2007-195
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Elisabeth Schneider, CVP/EVP-Fraktion: Änderung des Sachversicherungsgesetzes betreffend präventiven objektbezogenen Massnahmen gegen Hochwasserschäden
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Autor/in:
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Elisabeth Schneider
, CVP/EVP-Fraktion (Ackermann, Augstburger, Bachmann, Berger, Gorrengourt, Göschke, Jourdan, Kirchmayr, Rebsamen, Schmied, Schoch, Schweizer Hannes, Simonet, von Bidder, Wiedemann, Wyss)
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Eingereicht am:
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6. September 2007
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Nr.:
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2007-195
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Nach sintflutartigen Regenfällen kämpften vom 9. auf den 10. August 2007 hunderte von Einsatzkräften und die stark betroffene Bevölkerung gegen das Hochwasser. Nach den neusten Hochrechnungen rechnet die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung mit mehr als 1'200 Schadenmeldungen und einer Schadensumme von über Fr. 20 Mio. Dieses Ereignis zeigt wiederum, dass einige Schäden hätten minimiert oder verhindert werden können, wenn die betroffenen Objekte präventiv mit konkreten Massnahmen ausgerüstet worden wären. Beispiele solcher Massnahmen sind Rückstauklappen, Erdwälle, Pumpensumpf, mobile Barrieren etc. Verglichen mit der konkreten Schadensumme, ist bei derartigen präventiven Massnahmen mit verhältnismässig geringen Investitionskosten zu rechnen.
Durch die globale Erwärmung, aber auch durch die stetig zunehmende Versiegelung von Flächen, werden derartige Hochwasserereignisse künftig vermehrt auftreten und die Gebäudeversicherungen stark belasten.
Deshalb beantrage ich
das Gesetz über die Versicherung von Gebäuden und Grundstücken (Sachversicherungsgesetz) dahin zu ändern, dass objektbezogene präventive Massnahmen zur Verhinderung eines Hochwasserschadens künftig ganz oder teilweise von der Gebäudeversicherung übernommen werden.
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