2007-310


Die Regierung wird gebeten, im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II (USR II) folgende Fragen zu beantworten:

1. Entwicklung der Unternehmenssteuern




2. Einbezug der Kantone




3. Milderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung




4. USR II als KMU-Steuerreform




Begründung


Auf Bundesebene werden die Gewinne der Unternehmen heute noch doppelt besteuert - einmal beim Unternehmen und einmal beim Aktionär. Diese wirtschaftliche Doppelbelastung verteuert Risikokapital, hemmt das Wachstum von jungen und innovativen Gründungsunternehmen und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen. Auch bei der Nachfolgeregelung wirkt sich die wirtschaftliche Doppelbelastung sehr negativ aus. Mit der USR II soll diese Doppelbelastung nun auch auf Bundesebene gemildert werden. Ebenso werden mit der USR II zahlreiche steuerliche Ärgernisse eliminiert, welche die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stark belasten. Insbesondere sollen steuerliche Hindernisse bei der Nachfolgeregelung abgebaut werden. Die USR II entlastet in erster Linie die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die KMU bilden das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft, sie beschäftigen über zwei Millionen Menschen bzw. rund zwei Drittel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land. Durch die USR II werden der Standort Schweiz entscheidend gestärkt und wichtige Wachstumsimpulse ausgelöst.



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