerkennung für zweijährige Mittelschulen besteht nicht mehr, gemäss Beschluss der EDK können auch keine Diplome mehr ausgestellt werden.
Eine zweijährige DMS eröffnet im Vergleich zu einem Brückenangebot also keine zusätzlichen Möglichkeiten mehr.
Im Jahr 2003 hat die EDK das bisherige Anerkennungsreglement für die DMS aufgehoben und durch das FMS-Reglement ersetzt. Damit trug sie dem Umstand Rechnung, dass durch die Veränderungen auf der Tertiärstufe die alten, in der ursprünglichen Form nur zweijährigen Diplommittelschulen den neuen Anforderungen der Fachhochschulen und höheren Fachschulen nicht mehr genügen konnten. Die FMS wurde so zur modernen Nachfolgeschule der DMS. Sie weist mit den berufsvorbereitenden Profilen eine Struktur auf, die es besser als in der DMS erlauben, gezielt auf einzelne Ausbildungs- und Studiengänge der Höheren Fachschulen und der Fachhochschulen vorzubereiten.
Die FMS wurde im Schuljahr 2004/2005 im Kanton Basel-Landschaft aufsteigend eingeführt. Der Kanton hat bei der EDK das Anerkennungsverfahren eingeleitet und unter Vorbehalt der Durchführung der ersten Abschlussprüfungen die Anerkennung ihrer Schulen bewirkt. Voraussetzung für die definitive Anerkennung ist zudem die Anpassung der rechtlichen Grundlagen der Schule, was mit der Änderung des Bildungsgesetzes erreicht wird.
Der Regierungsrat schlägt vor, beim Begriff Fachmaturitätsschule zu bleiben, wie er mit den Lehrplänen und den revidierten Verordnungen bereits neu eingeführt worden ist. Der hohe fachliche Anspruch der Schule soll markiert und die Schülerinnen und Schüler nicht durch eine Namensänderung verunsichert werden. Basel-Stadt würde die Namensänderung einleiten, wenn der Baselbieter Gesetzgeber den Namen doch verändern würde.
Die personellen Auswirkungen bei der Eingliederung der DMS 2 in die Brückenangebote sind überschaubar. Besondere Massnahmen sollen nicht in Aussicht genommen werden. Es besteht die Chance, für alle Betroffenen gute Einzellösungen zu finden.
9. Antrag
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den beiliegenden Entwurf einer Änderung des Bildungsgesetzes zu beschliessen.
Liestal, 11. September 2007
Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Pegoraro
Der Landschreiber: Mundschin
Beilagen:
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Gesetzesänderung (Entwurf)
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Synopse
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Auswertung Vernehmlassung
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Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK)
: Richtlinien über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen vom 12. Juni 2003
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