2007-196


Die Kinderzulagen von 200 Franken pro Kind und 250 Franken für Jugendliche in Ausbildung sind eine direkte Unterstützung für die Familien, machen diese wieder attraktiv und tragen zur Verbesserung von deren Kaufkraft bei. Die Kaufkraft der Familien nimmt mit dem ersten Kind um 40% ab. Heute kommt diese Unterstützung den Familien nur teilweise zu Gute da durch die Besteuerung der Kinderzulagen ein Teil des Geldes wieder in die Staatskassen fliesst.

Gewisse Familien befinden sich in einer höheren Steuerkategorie wodurch sie keine Begünstigungen mehr erhalten, wie z.B. für die Krankenkassen oder die Stipendien.


Eine Veränderung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden im Sinne dieser Standesinitiative würde die Kinder- und Ausbildungszulagen steuerfrei machen. Damit senden wir ein weiteres Signal für die Unterstützung unserer Familien und erreichen eine echte Verbesserung für deren Kaufkraft.


Der Regierungsrat wird eingeladen, gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung, eine Vorlage für eine Standesinitiative auszuarbeiten, welche das folgende Begehren zum Inhalt hat:


Der Kanton Basel-Landschaft fordert eine Änderung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, mit dem Ziel die Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen zu erreichen.


Art. 7, Abs. 4 : " steuerfrei sind nur "
(…)
g bis (neu) Kinder- und Ausbildungszulagen



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