2007-318 (1)


1. Ausgangslage

Die Vorlage 2007/318 betreffend die Rechtsgültigkeit der formulierten Gesetzesinitiative «Schutz vor Passivrauchen» wurde vom Büro des Landrates am 10. Januar 2008 an die Justiz- und Polizeikommission überwiesen; dies, obschon solche Vorlagen, die nur die Rechtsgültigkeit von Volksinitiativen, nicht aber deren materielle Forderungen zum Inhalt haben, üblicherweise im Landratsplenum direkt beraten werden.



2. Beratung in der Kommission


An der Sitzung vom 28. Januar 2008 stellte Hans Jakob Speich, der stv. Leiter des Rechtsdienstes des Regierungsrates, die Vorlage vor. Er führte aus, die Initiative halte die Kriterien der Einheit der Form und der Einheit der Materie ein, und ihre Umsetzung sei sowohl möglich als auch rechtlich zulässig. Deshalb sei die Initiative für rechtsgültig zu erklären.


Eintreten auf die Vorlage war unbestritten, und auf eine eingehende Beratung wurde verzichtet.



3. Antrag an den Landrat


://: Die Justiz- und Polizeikommission beantragt dem Landrat einstimmig, die formulierte Gesetzesinitiative «Schutz vor Passivrauchen» als rechtsgültig zu erklären.



Allschwil, 28. Januar 2008


Für die Justiz- und Polizeikommission:
Ivo Corvini, Präsident



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