2007-214


1. Begehren

Mit dieser Vorlage beantragen wir Ihnen, für die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Neuen Regionalpolitik des Bundes und an der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit für die Jahre 2008 bis 2013/15 einen Verpflichtungskredit von insgesamt CHF 1'500'000.- zu Lasten Konto 2005.367.00 (Beiträge an das Ausland) zu bewilligen.




2. Die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Neuen Regionalpolitik des Bundes und an der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit


2.1. Neue Regionalpolitik (NRP)


Der Kanton Basel-Landschaft war bisher von der Regionalpolitik des Bundes im engeren Sinn (Förderung der Berggebiete und der ländlichen Räume) nicht betroffen. Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über die Neue Regionalpolitik, das voraussichtlich am 1. Januar 2008 in Kraft treten wird, umfasst nun neben den traditionellen Aktionsbereichen auch die Förderung von grenzübergreifenden Projekten [ Die Bundesförderungen zur Unterstützung von grenzüberschreitenden Projekten erfolgten bisher ausserhalb der Regionalpolitik im Rahmen von INTERREG-Fördermitteln. ].


Aufgrund seiner geographischen Lage als Grenzkanton und seiner guten Beziehungen mit ausländischen Partnern beteiligt sich der Kanton Basel-Landschaft intensiv im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dass sich der Kanton Basel-Landschaft zukünftig an der Neuen Regionalpolitik beteiligt, um weiterhin in den Genuss von Bundesgeldern zu kommen und am Europäischen Ziel der Territorialen Zusammenarbeit teilnehmen zu können. Die Auszahlung der Bundesgelder für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft wird - wie bereits in der vergangenen Programmperiode 2001 - 2008 - an die Interkantonale Koordinationsstelle bei der Regio Basiliensis (IKRB) erfolgen. Die IKRB leitet die Bundesmittel den von den Kantonsregierungen bewilligten Projekten bzw. den Projektträgern weiter. Für die letzte Programmperiode hat der Landrat einen Verpflichtungskredit von 2,7 Mio. Franken bewilligt. Bei der Konzeption der damaligen Landratsvorlage (2001/104) gingen Landrat und Regierungsrat davon aus, dass der Bund INTERREG III Projekte mit bis zu 50 % subventionieren werde und diese Bundesbeiträge den Kantonen gutgeschrieben werden. Der Bund hat aber bereits zu Beginn der letzten Programmperiode einen Systemwechsel vorgenommen und die Bundesmittel den Kantonen direkt zur Verfügung gestellt. Die IKRB hat diese Bundesgelder im Auftrag der beteiligten Kantone verwaltet. Konsequenterweise wurde der vom Landrat bewilligte kantonale Verpflichtungskredit nur zur Hälfte (rund 1,35 Mio. Franken) ausgeschöpft. Eine Schlussabrechnung über die Ausschöpfung des Verpflichtungskredits ist nach Abschluss der INTERREG III Projekte für das kommende Jahr vorgesehen.


Die Beteiligung am Ziel der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit und dadurch insbesondere am Programm INTERREG IVA Oberrhein [ Siehe das Operationelle Programm unter: sites.region-alsace.fr/NR/rdonlyres/B0541495-3126-402D-BEBB-B6C207100EB2/1404/OP20070710.pdf ] (aber auch an den Programmen INTERREG IVB Alpenraum [ Siehe das Operationelle Programm unter: www.alpinespace.org/fileadmin/Documents/Lorraine/20070309_OP_ASP_2007-2013_Final.pdf ], INTERREG IVB Nordwesteuropa [ Siehe das Operationelle Programm unter: www.nweurope.org/upload/documents/programme/2473.OP_9thdraft_MARCH_2007.pdf ] und INTERREG IVC [ Siehe das Operationelle Programm unter: www.interreg3c.net/sixcms/media.php/5/2007-04-19+INTERREG+IVC+OP.pdf ]) ist für den Kanton Basel-Landschaft von grosser Bedeutung. Aufgrund der positiven Erfahrungen im Rahmen der Vorläuferprogramme INTERREG I, II und III seit 1990 ist es wichtig, dass der Kanton Basel-Landschaft weiterhin INTERREG Projekte fördern und an den EU-Programmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit teilnehmen kann.




2.2. Gemeinsames Umsetzungsprogramm der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Neue Regionalpolitik


Die Neue Regionalpolitik fordert von den Kantonen Umsetzungsprogramme [ Bundesgesetz über Regionalpolitik vom 6. Oktober 2006, 3. Abschnitt, Art. 15 ], auf deren Grundlage mehrjährige Programmvereinbarungen geschlossen werden. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben im Rahmen der Neuen Regionalpolitik ein gemeinsames Umsetzungsprogramm (Beilage 2) beim Bund (SECO) eingereicht. Die Kantone Aargau, Solothurn und Jura werden dabei zu einer projektweisen Beteiligung eingeladen. Der Kanton Solothurn hat seinerseits auf ein Umsetzungsprogramm ganz verzichtet und die Kantone Aargau und Jura schreiben eigene Umsetzungsprogramme.


Im gemeinsamen Umsetzungsprogramm der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft werden als räumliche Prioritäten die interkantonale, die grenzüberschreitende, die transnationale, die interregionale sowie die internationale Zusammenarbeit dargestellt. Dadurch beabsichtigen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, insbesondere die Positionierung der Region in Europa zu verstärken. Die Koordinationsfunktion für die Neue Regionalpolitik und die Europäische Territoriale Zusammenarbeit wird die IKRB (Interkantonale Koordinationsstelle bei der REGIO BASILIENSIS) übernehmen.




2.3. Begründung des Begehrens


Die Beteiligung an INTERREG ist für den Kanton Basel-Landschaft von besonderer Bedeutung. Während der vorhergehenden Förderperiode 2000-2006 konnten rund 20 grenzüberschreitende Projekte vom Kanton Basel-Landschaft gefördert werden [ zum Beispiel die Projekte Trinationale Agglomeration Basel, BioValley, Trinationale Bauingenieurausbildung, Multimodale Verkehrsstudie, Geographisches Infosystem für den Oberrhein ]. Damit war der Kanton Basel-Landschaft, zusammen mit Basel-Stadt, der Nordwestschweizer Kanton, der am stärksten an INTERREG Projekten beteiligt war. Auch bei INTERREG IV werden sich Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Vergleich zu den anderen nordwestschweizerischen Kantonen voraussichtlich am stärksten beteiligen. Projektideen werden bereits heute erarbeitet, sodass zahlreiche förderungswürdige Projekte vorzusehen sind.


Ausserdem ist zu betonen, dass die im Rahmen des Umsetzungsprogramms dargestellten Prioritäten den kantonalen politischen Zielen entsprechen. Bei der Erstellung des Umsetzungsprogramms wurde besonders darauf geachtet, dass die aussenpolitischen und wirtschaftlichen sowie weiteren Prioritäten der beiden Kantone berücksichtigt werden.




2.4. Finanzielle Auswirkungen auf den Kanton Basel-Landschaft


Um im Bereich der Neuen Regionalpolitik und der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit möglichst effizient weiter handeln zu können, beantragt der Regierungsrat dem Landrat einen Verpflichtungskredit von CHF 1'500'000.- für den Zeitraum 2008 bis 2013/15.


Nach Bewilligung des Verpflichtungskredits von CHF 1'500'000 werden dem Kanton Basel-Landschaft jährlich CHF 250'000.- von 2008 bis 2013 zur Verfügung stehen. Der Betrag für das kommende Jahr ist im Budget 2008 eingestellt.


Neben der Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft stellt der Kanton Basel-Stadt voraussichtlich einen Rahmenkredit von CHF 1'750'000.- zur Verfügung. Der Betrag des Kantons Basel-Stadt ist höher als der Betrag des Kantons Basel-Landschaft, weil der Kanton Basel-Stadt sich bereits ab dem laufenden Jahr 2007 für einzelne Projekte finanziell engagiert. Die Kantone Aargau und Jura haben besondere Budgetlinien geschaffen, um grenzüberschreitende Projekte zu fördern, während sich der Kanton Solothurn im Rahmen von laufenden Budgets beteiligen wird. Es ist mit Bundesbeiträgen aus der Neuen Regionalpolitik in gleicher Höhe wie die kantonale Beiträge zu rechnen.




3. Antrag


Gestützt auf unsere Ausführungen beantragen wir dem Landrat die Annahme des nachstehenden Entwurfes eines Landratsbeschlusses.




Beilagen:
1. Entwurf Landratsbeschluss
2. Entwurf NRP-Umsetzungsprogramm BS/BL vom 26. Juli 2007 [PDF]


Liestal, 11. September 2007


Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Pegoraro
Der Landschreiber: Mundschin



Back to Top