2007-318
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Rechtsgültigkeit der formulierten Gesetzesinitiative "Schutz vor Passivrauchen"
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vom:
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18. Dezember 2007
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Nr.:
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2007-318
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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1. Ausgangslage
Am 2. Februar 2007 reichten die Lungenliga beider Basel und die Krebsliga beider Basel die Unterschriftenliste zu einer kantonalen Gesetzesinitiative «Schutz vor Passivrauchen» zur Vorprüfung ein. Mit Publikation im Amtsblatt vom 2. März 2007 stellte die Landeskanzlei fest, dass die Unterschriftenliste den gesetzlichen Formerfordernissen entspreche.
Am 16. August 2007 reichten die Initianten die ausgefüllten Unterschriftenbogen bei der Landeskanzlei Basel-Landschaft ein. Mit Verfügung vom 21. September 2007 stellte die Landeskanzlei fest, dass das Volksbegehren mit 5'949 gültigen Unterschriften formell zu Stande gekommen ist.
Die kantonale Gesetzesinitiative «Schutz vor Passivrauchen» hat folgenden Wortlaut:
„Die unterzeichnenden, im Kanton Basel-Landschaft stimmberechtigten Personen stellen, gestützt auf § 28 Absätze 1 und 2, das folgende formulierte Begehren:
Das kantonale Gastgewerbegesetz vom 5. Juni 2003 wird wie folgt geändert:
§ 10 (neu) Rauchverbot in Innenräumen
In öffentlich zugänglichen Räumen ist das Rauchen verboten. Zum Zweck des Rauchens eigens abgetrennte, unbediente und mit eigener Lüftung versehene Räume (sog. Fumoirs) sind vom Rauchverbot ausgenommen. Auf Rauchverbote ist deutlich hinzuweisen."
2. Rechtsgültigkeit der Initiative
Der Rechtsdienst des Regierungsrates hat die Rechtsgültigkeit der Initiative «Schutz vor Passivrauchen» eingehend geprüft und kommt in seinem Gutachten vom 29. November 2007, das dieser Vorlage beiliegt, zum folgenden zusammenfassenden Schluss:
„Die eingereichte Gesetzesinitiative ‚Schutz vor Passivrauchen' ist rechtsgültig. Sie hält die Kriterien der Einheit der Form und der Einheit der Materie ein. Die Umsetzung der Initiative ist möglich und rechtlich zulässig. Die Initiative ist somit rechtmässig."
3. Antrag
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die formulierte Gesetzesinitiative «Schutz vor Passivrauchen» als rechtsgültig zu erklären.
Liestal, 18. Dezember 2007
Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Pegoraro
Der Landschreiber: Mundschin
Beilage:
Gutachten des Rechtsdienstes des Regierungsrates vom 29. November 2007
[PDF]
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