2007-310
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation der SVP Faktion: Unternehmenssteuerreform II
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Autor/in:
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Thomas de Courten
, SVP (Gaugler, Gerber, Piatti, Ringgenberg, Schneider D., Thüring, Wüthrich)
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Eingereicht am:
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12. Dezember 2007
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Nr.:
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2007-310
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Die Regierung wird gebeten, im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II (USR II) folgende Fragen zu beantworten:
1. Entwicklung der Unternehmenssteuern
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Wie haben sich die Unternehmenssteuer-Einnahmen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt
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a) im Verhältnis zum BIP-Wachstum?
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b) im Verhältnis zu den gesamten Steuereinnahmen?
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Die Unternehmensteuerreform I, die 1998 in Kraft trat, beseitigte auf Stufe Bund die Kapitalsteuer und löste den renditeabhängigen Gewinnsteuertarif durch einen proportionalen Tarif ab. Die Reform hat insbesondere die Attraktivität der Schweiz als Standort stark verbessert. Wie hat sich die Unternehmenssteuerreform I konkret im Kanton Baselland ausgewirkt, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Steuereinnahmen?
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2. Einbezug der Kantone
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Entspricht die USR II den Vorstellungen der kantonalen Finanzdirektoren und der Baselbieter Regierung?
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3. Milderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung
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Wie wirkt sich die Milderung der Doppelbesteuerung auf kantonaler Ebene nach der deutlichen Annahme durch das Volk per 1.1.2008 nach Meinung des Regierungsrates aus auf
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a. die künftige Entwicklung der Steuereinnahmen?
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b. das Investitionsverhalten der Unternehmen?
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c. die Arbeitsplatzsituation?
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Wie beurteilt der Regierungsrat die Aussage der Gegner der USR II, dass die qualifizierte Beteiligung als Voraussetzung für eine Teilbesteuerung die «Reichen» bevorzuge?
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4. USR II als KMU-Steuerreform
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Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass nicht nur Kapitalgesellschaften, sondern auch Personengesellschaften (KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Landwirtschaft) von der USR II profitieren werden?
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Mit der USR II sollen Personengesellschaften insbesondere in Übergangsphasen entlastet werden. Wie werden sich diese Massnahmen auf unseren Kanton auswirken?
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Beinhaltet die USR II auch administrative Vereinfachungen für KMU?
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Begründung
Auf Bundesebene werden die Gewinne der Unternehmen heute noch doppelt besteuert - einmal beim Unternehmen und einmal beim Aktionär. Diese wirtschaftliche Doppelbelastung verteuert Risikokapital, hemmt das Wachstum von jungen und innovativen Gründungsunternehmen und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen. Auch bei der Nachfolgeregelung wirkt sich die wirtschaftliche Doppelbelastung sehr negativ aus. Mit der USR II soll diese Doppelbelastung nun auch auf Bundesebene gemildert werden. Ebenso werden mit der USR II zahlreiche steuerliche Ärgernisse eliminiert, welche die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stark belasten. Insbesondere sollen steuerliche Hindernisse bei der Nachfolgeregelung abgebaut werden. Die USR II entlastet in erster Linie die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die KMU bilden das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft, sie beschäftigen über zwei Millionen Menschen bzw. rund zwei Drittel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land. Durch die USR II werden der Standort Schweiz entscheidend gestärkt und wichtige Wachstumsimpulse ausgelöst.
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