2007-295 (1)
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Bericht der:
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Finanzkommission
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vom:
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13. März 2008
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Abrechnung der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL für das Jahr 2006
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
Die Grundlagen der vorliegenden ÖV-Abrechnung sind im Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB), die Baselland Transport AG (BLT) sowie der Autobus AG Liestal (AAGL) vom 26. Januar 1982 festgelegt.
Gemäss dieser Vereinbarung sollen grundsätzlich alle von den Basler Verkehrs-Betrieben auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft betriebenen Linien erfasst und nach Tram und Bus getrennt verrechnet werden. Das gleiche gilt für die Baselland Transport AG und die Autobus AG Liestal auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt. Ziel des Staatsvertrages ist es, dass die Fahrleistungen der Transportunternehmen auf kantonsfremdem Gebiet gegenseitig ausgeglichen werden.
Der Abrechnungsbetrag 2006 für die grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL beträgt 5,64 Mio. Franken. Gegenüber dem Vorjahr nahm dieser um 1,21 Mio. Fr. zu. Die Hauptgründe dafür sind u.a. die Neukonzeptionen der Buslinie 33 (Verlängerung Wanderstrasse - Schönenbuch) und der Buslinie 37 (Verlängerung Jakobsberg - Aeschenplatz).
2. Kommissionsberatung
Die Finanzkommission behandelte die Vorlage am 23. Januar 2008 in Anwesenheit von Regierungsrat Adrian Ballmer, Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin, Roland Winkler, Vorsteher Finanzkontrolle, sowie von Markus Meisinger, ARP, Leiter Abt. Öffentlicher Verkehr, und Paul Kaufmann, Abt. Öffentlicher Verkehr, Rechnungswesen.
3. Methodik der Abrechnung
Die Finanzkommission liess sich von Markus Meisinger, Leiter Abt. ÖV, über die Methodik der Abgeltungsrechnung informieren. Das Wesentliche sei hier kurz zusammengefasst:
Der Kostensatz pro Kilometer oder pro Stunde zur Berechnung der Leistungen wird von jener Unternehmung genommen, welche mehr Kilometerleistungen auf fremdem Kantonsgebiet erbringt als umgekehrt. Konkret: Derzeit erbringt die BLT in Basel-Stadt mehr Kilometer mit dem Tram als die BVB in Baselland. Das führt dazu, dass für alle grenzüberschreitenden Leistungen im Trambereich der Kostensatz der BLT zur Anwendung kommt.
Beim Bus ist es genau umgekehrt, weshalb dort der Kostensatz der BVB zugrunde gelegt wird.
Unter direkt zuscheidbaren Kosten sind jene Kosten zu verstehen, welche die Unternehmen für den Unterhalt und den Stromverbrauch nachweisen können.
Die Saldierung über Tram und Bus hinweg erbringt 2006 einen Überhang der Leistungen der BVB in BL, den BL an BS vergütet (0,44 Mio. Fr.).
Neben den rein kalkulatorischen Fehlbeträgen resultieren bei der BLT bzw. den BVB effektive Fehlbeträge, die von BL bzw. BS abgegolten werden müssen.
Die Vergütung der ungedeckten Kosten an die BLT durch BL basiert einerseits auf dem Generellen Leistungsauftrag für jene ungedeckten Kosten, die der BLT in kantonseigenem Gebiet entstanden sind, und andererseits auf der jährlichen Landratsvorlage "Abrechnung BS-BL" für jene ungedeckten Kosten, die der BLT auf kantonsfremdem Gebiet entstanden sind.
Die Grundlagen für diese Berechnungen werden von der paritätischen Kommission geschaffen. Diese setzt sich zusammen aus je einem Vertreter des Landrates BL und des Grossen Rates BS, aus Vertretern der Direktionen der BLT und BVB sowie den ÖV-Delegierten BS und BL.
4. Detailberatung
Kostensätze BVB und BLT
Die Kostensätze von BVB und BLT sind sehr unterschiedlich. Allein das ist der Grund, dass an diesem komplexen Abrechnungssystem festgehalten wird, obwohl der Geldfluss zwischen den Kantonen "nur" 0,44 Mio. Franken beträgt. Andere Modelle (Fusion, Leistungseinkauf) stehen (noch) nicht zur Diskussion.
Mitsprache des Parlamentes
Mit dem Generellen Leistungsauftrag "bestellt" der Landrat bei der BLT Leistungen, die auf basellandschaftlichem Boden erbracht werden sollen. Bei grenzüberschreitenden Bestellungen entscheidet der Landrat über den Teil, der BL betrifft. Die paritätische Kommission setzt allenfalls Prioritäten, um den Ausgleich herzustellen, und befindet zu Handen der beiden Regierungen.
Kostenberechnung für die Gemeinden
Die Gemeinden bezahlten insgesamt 50% an die ungedeckten Kosten aus dem öffentlichen Verkehr. Pro Gemeinde werden die Haltestellenabfahrten erhoben und gewichtet. Die ungedeckten Kosten werden auf die Haltestellenabfahrten umgerechnet, womit sich die Kosten pro Gemeinde ergeben.
Ausbauwünsche
Sowohl das ungenügende Rollmaterial auf der Linie 14 als auch die längst geforderte und erwartete Verlängerung der Buslinie 70/80 vom Aeschenplatz zum Bahnhof SBB werden in der Finanzkommission angesprochen.
Das neue Rollmaterial wird kommen - zunächst bei der BLT und anschliessend bei den BVB. Es ist zu hoffen, dass es zu einem grossflächigen Ersatz des Rollmaterials bei beiden Unternehmen kommen wird.
Über die Verlängerung der Buslinie 70/80 wird derzeit verhandelt. Eine allfällige Realisierung ändert das angestrebte Gleichgewicht der Leistungen nicht.
5. Erwägungen der Finanzkommission
In der Finanzkommission werden einzelne Stimmen laut, die das System hinterfragen. Es würden keine oder falsche Anreize gesetzt, wenn immer das Gleichgewicht gewahrt werden müsse. Die Kostensätze seien unantastbar, weshalb kein Preisdruck entstehe und grenzüberschreitende Entwicklungen behindert würden.
Andererseits wird bezweifelt, dass bei einer Fusion die Kosten geringer wären.
6. Antrag
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig mit 13:0 Stimmen, dem Landratsbeschluss über die Abrechnung der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL für das Jahr 2006 zuzustimmen.
Binningen, den 13. März 2008
Namens der Finanzkommission:
Der Präsident: Marc Joset
Beilage
Landratsbeschluss
(unverändert)
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