2007-208 (1)
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Beantwortung der Interpellation 2007/208 von Hanspeter Frey vom 6. September 2007 betreffend "Parkraumbewirtschaftung im Kanton Basel-Stadt"
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vom:
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30. Oktober 2007
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Nr.:
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2007-208
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Am 6. September 2007 reichte Landrat Hanspeter Frey die Interpellation 2007/208 betreffend "Parkraumbewirtschaftung im Kanton Basel-Stadt" ein.
Antworten des Regierungsrates zu den Fragen
1. Ist der Regierungsrat bereit, beim Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt unmissverständlich darauf hinzuwirken, damit keine Verdrängungspolitik stattfindet?
Der Kanton Basel-Stadt ist daran, das mittlerweilen beschlossene "Konzept Parkraumbewirtschaftung Stadt Basel" flächendeckend umzusetzen. Dabei wird einem regierungsrätlichen Auftrag vom 13. Juni 1999 Folge geleistet, wonach in der Stadt Basel die weissen Zonen flächendeckend aufgehoben und in gebührenpflichtige Parkplätze oder in blaue Zonen mit Privilegierung für Anwohnerinnen und Anwohner umgewandelt werden sollen.
Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass die öffentliche Hand nicht in der Pflicht steht, Gratisparkplätze für Arbeitspendler zur Verfügung zu stellen; dies in Analogie zur Praxis im Kanton Basel-Landschaft. Die instrumentelle Umsetzung der Grundsätze ist Sache des Kantons Basel-Stadt, weshalb es nicht als angebracht erscheint, unseren städtischen Nachbarn diesbezüglich irgendwelche Vorgaben zu machen. Im Schreiben des Regierungsrates vom 8. März 2005 zum "Konzept zur Parkraumbewirtschaftung" (vgl. RRB Nr. 381 vom 8. März 2005) wurde Wert darauf gelegt, dass die Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung - insbesondere in den städtischen Quartieren im Nahbereich zum Kanton Basel-Landschaft - in enger Abstimmung mit den angrenzenden Gemeinden und Polizeiorganen des Kantons Basel-Landschaft zu erfolgen hat. Im Übrigen steht die Regierung nach wie vor zu den im Schreiben vom 8. März 2005 gemachten Ausführungen. Aufgrund des Territorialprinzips sowie der Gemeindeautonomie kann der Kanton nur in beschränktem Masse Einfluss nehmen.
2. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass eine Verdrängung der Pendler kein brauchbarer Lösungsansatz ist?
Ziel des Parkraumbewirtschaftungskonzepts ist es, den unter städtischen Verhältnissen beschränkt zur Verfügung stehenden Platz optimal zu nutzen. Das vorhandene öffentliche Parkplatzangebot soll vorwiegend der im Stadtgebiet wohnhaften Bevölkerung vorbehalten sein. Pendler sollen primär mit dem privaten Angebot der Firmen auskommen oder sich vermehrt dem öffentlichen Verkehr zuwenden. Ziel dabei ist es, den Individualverkehr in den Wohnquartieren zu minimieren und störende Emissionen zu vermeiden, um das Wohnumfeld zu verbessern. Dieses Ziel entspricht der Massnahme 1-3 des neuen Luftreinhalteplans beider Basel und dem Konzept der Stadtentwicklung mit ausdrücklichem Hinweis auf den "Teilplan Motorfahrzeugverkehr und Parkierung" des Verkehrsplans Basel-Stadt.
Die Angebotsplanung Öffentlicher Verkehr des Kantons Basel-Landschaft zielt schwergewichtig auf attraktive Pendlerverbindungen aus allen Kantonsteilen von und nach Basel. So verkehren Bus und Bahn aufeinander abgestimmt in den Pendlerzeiten im Halbstundentakt und in den Zwischen- und Randzeiten im Stundentakt. Für Personen aus Ortschaften oder Quartieren, die nicht direkt an ein solches ÖV-Angebot angebunden sind, bieten die meisten Bahnhöfe die Möglichkeit von Park&Ride an. Gerade diese Form der kombinierten Mobilität ist mit der Zustimmung des Landrats zur Regio S-Bahn bekräftigt worden und wird in der nächsten Zukunft mit dem Bau von weiteren Park&Ride-Anlagen an bestehenden Bahnhöfen gefördert.
Mit diesen beiden Angebotsformen ist für einen Grossteil der in Basel erwerbstätigen Personen eine attraktive und dank U-Abo auch kostengünstige Alternative zum eigenen Fahrzeug gegeben. Dabei ist davon auszugehen, dass das neue Parkraumbewirtschaftungskonzept des Kantons Basel-Stadt bei vielen in Basel arbeitenden Personen zu einem Umdenken führen wird. Dies ist offenkundig vom Kanton Basel-Stadt auch so beabsichtigt.
Für Erwerbstätige, die von ihrer Arbeitsstelle her individuell mobil sein müssen und somit auf ein eigenes Fahrzeug (auch Dienstfahrzeug) angewiesen sind, wird in der Regel vom Arbeitgeber ein Parkplatz zur Verfügung gestellt.
Für Handwerker etc. aus Baselland, die wegen Material- oder Arbeitsgerätetransport auf ein Auto angewiesen sind, stehen statt der weissen Parkplätze zeitlich beschränkte (kostenpflichtige) Parkplätze zur Verfügung. Dies ist gegenüber der Regelung mit weissen Parkplätzen sicher ein Nachteil, bedeutet aber keine Wettbewerbsverzerrung gegenüber den unter dem gleichen Problem leidenden Gewerbegenossen aus Basel-Stadt.
3. Ist der Regierungsrat bereit, darauf hinzuwirken, dass für Pendler (Arbeitnehmer, Handwerker etc.) aus Baselland der Erwerb von Parkkarten im ganzen Kantonsgebiet von BS ermöglicht wird (ohne Kostenzuschlag)?
Für die Umsetzung des "Konzeptes zur Parkraumbewirtschaftung" sollte die entsprechende Verordnung bis voraussichtlich Januar 2008 angepasst sein, so dass die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung vorhanden sind. Im Rahmen der Umsetzung des "Konzeptes zur Parkraumbewirtschaftung" ist auch vorgesehen, einerseits eine Tagesparkkarte und andererseits eine Jahresparkkarte einzuführen. Die Preise für die beiden vorgesehenen Angebote sind noch nicht festgelegt, liegen aber voraussichtlich bei ca. 20 CHF (Tagesparkkarte) bzw. 2'000 CHF (Jahresparkkarte). Der Preis für den Erwerb der vorgenannten Angebote soll voraussichtlich für alle Bezüger der gleiche sein.
In Berücksichtigung aller der vorangehenden Ausführungen sowie der Zuständigkeiten sieht der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft keine Veranlassung, bei der Regierung des Kantons Basel-Stadt vorstellig zu werden.
4. Können die stadtnahen basellandschaftlichen Gemeinden, die in Folge der baselstädtischen Verdrängungspolitik gezwungen sind, ebenfalls ein solches, kostspieliges Park-Regime einzuführen, damit rechnen, dass sie finanzielle Unterstützung durch den Kanton erhalten?
Grundsätzlich obliegt die Parkraumbewirtschaftung des öffentlichen Raums und von im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden Gebäuden im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Entsprechend hat der Kanton auch keine Möglichkeit, die Gemeinden in finanzieller Hinsicht zu unterstützen. In der Ausgestaltung der Parkraumbewirtschaftung sind die Gemeinden aber frei. So können die zuständigen Gemeindeorgane in den Gemeinden durchaus eine kostendeckende Tarifierung beschliessen und einführen. Entsprechend würden den Gemeindewesen dafür zumindest keine zusätzlichen Kosten entstehen bzw. eine Parkplatzbewirtschaftung könnte kostenneutral eingeführt werden.
Liestal, 30. Oktober 2007
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Pegoraro
der Landschreiber: Mundschin
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