2007-199


Regelmässig ist lange vor Wahlen und Abstimmungen ein Plakatwildwuchs quer durch unseren Kanton zu beobachten. Das wilde Plakatieren vor Wahlen und Abstimmungen ist in weiten Teilen der Oeffentlichkeit ein grosses Aergernis. Manche Plakate liegen vom Wetter oder "bösen Geistern" beschädigt in der Umgebung, andere Plakate behindern den Verkehr und an manchen Stellen sind schlicht zu viele Plakate auf engem Raum aufgestellt. Das Bedürfnis von Parteien, Verbänden und politischen Zusammenschlüssen nach Information ist eine Sache. Eine andere Sache ist die, dass sich sehr viele Menschen durch solche Plakate belästigt fühlen, vor allem wenn die Plakatiererei sehr lange dauert. Selbstverständlich sollen auch mit Plakaten Wahl- und Abstimmungskämpfe durchgeführt werden können. Aber zeitlich begrenzt, so dass der Plakatwahlkampf auf eine vernünftige Zeit reduziert wird. 8 Wochen genügen für diesen Zweck bei weitem.

Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend zu ergänzen, dass Wahl- und Abstimmungsplakate im öffentlichen Raum frühestens 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag aufgestellt werden dürfen. Weitergehende Gemeinderegelungen bleiben vorbehalten und sind von allen einzuhalten.



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