2007-191


1. Übersicht

1.1 Zusammenfassung


In der Vorlage werden drei Projekte für werterhaltende Investitionen vorgestellt. Es handelt sich um notwendige Massnahmen in der Abwasserstrasse der ARA Ergolz 2 in Füllinsdorf, um eine anteilmässige Beteiligung an der Sanierung der Zufahrtsbrücke zur ARA Ergolz 2 und um den Ersatz des Steuer- und Prozessleitsystems der ARA Ergolz 1 in Sissach.


Um den Betrieb der Abwasserreinigung der ARA Ergolz 2 sicherzustellen, sind Bausanierungen und Ersatzinvestitionen an Maschinen, Geräten und Steuerung nötig. Als letzte Etappe der werterhaltenden Investitionen auf der ARA Ergolz 2 stehen nach der Sanierung der Schlammbehandlung in den Jahren 2005/2006 nun dringende Massnahmen an der Abwasserstrasse und an der allgemeinen Infrastruktur an. Die Massnahmen kosten insgesamt 8.55 Millionen Franken und sollen in den Jahren 2008 bis 2010 ausgeführt werden.


Die Gemeinde als Eigentümerin plant die Sanierung der Zufahrtsbrücke zum Industriegebiet Wölfer und zur ARA Ergolz 2. Das AIB hat sich anteilmässig an den Kosten für die Instandstellung der Abwasserleitung im Brückenkörper zu beteiligen. Die Kosten betragen Fr. 750'000.-. Die Arbeiten sind für das Jahr 2008 geplant.


Das Steuer- und Prozessleitsystem der ARA Ergolz 1, mit dem die Prozesse der ARA gesteuert werden, muss aus verschiedenen Gründen rasch ersetzt werden, um den Betrieb der Anlage sicherzustellen. Der Ersatz soll parallel mit den nötigen Arbeiten an Prozessleitsystem und Steuerung der ARA Ergolz 2 koordiniert werden. Die Kosten für den Ersatz belaufen sich auf Fr. 1'100'000.-. Diese Arbeiten sollen im Jahr 2008 ausgeführt werden.


Alle betroffenen Anlageteile sind abgeschrieben und wurden dank Flickarbeiten und Notmassnahmen teilweise weit über die Zeitdauer der Abschreibungen in Betrieb gehalten. Aus diesem Grund drängt sich nun die rasche Ausführung auf.


Die Finanzierung erfolgt ausschliesslich über die Abwasserrechnung des AIB und ist somit rein gebührenfinanziert. Dank vorausschauender Finanz- und Projektplanung können die Jahreskosten des AIB insgesamt trotz der Investitionen konstant gehalten werden.


Es werden dem Parlament die notwendigen Investitionen zur Umsetzung der Massnahmen in der Höhe von insgesamt 10.4 Millionen Franken beantragt. Die Investitionen stellen sicher, dass der Betrieb der Anlagen gewährleistet ist.




1.2 Rechtliche Grundlagen


Für Bau und Betrieb von Abwasseranlagen sind folgende Rechtsgrundlagen massgebend:

Gemäss Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer sorgen die Kantone für die Erstellung der öffentlichen Kanalisation und der zentralen Anlagen zur Reinigung von verschmutztem Abwasser.

Laut eidgenössischer Gewässerschutzverordnung müssen die Inhaber von Abwasseranlagen die Anlagen in funktionstüchtigem Zustand erhalten.


Gemäss Dienstordnung der Bau- und Umweltschutzdirektion ist das Amt für Industrielle Betriebe unter anderem für den Bau und Betrieb der kantonalen Abwasseranlagen verantwortlich.



2. Bedarf

2.1 Strategische Stossrichtung Abwasserreinigung


Bei gleichbleibenden respektive leicht sinkenden Jahreskosten soll der durch die Anlagen erzeugte Umweltnutzen gesteigert werden.


Dies wird erreicht durchfolgende Massnahmen:




2.2 Stand der Umsetzung


Aufgrund der ungenügenden Gewässerqualität und anstehender Baumängel wurden bereits ausgeführt:

Aufgrund der ungenügenden Gewässerqualität und anstehender Baumängel werden aktuell ausgeführt:
- Abwassersanierung Birstal (Ableitung, Ausbau ARA Birs 2, Aufhebung ARA Birs 1, Mischwasserbecken)
- Sanierung ARA Liesberg (Reinigungswerte nicht eingehalten, Erhaltungsmassnahmen)

Anstehende ARA Sanierungen:
- ARA Ergolz 2 (Erhaltungsmassnahmen) 2008/2009
- ARAs Frenketäler (Entlastung von Abwasser, Kapazität erhöhen, Mischwasserbehandlung, Erhaltungsmassnahmen) ab 2008


Mittelfristige Planung:
- Lokale ARAs (Kapazitäten erhöhen, Erhaltungsmassnahmen) ab 2009
- Kanalsanierungen ab 2008
- weitere Mischwasserbecken (ARA - GEP) ab 2008




2.3 Ausgangslage


In den Abwasserreinigungsanlagen (ARA) Ergolz 2 in Füllinsdorf und Ergolz 1 in Sissach stehen dringende werterhaltende Investitionen an. Es handelt sich dabei um notwendige Massnahmen an der Abwasserstrasse der ARA Ergolz 2, um die Sanierung der Zufahrtsbrücke zur ARA Ergolz 2 und um den Ersatz des Steuer- und Prozessleitsystems inklusive Steuerung der ARA Ergolz 1.


Der logische Zusammenhang der einzelnen Massnahmen wird aufgezeigt. Da die Ausführung der nötigen Massnahmen die Kosten von Fr. 500'000.- überschreiten, werden diese werterhaltenden Massnahmen in einer gemeinsamen Vorlage zusammengefasst.


Abwasserstrasse ARA Ergolz 2
Die ARA Ergolz 2 in Füllinsdorf reinigt das Abwasser aus Haushaltungen, Gewerbe- und Industriebetrieben aus den Gemeinden zwischen Füllinsdorf und Sissach und aus dem Oristal. Die Belastung an Schmutzfracht entspricht rund 60'000 Einwohnerwerten.


Obwohl die Auslegung der ARA dem heutigen Stand der Technik entspricht, wird der Grenzwert bezüglich gelöstem organischem Kohlenstoff (DOC) zeitweise überschritten. Da die Ergolz bereits vorbelastet ist, werden durch die Einleitung des gereinigten Abwassers der ARA Ergolz 2 auch die Qualitätsziele für den gelösten organischen Kohlenstoff im Fluss zeitweise überschritten. Gründe für diesen Zustand sind einerseits die Vorbelastung des Flusses sowie die hohen Zulauffrachten aus verschiedenen Industrie- und Gewerbebetrieben. Die Situation kann nur mit Massnahmen an der Quelle respektive mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe der ARA verbessert werden.


In den Jahren 2005 und 2006 wurde die Schlammbehandlung der Abwasserreinigungsanlage umfassend saniert, damit deren Funktion über die nächsten 20 Jahre gewährleistet ist.


Als letzte Etappe der werterhaltenden Investitionen auf der ARA Ergolz 2 stehen dringende Massnahmen an der Abwasserstrasse und an der allgemeinen Infrastruktur an. Die Bausubstanz der Abwasserstrasse stammt aus den Jahren 1964 und 1975. In den Becken der Vorklärung, der Belebung und der Nachklärung müssen die technischen Installationen wie Belüftung, Gebläsestation und Räumer ersetzt werden. Ein Teil der Ausrüstung kann technisch überholt und weiter verwendet werden. Mit dem Ersatz der Maschinen und Geräte muss auch die Steuerung ersetzt werden. Die Steuerung soll in das mit der Sanierung der Schlammbehandlung installierte Prozessleitsystem integriert werden.



Abwasserstrasse ARA Ergolz 2


In allen Becken der Wasserstrasse stehen Massnahmen an der Bausubstanz an. Neben Betonsanierungen müssen einzelne bauliche Konstruktionen in der Vorklärung und vor allem in der Nachklärung ersetzt werden. Zum Schutz des Grundwassers drängt sich die Sanierung einzelner Fugen auf.


    
Schäden an Tragkonstruktion und Fugen


Weitere Massnahmen zur Sicherstellung des Betriebs umfassen Anpassungen an der Brauchwasseranlage, den Ersatz des Trafos und der alters- und sicherheitsbedingte Ersatz von Geländern, Rohrleitungen und Armaturen.


Im Hinblick auf die anstehende, geplante Gesamtsanierung der Abwasserstrasse waren bereits verschiedene Flickarbeiten und Notmassnahmen nötig, um die Installationen bis zum vorgesehenen Zeitpunkt des Ersatzes sicher zu betreiben. Um die Betriebssicherheit der Abwasserreinigung aufrecht zu halten, sind die erwähnten Massnahmen nun dringend in den Jahren 2008 bis 2010 auszuführen.


Zufahrtsbrücke ARA Ergolz 2
Die Brücke über die Ergolz, die das Industriegebiet Wölfer erschliesst, ist Eigentum der Gemeinde Füllinsdorf. In die Tragkonstruktion integriert ist der Zulaufkanal zur ARA Ergolz 2.



Schnitt Zufahrtsbrücke


Die Brücke mit Baujahr 1961 ist in einem schlechten baulichen Zustand. Die Gemeinde Füllinsdorf plant die dringende Sanierung im Jahr 2008. Das AIB als Eigentümer der Kanalisation hat sich an den Sanierungskosten anteilmässig zu beteiligen.


Ersatz Steuer- und Prozessleitsystem ARA Ergolz 1
Die ARA Ergolz 1 reinigt das Abwasser aus insgesamt 18 Gemeinden der verschiedenen oberbaselbieter Täler. Die Anlage wurde 1990 bis1994 ausgebaut. Die Steuerung der Anlage erfolgt über dezentrale „Speicherprogrammierbare Steuerungen" (SPS) und das Prozessleitsystem, das via Netz (BUS) mit den Steuerungen kommuniziert. Ingesamt steuert das System rund 3'500 Datenpunkte.


Das eingesetzte System steht seit 15 Jahren im Einsatz und konnte dank guter Wartung die für Steuerungssysteme vorgesehene Lebensdauer von 10 Jahren bereits deutlich überschreiten. Die meisten Anlagen aus dem gleichen Zeitraum haben das Prozessleitsystem und die Steuerung bereits gewechselt.


Die Lieferfirma des Prozessleitsystems existiert nicht mehr. Die eingesetzten Hardware und Software sind auf dem Markt seit langem nicht mehr erhältlich. Die frühzeitig beschafften Ersatzteile sind aufgebraucht Die eingesetzten Steuerungen (SPS) werden seit einigen Jahren nicht mehr vertrieben. Der Support der Geräte wird von der Herstellerfirma nicht mehr unterstützt. Ersatzteile sind noch beschränkt erhältlich.


Um die Anlage sicher zu betreiben, soll das Prozessleitsystem und die Steuerung im Jahr 2008 ersetzt werden.



3. Ziele

Mit der vorliegenden Vorlage sollen die Lösungsmöglichkeiten für die anstehenden dringenden Investitionen in den Werterhalt der Abwasserreinigungsanlagen aufgezeigt werden und die nötigen Mittel zur Umsetzung der einzelnen Massnahmen beantragt werden.



4. Lösungsmöglichkeiten

4.1 Abwasserstrasse ARA Ergolz 2


Im Hinblick auf die anstehende, geplante Gesamtsanierung der Abwasserstrasse wurden verschiedene verfahrenstechnische Varianten geprüft, wie mit der bestehenden Bausubstanz die Reinigungsleitung maximiert werden kann. Die Modellrechnungen zeigten, dass die Volumen der bestehenden Becken genügen, um auch in Zukunft die gesetzlich geforderten Leistungen zu erreichen. Die aktuelle verfahrenstechnische Auslegung wird beibehalten. Die Problematik der zeitweise ungenügenden DOC-Ablaufwerte können nur mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe oder mit Massnahmen an der Quelle verbessert werden. Die Belüftung soll nach der variierenden Belastung der Schmutzfracht gesteuert werden. So können ein maximaler ökologischer Nutzen und ein minimaler Energieverbrauch erzielt werden.




4.2 Zufahrtsbrücke ARA Ergolz 2


Für die anstehende Sanierung ist die Gemeinde Füllinsdorf als Eigentümerin auch Bauherrin. Es wurde vorgängig untersucht, ob ein Neubau der Brücke gegenüber der Sanierung Kostenvorteile bietet. Ebenso wurde geprüft, ob der Abwasserkanal im Brückenquerschnitt weiterhin genutzt werden soll, oder ob eine Lösung mit an der Brücke angehängter Rohre Sinn macht. Als kostengünstigste Variante soll nun die Sanierung der Brücke mit der weiteren Nutzung des bestehenden Kanals ausgeführt werden. Für die Sanierung des Abwasserkanals muss das Abwasser provisorisch umgepumpt werden. Mit der koordinierten Ausführung können zeitgleich die Fugen im Zulauf zur Abwasserstrasse der ARA Ergolz 2 saniert werden.




4.3 Ersatz Steuer- und Prozessleitsystem ARA Ergolz 1


Um das bestehende System möglichst lange in Betrieb zu halten, hat das AIB seit Jahren immer wieder Anpassungen vorgenommen, um die nötigen Funktionen sicherzustellen. Der Ersatz des Systems ist nun unabdingbar.


Künftig werden die beiden Anlagen ARA Ergolz 1 und ARA Ergolz 2 durch eine (statt wie heute durch zwei) Betriebsgruppe unterhalten. Da mit der Sanierung der Abwasserstrasse der ARA Ergolz 2 die Steuerung erneuert und in das Prozessleitsystem integriert wird, bietet es sich an, den nötigen Ersatz des Steuer- und Prozessleitsystems der ARA Ergolz 1 zeitgleich zu koordinieren. Der gleiche Systemaufbau unterstützt die gemeinsame Betriebsführung und stellt den Datenaustausch sicher. Die zeitgleiche Ausführung bietet Synergienutzen beim AIB wie beim Lieferanten.




4.4 Folgen von Verschiebungen der Massnahmen


Abwasserstrasse Ergolz 2
Mit Hilfe von Flickarbeiten und Notmassnahmen wurde die koordinierte Gesamtsanierung der Abwasserstrasse bereits einige Jahre hinausgezögert. Eine weitere Verschiebung birgt das Risiko, dass bei Ausfall von wichtigen Installationen jeweils die Hälfte der Abwasserstrasse ausfällt, respektive teure Sofortmassnahmen ausserhalb des Budgets getätigt werden müssen.


Zufahrtsbrücke zur ARA Ergolz 2
Bauherrin und Trägerin der finanziellen Hauptlast ist die Gemeinde Füllinsdorf. Eine Verschiebung liegt nicht in der Kompetenz des Kantons. Die Beteiligung des AIB für die nötige Kanalsanierung im Brückenquerschnitt gilt als gebundene Ausgabe.


Ersatz Steuer- und Prozessleitsystem ARA Ergolz 1
Es können keine weiteren Massnahmen zur Verlängerung der Lebensdauer der Steuerung getätigt werden. Bei Ausfall des Prozessleitsystems entfallen die Visualisierung und die gesamte Datenverwaltung. Die Anlage kann nicht mehr betrieben werden.



5. Die vorgeschlagene Lösung

5.1 Abwasserstrasse ARA Ergolz 2


Die Massnahmen zur Sicherung des Betriebs der Abwasserreinigung umfassen:
- Betonsanierungen an allen Becken und Ersatz defekter Konstruktionen
- Fugensanierungen im Zulaufkanal und in den Becken
- Ersatz Belüftung, Gebläse, Räumer und Steuerung der biologischen Stufe
- Sanierung Räumer der mechanischen Stufe
- Anpassungen an den Rücklauf- und Überschussschlammpumpwerken
- Einbindung der Steuerung in das Steuer- und Prozessleitsystem
- Ersatz Transformatorenstation
- Ersatz und Anpassungen am Brauchwasserpumpwerk
- Allgemeiner Ersatz Rohrleitungen, Armaturen und Geländer im Abwasserbereich


Die vorgeschlagenen Massnahmen haben keinen Einfluss auf allfällig zukünftig nötigen Reinigungsstufen.




5.2 Zufahrtsbrücke ARA Ergolz 2


Die Sanierungskosten der Brücke über die Ergolz gehen zu Lasten der Gemeinde Füllinsdorf. Das AIB beteiligt sich anteilsmässig für die Instandstellung des Abwasserkanals in der Brücke und trägt die Kosten für die provisorische Wasserhaltung.




5.3 Ersatz Steuer- und Prozessleitsystem ARA Ergolz 1


Die Steuerung (SPS) sowie das Prozessleitsystem wird ersetzt. Um kompatibel mit der Steuerung der ARA Ergolz 2 zu sein, werden die Arbeiten gemeinsam koordiniert.



6. Auswirkungen und Nachhaltigkeit

Die beantragten Massnahmen sind rein werterhaltende Projekte, die keinen eigentlichen Zusatznutzen generieren. Bei allen Objekten lag die effektive Betriebsdauer zum Teil weit über der vorgesehenen Abschreibungsdauer.


Die Massnahmen stellen sicher, dass zeitgerechter Werterhalt an der öffentlichen Infrastruktur betrieben wird. Die nötigen Ersatzinvestitionen sind Voraussetzung für den sicheren Betrieb der In-frastruktur und mindern das Risiko von Störfällen. Gute und sichere Abwasserreinigungsanlagen sind eine Voraussetzung für das wirtschaftliche Handeln im Einzugsgebiet der Anlagen und eine wichtige Voraussetzung für den Schutz des Trinkwassers.


Auch mit einer Vergrösserung der Belebungsstufe könnten die Anforderungen an die gelösten organischen Kohlenstoffe (DOC) im Ablauf der ARA nicht immer eingehalten werden. Eine Verbesserung der Situation für den Fluss kann mit mehren Massnahmen erzielt werden:
- zusätzliche Reinigungsstufe auf der ARA Ergolz 2
- Verminderung der vorhandenen Vorbelastung des Flusses (z.B. Möglich mit Ausbau ARA Frenke 3)
- Massnahmen an der Quelle bei Industrie- und Gewerbebetrieben


Diese Massnahmen sind nicht Bestandteil dieser Vorlage. Die Erhaltungsmassnahmen auf der ARA Ergolz 2 werden so ausgeführt, dass eine zukünftige zusätzliche Reinigungsstufe realisiert werden könnte.



7. Versicherungen

Zur Abdeckung der Risiken aus den Erhaltungsmassnahmen auf der ARA Ergolz 2 werden eine Bauhaftpflicht- und eine Bauwesenversicherung abgeschlossen.



8. Realisierung

8.1 Abwasserstrasse ARA Ergolz 2


Die Massnahmen werden in den Jahren 2008 und 2009 so terminiert, dass die kritischen Phasen (Betonsanierungen und einstrassiger Betrieb der ARA) jeweils im Sommerhalbjahr ausgeführt werden. Restarbeiten laufen im Jahr 2010 aus.


8.2 Zufahrtsbrücke ARA Ergolz 2


Gemäss Terminplan der Gemeinde Füllinsdorf wird die Brücke im Jahr 2008 saniert.


8.3 Ersatz Steuer- und Prozessleitsystem ARA Ergolz 1


Der Ersatz der Steuerung und des Steuer- und Prozessleitsystems ist im Jahr 2008 terminiert. Die Planung erfolgt koordiniert mit der Planung ARA Ergolz 2 im Jahr 2007.



9. Kosten und Finanzierung

9.1 Abwasserstrasse ARA Ergolz 2


Aufgrund des vorliegenden Bauprojektes ergeben sich für die Massnahmen folgende Kosten:




9.2 Zufahrtsbrücke ARA Ergolz 2


Die Sanierung der Brücke durch die Gemeinde Füllinsdorf kostet insgesamt knapp 2 Mio. Franken. Der Anteil für die Instandstellung des Abwasserkanals inklusive der nötigen Wasserhaltung beträgt (Preisbasis 01.03.07, inkl. MwSt. und 10% Unvorgesehenes)
Fr. 750'000.-




9.3 Ersatz Steuer- und Prozessleitsystem ARA Ergolz 1


Die Kosten für den Ersatz der Steuerung und des Prozessleitsystems betragen gemäss eingeholter Offerte (Preisbasis 01.03.07, inkl. MwSt. und 10% Unvorgesehenes)
Fr. 1'100'000.-




9.4 Projektfinanzierung


Die drei Projekte, Abwasserstrasse Ergolz 2, Zufahrtsbrücke ARA Ergolz 2 und Ersatz Steuer- und Prozessleitsystem ARA Ergolz 1, werden zu Lasten der Abwasserrechnung des AIB finanziert. In der Abwasserrechnung werden die Jahreskosten aus den laufenden Betriebskosten, den Abschreibungen und der Verzinsung der Investitionen erfasst. Die Investitionen haben keinen Einfluss auf den Finanzierungssaldo der Staatsrechnung.


Die zu ersetzenden Installationen sind alle abgeschrieben. Dank einer langfristigen Finanzplanung mit dem Ziel, die Jahreskosten mittelfristig stabil zu halten, verbleibt die Summe der Jahreskosten sämtlicher Abwasserkosten des AIB trotz den geplanten Ersatzinvestitionen auf dem heutigen Niveau.


Dank einer belastungsabhängigen Steuerung der Belüftung auf der ARA Ergolz 2 soll die dafür benötigte elektrische Energie um rund 10% gesenkt werden. Die restlichen Betriebskosten sind nicht beeinflusst.


Grafik: Langfristiger Verlauf der Netto-Investitionen, der Kapitaldienstkosten, der Betriebskosten und der Jahreskosten der AIB-Abwasseranlagen (Basis bis 2006: effektive Jahresabschlüsse; ab 2007: Mehrjahresprogramm sämtlicher Abwasseranlagen AIB inkl. dieses Projektes).


Grafik: Entwicklung des Finanzierungssaldos BL seit 1990.


Grafik: Aktuelles Investitionsprogramm der Bau- und Umweltschutzdirektion



10. Mitbericht- und Vernehmlassungsverfahren
11. Finanzreferendum

Die Sanierung der Abwasserstrasse ARA Ergolz 2, die Kostenbeteiligung an der Sanierung der Ergolzbrücke und der Ersatz des Steuer- und Prozessleitsystems der ARA Ergolz 1 haben Ausgaben zur Folge, die über das Jahr des Voranschlages hinausgehen. Aus diesem Grund wird ein Verpflichtungskredit beantragt. Dieser übersteigt die Limite von CHF 500'000.--. Der Kredit untersteht daher gemäss § 31 Absatz 1, Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 der fakultativen Volksabstimmung.



12. Parlamentarische Vorstösse

Es liegen keine parlamentarischen Vorstösse vor, welche mit dieser Vorlage abzuschreiben wären.



13 Antrag

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 4. September 2007


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Pegoraro
der Landschreiber: Mundschin


Beilage
Entwurf Landratsbeschluss



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